Auflistung nach Schlagwort "Sachsen-Anhalt"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Monografie Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR -Kommunalverfassung-.Kommentar.(1990)Die kommunale Selbstverwaltung ist ein bedeutender Schritt zur Dezentralisation der Macht und stellt damit zu Recht den Kern der in der DDR in Gang gekommenen Verwaltungsreform dar. Diesem Grundzug folgend ließen sich Regierung und Parlament der DDR davon leiten, mit der Kommunalverfassung solche Regelungen in Kraft zu setzen, die dem Gemeinwohl der Bürger verpflichtet sind, eine breite Beteiligung der Bürger an den öffentlichen Angelegenheiten ermöglichen und die Effizienz der örtlichen Verwaltungen durch Sach- und Ortsgebundenheit sowie Bürgernäher erhöhen. Gleichermaßen galt es, auch mit der Kommunalverfassung die Herstellung der deutschen Einheit zu befördern und unter Beachtung und Wahrung eigener Erfahrungen und Erkenntnisse in den Gemeinden und Kreisen eine weitgehende Rechtsangleichung auf dem Gebiet der Kommunalgesetzgebung einschließlich kompatibler Strukturen auf kommunaler Ebene anzustreben. Auf zwei Aspekte des Gesetzes wird gesondert verwiesen, weil sie unter den gegenwärtigen Bedingungen des praktischen Übergangs zur kommunalen Selbstverwaltung besondere Bedeutung besitzen. Eindeutig wird die Gemeindevertretung als das oberste Willens- und Beschlußorgan der Gemeinde gekennzeichnet. Das bedeutet auch, daß niemand das Recht besitzt, die Tätigkeit dieser demokratisch legitimierten Volksvertretung, ihre im Gesetzesrahmen grundsätzliche Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft einzuschränken oder an ihre Stelle zu treten. Wesentlich ist auch die Rolle und Stellung, die die Kommunalverfassung den Landkreisen zuweist. Unter Berücksichtigung des Bestehens von vielen kleinen Gemeinden in der DDR sind diese Landkreise gerade beim Übergang zur kommunalen Selbstverwaltung auf lange Sicht unentbehrlich. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts obliegt es ihnen, die öffentlichen Angelegenheiten in ihren Gebieten nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung zu regeln und zu verwalten, die übergemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen sowie die übertragenen P1991-01-28Graue Literatur/ Bericht Studie zum Bestand und Zustand des gemeindlichen Straßennetzes in Sachsen-Anhalt. Mittel- und langfristige Investitionsbedarfe.(2020) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Studie hat für die Gemeindestraßen in Sachsen-Anhalt einen Investitionsstau von etwa 3,7 Milliarden Euro und Unterhaltungsrückstände von weiteren 500 Millionen Euro ermittelt. 37 Prozent und damit mehr als ein Drittel der Gemeindestraßen in Sachsen-Anhalt befinden sich demnach in einem „sehr schlechten“ oder „schlechten“ Zustand und nur 31 Prozent in einem „guten“ oder „sehr guten“ Zustand. Dem standen im Zeitraum 2016 bis 2019 jahresdurchschnittliche Investitionen der Kommunen von nur rund 147 Millionen Euro sowie Instandhaltungsmaßnahmen von 42 Millionen Euro gegenüber. Auf Basis einer im Sommer 2020 bei den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt durchgeführten Befragung wurde ein Umfang des gemeindlichen Straßennetzes von rund 17.700 km ermittelt. Hinzu kommen land- und forstwirtschaftliche Wege von 16.500 km und rund 2.000 km straßenunabhängige Rad- und Gehwege. Für die Brücken in Sachsen-Anhalt wird der Investitionsbedarf bis 2025 auf über 640 Mio. Euro beziffert.