Die erweiterte Kommunalrichtlinie. Das Bundesumweltministerium hat die erfolgreiche Förderung des kommunalen Klimaschutzes ausgebaut.

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ISSN

2366-7281

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2017

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München

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S. 24-27

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Trialog Publishers

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Transforming Cities

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Zusammenfassung

Seit Juli 2016 bezuschusst die Kommunalrichtlinie Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderung antragsberechtigt. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen: Von der Einstiegsberatung über Klimaschutzkonzepte bis hin zu investiven Maßnahmen. Das Antragsfenster ist vom 1. Juli bis 30. September 2017.

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