Title: | Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Rechte einräumen und anhören = beteiligen? |
Authors: | Meysen, Thomas |
Document Type: | Zeitschriftenaufsatz |
Language: | deutsch |
Journal: | Frühe Kindheit |
Publisher Country: | Deutschland |
Publisher Location: | Berlin |
Publisher: | Deutsche Liga für das Kind |
Issue Date: | 2012 |
Volume: | 15 |
Issue: | Nr. 4 |
Page(s): | S. 29-35 |
Features: | Lit. |
ISSN: | 1435-4705 |
Abstract: | Es hat sich herumgesprochen: Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen das Recht zu, bei allen ihre Person betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle gehört zu werden. Ihre Meinung soll angemessen sowie ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend berücksichtigt werden. Anhörung ist das Gebot. Die deutsche Rechtsordnung setzt es in den verschiedenen Rechtsbereichen um. Aber macht sie daraus auch tatsächlich ein Beteiligungsrecht? |
Deskriptors: | Sozialwesen Partizipation Kind Jugendlicher Mitwirkung Anhörung Verwaltungsverfahren |
Free Terms: | UN-Kinderrechtskonvention Sozialgesetzbuch Umsetzung Leistungsempfänger Sozialleistung |
Appears in Collections: | Kinder- und Jugendhilfe |