Regionale Betroffenheit in informellen Beteiligungsverfahren bei Infrastrukturprojekten.
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ISSN
1865-7192
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Erscheinungsjahr
2017
Ausgabe
Erscheinungsort
Leverkusen
Seite(n)
S. 89-115
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
Budrich
ZDB-ID
Dokumenttyp
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Herausgebende Institution
Reihentitel
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Zeitschriftentitel
Der moderne Staat
Jahrgang
10
Ausgabe
Nr. 1
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Bei Infrastrukturprojekten in den Politikfeldern Verkehr und Energie machen Verwaltung und Vorhabenträger auf der Grundlage von § 25 Abs. 3 VwVfG zunehmend von dem Instrument informeller und frühzeitiger Beteiligung Gebrauch, um Konflikte zu minimieren und Planungen zu optimieren. In vielen dieser Partizipationsverfahren haben auch regional betroffene Akteure die Möglichkeit der Interessenartikulation. Insbesondere in Verteilungsfragen, z.B. bei einer Trassierung von Schienenwegen oder Stromleitungen, könnten jedoch kollektiv suboptimale Politikergebnisse produziert werden. Auf der Grundlage einer Tiefenanalyse informeller Beteiligung im Rahmen des Ausbaus der Schienenverkehrshinterlandanbindung in Norddeutschland adressiert die Studie den Forschungsbedarf zur Frage, ob und wie räumliche Betroffenheit ihren Ausdruck im Kontext informeller Beteiligungsverfahren findet. Im Gegensatz zur Behandlung in parlamentarisch-repräsentativen Institutionen ist unklar, wie divergierende Interessen in diesen Arenen verarbeitet werden. Mithilfe statistischer Analysen untersucht der Beitrag die beschriebene Distanzhypothese in Anwendung auf die Entscheidungsfindung in informellen Verfahren. Alternativ testet er die parteipolitische Zugehörigkeit kommunaler Akteure als Faktor für Abstimmungsverhalten. Prozessanalysen unterstützen die fallbezogene Untersuchung. Im Ergebnis wird regionale Betroffenheit anders wirksam als erwartet. Die Zustimmung der Beteiligten zu einer Realisierungsvariante mit vergleichsweise hohen objektiven Betroffenheiten erklärt sich insbesondere über die Organisationsfähigkeit einzelner lokaler Gruppen. Bei einer großen Gruppe schwach Betroffener kann die Kollektivgutproblematik eine politische Umsetzung von NIMBY-Motiven verhindern.