Planspiel "Neuordnung des Rechts der Raumordnung". Ergebnisse und Empfehlungen.

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Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin


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2008

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Berlin

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95 S.

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Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin

Im Auftrag von

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung -BBR-, Bonn

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Zusammenfassung

Im Rahmen der Grundgesetzänderung vom 1. September 2006 wurde der Kompetenztypus der Rahmengesetzgebung aufgegeben und die Raumordnung der Länder in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung überführt (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 Grundgesetz). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Raumordnung vorbereitet. Durch bundesrechtliche Vollregelungen sollen nur die Bereiche der Raumordnung geregelt werden, in denen eine bundeseinheitliche Regelung aus fachlichen Gründen angezeigt ist; ansonsten soll gesetzgeberische Zurückhaltung zugunsten des Landesrechts geübt werden. Den praktischen Erfahrungen mit dem zum 1. Januar 1998 grundlegend novellierten Raumordnungsgesetz soll in der jetzigen Gesetzesnovellierung Rechnung getragen werden. Der Gesetzentwurf ist in vier Abschnitte unterteilt, die eine Differenzierung zwischen den Bereichen mit abschließenden bundesrechtlichen Regelungen und den Bereichen mit Gestaltungsspielräumen für ergänzende, unabhängig von der Abweichungskompetenz bestehende landesrechtliche Regelungen erleichtern. Der Gesetzentwurf enthält demgemäß folgende Abschnitte: 1: Allgemeine Vorschriften, 2: Raumordnung in den Ländern, 3: Raumordnung im Bund, 4: Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften. Das Planspiel dient der prospektiven Prüfung des Gesetzentwurfs zum ROG anhand realer Planungs- und Verwaltungsvorgänge durch die hierfür real zuständigen Mitarbeiter von Planungsverbänden bzw. Raumordnungsbehörden. Grundlage des Planspiels war zunächst ein Arbeitsentwurf, später dann ein überarbeiteter Referentenentwurf sowie der Regierungsentwurf von Juli 2008. Zuletzt konnten auch noch die Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 2008 (BRDrs. 563/08) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung hierzu vom 24. September 2008 (BT-Drs. 16/10332) berücksichtigt werden, mit der bereits wichtige Anregungen aus dem Planspiel aufgegriffen wurden.

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