Auflistung nach Schlagwort "Sendeanlage"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Difu-Jahresgutachten Mobilfunk 2007. Selbstverpflichtung und Verbändevereinbarung haben sich trotz weiterer Verbesserungspotenziale bewährt.(2008) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinGraue Literatur/ Bericht Gutachten 2015 zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber.(2016)Das vorliegende Gutachten ist das neunte Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber. Der Gutachtenteil "Kommunikation und Partizipation" basiert auf den Ergebnissen einer schriftlichen Befragung der Kommunen zu ihrer Beteiligung bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten. Die Kommunen sollten für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis 30.06.2015 einschätzen, ob die Zusagen der Selbstverpflichtung zu den Abstimmungsprozessen mit den Kommunen hinsichtlich Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit bei der Standortplanung eingehalten wurden und ob die Sendebeginnsanzeige sie erreichte. Außerdem wurde erhoben, in welchem Umfang Konflikte bei der Standortplanung und beim Ausbau auftraten und in welchem Maße Standortvorschläge der Kommunen bei der Neuerrichtung von Sendeanlagen berücksichtigt wurden. Der zweite Abschnitt des Gutachtens überprüft, inwieweit die Mobilfunknetzbetreiber Ihrer Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung im Hinblick auf den Teil "Verbraucherschutz und -information zu Handys" nachkommen. Dies schließt insbesondere eine Bewertung der Bereitstellung und Qualität von Informationen für den Verbraucher durch die Netzbetreiber und das von Ihnen gegründete Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) ein, welches bis Ende 2015 tätig war. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf dem Themenbereich "Mobilfunk - Gesundheit - Umwelt". Das methodische Vorgehen der vorigen Gutachten wurde fortgeführt und punktuell weiterentwickelt.Graue Literatur/ Bericht Gutachten 2017 zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber.(2018)Das Difu führt seit 2002 regelmäßige Umfragen in Städten und Gemeinden zur kommunalen Beteiligung beim Mobilfunkinfrastrukturausbau durch. Hintergrund ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" (Selbstverpflichtung) und die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze", in der auch die Erstellung eines regelmäßigen unabhängigen Gutachtens zugesichert wird. Im aktuellen Bericht wird erneut geprüft, inwiefern die Zusagen der Netzbetreiber im betrachteten Zweijahreszeitraum umgesetzt wurden.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Konfliktfeld Mobilfunk. Kommunale Handlungsspielräume und Lösungsstrategien.(2004)Der fortschreitende Ausbau des Mobilfunknetzes nötigt den Kommunen immer häufiger eine Vermittlerrolle zwischen den Bedürfnissen und Ängsten der Bevölkerung einerseits und den Interessen der Mobilfunkbetreiber andererseits ab. difuGraue Literatur/ Bericht Mobilfunkgutachten 2021. Zwölftes Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber.(2022) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinMit den „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ haben die Mobilfunknetzbetreiber im Dezember 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Sie umfasst Abstimmungsverfahren zur Kommunikation und Partizipation von Kommunen bei der Standortplanung und -entscheidung sowie Maßnahmen zum Verbraucher*innenschutz und zur Verbraucher*inneninformation zu Mobilfunktelefonen. Bestandteil dieser Selbstverpflichtung ist ein regelmäßiges Monitoring der Maßnahmen durch unabhängige Gutachter*innen. Im Februar 2020 wurde die Selbstverpflichtung auf aktuelle Mobilfunkentwicklungen, speziell auf sogenannte „Kleinzellen“, erweitert. Für diese wird in den Mobilfunknetzen eine steigende Bedeutung erwartet. Das Gutachten ist das nunmehr zwölfte Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber („Mobilfunkgutachten“). Es erfüllt damit erneut die Verpflichtung eines regelmäßigen Monitorings und überprüft die wesentlichen Kernpunkte der freiwilligen Selbstverpflichtungen von 2001 und 2020. Die Mobilfunkgutachten der vergangenen Jahre wurden durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, erstellt. In den zwei Berichtsteilen „Kommunikation und Partizipation“ sowie „Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen“ werden Untersuchungsziele, methodische Herangehensweisen und Ergebnisse jeweils ausführlich dargestellt.