Planspiel zur BauGB-Novelle 2023/2024
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
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Erscheinungsjahr
2024
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Erscheinungsort
Berlin
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Zeitschriftentitel
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Dokumenttyp
Herausgebende Institution
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Im Auftrag von
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
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Difu Impulse
Zählung der Reihe
6/2024
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Zusammenfassung
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse eines Planspiels zur Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen der BauGB-Novelle 2023/2024. Gegenstand des Planspiels war der durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, welcher am 4.9.2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind zunächst die Neusystematisierung der allgemeinen Vorschriften der Bauleitplanung in §§ 1 bis 1c BauGB. Damit soll eine verständlichere Struktur geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes entfristet und weiterentwickelt werden. Dies betrifft insbesondere Vorschriften, die an die Voraussetzung eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a BauGB gekoppelt sind. Daneben werden bei Befreiungen nach § 31 BauGB oder bei Abweichungen im unbeplanten Innenbereich Flexibilisierungen zugunsten des Wohnungsbaus geregelt. Das Planspiel erfolgte durch ausgewählte Praxiskommunen mit unterschiedlicher Größe, Verwaltungsstruktur und regionaler Verteilung. Beteiligt waren die Städte Hannover, Leipzig, Bad Homburg, Nordhausen, Höxter und Hemsbach. Ziel war es, den Gesetzentwurf dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Die Praxiskommunen haben zu den geplanten Neuregelungen Voten mit ausführlichen Begründungen abgegeben. Damit sollen die wesentlichen Argumente für oder gegen eine Neuregelung nachvollziehbar gemacht werden. Das Planspiel bestätigt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und seine wesentlichen Grundzüge. Im Detail gibt es allerdings Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs oder zur Auslegung der Neuregelungen.