Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufsichts- und Garantenpflicht.

Lehmann, M. Karl-Heinz
Evangelischer Erziehungsverband -EREV-
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Datum

2015

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Herausgeber

Evangelischer Erziehungsverband -EREV-

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hannover

Sprache

ISSN

0943-4992

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Wenn bei der Betreuung von Kindern oder Jugendlichen "etwas passiert" - sie verletzen sich selbst oder fügen anderen Schaden zu, ist nicht immer die Aufsichtspflicht durch die aufsichtführenden Fachkräfte wie beispielsweise Erzieherinnen oder Sozialpädagogen vernachlässigt. Schäden können trotz gehöriger Aufsicht eintreten, sodass in diesen Fällen gegen die Einrichtung und die Betreuer keine Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Kommt es aber zur Verletzung der Aufsichts- oder Garantenpflicht aufgrund ungenügender Betreuung, muss für den Schaden aber auch erst dann gehaftet werden, wenn die Aufsichtspflichtverletzung auch für den erlittenen Schaden ursächlich war. Als Rechtsfolgen kommen je nach Fallgestaltung strafrechtliche (Garantenpflicht], zivilrechtliche (Ersatz des materiellen oder immateriellen Schadens) oder arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Evangelische Jugendhilfe

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 199-204

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.