Die Förderung von Flüchtlingskindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege aus rechtlicher Sicht.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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Datum
2016
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Herausgeber
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0171-7669
ZDB-ID
Standort
SEBI: 4-Zs 2687
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Zusammenfassung
In der Praxis wird Flüchtlingskindern der Zugang zu Leistungen der Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege häufig "spätestens nach sechs Monaten" oder erst dann gewährt, wenn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber tatsächlich nach dem landesinternen Verteilungsverfahren untergebracht sind. Aus rechtlicher Perspektive stellt sich dieser Zeitpunkt allerdings anders dar. Er bestimmt sich nach § 6 SGB VIII. Absatz 2 der Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Ausländerinnen und Ausländer Leistungen nach dem SGB VIII beanspruchen können. Absatz 4 weist sodann jedoch auf die Vorrangigkeit des über- und zwischenstaatlichen Rechts hin, aus dem sich eine noch weitergehende Zugangsberechtigung ergeben kann.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Forum Jugendhilfe
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 30-35