Auflistung nach Schlagwort "Benutzungszwang"
Gerade angezeigt 1 - 3 von 3
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Zeitschriften-/Zeitungsartikel Ansätze und rechtliche Rahmenbedingungen für neuartige Lösungen in der Abwasserentsorgung.(2012)Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass jede Abwasserbehandlung nicht allein dem Ziel des Gewässerschutzes unterworfen sein sollte, Abwasser verfügt über nicht zu vernachlässigende Energiepotenziale, die in Form von Abwärme und biogenen Inhaltsstoffen einen Beitrag zur künftigen Energieversorgung der Städte leisten können. Bei der Erarbeitung von Energieversorgungskonzepten mit lokaler und dezentraler Ausrichtung sollte daher das Abwasser nicht vernachlässigt werden. Die Kommunen erfüllen ihre Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung bisher durch zentrale - oft teure und in Zukunft noch teurer werdende - öffentliche Einrichtungen in Form der Kläranlage und des Kanalsystems. Sollen ergänzend de- und semizentrale Anlagen installiert werden, so sind einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Diese betreffen insbesondere die Frage der Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwangs auf die vom Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als grundsätzlich zulässig erachteten de- und semizentralen Abwasseranlagen.Zeitschriften-/Zeitungsartikel StVO 2009: Änderungen für den Radverkehr.(2010)Die am 1. September 2009 in Kraft getretene Straßenverkehrsordnungsnovelle 2009 (46. Änderungsverordnung) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verfolgen das Ziel einer allgemeinen Verkehrszeichenreduzierung. Weiteres Hauptziel sind Verbesserungen für den Fahrradverkehr. Die StVO 2009 baut auf der StVO 1997 auf, die erstmals das Fahrrad als echtes Verkehrsmittel anerkannte und den Grundsatz aufstellte, dass der Fahrradverkehr in der Regel ebenso wie der Kraftfahrzeugverkehr zur Fahrbahnbenutzung berechtigt ist. Ein Verbot der Fahrbahnnutzung muss seitdem als Beschränkung des fließenden Verkehrs den Anforderungen des Paragraphen 45 Abs. 9 StVO genügen, also aufgrund einer örtlich bedingten außerordentlichen Gefahrenlage zwingend geboten sein. In dem Fall gilt die Anordnung zur Benutzungspflicht von Fahrradwegen. Die Radwegebenutzung muss allerdings verhältnismäßig und zumutbar sein. Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Radverkehrsanlagen enthalten insbesondere die Verwaltungsvorschrift (VwV) und die technischen Regelwerke. Durch einen Hinweis der VwV zu Paragraph 2 Abs. 4 S. 2 StVO wird die Bedeutung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als "Anerkannte Regel der Technik" für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen hervorgehoben. Durch das Ziel, die benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen zu reduzieren, eröffnet die StVO 2009 den Kommunen neue Handlungsspielräume für eine sichere, bedarfsgerechte Führung des Fahrradverkehrs und erleichtert die Reduktion benutzungspflichtiger Radwege auf das rechtlich gebotene Maß. In dem Beitrag werden die Neuerungen zur Führung des Radverkehrs erläutert.Graue Literatur/ Bericht StVO-Novelle 2009 und VwV-StVO 2009. Überblick über die wesentlichen rechtlichen Änderungen für den Radverkehr. [Vortrag der StVO-Länderseminare der Fahrradakademie]. Stand 6/ 2010.(2010)Der Vortragstext gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in StVO und der Verwaltungsvorschrift. Dabei werden nicht die planerischen Aspekte hervorgehoben, sondern es wird besonders auf rechtliche Fragestellungen eingegangen, die sich aus den Neuregelungen ergeben.