Ablehnung oder Begrenzung der Amtshilfe bei Gefährdung der eigenen Aufgaben durch häufige Hilfeersuchen; örtliche Zuständigkeit für Amtsvormundschaft bzw. -pflegschaft; (allgemeine) Anforderungen an Fallübernahme. § 36 Abs. 2, Abs. 4, § 68 Abs. 1, § 87c., Abs. 3 SGB VIII, §§ 3,4 SGB X, $ 1793, Abs. 1a, §1887 BGB. DIJuF-Rechtsgutachten 31.7.2015 - J 9.500/J 4.500/V.6.300 Se/Lh

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Datum

2015

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Herausgeber

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Heidelberg

Sprache

ISSN

1867-6723

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Das KrJA D sieht sich mit einer Häufung von Amtshilfeersuchen konfrontiert. Grund ist der Bestand an Einrichtungen im eigenen Landkreis, die jedoch vorwiegend von Trägern aus weiter entfernten Zuständigkeitsbereichen sowohl in anderen Landkreisen als auch Bundesländern genutzt werden. Die Fülle der Amtshilfeersuchen führt nach der Sachverhaltsdarstellung zu ständiger und unverhältnismäßiger Mehrbelastung. Insbesondere fehle es an Personal, um das erhöhte Aufkommen an Hilfeplanver-fahren anderer Jugendämter zu bearbeiten. Daher bittet das KrJA D um rechtliche Beurteilung und Prüfung, unter welchen Voraussetzungen ein Amtshilfeersuchen abgelehnt werden kann.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Das Jugendamt

Ausgabe

Nr. 9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 437-439

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.