Die Überleitung von städtebaulichen Plänen nach § 246a BauGB.
Keine Vorschau verfügbar
Zitierfähiger Link
URN
item.page.journal-issn
ISSN
ISBN
E-ISBN
item.page.eissn
Lizenz
Erscheinungsjahr
1991
Ausgabe
Erscheinungsort
Seite(n)
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 14(1991), Nr.4, S.140-146, Lit.
Verlag
ZDB-ID
Dokumenttyp
Autor:innen
Herausgebende Institution
Im Auftrag von
Bearbeitung
Sonstige Mitarbeit
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Zählung der Reihe
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Ausgabe
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Neue Bundesländer
Bundesrepublik Deutschland
Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung
§ 246 a IV BauGB in Verbindung mit § 64 BauZVO ermöglicht in den neuen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen die Weitergeltung städtebaulicher Pläne als Flächennutzungs- oder Bebauungsplan, die vor dem 3.10.1990 nach den städtebaulichen Vorschriften der DDR oder nach älteren Rechtsvorschriften aufgestellt worden sind. Der Beitrag präsentiert das Ergebnis einer Umfrage unter den Gemeinden und Kreisen der neuen Bundesländer, die das Ziel hatte zu ermitteln, in welchem Umfang Pläne übergeleitet werden können und sollen. Es zeigt sich, daß selbst bei überleitfähigen Plänen, die vor allem in größeren Gemeinden und Städten vorhanden sind, diese nur in etwa der Hälfte der Fälle auch übergeleitet werden sollen. In weiteren Abschnitten werden die für die Überleitung erforderlichen Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften dargestellt. (wb)