Empfehlungen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Datum

2009

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Herausgeber

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 2851

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag fand vom 28. bis 30.1.2009 in Goslar statt. In acht Arbeitskreisen wurden die Fragen "Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU", "Quotenbildung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz", "Atem- und Blutalkoholmessung auf dem Prüfstand", "Radfahrer im rechtsfreien Raum", "Section Control - Neuer Weg zur Tempoüberwachung?", "Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis", "Probleme mit den Punkten" sowie "Neuregulierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt" diskutiert. Da aus kommunaler Sicht insbesondere die Empfehlungen des Arbeitskreises IV "Radfahrer im rechtsfreien Raum", des Arbeitskreises V "Section Control - Neuer Weg zur Tempoüberwachung" sowie des Arbeitskreises VI "Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis" von Interesse sind, werden die Empfehlungen dieser Arbeitskreise in dem Beitrag zusammengefasst dargestellt. Zum Fahrradverkehr wird ausgeführt, dass angesichts der wachsenden Nutzung und der damit steigenden Gefahrenpotenziale der Fahrradverkehr in der Verkehrspolitik, der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und Überwachung als vollwertiges gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkannt werden sollte. Zum Thema "Section Control" wird ausgeführt, dass die Tempoüberwachung nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die Reduktion von Verkehrsunfällen hat. Da das geltende Recht die Einführung von "Section Control" nicht zulässt, wird die Durchführung eines Modellversuchs befürwortet und der Gesetzgeber aufgefordert, zu diesem Zweck die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Zum Thema "Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis" wird empfohlen, die Dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU), die ab 2013 eine zeitliche Befristung von Führerscheinen auf zehn bis maximal fünfzehn Jahre vorschreibt, im Hinblick auf die soziale Bedeutung des Autofahrens den Rahmen von fünfzehn Jahren voll auszuschöpfen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 78-79

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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