Mehrkosten für die Kommunen durch Bürgerbeteiligung und Sozialplanung nach der Novellierung des Bundesbaugesetzes?

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1976

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In: Städtetag, Stuttgart 29 (1976), 8, S. 437-440, Tab.

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Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse eines Kurzgutachtens des Deutschen Instituts für Urbanistik. Fragestellung Treten durch die Einführung der §§ 2 a (Bürgerbeteiligung) und 13 a (Sozialplanung) im BBauG erhöhte finanzielle Belastungen für die Gemeinden auf Basis der Ergebnisse ist die Analyse der Bebauungspläne von Wuppertal, Viersen, Ingelheim a. Rhein. Ergebnis: Die entstehenden Mehrausgaben sind - verglichen mit dem Volumen der gesamten Personalausgaben - nicht übermäßig hoch. Aufgrund mangelnder Erfahrungen kann über die Kostenwirksamkeit des § 13 a in den genannten Städten noch keine Aussage gemacht werden.

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