Staat und Gemeinde im 19. Jahrhundert. Zum Verhältnis von kommunaler Selbstverwaltung und staatlichen Gemeindeaufgaben in Preußen.
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ISSN
0003-9209
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Erscheinungsjahr
1995
Ausgabe
Erscheinungsort
Stuttgart
Seite(n)
S. 30-54
Sprache
Zeitschriftentitel
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Zeitschriftentitel
Archiv für Kommunalwissenschaften
Jahrgang
34
Ausgabe
Bd. I
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Zeitbezug
1808
1918
1918
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Das Gemeinderecht des 19. Jahrhunderts konstituierte ein Verhältnis, in dem die Kommunen ebenso autonom bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten waren, wie sie dem Staat gegenüber einzelne Verpflichtungen innehatten. Da ein Nebeneinander von staatlichen und gemeindlichen Kommunalorganen vermieden werden sollte, erhielt der Gemeindevorstand eine doppelte Funktion: Er war sowohl ausführendes Organ der Beschlüsse der Gemeindeverwaltung als auch Beauftragter der örtlich wahrzunehmenden staatlichen Verbindlichkeiten. Die lokalen Staatsaufgaben waren dem Institut der Polizei subsumiert. Die Spannung zwischen obrigkeitsstaatlichen Befugnissen und konstitutioneller Verfassung wurde durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit überbrückt. Sie deklarierte die Gemeinde als einen Komplex wirtschaftlicher und politischer Zwecke, soweit die Kommunalaufgaben der örtlichen Bindung und der Permanenz gemeinnützigen Wirkens unterlagen. difu