Klimaschutz und Dienstreisekosten - Wege zur Umweltentlastung und Kostenersparnis.
Umweltbundesamt, Berlin
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Erscheinungsjahr
2003
Ausgabe
Erscheinungsort
Berlin
Seite(n)
VII, 118 S.
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
ZDB-ID
Dokumenttyp
Herausgebende Institution
Umweltbundesamt, Berlin
Im Auftrag von
Umweltbundesamt, Berlin
Bearbeitung
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
Sonstige Mitarbeit
Bracher, Tilman
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Texte; 46/03
Zählung der Reihe
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Ausgabe
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) soll geändert werden, um eine sparsame, ressourcen- und emissionsschonende Verkehrsmittelwahl und die Einsparung von Dienstreiseverkehr zu erreichen. Bislang berücksichtigt das Reisekostenrecht die konkreten, mit dieser Fahrt verbundenen Ausgaben der Dienststelle. Umweltentlastung, Zeitaufwand und Einsparmöglichkeiten bei Verknüpfung von privater und dienstlicher Mobilität werden nicht berücksichtigt. Ein aufwändiges Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren bindet erhebliche Zeit- und Personalkapazitäten. Da ein privates Kfz mittlerweile zur Grundausstattung von Haushalten gehört und die variablen Kosten eines Pkw nur 12 Cent/km betragen, werden Kosten der allgemeinen Lebenshaltung über die Wegstreckenentschädigung für Kfz mitfinanziert. Das bisherige Verfahren ist also weder sparsam noch umweltfreundlich. Für die Novelle wurden zwei Szenarien näher untersucht. Das Szenario, Wegstreckenentschädigung nur noch zu gewähren, wenn das aus dienstlichen Gründen, umweltpolitisch undvolkswirtschaftlich gewünschte Verkehrsmittel genutzt wird, erscheint zwar rechtlich machbar, politisch aber kaum umsetzbar. Empfohlen wird stattdessen eine verkehrsmittelunabhängige Wegstreckenpauschale. Höhere Beträge (z.B. für Taxi und Flugzeug) werden nur noch bei triftigem Grund erstattet. Es sollen auch die im Einkommensteuergesetz geregelten Pauschalsätze für Dienstreisekosten als Werbungskosten abgesenkt werden. Erwartet werden Verwaltungsvereinfachung und Subventionsabbau (geringere Reisekosten) sowie positive Auswirkungen auf die Umwelt, weil Kfz oft auch von Mitfahrern sowie Bahn und Fahrrad häufiger anstatt des eigenen Kfz genutzt werden. difu