Baugebote für den Wohnungsbau – von der kooperativen Aktivierung bis zur Anordnung. Arbeitshilfe für die kommunale Praxis.
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
Lade...
Zitierfähiger Link
URN
item.page.journal-issn
ISSN
1863-7728
ISBN
978-3-910624-21-4
E-ISBN
item.page.eissn
Lizenz
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Open Access
Open Access
Erscheinungsjahr
2023
Ausgabe
Erscheinungsort
Berlin
Seite(n)
97
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
ZDB-ID
Dokumenttyp
Herausgebende Institution
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
Im Auftrag von
Bearbeitung
Sonstige Mitarbeit
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Difu Impulse
Zählung der Reihe
1/2023
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Ausgabe
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Die Handreichung stellt die erst in jüngerer Zeit neu hinzugekommenen städtebaurechtlichen Handlungsoptionen in den Vordergrund. Sie will Anstoß und Orientierung für die Anwendung dieser neuen Instrumente geben. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele wird gezeigt, wie die neuen Instrumente ganz praktisch genutzt werden können. Praxisbeispiele sollen exemplarisch verdeutlichen, in welchen Fällen bestimmte Instrumente von der kommunalen Praxis erfolgreich angewendet werden können. Thematisch gliedert sich die Handreichung in zwei Handlungsbereiche: Zum einen geht es um Erleichterungen bei Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum, zum anderen um die Mobilisierung und Aktivierung von Baurechten. Im ersten Handlungsbereich werden der neue sektorale Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2d BauGB, die neuen Gebietskategorien „Urbanes Gebiet“ und „Dörfliches Wohngebiet“ sowie die Gestaltungsspielräume der Orientierungswerte zum Maß der Nutzung thematisiert. Gegenstand des zweiten Handlungsbereichs sind u.a. das neue, in § 176a BauGB geregelte Innenentwicklungskonzept, das Baugebot, das allgemeine Vorkaufsrecht sowie die Vorkaufsrechtssatzungen und die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten.