Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Rechte einräumen und anhören = beteiligen?

Meysen, Thomas
Deutsche Liga für das Kind
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Datum

2012

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Herausgeber

Deutsche Liga für das Kind

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

1435-4705

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Es hat sich herumgesprochen: Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen das Recht zu, bei allen ihre Person betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle gehört zu werden. Ihre Meinung soll angemessen sowie ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend berücksichtigt werden. Anhörung ist das Gebot. Die deutsche Rechtsordnung setzt es in den verschiedenen Rechtsbereichen um. Aber macht sie daraus auch tatsächlich ein Beteiligungsrecht?

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Schlagwörter

Zeitschrift

Frühe Kindheit

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 29-35

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.