Klimaschutz in Kommunen. Die erweiterte Kommunalrichtlinie eröffnet neue Fördermöglichkeiten.
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URN
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ISSN
1437-417X
ISBN
E-ISBN
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Lizenz
Erscheinungsjahr
2016
Ausgabe
Erscheinungsort
Burgwedel
Seite(n)
S. 448-451
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
Winkler & Stenzel
ZDB-ID
Dokumenttyp
Autor:innen
Herausgebende Institution
Im Auftrag von
Bearbeitung
Sonstige Mitarbeit
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Zählung der Reihe
Zeitschriftentitel
Stadt und Gemeinde interaktiv
Jahrgang
71
Ausgabe
Nr. 10
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Klimaschutz | Emissionsminderung | Energieeffizienz | Energetische Sanierung | Mobilitätsmanagement | Umweltschutz | Klima | Luftreinhaltung | Öffentliche Einrichtung | Schule | Kindergarten | Sporteinrichtung | Verein | Rechenzentrum | Energieeinsparung | Elektrogerät | Beleuchtung | Mobilität | Verkehrsmittelwahl | Investition | Finanzierung | Förderungsprogramm
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Um die anspruchsvollen Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, hat das Bundesumweltministerium die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes weiter ausgebaut. Durch die Förderung sollen Kommunen und lokalen Akteuren stärkere Anreize geboten werden, sich im Klimaschutz zu engagieren. Das Programm bezuschusst erstmalig Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich durch Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallen- und Außenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Fördermöglichkeiten - dazu zählen auch investive Maßnahmen - antragsberechtigt. Gleichzeitig bleiben bewährte Förderschwerpunkte - von der Einstiegsberatung über die Erstellung von Klimaschutzkonzepten bis hin zu modellhaften Klimaschutzmaßnahmen - weiterhin bestehen. Für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können ganzjährig Anträge eingereicht werden.