Berliner Gespräche zum Städtebaurecht. Band I: Bericht.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
Lade...
Zitierfähiger Link
URN
item.page.journal-issn
ISSN
ISBN
E-ISBN
item.page.eissn
Lizenz
Erscheinungsjahr
2010
Ausgabe
Erscheinungsort
Berlin
Seite(n)
73 S.
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
ZDB-ID
Dokumenttyp
Autor:innen
Herausgebende Institution
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
Im Auftrag von
Bearbeitung
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
Bunzel, Arno
Hanke, Stefanie
Bunzel, Arno
Hanke, Stefanie
Sonstige Mitarbeit
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Zählung der Reihe
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Ausgabe
GND-Schlagworte
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung einer Reihe von Expertengesprächen unter dem Titel "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" beauftragt. Folgende Gesprächsrunden haben stattgefunden: 1. Gesprächsrunde am 11. Juni 2010 zum Thema "Klimaschutz und Förderung erneuerbarer Energien im Städtebaurecht", 2. Gesprächsrunde am 3. September 2010 zum Thema "Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung", 3. Gesprächsrunde am 1. Oktober 2010 zum Thema "Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung", 4. Gesprächsrunde am 29. Oktober 2010 zum Thema "Besonderes Städtebaurecht und Sonstiges". Ziel der "Berliner Gespräche" war es, das Ministerium von ausgesuchten Experten aus Wissenschaft und Praxis zu einzelnen Themenfeldern fachlich beraten zu lassen um das Planungsrecht und die Planungsziele weiterzuentwickeln. Die Beratungen der einzelnen Veranstaltungen wurden vom Difu ausgewertet und in Ergebnisprotokollen dokumentiert, die nun in diesem Bericht zusammengeführt sind. Sie enthalten Anregungen im Hinblick auf die Fragen nach dem Regelungsbedarf und den Regelungsmöglichkeiten und machen auf mögliche Risiken etwaiger Änderungen der gesetzlichen Grundlagen aufmerksam. Sie dienen damit als fachliche Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs.