Planspiel BauGB-Novelle 2004. Bericht über die Stellungnahme der Planspielstädte und Planspiellandkreise.
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
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Erscheinungsjahr
2004
Ausgabe
Erscheinungsort
Berlin
Seite(n)
121 S.
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
ZDB-ID
Dokumenttyp
Herausgebende Institution
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
Im Auftrag von
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung -BBR-, Bonn
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung -BBR-, Bonn
Bearbeitung
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
Forschungsgruppe Stadt + Dorf Prof. Dr. Rudolf Schäfer GmbH, Berlin
Forschungsgruppe Stadt + Dorf Prof. Dr. Rudolf Schäfer GmbH, Berlin
Sonstige Mitarbeit
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Zählung der Reihe
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Ausgabe
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Baugesetzbuch (BauGB) | Novellierung | Umweltprüfung | Satzungsrecht | Stadtumbau | Soziale Stadt | Fallbeispiel | Bochum | Leipzig | Bocholt | Cloppenburg | Forst | Freising | Parchim | Reutlingen | Planspiel | Baurecht | Städtebaurecht | Bauleitplanung | Flächennutzungsplanung | Landwirtschaftliche Fläche | Einzelhandel | Umlegung | Umweltverträglichkeit
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Durch das voraussichtlich im Juli 2004 in Kraft tretende Europarechtsanpassungsgesetz EAG-Bau wird das Recht der Bauleitplanung erheblich geändert. Dieses Gesetz dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Danach müssen grundsätzlich für alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Umweltprüfungen durchgeführt werden (Ausnahme: Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren, einschließlich Neuplanungen im Siedlungsbestand sind hiervon ausgenommen). Neue Anforderungen gibt es zum Verfahren und zur Begründung der Bauleitpläne. In der Begründung muss künftig ein Umweltbericht als eigener Teil sowie eine Erklärung zum Umweltbericht enthalten sein. Neu ist auch, dass die Gemeinden die Umweltauswirkungen bei der Ausführung der Pläne überwachen müssen. Weitere Änderungen des BauGB betreffen unter anderem die Steuerung von Einzelhandelsprojekten, die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben im Außenbereich, die Möglichkeit bedingteroder befristeter Festsetzungen sowie die Einführung spezieller Regelungen für Stadtumbaugebiete und Soziale-Stadt-Gebiete in das Baugesetzbuch. difu