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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Bedeutung der Eingriffsregelung nach § 8a BNatSchG für die Flächennutzungsplanung.(1994)Mit Paragraph 8a I BNatSchG vom 1.5.1993 trat eine bedeutsame Änderung im Verhältnis Bauplanungsrecht-Naturschutzrecht ein. Im Rahmen der städtebaulichen Abwägung sind danach die Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzpflichten zu berücksichtigen. Bereits für die vorbereitende Bauleitplanung, die Flächennutzungsplanung, ergeben sich daraus Folgerungen hinsichtlich des Umfangs der erforderlichen Festsetzungen und der Detaillierung. Der Beitrag behandelt die Probleme in der Gliederung Bewertung, Vermeidung, Kompensation, Darstellungstiefe und Konfliktbewältigung. Eine besondere Bedeutung kommt zukünftig dem Landschaftsplan zu. Die Autoren sehen im Ergebnis vor allem gestiegene Anforderungen bei der Aufbereitung des Abwägungsmaterials. Der planerische Gestaltungsfreiraum ist demgegenüber nicht gesetzlich beschränkt. Es wird bezweifelt, ob bereits im Flächennutzungsplan sehr detaillierte Festsetzungen sinnvoll sind.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Deutsches Städtebaurecht und Standortentscheidungen im Europäischen Binnenmarkt.(1993)Als wichtiges Kriterium für unternehmerische Standortentscheidungen in Europa wird oft auf die unterschiedliche Dichte bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Bindungen hingewiesen. Eine - nicht abgeschlossene - Studie des DIFU geht dieser Frage durch einen Vergleich der Situation in Deutschland, Frankreich, England und den Niederlanden nach. Dazu kam eine Fallstudie mit Expertenbefragung in Duisburg und Freiburg. Der Beitrag beschreibt zunächst die städtebaulichen Genehmigungssysteme und kommt dabei zu dem Ergebnis, daß trotz deutlicher Unterschiede in der Plandichte, der Bindungswirkung und der Form des Aufstellungsverfahrens eine große Ähnlichkeit der Situation für das antragstellende Unternehmen in allen Ländern mit Ausnahme Englands besteht. Das englische Planungssystem zeichnet sich durch eine ausgesprochen starke Position der Ministerien und eine entsprechend schwache Position der Gemeinden aus. In allen Ländern sind neben dem Städtebaurecht immissionsschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Belange zu beachten. Typische Außenbereichsnutzungen, vor allem die Landwirtschaft, sind privilegiert. In nicht beplanten bebauten Bereichen wird überall das Sich Einfügen in die Umgebung verlangt. Der Ländervergleich und die Expertenbefragungen zeigen insgesamt, daß Unterschiede im Baurecht und Bauordnungsrecht keinen zentralen Einfluß auf unternehmerische Standortentscheidungen haben. (wb)Graue Literatur/ Bericht Die Flächennutzungsplanung - Bestandsaufnahme und Perspektiven für die kommunale Praxis.(1996) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDer Flächennutzungsplan stößt derzeit auf ein verstärktes Interesse in den Gemeinden. Anlaß sind zum einen die durch die Deutsche Einheit grundlegend veränderten Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung vor allem in Ostdeutschland. Zum zweiten besteht ein wachsendes Bedürfnis nach einer stark rahmensetzenden Flächennutzungsplanung, um die zunehmende Beteiligung Privater an den traditionell von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben der Bauleitplanung in geordnete Bahnen zu lenken. Schließlich wirken sich die gewandelten stadtentwicklungspolitischen Leitbilder auf die Diskussion zur Flächennutzungsplanung aus. Eine Anpassung an die Ziele einer nachhaltigen, dauerhaft tragfähigen Siedlungsentwicklung erscheint vielerorts geboten. Die Veröffentlichung gibt nicht nur einen quantitativen Überblick über die Praxis der Flächennutzungsplanung in Deutschland. Es finden sich auch zahlreiche Beispiele dafür, wie die Abwicklung des Verfahrens effizienter gestaltet, die Entscheidungsfindung in Verwaltung und Politik erleichtert und die inhaltliche Ausgestaltung des Plans verbessert werden kann. difu