Bauleitplanung und Flächenmanagement bei Eingriffen in Natur und Landschaft.
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
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ISSN
ISBN
3-88118-279-9
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Erscheinungsjahr
1999
Ausgabe
Erscheinungsort
Berlin
Seite(n)
209 S.
Sprache
Zeitschriftentitel
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Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
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Arbeitshilfe
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GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Flächenbereitstellung | Rechtsgrundlage | Eingriffsregelung | Ausgleichsfläche | Flächenmanagement | Städtebaulicher Vertrag | Baugesetzbuch (BauGB) | Arbeitshilfe | Bauleitplanung | Bebauungsplan | Flächennutzungsplanung | Natur | Landschaft | Planungsinstrument | Planungspraxis | Städtebaurecht | Öffentliches Baurecht | Rechtsprechung
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Die Entwicklung neuer Baugebiete führt fast unausweichlich zu Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Das Baugesetzbuch enthält für diesen Sachverhalt eine spezielle Regelung, die als städtebaurechtliche Eingriffsregelung bezeichnet und vom Bundesverwaltungsgericht als ein gesetzlich vorgeprägtes Prüf- und Folgenbewältigungsprogramm angesehen wird. Die Gemeinden müssen sich schon bei der Aufstellung der Bauleitpläne um die Vermeidigung von Beeinträchtigungen bemühen und zugleich prüfen, auf welche Weise die verbleibenden Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Gleichzeitig wurden jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden durch die räumliche und zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich erheblich erweitert. Die Arbeitshilfe gibt einen systematischen Überblick über die gesamte Problematik und orientiert sich an den rechtlichen und planungspraktischen Anforderungen bei der Handhabung des Instrumentariums. Sie enthält nicht nur zahlreiche Beispiele aus der kommunalen Praxis, sondern auf Hinweise auf alle wichtigen Gerichtsentscheidungen und auf vertiefende Literatur. In sieben nach den Planungsebenen gegliederten Kapiteln wird dem Leser zum einen eine Hilfe bei der Bewältigung von Einzelfragen gegeben, zum anderen der Rahmen für eine umfassende Flächenbereitstellung bis zum Vollzug vorgezeichnet. difu