Aufbau und Erhalt blau-grün-grauer Infrastrukturen für die kommunale Klima- anpassung Fallbeispiele, Konstellationen und Kooperationsmanagement Engelbert Schramm, Jan Hendrik Trapp, Christian Stein, Markus Rauchecker Heft 39 Aufbau und Erhalt blau-grün-grauer Infrastrukturen für die kommunale Klimaanpassung: Fallbeispiele, Konstellationen und Kooperations- management Engelbert Schramm, Jan Hendrik Trapp, Christian Stein, Markus Rauchecker 2 Impressum Autoren Engelbert Schramm1, Jan Hendrik Trapp2, Christian Stein2, Markus Rauchecker1 1ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung GmbH 2Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Herausgeber Forschungsverbund netWORKS www.networks-group.de Diese Veröffentlichung basiert auf Forschungsarbeiten im Verbundvorhaben „Resilient networks: Beiträge von städtischen Versorgungssystemen zur Klimagerechtigkeit (netWORKS 4)“. Das For- schungsprojekt netWORKS 4 wird unter dem Förderkennzeichen 01UR2022A-D innerhalb der Fördermaßnahme „Nachhaltige Transformation urbaner Räume“ im Förderschwerpunkt „Sozial- ökologische Forschung“ als Bestandteil des BMBF-Programms „Forschung für nachhaltige Ent- wicklungen (FONA)“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Textverarbeitung Julia Krebs Verlag und Vertrieb Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Telefon: +49 30 39001-0 Telefax: +49 30 39001-100 E-Mail: difu@difu.de Internet: www.difu.de Alle Rechte vorbehalten Berlin, Januar 2023 ISBN: 978-3-88118-691-9 http://www.fona.de/ http://www.bmbf.de/ 3 Forschungsverbund netWORKS im Vorhaben „Resilient networks: Beiträge von städtischen Ver- sorgungssystemen zur Klimagerechtigkeit (netWORKS 4)“ Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Jan Hendrik Trapp (Koordination) Zimmerstr. 13-15 10969 Berlin Telefon: +49 30 39001-210 E-Mail: trapp@difu.de ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung Dr.-Ing. Martina Winker (Koordination) Hamburger Allee 45 60486 Frankfurt Telefon: +49 69 7076919-53 E-Mail: winker@isoe.de Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH Dr. Andreas Matzinger Cicerostr. 24 10709 Berlin Telefon: +49 30 53653-816 E-Mail: andreas.matzinger@kompetenz-wasser.de Berliner Wasserbetriebe AöR Forschung und Entwicklung Michel Gunkel Cicerostr. 24 10709 Berlin Telefon: +49 30 8644-18047 E-Mail: michel.gunkel@bwb.de Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ber- lin Abteilung Integrativer Umweltschutz Referat Wasserrecht, Wasserwirtschaft und Geologie Matthias Rehfeld-Klein Brückenstr. 6 10179 Berlin Telefon: +49 30 9025-2003 E-Mail: Matthias.Rehfeld-Klein@senuvk.berlin.de 4 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung VI – Ministerielle Grundsatzangelegenheiten Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Stadt Norderstedt Die Oberbürgermeisterin Amt Nachhaltiges Norderstedt Herbert Brüning Rathausallee 50 22846 Norderstedt Telefon: +49 40 53595-367 E-Mail: herbert.bruening@norderstedt.de Ramboll Studio Dreiseitl GmbH Jeremy Anterola Stadtdeich 7 20097 Hamburg Telefon: +49 40 32818-212 E-Mail: jeremy.anterola@dreiseitl.com 5 Inhalt Einleitung 8 1 Thematische Einführung 10 2 Vorgehen mittels Konstellationsanalyse – Überlegungen zur Bestimmung geeigneter Fälle und ihrer Bearbeitung 13 3 Bewässerung von öffentlichem Grün mit alternativen Wasserquellen 18 3.1 Problem und Zielstellung 18 3.2 Infrastrukturtechnische Konfiguration 19 3.3 Koordination und Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Akteuren 24 3.4 Mögliche Betreibermodelle 27 4 Wiederherstellung naturnaher lokaler Wasserhaushalte in innenstadtnahen Quartieren 33 4.1 Problem und Zielstellung 33 4.2 Infrastrukturtechnische Konfiguration 34 4.3 Koordination und Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Akteuren 39 4.4 Mögliche Betreibermodelle 42 5 Betriebswasserversorgung mit aufbereitetem Grauwasser 45 5.1 Problem und Zielstellung 45 5.2 Infrastrukturtechnische Konfiguration 46 5.3 Betrachtete Koordinationsaufgaben 49 5.4 Identifizierte Konstellation zur Betriebswasserversorgung mit aufbereitetem Grauwasser 51 6 Zwischenfazit: Kooperation und Kooperationsmanagement 53 7 Kommunale Instrumente der Steuerung und Koordination – Beispiel baurechtliche Ausweisung von Sanierungsgebieten 60 8 Hinweise zur vereinfachten Durchführung von Konstellationsanalysen 63 8.1 Definition der Problem- bzw. Aufgabenstellung für die Konstellationsanalyse 63 8.2 Bestimmung der Elemente 64 6 8.3 Anordnung der Elemente und Beschreibung ihrer Beziehungen – Diskussion und Visualisierung im Workshop 64 8.4 Analyse der Konstellation 65 Literaturverzeichnis 66 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Mögliche Elemente und Darstellungsoptionen ihrer Beziehungen ................................. 15 Abb. 2: netWORKS 4-Infokarten ................................................................................................. 20 Abb. 3: Flussdiagramm zur Parkbewässerung ........................................................................... 23 Abb. 4: Konstellationsdiagramm zur Parkbewässerung (vereinfacht, ohne rechtliche Regelungen und technische Normen bzw. Empfehlungen) ............................................................................ 30 Abb. 5: Blick in den Scharnhauser Park ...................................................................................... 31 Abb. 6: Multifunktionaler Rückhalteraum im Starkregenereignis ................................................ 32 Abb. 7: Unterschiedliche Wasserbilanzen im naturnahen und urbanen Kontext ........................ 33 Abb. 8: Flussdiagramm zur Wiederherstellung lokaler naturnaher Wasserkreisläufe in Bestandsquartieren ..................................................................................................................... 36 Abb. 9: Konstellationsschema für den Fall der Wiederherstellung lokaler naturnaher Wasserkreisläufe in Bestandsquartieren ..................................................................................... 41 Abb. 10: Konstellationsschema für den Fall der Grauwassernutzung ........................................ 48 7 Abkürzungsverzeichnis AB Abwasserbeseitiger Be Bewohner*in (Miete oder Eigentum) und weitere BV Betriebswasserversorger BP Versickerung in Bodenpassage BS Bewässerungs- und Verteilsystem BW Betriebswasser BWB Berliner Wasserbetriebe Difu Deutsches Institut für Urbanistik DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall fbr Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e. V. FR Filtrierung von Regenwasser GA Grünflächen-/Gartenamt als Grüneigentümer GrW Grauwasser GW Grundwasser HV Hausverwaltung ISOE Institut für sozial-ökologische Forschung KA Kanalisation MF multifunktionale Flächen RW Regenwasser SA Straßenamt ST Straßen TW Trinkwasser WU Wohnungsunternehmen ZP Pumpen und Zisternen ZÜ Zisternenüberlauf 8 Einleitung Infrastrukturen sind die Voraussetzungen für Wohlstand einer Gesellschaft sowie die Grundlage für ein gutes Leben. Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft gilt es, die Bürger*innen ausrei- chend und zuverlässig mit Trinkwasser zu versorgen und eine umweltverträgliche Abwasserent- sorgung zu gewährleisten. Die aktuell bestehenden Systeme unterliegen durch demografische Veränderungen, steigende Energiepreise und die Auswirkungen des Klimawandels einem stetig steigenden Druck. Infrastrukturen, die vor 100 Jahren noch als die „richtigen“ erschienen, scheinen sich vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen wandeln zu müssen. Die Folgen des Klimawandels, wie Starkniederschläge, Hochwasser oder Hitze- und Trockenperioden, stellen Wasser- und Stadtinfrastrukturen vor neue Herausforderungen. Diesen Herausforderungen müssen sich Pla- ner*innen von Infrastrukturen stellen, da die Infrastrukturen und ihre Resilienz einen zentralen Stellenwert für menschliche Gesundheit und Unversehrtheit sowie wirtschaftliche Entwicklung haben. Dies gilt insbesondere für die Wasserinfrastruktur. Der Forschungsverbund netWORKS hat es sich zur Aufgabe gemacht, innovative und nachhal- tige Lösungen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung zu erarbeiten, um Kommunen bei der dafür nötigen Transformation der Wasserinfrastruktur zu unterstützen. Insbesondere gilt es, Ab- wasser als Ressource zu verstehen, indem leicht verschmutztes Abwasser, sog. Grauwasser, wiederverwendet wird, Nährstoffe aus dem Abwasser aufbereitet werden sowie die Abwasser- wärme genutzt wird. Der Forschungsverbund netWORKS setzt sich interdisziplinär aus Forsche- rinnen und Forschern, sowie Praxispartnern aus Kommunen und Ver- und Entsorgungsunterneh- men zusammen. Die Maxime ist, die verschiedenen Erfahrungsschätze und unterschiedlichen Sichtweisen zu kombinieren, um erarbeitete Ergebnisse praxisnah reflektieren und weiterentwi- ckeln zu können. Inzwischen arbeitet der Forschungsverbund netWORKS an seinem vierten Projekt „Resilient net- works: Beiträge von städtischen Versorgungssystemen zur Klimagerechtigkeit“. In netWORKS 4 liegt der Schwerpunkt der Umsetzung einer nachhaltigen Wasserinfrastruktur auf konkreten Quartieren in Norderstedt (Schleswig-Holstein) und Berlin. In den Vorgängerprojekten ging es schwerpunktmäßig um die Erarbeitung von Konzepten sowie strategische Überlegungen und die Umsetzung einer Grauwassernutzung in konkreten Pilotquartieren. Auf dem Weg zu einer flächendeckenden Umsetzung von nachhaltigen Wasserinfrastrukturen gilt es, noch viele offene Fragen von Kommunen und Planenden zu beantworten. Welche Mög- lichkeiten gibt es zum nachhaltigen Umbau von (Wasser-)Infrastrukturen? Wie wirken sich nach- haltige Infrastrukturen auf den Alltag von Bewohnerinnen und Bewohnern aus? Inwiefern können durch nachhaltige Infrastrukturen Mikroklima und Stadtökologie beeinflusst werden? Wie kom- men die Akteure vor Ort zu einer umfassenden Bewertung und Auswahl von geeigneten Maß- 9 nahmen? Wie kann die Verknüpfung von stadttechnischen Infrastrukturen, Grünflächen und Was- serinfrastrukturen zu einer Verbesserung der bisherigen Infrastruktur und zu mehr Klimagerech- tigkeit führen? All diesen Fragen widmet sich netWORKS 4. Berlin und Frankfurt am Main, im Oktober 2022 Forschungsverbund netWORKS Verbundkoordination 10 1 Thematische Einführung Der Forschungsverbund netWORKS hat in Transformationsräumen seiner beiden Partnerkom- munen (Norderstedt und Berlin) Planungsworkshops mit kommunalen und weiteren Akteuren durchgeführt. Auf Basis des im Vorhaben angewendeten und erprobten zielorientierten Vorge- hens für kommunale Planungsprozesse konnten umsetzungsfähige Vorschläge in Form grober Planungsentwürfe für vernetzte blau-grün-graue Infrastrukturen erarbeitet werden (vgl. Anterola et al. 2020 für Norderstedt; Reichmann et al. 2020 und Nenz et al. 2020 für Berlin). In den Pla- nungsworkshops mit den Akteuren sowie in weiteren Veranstaltungen und Austauschformaten mit kommunalen Praktiker*innen (netWORKS 4-Kommunalkreis) wurden wiederholt grundstücks- übergreifende Lösungen als erstrebenswert benannt. Diese bieten, weit mehr als einzelgrund- stücksbezogene Ansätze, Potenziale für eine klimagerechte Planung und Gestaltung vernetzter Wasser- und Grüninfrastrukturen. Gerade in hochverdichteten und versiegelten urbanen Quartie- ren sind Flächen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung und Grünversorgung knapp und regelmäßig mit vielfältigen Nutzungsansprüchen und -konkurrenzen konfrontiert. Zudem ent- falten blaue, grüne und graue Infrastrukturen ihre wechselseitigen Potenziale und gesteigerte Resilienz erst in ihrer Vernetzung und ihrem funktionalen Zusammenspiel. Hierfür bieten grund- stücksübergreifende Planungen in der Regel zugleich eine größere Optionsvielfalt und Hand- lungsspielräume. Grundstückübergreifende Lösungen erfordern ein hohes Maß an Koordination und Kooperation zwischen Akteuren, für die es bisher kaum/wenige tragfähige und übertragbare Kooperationsmo- delle gibt. Konsequenterweise machten die in netWORKS 4 durchgeführten Planungsworkshops den Bedarf an tragfähigen Kooperationslösungen für Planung, Umsetzung und Betrieb gekoppel- ter Infrastrukturen deutlich. Insbesondere für den Betrieb werden Lösungen benötigt, die einen dauerhaft finanzierbaren und funktionsfähigen Betrieb sicherstellen. Zudem hat sich in den Dis- kussionen im Rahmen der Planungsworkshops mit kommunalen Praktiker*innen gezeigt, dass so plausibilisierte, überzeugende Lösungen für den späteren Betrieb der vernetzten Infrastruktu- ren frühzeitig erörtert werden können und somit schon in der Planungsphase sich darauf bezie- hende Umsetzungshemmnisse entfallen. Mit dem vorliegenden Paper bietet der Forschungsverbund netWORKS Anregungen, wie Umset- zungshemmnisse vernetzter Wasser- und Grüninfrastrukturen in Planung, Umsetzung und Be- trieb methodisch fundiert bearbeitet und überwunden werden können. In unserem Verständnis repräsentiert eine Kooperation ein (zielgerichtetes und institutionalisier- tes, d. h. auf abgestimmten und geteilten Regeln basierendes) Zusammenwirken organisatorisch getrennter Akteure bei definierten Aufgaben und Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Pha- sen von Planung, Bau und Betrieb. Wichtige Faktoren der Kooperation sind die blauen, grünen 11 und grauen Infrastrukturbausteine1 und die räumlichen sowie ökologischen Kontextbedingun- gen2. Für die Kooperation kann modellhaft auf Überlegungen zur Zusammenarbeit (sog. Koope- rationsmodelle) zurückgegriffen werden, die das Zusammenwirken der Partner vereinfachen (z. B. indem die Absprachen auf Schlüsselpartner beschränkt werden oder spezifische Betreiber- modelle eingeführt werden). Um Kooperationsmöglichkeiten und -modelle zu erarbeiten, wurde im Vorhaben auf die Methode der „Konstellationsanalyse“ zurückgegriffen. Zur Entwicklung geeigneter Kooperationen anhand von Konstellationen, also dem Zusammenspiel von Akteuren, Institutionen, Ressourcen und Technologien, wurden drei Fälle typischer Problemlagen in Kommunen im Kontext klimaange- passter Wasser- und Grüninfrastrukturen bestimmt. Die gewählten Fälle bauen auf unterschied- lichen Problemlagen auf und sollen die Vielfalt an Bausteinen und infrastrukturellen Kopplungsop- tionen, alternativen Wasserressourcen (d. h. nicht nur Regenwasser thematisieren) und verschie- dene beteiligte kommunale und private Akteure sowie die relevanten Regeln (z. B. Gesetze und kommunale Satzungen) abbilden. Zudem gehen die Fälle auf verschiedene Klimawandelfolgen (Starkregen, Hitze, Trockenheit) ein. Zum Aufbau des Papers Das netWORKS-Paper ist wie folgt gegliedert: Kapitel 2 legt die Vorgehensweise mittels einer Konstellationsanalyse dar. Dabei wird kurz erläutert, nach welchen Kriterien die hypothetischen Fälle für die Konstellationsanalyse entwickelt und wie die Konstellationsanalyse erarbeitet wur- den. In den Kapiteln 3, 4 und 5 werden dann die drei Fälle und die Ergebnisse der Konstellati- onsanalysen einzeln dargestellt: a) Bewässerung von öffentlichem Grün mit alternativen Wasserquellen (vgl. Kap. 3) b) Wiederherstellung naturnaher lokaler Wasserhaushalte in innenstadtnahen Quartieren (vgl. Kap.4) c) Grauwassernutzung (vgl. Kap. 5) 1 Blaue Infrastrukturbausteine sind z. B. natürliche oder künstlichen Gewässer, grüne Infrastrukturen können Dach- und Fassadenbegrünungen, Straßenbäume und Parkanlagen sein, graue Infrastrukturen sind die technischen Infrastrukturen. 2 Unter Kontextbedingungen fallen z. B. topografische Merkmale, bauliche Dichten und Bodenbeschaffen- heiten. 12 Diese Darstellungen gehen von den erarbeiteten Visualisierungen aus und beschreiben die in inter- bzw. transdisziplinären Workshops erarbeiteten Konstellationen aus Technik, Ressourcen, Akteuren und Institutionen. Im Kap. 6 werden anhand des erarbeiteten Materials einige Kooperationsmodelle und Überle- gungen zum Aufbau und zur Pflege des Kooperationsnetzwerks dargestellt. In Kap 7 wird die Ausweisung von Sanierungsgebieten nach §136 BauGB als ein kommunales Instrument eingeführt, mit dem Kommunen in Bestandsquartieren ordnend eingreifen können und Abstimmungsprozesse zwischen Akteuren zur Planung und Umsetzung vernetzter blauer, grüner und grauer Infrastrukturen strukturiert durchgeführt werden können. Kapitel 8 gibt abschließend Hinweise, wie sich Kommunen in ihrer praktischen Arbeit angelehnt an das im Rahmen von netWORKS 4 gewählte Vorgehen eigene Anwendungsfälle mit Hilfe von Konstellationsanalysen erschließen können. 13 2 Vorgehen mittels Konstellationsanalyse – Überlegungen zur Be- stimmung geeigneter Fälle und ihrer Bearbeitung In der auf eine nachhaltige Zukunft und urbane Transformationen orientierten Stadtentwicklung sind häufig Problem- und Akteurskonstellationen anzutreffen, die sich durch Komplexität und Un- sicherheiten (aufgrund fehlender Routinen, Absprachen und Regelungen) auszeichnen. Diese Konstellationen „führen nicht selten zu Blockaden, die schwer analysierbar und aufzulösen sind” (Wenndorf 2021) und die zugleich innovative Lösungen verhindern. Eine Möglichkeit zur Bear- beitung dieser komplexen Situation stellt die Methode der „Konstellationsanalyse“ dar, die als Methode der Technik-, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung entwickelt (Schön et al. 2007) und in vielen Anwendungsbereichen erprobt wurde (Best 2019, Schön et al. 2007, Schramm et al. 2020, Wenndorf 2021, Wolf 2020, Wulffen 2018). Die Methode gestattet eine Vereinfachung und Visualisierung der Zusammenhänge verschiedener Elemente einer Konstellation. Dabei wer- den Akteure, Institutionen, Ressourcen und Artefakte bzw. Technik zueinander in Beziehung ge- setzt. Konstellationsanalysen können sowohl anhand realer als auch hypothetischer Fälle erarbeitet werden. In netWORKS 4 wurden Konstellationsanalysen für drei hypothetische Fälle vernetzter Wasser- und Grüninfrastrukturen erarbeitet. Die drei gewählten Fälle bauen auf unterschiedlichen Problemlagen einer klima(folgen)angepassten Stadtentwicklung (Umgang mit den Folgen von Starkregen, Hitze, Trockenheit) und typischen räumlichen Kontexten in deutschen Kommunen auf. Zur Überwindung der Problemlagen stehen unterschiedliche infrastrukturelle Lösungen be- reit, die auf einer Vielfalt an Bausteinen und Kopplungsoptionen (vgl. Winker et al. 2019, Anterola et al. 2020, Reichmann et al. 2020, Nenz et al. 2020) aufbauen. Zudem differenzieren klimaan- gepasste Wasser- und Grüninfrastrukturen verschiedene Wasserarten; neben Regenwasser sind z. B. auch aus Grauwasser gewonnenes Betriebswasser und Grundwasser relevant, die eben- falls die blau-grüne Infrastruktur so unterstützen können, dass deren Ökosystemleistungen wie gewünscht zur städtischen Klimaanpassung beitragen. Die drei in netWORKS 4 entwickelten Fälle erlauben die Auseinandersetzung mit den genannten unterschiedlichen Wasserressourcen, mit verschiedenen beteiligten kommunalen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie mit Regeln (z. B. Gesetze und kommunale Satzungen), die im Falle vernetzter Wasser- und Grüninfrastrukturen Bedeutung haben bzw. entfalten können. Bei der Entwicklung der Fälle wurde darauf geachtet, dass diese an praktische Problemlagen in deutschen Kommunen anknüp- fen und auf unterschiedliche Kommunen übertragbar sind. Folgende drei Fälle wurden dazu im Forschungsvorhaben netWORKS 4 erarbeitet und im Rah- men von Konstellationsanalysen ausgewertet: a) Bewässerung von öffentlichem Grün mit alter- nativen Wasserquellen, b) Wiederherstellung naturnaher lokaler Wasserhaushalte in innenstadt- nahen Quartieren und c) Betriebswassernutzung aus aufbereitetem Grauwasser. Die Visualisierung der Beziehungen zwischen Akteuren, Ressourcen, Institutionen und Technik ermöglicht unterschiedlichen Akteuren in der Kommunalverwaltung und weiteren Akteure, sich, 14 z. B. in Form von gemeinsamen Werkstattgesprächen, Konstellationen zugänglich zu machen. Zudem erlaubt die Konstellationsanalyse dieser Fälle einerseits, Hindernisse in Transformations- prozessen zu identifizieren und erschwerende Rahmenbedingungen zu durchleuchten. Anderer- seits gestattet sie es, Bedingungen und Anpassungen in den Beziehungen zwischen den Ele- menten zu erkennen, welche Transformationen begünstigen können. Beispielsweise lassen sich auf diese Weise Akteursnetzwerke, welche zum Aufbau und zum dauerhaften Betrieb von blau- grün-grauen Infrastrukturen neu geschaffen oder zumindest abgeändert werden müssen, erken- nen und gemeinsam reflektieren. Eine Konstellationsanalyse erlaubt nicht nur die (interdisziplinäre) Überbrückung zwischen ver- schiedenen Disziplinen, sondern bei problemorientierter Anlage der Analyse (Bechmann/Fried- rich 1996, Bergmann et al. 2010) aufgrund ihrer Bildhaftigkeit zugleich den Einbezug unterschied- licher Politik- und Wirtschaftsakteure aus dem jeweiligen Problemfeld und damit eine transdiszip- linäre Wissensproduktion (Schäfer/Kröger 2016). Dabei sind nicht die bei den jeweiligen Akteuren vorhandenen Interessen, Grundannahmen und -verständnisse maßgeblich für die Anwendung der Analyse. Vielmehr steht das gemeinsame aktive Gestalten und Visualisieren einer Konstella- tion im Zentrum und damit das Entwickeln einer „fokussierte[n] … Kooperation“ (Schön et al. 2007: 49), die quer zu den (disziplinären und praktischen) Wissensbeständen liegt. Im Rahmen der Arbeiten von netWORKS 4 wurde die Methode nicht nur auf hypothetische Fälle angewendet, sondern dabei pragmatisch angepasst und zugleich an mehreren Punkten verein- facht (vgl. Kap. 6). Durch die Anwendung von (vereinfachten) Konstellationsanalysen3 als Me- thode war es möglich, Zusammenhänge zwischen Akteuren, Institutionen, Ressourcen und Tech- nologien abzubilden und dabei zu erkennen, welche Konstellation in den drei Fällen die jeweiligen Ansätze zur Vernetzung von Wasser- und Grüninfrastrukturen begünstigt oder hemmt. Aufgrund der in Kap. 6 dargestellten Abänderung ist es möglich, derartige Konstellationsanalysen auch ohne einen Forschungshintergrund durchzuführen; Kommunen können sie im Prinzip alleine an- wenden (vgl. Kap. 8). Kern der Methode ist die Diskussion und gemeinsame Visualisierung der verschiedenen Ele- mente der Konstellation sowie der Beziehungen der Elemente zueinander. Die verschiedenen Elemente (Akteure, Ressourcen etc.) sollten farblich differenziert werden. Beziehungen können durch einfache Zeichensprache qualifiziert werden. (vgl. Abb. 1) 3 Eine praxisnahe Einführung in die Methode bieten Schön et al. (2007). 15 Abb. 1: Mögliche Elemente und Darstellungsoptionen ihrer Beziehungen (Quellen: eigene Darstel- lung, links, und nach Schön et al. 2007, rechts). Die Diskussion und Visualisierung erfolgt partizipativ im Rahmen von Werkstattgesprächen. Auf- grund der pandemischen Lage wurden die Workshops der Konstellationsanalysen digital durch- geführt und die Visualisierung mittels einer Whiteboard-Anwendung (Mural bzw. Conceptboard) vorgenommen. Nach der Bestimmung der drei hypothetischen Fälle (Problemlage, räumlicher Kontext) wurden für die Fälle jeweils die einzelnen Elemente bestimmt. Diese einfache Sammlung bzw. Auflistung war nicht abschließend und diente der Vorbereitung der Diskussion und Visualisierung der mög- lichen Konstellationen in den Workshops. Die folgenden Ressourcen, technischen Bausteine, Ak- teure und Institutionen wurden im Rahmen von netWORKS 4 in den Konstellationsanalysen der drei Fälle betrachtet: 16 ■ Ressourcen: Regenwasser (RW), Betriebswasser (BW), Grundwasser (GW), Trinkwasser (TW), Grauwasser (GrW) ■ Technik: hierunter fallen zum einen die rein technischen („grauen“) Infrastrukturen: Kanalisa- tion (KA), Behandlungsanlagen, Straßen (ST), Rohrleitungen, Pumpen und Zisternen (ZP); zum anderen die blau-grünen Infrastrukturbausteine wie etwa Versickerungsmulden, multi- funktionale (MF) Retentionsflächen, Gründächer/-fassaden, Stillgewässer, Entwässerungsrin- nen. ■ Akteure: Abwasserbeseitiger (AB), Grünflächen-/Gartenamt als Grüneigentümer (GA), Stra- ßenamt (SA), Wohnungsunternehmen (WU), Betriebswasserversorger (BV), Hausverwaltung (HV), Bewohner*innen (Be) (Miete oder Eigentum) und weitere. ■ Institutionen, die im Kontext vernetzter Wasser- und Grüninfrastrukturen relevant werden können: z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Trinkwasserverordnung, Re- genwassersatzung, Abwassergebühr, Grünanlagengesetz (z. B. Berlin), Grünflächensatzung (kommunal), DWA Merkblatt M 119 (Kommunales Starkregenmanagement); DWA-Merkblatt M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) bzw. DWA-Arbeitsblatt A 102 (Regenwasserabflüsse), Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 138-1 („Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“), DIN 1986-100 (Entwässerungs- anlagen für Gebäude und Grundstücke). Die Konstellationsanalysen wurden im Forschungsverbund in unterschiedlichen Workshops mit verschiedenen Akteuren bearbeitet. Dabei wurden die Konstellationsanalysen für die drei Fälle unterschiedlich tief erarbeitet. Am intensivsten wurde der Fall einer „Bewässerung von öffentli- chem Grün mit alternativen Wasserquellen“ bearbeitet. Hier wurde zunächst verbundintern ge- meinsam mit den BWB und dem Büro Ramboll Studio Dreiseitl als Praxisakteuren eine Konstel- lationsanalyse durchgeführt (6 Stunden Dauer). Ausgehend von den in diesem verbundinternen Workshop entwickelten Varianten der Infrastrukturgestaltung wurden dann zwei Arbeitsgruppen im Rahmen eines interkommunalen Erfahrungsaustausches durchgeführt, die diese Ausgangs- konstellationen aufgreifend eigene Erfahrungen entfaltet haben. Am interkommunalen Erfah- rungsaustausch nahmen Vertreter*innen aus der Stadtentwässerung und der Stadtplanung teil. Damit wurden für diesen Fall insgesamt drei Visualisierungen erarbeitet, die im folgenden Kapi- tel 3 gebündelt dargestellt werden. Der Fall zur „Wiederherstellung lokaler naturnaher Wasserkreisläufe in innenstadtnahen Quartie- ren“ wurde ebenfalls im Rahmen eines verbundinternen Workshops (6 Stunden Dauer) bearbei- tet. In diesem Workshop waren neben den Forschungspartnern ISOE und Difu auch Vertreter*in- nen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingebunden. Die Konstellationsanalyse für diesen Fall greift damit auf die Expertise eines Wasserunternehmens zurück, hat jedoch keine weitere Här- tung im Rahmen eines interkommunalen Erfahrungsaustausches erfahren. 17 In einer Variante mit geringerer Komplexität wurde die Konstellationsanalyse für den Fall einer „Betriebswassernutzung aus behandeltem Grauwasser“ unter Beteiligung der wissenschaftlichen Forschungspartner des ISOE und Difu bearbeitet. Hier waren Rechts-, Sozial- und Naturwissen- schaften vertreten, die sich für den Fall auf eigene wissenschaftliche Vorarbeiten stützen konnten (vgl. Kluge/Libbe 2010, Winker/Trapp 2017) und die Analyse in einem rund 6-stündigen digitalen Workshop erarbeiteten. Hier wurden neben den in diesem Fallbeispiel grundsätzlich zu lösenden Koordinationsaufgaben zusätzlich noch Lösungsmodelle zur Lieferung von Betriebswasser aus der Siedlung in eine benachbarte Kleingartenanlage betrachtet. Eine wichtige Anpassung der von Schön et al. (2006) entwickelten Methode im Rahmen von net- WORKS 4 bestand darin, dass die verschiedenen Elemente der Konstellationsanalyse in den partizipativen Workshops entlang des Wasserflusses angeordnet und diskutiert wurden. So ent- standen Flussdiagramme mit ersten Grobentwürfen von Kombinationen blau-grün-grau vernetz- ter Bausteine zur zielgerichteten Bewirtschaftung der Wasserressourcen und einer Zuordnung der relevanten Akteure und Regeln. Zur besseren Veranschaulichung und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Workshops wurden die erarbeiteten Flussdiagramme im Nachgang überar- beitet und grafisch vereinheitlicht. In einem weiteren Schritt wurden diese aus der Logik des Was- serflusses heraus entstandenen Flussdiagramme in Schreibtischarbeit in Konstellationssche- mata überführt, in denen dann nicht mehr der Wasserfluss, sondern die Akteure das zentrale strukturierende Element sind. Analog der Tiefe der Bearbeitung der drei Fälle erfolgt auch deren Darstellung in den folgenden Kapiteln. 18 3 Bewässerung von öffentlichem Grün mit alternativen Wasserquel- len In der Konstellationsanalyse wurde als Fall ein Bestandsquartier in einer Großstadt betrachtet, in das ein 14 ha großer Park integriert ist. Der Gebäudebestand ist als mehrstöckige Blockrandbe- bauung bzw. Zeilenbebauung mit Hinterhöfen bzw. Abstandsgrün angelegt. Die im Anschluss an Speicher bzw. Pumpen für die Bewässerung erforderliche Infrastruktur und deren Ausgestaltung und Organisation (z. B. Steuerung der Bewässerung, netz- oder fahrzeuggebundenes Vertei- lungssystem, Bewässerungstechnologie) wurde aufgrund der Aufgabenstellung von netWORKS nicht näher diskutiert.4 3.1 Problem und Zielstellung Urbane Agglomerationen – insbesondere Innenstädte und Gebiete mit ähnlicher Verdichtung wie die Zentren – sind schon heute den Folgen des Klimawandels in besonderer Weise ausgesetzt; dies wird sich mit fortschreitendem Klimawandel weiter zuspitzen. Denn die dichte Bebauung (zusammen mit der Wahl hitzeabstrahlender Fassadenmaterialien) und die flächenhafte Versie- gelung führen dazu, dass sich diese Gebiete stark aufheizen und zudem langsamer abkühlen. Zudem sind sie bei Stark- und Sturzregen erheblichen Überflutungsrisiken ausgesetzt. Sowohl für die Regulierung des städtischen Klimas und des Wasserhaushalts als auch für die Verbesse- rung der Lebensqualität (Naherholungsfunktion) kommt folglich dem öffentlichen Stadtgrün (Parks, Grünanlagen, Straßenbäume) mit seinen Ökosystemleistungen eine zunehmend wichtige Rolle zu (vgl. Winker et al. 2021, Rauchecker et al. 2022). Parkanlagen und Grünflächen können ebenso wie Straßenbäume diese erwünschten Ökosystemleistungen aber nur dann erbringen, wenn sie insbesondere in langanhaltenden Hitze- und Trockenperioden ausreichend mit Wasser versorgt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde, soweit überhaupt eine Bewässerung des öffentlichen Stadt- grüns vorgesehen war, dafür meistens auf Trinkwasser zurückgegriffen (Eisenberg et al. 2022). Insbesondere in den Hitze- und Trockenperioden steht dessen großflächiger Einsatz als Gieß- wasser aber in Konkurrenz zum dann stark erhöhten Haushaltsverbrauch (z. B. zum Duschen). Als alternative Wasserressource steht neben Grundwasser insbesondere Niederschlagswasser zur Verfügung, dessen Bewirtschaftung zugleich Starkregenfolgen im Stadtraum vermindern kann. Für die Versorgung von Straßenbäumen werden robuste Lösungen mit Baumrigolen er- probt (vgl. Grüning u. a. 2021). Zur Versorgung von städtischen Grünflächen liegen hingegen nur vereinzelt Erfahrungen mit einer umfassenden Nutzung von Niederschlagswasser vor. Große 4 Dies wäre Gegenstand einer anschließenden vertiefenden Betrachtung in einer kommunalen Konstella- tionsanalyse, wenn es sich dabei um eine neue oder zu verändernde Aufgabe für das Grünamt und evtl. weitere Beteiligte handeln würde. 19 Bauwerke zu seiner Speicherung, die dafür erforderlich wären, finden in der Regel im Stadtraum nur begrenzt Platz (Wollner 2019). Eine Strategie, die die Ziele Regenwasserbewirtschaftung und Erhaltung/Verbesserung des öf- fentlichen Stadtgrüns im Klimawandel verbindet, beruht darauf, Niederschlagswasser von den umliegenden Gebäuden und Verkehrsflächen in die Grünanlage zu leiten, um es sowohl direkt zur Bewässerung zu nutzen als auch zur Anreicherung des Grundwasserleiters zu versickern und in Trockenperioden zur Bewässerung aus dem Grundwasser zu fördern (vgl. Rauchecker et al. 2022). Damit auf diese Weise eine veränderte Bewirtschaftung und Bewässerung von Stadtgrün im Rahmen einer kommunalen Klimafolgenanpassung geschehen kann, ist also ein sozio-tech- nischer Verbund von Anlagen und Betreibern, mit dem die Bereitstellung des Regenwassers für die kommunalen Stadtgrün-Flächen stattfinden soll, neu zu begründen und einzurichten. Dieser muss, um nachhaltig zu sein, dauerhaft ohne größeren Aufwand betrieben werden. Dazu müss- ten Akteure aus unterschiedlichen Bereichen zusammenarbeiten, etwa Hauseigentümer*innen, der kommunale Abwasserbeseitiger, die Straßenverwaltungen und die kommunalen Grünämter. Die durchgeführte Konstellationsanalyse suchte Antworten auf die Frage, wie diese Kooperation in bestehenden Grünanlagen gelingen kann bzw. was getan werden kann, um die gekoppelten blau-grün-grauen Infrastrukturen in förderlicher Weise betreiben zu können. 3.2 Infrastrukturtechnische Konfiguration Die projektierte Regenwassernutzung für Grünanlagen erfordert technisch eine Verbindung von privaten Wasserinfrastrukturen aus dem umliegenden Siedlungsbestand (Hausableitungen für Regenwasser von Dachflächen) mit den kommunalen Grünflächen und deren evtl. bereits beste- hender Infrastruktur zur Bewässerung. Wenigstens überschlägig ist das Einzugsgebiet zu ermit- teln, in dem private Hauseigentümer*innen das Regenwasser für die Grünanlagen „ernten“.5 Ent- sprechende Erhebungen und Abschätzungen des für öffentliche Grünflächen zur Verfügung ste- henden Regenwasservolumens von Privatflächen können entfallen, wenn für die Grünanlage auch Straßenniederschlag oder Niederschlagswasser aus dem Trennkanal genutzt werden darf. 5 Die erforderliche Wassermenge für die Bewässerung ist abhängig von der zu bewässernden Fläche und den dort kultivierten Pflanzenarten, der Bodenbeschaffenheit (Wasserhaltefunktion) der Fläche, der Be- wässerungstechnik und den Zielen, die mit der Bewässerung verfolgt werden (z. B. Erhalt der Vegetati- onsstruktur oder grüner Rasen auch bei Trockenheit/Hitze). Bevor hier eine Kopplung der Regenwasse- rinfrastruktur mit der Grüninfrastruktur eingerichtet wird, ist es erforderlich zu ermitteln, ob für den künf- tigen Bewässerungsbedarf die benachbarten Dachflächen ausreichen bzw. welche Größe das anzu- schließende Einzugsgebiet haben müsste. Ein rein rechnerischer Überschlag reicht hier nicht aus. Viel- mehr muss abgeschätzt werden, wieweit die Anlieger künftig ihr Regenwasser selbst zur Grünpflege nutzen bzw. auf die eigenen Garten- und Freiflächen zur Verbesserung der lokalen Wasserbilanz geben möchten (vgl. Kap. 3). 20 Zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für die Bewässerung von öffentlichem Grün mit alter- nativen Wasserquellen kommt eine Palette blau-grün-grauer Infrastrukturbausteine in Frage (Winker et al. 2019). Diese können mit Hilfe der im Projekt netWORKS 4 erarbeiteten Infokarten für den jeweiligen Fall partizipativ z. B. im Rahmen eines Planungsworkshops im Quartier vor- festgelegt werden (vgl. Trapp/Winker 2022). Die Infokarten bilden verschiedene Bausteine blauer, grüner und grauer Infrastrukturen ab. Sie vermitteln Informationen über die besonderen Potenzi- ale der Bausteine zur Verfolgung ausgewählter planerischer Ziele, die räumliche Skala, in der sie zum Einsatz kommen können (z. B. Gebäude oder Quartier) und die mit den Bausteinen einsetz- baren Wasserressourcen. Abb. 2: netWORKS 4-Infokarten (Quelle: © ISOE/Forschungsverbund netWORKS) Als Vorbereitung für die Konstellationsanalyse wurden ausgehend von den insgesamt 22 net- WORKS-Infokarten die folgenden Bausteine auf der Grundstücks- und Quartiersebene als poten- zielle Optionen identifiziert: Grundstücks- und Quartiersebene: ■ Bewässerung ■ Naturnahe Reinigungsverfahren (Retentionsbodenfilter) 21 ■ Technische Reinigung von Niederschlagswasser (Reinigung am Straßenabfluss, Regenklär- becken) ■ Versickerung mit Bodenpassage (Mulden, Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-System, Baumrigolen) ■ Zisterne ■ Wasserspiele ■ Multifunktionale Rückhalteräume (insb. Grünflächen) ■ Urban Farming ■ Wasserflächen (Teiche) Ein Großteil dieser Bausteine wurde in der Konstellationsanalyse genutzt, um eine entwickelte mögliche blau-grün-graue Konfiguration zur Bewässerung der Grünanlagen zu skizzieren. Abbil- dungAbb. 3 visualisiert diese Konfiguration und bedient sich dabei dem Weg vom Regenwasser zum Grund- bzw. Betriebswasser im Gebiet. In sehr seltenen Fällen kann eine bereits bestehende Trennkanalisation genutzt werden, um das Regenwasser aus dem Kanaleinzugsgebiet zur Grünanlage zu transportieren. Andernfalls wer- den um die Grünfläche herum Regenwasserkanäle neu angelegt, um das vor allem auf den Dä- chern der Grundstücke anfallende Regenwasser in die Grünanlage zu transportieren. Regenwas- ser von Flächen, die Schadstoffe an das Regenwasser abgeben, muss ggf. jedoch erst behandelt bzw. gereinigt werden. In der Konstellationsanalyse wurden vertieft Varianten erörtert, bei denen Straßen die Grünan- lage von den Gebäuden, von denen sie das Regenwasser beziehen, trennen. Die Querung einer Straße kann ein Hindernis für den Aufbau der angedachten blau-grün-grauen Infrastrukturen dar- stellen; z. B. können Verkehrsfunktionen, die die Straßen erfüllen müssen, ein Hemmnis für deren Aufbau darstellen. Idealtypisch sind hier folgende Fälle unterscheidbar: ■ Der unterirdische Transport von Regenwasser unter der Straße reduziert verkehrliche Funkti- onseinbußen alleine auf die Bauphase. In einem Bestandsquartier ist der Bau dieser Leitun- gen aufwendig und kostenintensiv, zumal unter jeder Straße bereits viele Leitungen verlegt sind). Um Verstopfungen der Durchleitungen zu vermeiden (die möglichst ohne Aufgraben beseitigt werden müssen) sollte vor der Durchleitung eine mechanische Reinigung des Re- genwassers stattfinden. ■ Eine oberirdische Überleitung des Niederschlags über die Straße erfordert ebenfalls bauliche Maßnahmen, da hier Rinnen zur Querung zu errichten sind, die zugleich verkehrliche Hinder- nisse darstellen und je nach Bauart auch verkehrsberuhigend wirken können. Folglich hängt 22 es von der Straßenkategorie bzw. -funktion ab, ob überhaupt eine oberirdische Regenwasser- querung betrieben werden kann (für innerörtlich ausgewiesene Fernstraßen ist das vermutlich kaum durchsetzbar, für kommunale Straßen in Wohnquartieren hingegen schon; hier sind ver- kehrsberuhigende Maßnahmen vermutlich eher gewünscht). Abwägungen des Straßenamtes betreffen folglich Fragen der Verkehrssicherheit. Häufig werden zur Eindämmung der Folgen die Rinnen auf Fuß- und Radwegen mit Blechen überdeckt, was allerdings Risiken bei Sturz- fluten oder Eisbildung im Winter nicht ausschließt. Da sich Regenwasser von den Dächern mit Straßenwasser vermischt, ist auch die Umwelt- bzw. Wasserbehörde an der Genehmigung beteiligt; eine aufwendigere Reinigung vor der Einleitung in die Grünanlage wird in diesen Fällen verpflichtend sein.6 ■ Die Konstellation vereinfacht sich rechtlich-institutionell erheblich, wenn technisch keine Que- rung einer Straße erforderlich ist und individuell von den anliegenden Privatgrundstücken aus das Wasser in die Grünanlage abgegeben werden kann. Organisatorisch kann dies insbeson- dere bei Grünflächen größerer Ausdehnung jedoch zu einem erhöhten Aufwand führen, da nun an sehr vielen Stellen im Park dezentral Versickerungsanlagen einzurichten und auch zu pflegen sind. 6 Die Nutzung des Niederschlags von Verkehrsflächen erfordert erheblichen Aufwand, einerseits tech- nisch, weil entsprechende Filter installiert werden müssen (und Platz für sie vorhanden sein muss), an- dererseits organisatorisch (Pflege bzw. Regeneration der Filter, Absprachen zur Verwendung von Streu- salz im Winter, um die Salzfracht in die Grünflächen zu begrenzen). Sie erlaubt aber auch in Fällen, wo es zunächst dem Abwasserbeseitiger bzw. Grünamt zu aufwändig ist, willige Hausbesitzer*innen zu „ak- quirieren“ und mit diesen die Überlassung von Regenwasser von Dachflächen für Bewässerungszwecke zu vereinbaren, die für die Grünfläche erforderlichen Wassermengen zur Verfügung zu stellen. 23 Abb. 3: Flussdiagramm zur Parkbewässerung (Quelle: Rauchecker et al. 2022) 24 Bei oberirdischer Querung der Straße wurde in dieser Konstellationsanalyse nach der Filtrierung eine Versickerung über eine Bodenpassage favorisiert; als deren Überlauf könnte eine temporäre Teichanlage (Standgewässer) dienen, die in eine größere, multifunktionale Retentionsfläche ein- gebettet ist. Parallel dazu wird nach der Filtrierung eine Zisterne gefüllt. Wasser für die Parkbe- wässerung kann aus dem Teich und der Zisterne entnommen werden, aber auch aus dem durch die Versickerung angereicherten Grundwasser entnommen werden. Bei der Zuleitung unter der Straße hindurch wird eine unterirdische Versickerungsmöglichkeit mit anschließender Zisterne und in deren Überlauf eine multifunktionale Fläche vorgesehen. Sowohl aus einer Teichanlage in der multifunktionalen Fläche als auch aus der Zisterne und ggfs. aus dem Grundwasser kann auch in diesem Fall Bewässerungswasser entnommen werden.7 Die gekoppelte Nutzung mehrerer blau-grün-grauer Infrastrukturbausteine (Filtrierung, unterirdi- sche Versickerung bzw. Versickerung in Bodenpassage, Zisterne sowie multifunktionale Flä- che/Teich und Brunnen) war in allen Gruppen Konsens; hinsichtlich der Abfolge der Infrastruktur- bausteine sind mehrere Lösungen möglich. Der gekoppelte Betrieb der Wasserinfrastrukturen hat weiterhin den Vorteil, dass mit der Regenwassernutzung für den Park auch zunächst nicht fokus- sierte Nebenziele erreicht werden. Denn die Versickerung würde auch zur lokalen Annäherung an einen natürlichen Wasserhaushalt beitragen. Die Nutzung von Zisterne und Standgewässer würde, soweit deren Volumen dies zulässt, die Bewässerung in Trockenzeiten ermöglichen. Zu- sätzlich ist für eine Bewässerung eine Entnahme von Grundwasser notwendig. Dazu können eventuell bestehende Brunnen genutzt werden. Soweit es zur Grundwasserentnahme kommt, ist diese der (Unteren) Umwelt-/Wasserbehörde anzuzeigen bzw. von dieser zu genehmigen. Soweit aus den identifizierten Abfolgen nur einzelne blau-grün-graue Bausteine im Park realisiert werden sollen, sollten die Spezifika der einzelnen Bausteine gegeneinander abgewogen werden. Im Vergleich zur multifunktionalen Fläche ist z. B. die Zisterne teurer im Bau, aber günstiger im Unterhalt. Beim Zisternenbetrieb ist jedoch sicherzustellen, dass das Wasser arm an organischen Belastungen ist, so dass es nicht aufgrund deren mikrobiellen Abbaus „kippt“. Eine Versickerung ist nur möglich, wenn keine Altlasten im Boden sind. 3.3 Koordination und Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Akteuren In den sich aufgrund der blau-grün-grauen Infrastrukturen im betrachteten Fall ergebenden Kons- tellationen müssen sehr unterschiedliche Akteure zusammenwirken. Diese haben verschiedene Interessen bzw. Aufgaben und Arbeitsabläufe, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Da- mit dies optimal geschehen kann, werden möglichst Kooperationsmodelle (vgl. Kap. 6), aber auch 7 Die für die Bewässerung erforderliche Infrastruktur und deren Ausgestaltung (Speicherung, Pumpen, Verteilungssystem) wurde im Rahmen der Konstellationsanalyse nicht näher diskutiert. Dies könnte, falls neu einzurichten, Aufgabe einer anschließenden vertiefenden Betrachtung sein. 25 Zuständigkeiten und Übergabepunkte gewählt, die bereits bekannt sind und bestehenden Routi- nen und Aufgabenbereichen entsprechen. Damit muss deren Einführung als Neuerung nicht auf- wändig von den verschiedenen Akteuren mit einander koordiniert werden. Die einfachste Konstellation kann entstehen, wenn die Grundstückseigentümer*innen aus dem Einzugsgebiet der Grünanlage ihr überschüssiges Regenwasser jenem Akteur überlassen, dem sie bereits ihr Abwasser abgeben. Aufgrund der rechtlichen Vorschriften und der Klimaanpas- sungsdebatte kann der Abwasserbeseitiger der Kommune dieses Regenwasser als ein spezifi- sches Abwasser betrachten, dass er nun in einer neu zu errichtenden Infrastruktur in die benach- barten Grünanlagen schafft. Rechtlich komplizierter wird der Fall8, wenn das Regenwasser von den Akteuren dieser neu ent- stehenden Wasserkette als Betriebswasser genutzt werden soll; 9 dann kann es nach derzeitigem Rechtsverständnis an einen Abwasserbeseitiger übergeben werden, der auch institutionell als Betriebswasserversorger auftreten kann und (evtl. nach Änderungen des Geschäftszwecks durch den/die kommunalen Eigentümer) ein entsprechendes Geschäftsmodell aufbaut bzw. dieses be- reits etabliert hat. Wo sich der Abwasserbeseitiger nicht entsprechend bewegen bzw. institutionell fortentwickeln kann, könnten sich evtl. die Grundstückseigentümer*innen im Einzugsgebiet auch mit dem Grünflächenbetreiber zu einem Wasser- und Bodenverband zusammenschließen10, was jedoch sehr aufwändig sein dürfte und für diesen Fall noch nicht umgesetzt wurde. In den Konstellationsanalysen wurden auch Zuständigkeitsbereiche und Übergabepunkte identi- fiziert. Ein Grundsatz war es hier, Zuständigkeitsbereiche entsprechend bestehender bzw. beleg- ter Funktionen und Kompetenzen festzulegen. So sind Anlagen zur technischen und natürlichen Regenwasserbehandlung und ebenso die Versickerungsanlagen mit abwasserwirtschaftlicher Kompetenz anzulegen und zu pflegen. Es wurde daher als günstig angesehen, wenn diese An- lagen im Verantwortungsbereich eines siedlungswasserwirtschaftlichen Akteurs liegen; die Pra- xisexpert*innen, die an den Analysen teilnahmen, haben hier – wenig überraschend – immer die Abwasserbeseitiger gesehen. 8 Infrastrukturtechnisch muss es hier keinen Unterschied zur Konstellation geben, in der das Regenwasser als Abwasser an den Abwasserbeseitiger übergeben wird. 9 Wird das Regenwasser von einem Eigentümer/einer Eigentümerin mit einer großen Dachfläche oder einer Eigentümer*inneninteressengemeinschaft über eine private Leitung in den Park verbracht, muss der Übergabepunkt vertraglich mit dem Grünamt fixiert werden. Vermutlich ist es in solchen Fällen aus- reichend, im Park eine Zisterne und in deren Überlauf eine Versickerungsfläche anzulegen. 10 Einfachere Fälle liegen vor, wenn die Haus- und Grundstückseigentümer*innen im Einzugsgebiet bereits genossenschaftlich zusammengeschlossen sind bzw. es sich hier nur um Häuser eines einzigen Unter- nehmens handelt, das auch alle häuslichen Regenwasserinfrastrukturen betreibt. Diese Fälle wurden hier nicht weiter vertieft. 26 Hingegen wurde die Zuständigkeit für die Zisterne nicht mehr beim Abwasserbeseitiger gesehen, sondern beim nutznießenden Grünamt. (Das in dem Sammelbehälter evtl. auch über einen län- geren Zeitraum aufbewahrte Wasser wurde zuvor, soweit es zu einer Verunreinigung gekommen war, vom Abwasserbeseitiger entsprechend den rechtlichen Anforderungen an eine Abwasser- reinigung soweit behandelt, dass eine Schädlichkeit nicht zu besorgen ist und es nun als Be- triebswasser anzusehen ist). Der Übergabepunkt liegt zwischen der Reinigungsanlage und der Zisterne, z. B. unmittelbar vor diesem Sammelbehälter. Für den Baustein der multifunktionalen Fläche ist hingegen eine Zuständigkeitsteilung denkbar. Je nach Betonung der Hauptfunktionen können diese unterschiedlich verantwortet werden. Die Fläche selbst ist im betrachteten Fall unbedingt grünarchitektonisch in die Grünanlage zu integ- rieren, erfordert aber zugleich wasserwirtschaftliche Kompetenz. Wird die multifunktionale Fläche direkt als Überlauf z. B. bei Starkregenereignissen genutzt, könnte der Abwasseraspekt zu einer Betriebsführung durch den Abwasserbeseitiger führen (bei einer beratenden Funktion des Grün- amtes, das auch für die Pflege der wechselnd „grünen“ und „blauen“ Flächen zuständig bleibt). Liegt die multifunktionale Fläche hingegen als Überlauf hinter der Zisterne, handelt es sich um bevorratbares Betriebswasser, das auch direkt bei der Bewässerung einsetzbar wäre.11 Bereits beim Betrieb von Versickerungsanlagen in Parks werden Zielkonflikte zwischen der Er- holungsfunktion der Fläche und einer optimalen Versickerungsleistung entstehen. Die vorge- stellte Konstellation erfordert es zudem, sich über einige Vorgaben aus technischen Normen (z. B. eingeschränkter Pflanzenbewuchs, Einzäunung von Mulden, die mehr als 30 Zentimeter tief sind) hinweg zu setzen. Öffentlich zugängliche Versickerungsanlagen und offene Ableitungen werfen zudem Haftungs- und Sicherheitsfragen auf, über die spätestens bei Beginn der konkreten Planungen Einigungen zwischen Abwasserbeseitiger und Grünamt zu erzielen sind. Außerdem ist der Unterhaltungsaufwand von ästhetisch anspruchsvoll gestalteten Versickerungsflächen hö- her als in der Wasserwirtschaft üblich (Freytag et al. 2018: 20). Hinweise aus der Praxis zeigen, dass bei der multifunktionalen Nutzung von Parkflächen als tem- poräre Überschwemmungsfläche bei Stark- bzw. Sturzregen weitere Zielkonflikte entstehen wer- den, die von vornherein zu beachten und gleichfalls bereits frühzeitig zu entschärfen sind (siehe nächster Abschnitt); evtl. müssen hier die geplanten Nutzungseinschränkungen mit dem Kommu- nalparlament bzw. Ortsbeiräten im Vorfeld abgestimmt werden. Auch hier sind Haftungs- und Sicherheitsfragen zwischen Abwasserbeseitiger und Grünamt, evtl. auch mit dem Rechtsamt, zu klären. 11 Wenn die Verantwortung für Filter, Versickerungsflächen und multifunktionale Bausteine beim Abwas- serbeseitiger liegt, ist auch zu entscheiden, ob das Grünamt entsprechende Flächenteile der Grünanlage an den Abwasserbeseitiger für die von diesem betriebenen Bausteine abtreten sollte. 27 Bei der Nutzung der im Park gelegenen multifunktionalen Fläche als Überlauf muss durch ent- sprechende Flächengestaltung dafür gesorgt werden, dass auch während eines Sturzregens keine Parkbesucher*innen gefährdet werden (z. B. indem der darin enthaltene Wasserspeicher und dessen direkte Zuläufe tiefer gelegt wird und, z. B. mit einem Röhricht umschlossen, nicht zugänglich ist. Auch müssen Nutzer*innen über das Überflutungsrisiko in der multifunktionalen Fläche auffällig und gut informiert werden). Der Großteil der multifunktionalen Fläche kann in den Restzeiten für Erholungszwecke aktiv, versiegelte Teile auch als Skateboard-Flächen, zum Schachspiel usw. genutzt werden.12 Grünämter werden die Ausbildung der hier diskutierten Konstellationen nur dann zuverlässig be- fördern können, wenn sie hierbei ausreichend eigene Interessen verwirklichen können. Damit die die hier dargestellten Konstellationen dauerhaft und ohne Ausfallrisiken realisiert werden können, sollten dort möglichst auch Expertise und Kapazitäten für die Regenwasserspeicherung in Zister- nen sowie die Anlage und Unterhaltung multifunktionaler Flächen angesiedelt werden. 3.4 Mögliche Betreibermodelle Soweit eine Straße überwunden werden oder ein größeres Einzugsgebiet als nur die unmittelbar an der Grünfläche anliegenden Grundstücke angeschlossen werden muss, wird hierfür vermutlich – von einigen Ausnahmen abgesehen13 – der kommunale Abwasserbeseitiger eine zentrale Rolle erhalten: Sofern hier nicht schon eine Trennkanalisation vorhanden ist, wird er die neu zu errich- tende technische Infrastruktur, mit der das Regenwasser zur Grünfläche transportiert wird, errich- ten und betreiben; andernfalls ist sie zu modifizieren. 12 Entsprechend könnten an diesen Nutzungen interessierte Akteursgruppen und zivilgesellschaftliche In- stitutionen in die Pflege der versiegelten Teilflächen einbezogen werden. Allerdings kann so möglicher- weise trotz vertraglicher Festschreibung der Speicherfunktionen ein Nutzungskonflikt mit diesen Akteu- ren entstehen. 13 Die oberirdische oder unterirdische Leitung des Regenwassers über die Straße hinweg ist für viele kleine Eigentümer*innen individuell extrem aufwändig; auch wird das Straßenamt privaten Anlieger*innenn der- artige Querungen nicht alle 20 oder 50 Meter gestatten. In den Konstellationsanalysen wurden zwei mögliche Szenarien vertieft: Erstens, ein/e Eigentümer*in mit einer großen Dachfläche (z. B. eine Firma) leitet sein Wasser durch eine private oder öffentliche Leitung in den Park. In diesem Fall wäre es durch- aus möglich, den Sammler nicht auf dem privaten Grundstück, sondern im öffentlichen Grund (z. B. unter dem Gehweg) verlaufen zu lassen, wenn es das Straßenamt genehmigt. Zweitens, bei vielen kleinen Eigentümer*innen muss das Regenwasser vor der Querung der Straße durch eine Interessengemein- schaft der Eigentümer*innen gesammelt werden. Hier ist es mit entsprechenden Konzessionsverträgen möglich, dass Leitungen in den öffentlichen Grund gelegt werden. Für die Kommunalverwaltung kann sich allerdings die Frage stellen, ob die Erfüllung dieser Aufgabe nicht besser durch den bereits in der Kommune tätigen professionellen Akteur erfolgen sollte, den Abwasserbeseitiger. Je nach Ausgestal- tung der Regenwassergebühr kann so allerdings für die Grundstückseigentümer*innen der Anreiz zu eigenen Investitionen entfallen. 28 Der einfachste Fall ist der des „business as usual“. Der Abwasserbeseitiger betreibt im Einzugs- gebiet eine Trennkanalisation; diese führt aber nicht zu einem evtl. entfernt gelegenen Gewässer, sondern zur Grünanlage, das als Retentions- und Versickerungsfläche mitgenutzt wird. Komplizierter ist der Fall, wenn Anreize gegeben werden müssen, damit die Hauseigentümer*in- nen das Regenwasser nicht vorrangig auf den eigenen Grundstücken verwenden – etwa als Be- triebswasser für häusliche Zwecke (wie Toiletten), für die Pflege des eigenen Grüns oder für die Unterstützung des kleinräumigen naturnahen Wasserhaushalts (vgl. hierzu Kap. 4). Dies könnte durch finanzielle Anreize geschehen, z. B. eine Ausnahme vom Regenwassertarif für überlasse- nes Wasser in Betriebswasserqualität. Wenn von den Grundstückseigentümer*innen Regenwas- ser für die Bewässerung von öffentlichen Grünflächen an den Abwasserbeseitiger abgegeben wird, stellt sich die Frage, wie erkennbar wird, dass es sich hier nicht um Abwasser handelt. Hierzu ist in jedem Fall ein Vertrag zwischen Abwasserbeseitiger und Immobilieneigentümer*in- nen abzuschließen. Zusätzlich wird der Abwasserbeseitiger auch eine eigene Kostenrechnung für die Bereitstellung von Betriebswasser für die Grünfläche aufmachen müssen. Theoretisch können diese Kosten von den Grundstückseigentümer*innen oder dem Grünamt übernommen oder zwischen diesen geteilt werden. Das Umlegen der Kosten auf das Grünamt wurde in der Konstellationsanalyse nicht befürwortet. Hier könnte ein eigener Tarif für den Betrieb der neuen blau-grün-grauen Infra- struktur geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob den Grundstücksei- gentümer*innen kommunale Mittel für die Finanzierung ihrer eigenen Regenwasserinfrastruktu- ren zur Verfügung gestellt werden könnten. Gleicherweise wäre zu prüfen, unter welchen Um- ständen es auch möglich sein könnte, die Niederschlagswasserentgelte als Anreiz für die Teil- nahme zu reduzieren bzw. zu erlassen. Um (private) Investitionen in eine blau-grün-graue Infra- strukturkonstellation auf Dauer zu stellen, die die Abgabe, Anlieferung und Zwischenspeicherung von Regenwasser zur Nutzung für Grünflächen und deren Betrieb ermöglichen, ist ebenso wie eine Festschreibung im Bebauungsplan oder eine andere kommunale Satzung auch eine Fest- schreibung im Grundbuch möglich. Vorab ist zu prüfen, welche Lösung die praktikabelste ist bzw. ob Lösungen kombiniert werden sollten. Nach der Festschreibung kann dann allerdings weder die Nutzung der Fläche als Grünfläche noch die Abgabe des Niederschlagswassers in die Grün- fläche verändert werden, ohne die Satzung oder die Grundbucheintragungen zu ändern. Zur Realisierung der blau-grün-grauen Infrastruktur zur Grünflächenbewässerung müssen zumin- dest die in Abb. 3 aufgeführten Akteure miteinander kooperieren. Darüber hinaus wurde in der Konstellationsanalyse betont, dass zum Aufbau und Funktionieren einer Konstellation einer der Akteure als zentraler Treiber fungieren muss. Ins Konstellationsschema (Abb. 4), das auf dem Flussdiagramm (Abb. 3) basiert, sind neben den Akteuren auch die Bausteine und Wasserarten einbezogen. In Abb. 4 (Konstellationsschema) lassen sich mittels der Anzahl der Verbindungen zwei mögliche Zentralakteure identifizieren: der Abwasserbeseitiger und das Grünflächenamt. 29 Der Abwasserbeseitiger muss sich mit den Eigentümer*innen der Wohngebäude, dem Straßen- amt sowie dem Grünflächenamt austauschen und abstimmen, damit die Konstellation erfolgreich betrieben werden kann. Zwischen dem Grünflächenamt, den Eigentümer*innen und dem Stra- ßenamt gibt es hingegen im Fall einer Straßenquerung keine direkte Verbindung. Folglich könnte der Abwasserbeseitiger besser geeignet sein, um eine entsprechende Konstellation zur Klimaan- passung voranzubringen, sofern dessen betriebliche Satzungszwecke entsprechend ausgelegt sind. Er kann dazu auch sein Abwasserkonzept für die Gesamtstadt entwickeln bzw. in Abstim- mung mit der Kommunalpolitik fortschreiben bzw. dieses evtl. auf die Ebene der Quartiere her- unterbrechen. Eine innovative Lösung könnte weiterhin darin bestehen, in der Verwaltung „Regenwasser-Ma- nager*innen“ zu installieren, die „quer“ zu den Ämterstrukturen in der Verwaltung, insbesondere zwischen Abwasser-, Straßen- und Grünverwaltung Vernetzungen aufbauen, die verwaltungsin- terne Hemmnisse und Blockaden beim Zustandekommen und Betrieb der blau-grün-grauen Inf- rastrukturen beseitigen könnten. In einigen größeren Städten wie Stuttgart oder Frankfurt existie- ren in der Verwaltung zudem gut funktionierende informelle Strukturen quer zu den Ressorts (Rohrbach et al. 2022), die ebenso wie Regenwasseragenturen, Runde Tische und andere Ak- teure, die auch die Grundstückseigentümer über neue, z. T. semizentrale Formen der Regen- wassernutzung informieren und transformative Anstrengungen zur Klimaanpassung weiter beför- dern können. 30 Abb. 4: Konstellationsdiagramm zur Parkbewässerung (vereinfacht, ohne rechtliche Regelungen und technische Normen bzw. Empfehlungen) (Quelle: Rauchecker et al. 2022) 31 Beispiel Multifunktionale Fläche Scharnhauser Park, Ostfildern Der Scharnhauser Park zeigt, wie bereits heute durch die vertragliche Zuordnung von Wasser- und Grünanlagen, entsprechenden Flächen und Verantwortlichkeiten im Park gekoppelte Infra- strukturen erfolgreich betrieben werden können. Im Park sind in Teilbereichen multifunktionale Flächen ausgewiesen, auf denen im Starkregenereignis Niederschlagswasser zurückgehalten und eingestaut werden kann. Der Scharnhauser Park und die angrenzende Wohnbebauung für 9.000 Menschen sowie Ge- werbe- und öffentliche Infrastruktureinrichtungen mit 2.000 Arbeitsplätzen entstand seit Mitte der 1990er Jahre in einem Konversionsgebiet in Ostfildern. Das Thema Wasser war als ein Baustein in der ökologischen Gesamtkonzeption des Vorhabens (Energie, Verwertung des Erdaushubs, etc.) enthalten. Ziel war die Annäherung an den naturnahen Wasserhaushalt, wobei das Regen- wasser nicht in den Kanal eingeleitet werden sollte. Die genannten Planungsziele wurden von der Stadt gesetzt und in der Verwaltung gemeinschaftlich von den Akteuren getragen. Das Vor- haben wurde im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geplant und realisiert. Über den Bebauungsplan wurden z. B. Flachdächer als Vorgabe der Bebauung abgesichert. Das Regenwasser im Quartier wird dezentral bewirtschaftet und die Grünflächen wurden als multi- funktionale Retentionsflächen angelegt. Abb. 5: Blick in den Scharnhauser Park (Quelle: https://ramboll.com/-/media/images/rde/wa- ter/stu/scharnhauser-park/scharnhauser-park-liveability-1360x765.jpg?mw=640; © Ramboll Studio Dreiseitl) https://ramboll.com/-/media/images/rde/water/stu/scharnhauser-park/scharnhauser-park-liveability-1360x765.jpg?mw=640 https://ramboll.com/-/media/images/rde/water/stu/scharnhauser-park/scharnhauser-park-liveability-1360x765.jpg?mw=640 32 Abb. 6: Multifunktionaler Rückhalteraum im Starkregenereignis (Quelle: https://ramboll.com/-/me- dia/images/rde/water/stu/scharnhauser-park/scharnhauser-park-cloudburst-event- 1360.jpg?mw=640; © Ramboll Studio Dreiseitl) Zentrale Akteure in Ostfildern im Scharnhauser Park sind die Stadtwerke (Eigenbetrieb der Stadt und zuständig für Stadtentwässerung), die Abteilung Freiflächenmanagement (Grünamt) als Teil des Tiefbauamts und ein Landschaftsplanungsbüro vor Ort in Ostfildern. Bei multifunktionalen Retentionsflächen stellte sich regelmäßig die Frage nach der Übernahme bzw. Zuteilung der Ver- antwortlichkeiten und Kosten z. B. für die Pflege dieser Flächen. Eine definierte Schnittstelle zwi- schen den Akteuren und ihren Zuständigkeiten ist die Grenze zwischen der „konventionellen“ Grünfläche und den technisch ausgelegten Bereichen (Mulden und Rigolen). Zur präzisen Ab- grenzung der Anlagen und der zugehörigen Flächen haben Stadtwerke (Entwässerung) und Frei- flächenmanagement gemeinsam einen Pflegeplan erarbeitet, in dem für den gesamten Park alle Anlagen exakt eingezeichnet sind (die räumlichen Grenzen wurden vor Ort scharf gezogen und im Plan vermerkt). Die Anlagen wurden dann nach gemeinsamer Absprache einem der beiden Akteure zugeordnet. Durch diese klare Zuordnung der Anlagen und der entsprechenden Flächen im Park können die Pflegekosten zwischen den beiden Akteuren genau aufgeschlüsselt und zu- geteilt werden. Der Plan wird regelmäßig aktualisiert. Quellen: Mündliche Mitteilung Mitarbeiter Stadtwerke Ostfildern, Abteilung Entwässerung (17.08.2021) Jochen Bender: Geschichte des Scharnhauser Parks: 1783–2004. Hrsg. von der Stadt Ostfildern, Ostfildern 2004. Karl-Josef Jansen (Hrsg.) Himmel und Erde: Landschaftsarchitektur und Gartenkunst. Landesgartenschau 2002, Scharn- hauser Park, Ostfildern Sanierungs- und Entwicklungs-gesellschaft Ostfildern, Ostfildern 2002. (Landesgartenschau Baden- Württemberg Heft 19, 2002). Michael Koch: Ökologische Stadtentwicklung: innovative Konzepte für Städtebau, Verkehr und Infrastruktur. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-014908-3. 33 4 Wiederherstellung naturnaher lokaler Wasserhaushalte in innen- stadtnahen Quartieren In der Konstellationsanalyse wurde als Fall ein innenstadtnahes Bestandsquartier betrachtet. Der Gebäudebestand ist als Zeilenbebauung mit Hinterhöfen bzw. Abstandsgrün angelegt. Zum Teil haben die Gebäude kleine Vorgärten zum Gehweg. Um das Quartier besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen, wurde sondiert, wie im Zusammenspiel der privaten Grundstücksei- gentümer*innen und der Kommune Maßnahmen zur Wiederherstellung des naturnahen lokalen Wasserhaushalts im Quartier umgesetzt werden können. 4.1 Problem und Zielstellung Obwohl laut Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 WHG) die Pflicht besteht, die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten sowie eine Vergrößerung und Beschleuni- gung des Wasserabflusses zu vermeiden, war die Stadtentwässerung in der Vergangenheit da- rauf ausgelegt, den Niederschlag möglichst schnell von den Siedlungs-, Verkehrs- und Freiflä- chen abzuleiten, um eine Nutzung dieser Flächen bei jeder Witterung zu gewährleisten. Diese Praxis hat dazu geführt, dass in der Wasserbilanz in verdichteten urbanen Räumen die Abfluss- komponente einen erheblich größeren Anteil hat, als dies im lokalen naturnahen Wasserhaushalt der Fall wäre. Auf unbebauten, nichtversiegelten Flächen fließt nur ein sehr geringer Teil des Niederschlags direkt oberflächig ab. Ein Großteil des Niederschlags wird über Pflanzen und den Boden verdunstet, ein weiterer Teil versickert und dient der Grundwasserneubildung (Sieker et al. 2006). Dabei können die Anteile von Verdunstung, Versickerung und Abfluss in den lokalen Wasserbilanzen je nach örtlichen Bedingungen (Temperatur, Pflanzenbewuchs, Bodentyp etc.) variieren. Abb. 7: Unterschiedliche Wasserbilanzen im naturnahen und urbanen Kontext (Quelle: © Ramboll Studio Dreiseitl / Forschungsverbund netWORKS) Das direkte Einleiten des Regenwassers (von versiegelten Flächen) in die Kanalisation führt nicht nur regelmäßig zur Überlastung des Kanalsystems und bei dessen Überlauf zu Gewässerverun- reinigung. Das abgeleitete Niederschlagswasser steht vor Ort auch nicht mehr zur Verfügung und kann damit z. B. nicht über Pflanzen oder den Boden verdunstet werden oder versickern. 34 Eine (Wieder-) Annäherung der Wasserbilanz in urbanen Räumen an den naturnahen Wasser- haushalt mittels vernetzter blau-grün-grauer Infrastruktur hat neben einer veränderten Wasser- bewirtschaftung u. a. stadtklimatische Effekte, die zumeist als Klimaanpassungsmaßnahme ge- wünscht sind (Winker et al 2019). Die vermehrte Verdunstung von Wasser senkt mikroklimatisch die Temperatur; zudem kann Staub aus der Luft gebunden werden (Koc et al. 2018, Lobis 2006). Eine Anpassung an den natürlichen Wasserhaushalt im Bestandsgebiet geht demnach i. d. R. mit positiven mikroklimatischen Effekten durch einen erhöhten Verdunstungsanteil gegenüber herkömmlichen Regenwasserbewirtschaftungskonzepten einher14. Zudem werden durch eine Annäherung an lokale, natürliche Wasserbilanzen blau-grüne Infrastrukturen in ihren Funktionen gestärkt bzw. werden ihre (klima-regulativen) Ökosystemleistungen stabilisiert (Brenne et al. 2016). Maßnahmen für eine Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt können die Was- serversorgung für blau-grüne Infrastruktur im Nahumfeld sichern und neben dem Gewässer- schutz (Vermeidung/Reduzierung von Mischkanalüberläufen in Gewässer) zur Grundwasserneu- bildung beitragen. Eine am lokalen naturnahen Wasserhaushalt ausgerichtete Niederschlagswasserbewirtschaf- tung ist insbesondere in hochverdichteten und stark versiegelten urbanen Räumen herausforde- rungsvoll und wird, insbesondere im Siedlungsbestand, kaum allein grundstücksbezogen zu be- werkstelligen sein.15 Regelmäßig werden grundstücksübergreifende, auf blau-grün-grau vernetz- ten Bausteinen basierende infrastrukturelle Gestaltungsoptionen erforderlich sein, die Kooperati- onen insbesondere zwischen den privaten Grundstückseigentümer*innen aber auch mit Infra- strukturbetreibern sowie kommunalen Akteuren erfordern. An dieser Stelle setzt die in diesem Fall skizzierte Konstellationsanalyse an. 4.2 Infrastrukturtechnische Konfiguration Zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für die Wiederherstellung lokaler Wasserkreisläufe in innenstadtnahen Wohnvierteln und in Gewerbegebieten kommt eine breite Palette von blau-grün- grauen Infrastrukturen in Frage (Winker et al. 2019). Im Rahmen der Konstellationsanalyse wur- den ausgehend von den netWORKS-Infokarten für die Planung blau-grün-grauer Infrastrukturen nachfolgende Bausteine auf der Gebäudeebene sowie auf der Grundstücks- und Quartiersebene in Erwägung gezogen (zu weiteren hier möglichen Bausteinen vgl. Schramm et al. 2022): 14 Sofern das Wasser nicht über große Standgewässer gespeichert und verdunstet wird, da diese in der Nacht eine Abkühlung verhindern können (vgl. Jacobs et al. 2020). 15 Außerdem entfalten z. B. Gründächer und Grünfassaden nicht in jeder räumlichen Situation nennens- werte mikroklimatische Effekte in einem Quartier (Sieker et al. 2019). 35 Gebäudeebene: ■ Dachbegrünung (extensive oder intensive) ■ Fassaden-/Wandbegrünung (erd- oder systemgebunden) Grundstücks- und Quartiersebene: ■ Grünflächen und grüne Freiräume (z. B. Gärten, begrünte Höfe, Urban Gardening, Straßen- bäume) ■ Versickerung mit Bodenpassage (Mulden, Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-System, Baumrigolen) ■ Entsiegelung / Vermeidung von Versiegelung (teilversiegelte Oberflächen, komplette Entsie- gelung) ■ Multifunktionale Rückhalteräume (insb. Grünflächen) ■ Wasserflächen (Teiche) In der im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Konstellationsanalyse wurden insbesondere jene Bausteine blau-grün-grauer Infrastruktur berücksichtigt, die eine Verdunstung bzw. Versi- ckerung über private (und öffentliche) Grün- bzw. Freiflächen fördern. Die folgende Grafik gibt ein mögliches, in der Konstellationsanalyse erarbeitetes Flussdiagramm wieder, das blau-grün-graue Infrastrukturen und die relevanten Akteure im Quartier zur Wieder- herstellung bzw. Annäherung an den lokalen naturnahen Wasserhaushalt abbildet. Hier kann dem Weg des Regenwassers im Gebiet, also von den Dachflächen der Gebäude in die Grünflä- chen zwischen den Gebäuden, gefolgt werden (vgl. Abb. 8.) 36 Abb. 8: Flussdiagramm zur Wiederherstellung lokaler naturnaher Wasserkreisläufe in Bestandsquartieren (Quelle: eigene Darstellung) 37 Die Regenwasserbewirtschaftung mit dem Ziel der Annäherung an den lokalen naturnahen Was- serhaushalt wird systematisch von der Aufschlagsfläche des Niederschlags aus geplant. D. h., dass vom Gebäude und vom Grundstück ausgehend Maßnahmen vernetzt und aufeinander ab- gestimmt konzipiert werden. Regelmäßig werden einzelne Grundstücke (zumal in verdichten In- nenstadtlagen) flächenmäßig nicht ausreichen, um das Regenwasser dezentral zu bewirtschaf- ten – und schon gar nicht in Bezug auf die Bewältigung von Starkregenereignissen. Dies trifft in diesem Fall auf die Grundstücke/Hausnummern 1 und 2 zu, die neben den Dächern auch versie- gelte Innenhöfe als abflusswirksame Flächen aufweisen (vgl. Abb. 8). Daher ist es sinnvoll, die Wiederherstellung lokaler naturnaher Wasserhaushalte grundstücksübergreifend anzulegen und über Grundstücksgrenzen hinweg Bausteine blau-grün-grauer Infrastruktur zu koppeln. Wie eine Untersuchung von Sieker et al. (2019) gezeigt hat, ist es auch für eine Beeinflussung des Mikro- klimas in den Quartieren wenig sinnvoll, hauptsächlich auf individuell umsetzbare Maßnahmen wie Gründächer oder eine Teilentsiegelung zu setzen. Weitere blau-grüne Bausteine, insbeson- dere zur naturnahen Versickerung mit Verdunstungswirkung, sollten gleichfalls im Quartier ver- wirklicht werden; mit Hilfe von Baumrigolen kann es, bei Einigung mit benachbarten Grundstücks- eigner*innen, auf Dauer auch zu Verschattungswirkungen kommen, die auf Gebäudeebene kli- matisch positiv wirken können (Sieker et al. 2019). Eine auf die Annäherung an den lokalen na- turnahen Wasserhaushalt und auf die klimatische Beeinflussung sowie damit letztlich die Verbes- serung der Lebensqualität ausgerichtete Niederschlagswasserbewirtschaftung wird im Sied- lungsbestand in vielen Fällen ihre Potenziale erst entfalten, wenn sie grundstücksübergreifend geplant und umgesetzt wird. Auf einem Zusammenspiel von verschiedenen Bausteinen basie- rende grundstücksübergreifende infrastrukturelle Gestaltungsoptionen (z. B. Entwässerungsrin- nen hin zu einer gemeinsam genutzten Mulde, evtl. sogar einer multifunktionalen Gartenfläche) sind für eine Klimaadaption förderlich. Geht man dennoch, wie in dieser Konstellationsanalyse zunächst geschehen, zunächst vom Ein- zelgrundstück aus, ist bei der grundstücksbezogenen Betrachtung eine Schlüsselfrage, wie viel Platz auf dem Grundstück für die Regenwasserbewirtschaftung zur Verfügung steht und wie viel Regenwasser auf abflusswirksamen (versiegelten) Flächen anfällt. Insbesondere bei Block(rand)bebauung bietet die Rückseite der Gebäude bzw. das hintere Grundstück (Hof, Frei- flächen) neben flachen oder bis zu einem Neigungswinkel von 450 abgeschrägten Dachflächen in innerstädtischen Quartieren die größten Flächenpotenziale, um Regenwasser zu bewirtschaf- ten. Zumindest der Bemessungsniederschlag für ein 3- oder evtl. auch 5-jähriges Regenereignis sollte „risikolos“ (z. B. Vernässung von Kellern) über grundstücksbezogene Maßnahmen bewirt- schaftet werden können. Auf Grundstück 1 wird zwar ein Teil des Regenwassers in den zentralen (Regen-/Misch-) Kanal eingeleitet (das ist baulich aufgrund der teilweisen Dachneigung zur Straße hin bedingt), der Teil des Dachabflusses auf der Hofseite und der Abfluss von der versiegelten Hoffläche wird dezentral 38 bewirtschaftet. Der/Die Eigentümer*in des Grundstücks ist aufgrund der großen abflusswirksa- men Flächen jedoch auf angrenzende (Frei-)Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung angewie- sen. Diese Flächen findet er/sie zum einen in einer angrenzenden öffentlichen Grünfläche (die hier eingesetzten Bausteine wie z. B. eine multifunktionale Retentionsfläche und die damit ver- bundene Konstellation wie z. B. Absprachen mit dem Grünflächenamt sind im Fall 1 beschrieben; vgl. Kap. 3, S. 25f) und zum anderen auf Grundstück 4, wo das Regenwasser in die Zisterne eingeleitet werden darf. Das Regenwasser von Grundstück 1 wird über eine offene Entwässe- rungsrinne in die Zisterne auf Grundstück 4 eingeleitet. Vor dem Einlauf in die Zisterne passiert das Wasser einen einfachen Filter, um den Eintrag von z. B. Laub und anderen Feststoffen in die Zisterne zu reduzieren. Auch Grundstück 2 ist an den zentralen (Regen-/Misch-) Kanal angeschlossen, um den Dachab- fluss der vorderen Gebäudeseite abzuleiten. Der Abfluss vom Dach der Gebäuderückseite wird im Hofbereich auf der Grünfläche versickert bzw. verdunstet. Durch die Teilentsiegelung der be- festigten Flächen im Hof kann der Abfluss reduziert werden. Die Grundstücke /Hausnummern 3 und 4 (vgl. Abb. 8) bieten mit nichtversiegelten bzw. begrünten Innenhöfen/Gartenbereichen sowie Vorgarten, Gründächern und Fassadenbegrünung Bau- steine, die dem Regenwasserrückhalt, der Verdunstung und der Versickerung dienen16. Diese Grundstücke sind auch nicht (mehr) an einen Regenkanal angeschlossen (bzw. im Falle eines Mischkanals wird in diesen von dort kein Regenwasser mehr eingeleitet). Auf Grundstück 3 verzögert das Gründach den Regenwasserabfluss; ein Teil des Regenwassers verdunstet dort; das noch vom Dach abfließende Regenwasser wird in die Fassadenbegrünung und in den Hof in einen möglichst weit vom Haus entfernten Teich mit angrenzender Verduns- tungs- bzw. Versickerungsmulde als Überlauf geleitet. Über die Wasserfläche und Mulden wird ein hoher Verdunstungsanteil gewährleistet. Auf Grundstück 4 ist das Gebäude (wie Haus Nummer 3) mit einer Dach- und Fassadenbegrü- nung ausgestattet. Das Regenwasser vom Dach wird in einer Zisterne im Garten zwischenge- speichert und zur Bewässerung im Urban Gardening sowie für die Stauden und Bäume im Innen- hof genutzt. Da aufgrund der Dachbegrünung der Regenwasserabfluss reduziert ist, haben die Eigentümer*innen von Grundstück 4 (eine Selbstbau-Hausgenossenschaft, die gemeinschaftlich den Hof nutzt und Urban Gardening betreibt) ein Interesse/einen Bedarf, zusätzliches Regenwas- ser in der Zisterne zu sammeln. Sie nehmen daher einen Teil des Regenwassers vom benach- barten Grundstück 1 auf. Sollte die Zisterne nach anhaltendem Regen ihren maximalen Füllstand 16 Im Forschungsvorhaben wurde für die Grobplanung blau-grün-grau vernetzter Infrastrukturen auf dem Grundstück einer Kindertagesstätte, die erweitert werden sollte, eine grobe Wirkungsabschätzung der geplanten Maßnahmen durchgeführt. Hier konnte gezeigt werden, dass mit den gewählten Maßnahmen eine Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt möglich ist (Matzinger, Gunkel 2021, S. 58). 39 erreicht haben, kann das überschüssige Wasser über einen Überlauf und eine offene Rinne in den Teich bzw. die Versickerungsmulde im Grundstück 3 eingeleitet werden. Die Gärten der bei- den Grundstücke 3 und 4 sind untereinander offen zugänglich und nicht durch z. B. einen Zaun oder eine Hecke abgegrenzt. 4.3 Koordination und Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Akteuren Die Koordination und Abstimmung der Akteure in diesem Fall basieren zum einen auf kommuna- len Regelungen (z. B. Hinweisblatt zu Einleitbegrenzung von Regenwasser, einer quartierlichen Regenwassersatzung) und kommunalen, stadtentwicklungspolitischen Zielen. Die Kommune bringt damit ihren politischen Willen zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zum Aus- druck und hat Impulse gesetzt. Zum anderen beruhen die Koordination und Abstimmung auf Ab- sprachen zwischen privaten Akteuren. Eine von der Kommune erlassene Entwässerungssatzung, die in diesem Fall spezifische, auf das Quartier bezogene Regelungen enthält, regelt neben dem Anschluss- und Benutzungszwang17 auch die Grundstücksentwässerung. In der spezifischen quartierlichen Entwässerungssatzung ist die Wiederherstellung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts verankert, die sich bestenfalls als strategisches Ziel aus einem Stadtentwicklungsplan zur klimaangepassten Stadtentwicklung ableitet. Hilfreich sind Vorgaben in der Satzung insb. hinsichtlich zulässiger Obergrenzen der Einleitung von Regenwasser in den zentralen Kanal, die bei der baulichen Sanierung von Gebäu- den und Freiräumen im Quartier zur berücksichtigen sind. So gibt die Satzung vor, dass Gebäude und Grundstücke, die in nicht unerheblichem Maße saniert bzw. umgebaut werden, in Bezug auf ihre Niederschlagswasserbewirtschaftung zwingend vom Kanal abzukoppeln sind. Im Falle der Abkopplung werden vom Abwasserbeseitiger keine Niederschlagswasserentgelte erhoben. In städtischen Quartieren, die als Sanierungsgebiete (vgl. §136 BauGB) oder Stadtumbaugebiete (vgl. § 171b) ausgewiesen sind, verfügen die Kommunen zusätzlich über spezifische baurechtli- che Instrumente, um einen auch klimaangepassten Stadtumbau in Bestandsquartieren anzusto- ßen und die Koordination der Planungen und Umsetzungsmaßnahmen in kommunaler Hand zu verankern (vgl. Kap. 7). 17 In der Satzung wurde die Entwässerung der Grundstücke vom Niederschlagswasser explizit vom An- schluss- und Benutzungszwang ausgenommen. 40 Aufgrund des in der Kommune etablierten gesplitteten Abwassertarifs können Grundstückseigen- tümer*innen auch ihre Gebühren reduzieren, wenn sie nachweisen, dass sie ihre abflusswirksa- men Flächen verringert oder das Grundstück gar komplett vom Kanal abgekoppelt haben18. För- dermittel stehen für die Implementierung von Dach- und Fassadenbegrünung zur Verfügung. Denn begrünte Dächer erlauben in Kombination mit einer Fassadenbegrünung sowie evtl. Tei- lentsieglung in vielen Fällen eine überwiegend grundstücksbezogene Regenwasserbewirtschaf- tung für den Bemessungsniederschlag bzw. 3-5 jährliche Regenereignisse, bei der keine Abstim- mungen mit den benachbarten Grundstückseignern erforderlich werden. Damit sich, insbeson- dere bei Dachschrägen, viele Eigentümer*innen für ein, bei einem Neigungswinkel von mehr als 100 allerdings auch recht pflegeintensives Gründach entscheiden, müssten Stadtplanung (und ggf. Denkmalschutz) von dieser Maßnahme im Bestand überzeugt sein; starke kommunale Im- pulse, wie z. B. das Gründachprogramm, können die Entscheidung der Grundstückseigentü- mer*innen befördern. Um im Quartier eine am lokalen naturnahen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen und insbesondere in Hitzeperioden eine Verbesserung des Mikroklimas zu erreichen, ist die Kombination verschiedener Maßnahmen insb. mit Verdunstungswirkung erfor- derlich, die in Wohnquartieren in der Regel nicht auf ein Grundstück begrenzbar sind, sondern die Zusammenarbeit mehrerer Eigentümer*innen erfordern. Teilweise kennen sich im Bestand die Eigentümer*innen benachbarter Grundstücke nicht; eine gezielte Ansprache durch die Kom- mune und Anregung von gemeinsamen Erörterungen (z. B. mittels Zukunftswerkstätten oder ei- ner Vorstellung von grundstücksübergreifenden Lösungen durch Gartenarchitekt*innen) dürfte sehr hilfreich sein. Die Ausweisung eines Sanierungsgebiets erleichtert derartige Prozesse. Die in diesem Fall zum Teil angelegte grundstücksübergreifende Verknüpfung der Bausteine er- fordert Absprachen und Kooperation zwischen den privaten Eigentümer*innen und mit kommu- nalen Akteuren – genauer, dem Stadtentwässerungsbetrieb bzw. Abwasserbeseitiger und dem Grünflächenamt. Das folgende Konstellationsschema (vgl. Abb. 9) zeigt die Beziehungen zwi- schen den Akteuren, den technischen Elementen, den verschiedenen Wasserressourcen und den zentralen Regeln (Institutionen), die in diesem Fall relevant sind. 18 In Berlin haben die Berliner Wasserbetriebe Finanzierungsmodelle bzw. Entgeltreduzierungen im Falle der (teilweisen) Abkopplung vom zentralen Kanal eingeführt: Wird ein Grundstück in Berlin z. B. mittels Dachbegrünung teilweise vom Kanal abgekoppelt, geht damit eine Verringerung des Niederschlagswas- serentgelts um 50 Prozent einher (im Falle eines Retentionsdaches ggf. 70 % Nachlass). Ein Wegfall des Niederschlagswasserentgelts (100 % Verringerung) ist bei einer vollständigen Abkopplung des Grundstücks (bemessen bei einer Auslegung der Anlagen auf ein 3-jähriges Regenereignis) möglich. Im Falle einer vollständigen Abkopplung könnte das Vertragsverhältnis über die Regenwasserentsorgung zwischen Grundstückseigentümer*innen und Abwasserbeseitiger enden. 41 Abb. 9: Konstellationsschema für den Fall der Wiederherstellung lokaler naturnaher Wasserkreisläufe in Bestandsquartieren (Quelle: eigene Darstellung) 42 Zentrale Akteure in dieser Konstellation sind zum einen die privaten Grundstückseigentümer*in- nen (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen) und der Abwasserbeseitiger/Stadtentwässe- rungsbetrieb. Zwei der vier Grundstückseigentümer*innen (Grundstücke 1 und 2) entwässern einen Teil ihres anfallenden Regenwassers über den zentralen Kanal. Damit wird das Regenwasser zu Abwasser und fällt in den Verantwortungsbereich des Abwasserbeseitigers. Für diese Dienstleistung ent- richten die Grundstückseigentümer*innen Abwassergebühren bzw. Niederschlagswasserentgelt. Die Grundstückseigentümer*innen 3 und 4 bewirtschaften ihr Regenwasser auf ihren Grundstü- cken bzw. im Verbund und profitieren finanziell von den Regelungen der Satzung. Ihre Beziehung mit dem Abwasserbeseitiger ist auf die Abnahme des häuslichen Schmutzwassers beschränkt. Die weiteren, in der Konstellation auftretenden Kooperationen können über privatrechtliche Ver- träge geregelt werden. Dies gilt für die Absprachen sowohl zwischen den privaten Grundstücks- eigentümer*innen als auch des Grundstückseigentümers 1 mit dem Grünflächenamt. In dieser privat-öffentlichen Kooperationsbeziehung (Einleitung des Regenwassers in eine multifunktionale Fläche in der öffentlichen Grünanlage) wird dem privaten Akteur zum einen vertraglich die grund- sätzliche Erlaubnis erteilt, das Wasser aus dem Grundstück heraus in die öffentliche Grünfläche einzuleiten. Zum zweiten wird in dem Vertrag auch geregelt, welche Qualitätsanforderungen der Grundstückeigentümer*innen an das abgeleitete Regenwasser zu beachten hat. Konkret werden Regelungen zur Materialbeschaffenheit der Dacheindeckung und der Nutzung der versiegelten Flächen im Hof benannt, die einer Verschmutzung des Regenwassers vorbeugen bzw. vermei- den sollen. Es bietet sich an, die Regelungen hinsichtlich der Einleitungserlaubnis des Regenwassers auf das angrenzende Grundstück sowie Qualitätsanforderungen an das abgeleitete Regenwasser auch für den Vertrag zwischen den Grundstückseigentümer*innen 1 und 4 zu übernehmen. Denn Grundstückseigentümer 4 dürfte ein besonderes Interesse an unbelastetem Regenwasser ha- ben, da hier das Wasser zur Bewässerung des Gartens mit Obst- und Gemüseanbau (urban gardening) genutzt wird. 4.4 Mögliche Betreibermodelle Wie in Fall 1 (vgl. Kap. 3) ist es auch in dieser Konstellation von Vorteil, wenn ein Akteur die Kooperation und Vernetzung proaktiv anschiebt und die Koordination des Planungs- und Umset- zungsprozesses übernimmt. In Kommunen, in denen dezentrale, am natürlichen Wasserhaushalt orientierte Entwässerungs-/Regenwasserbewirtschaftungskonzepte politisch getragen und unter- stützt und von der Verwaltung auch umgesetzt werden, bietet sich der Abwasserbeseitiger als Akteur für diese Vernetzungsaufgabe an – insbesondere dann, wenn die Regenwasserbewirt- schaftung als (zukünftiges) Geschäftsfeld erkannt worden ist. Der Abwasserbeseitiger kann die privaten Grundstückseigentümer*innen bei der Planung und Umsetzung geeigneter, vernetzter 43 Bausteine beraten19 und begleiten. Dazu müssen die durch den Abwasserbeseitiger erbrachten Aufgaben von seinen Satzungszwecken abgedeckt sein. Um die entsprechenden Institutionen mit diesen Vernetzungsaufgaben nicht zu überfrachten, könnten alternativ in Quartieren, die als Sanierungs- oder Stadtumbaugebiete ausgewiesen wurden, auch die Quartiers- bzw. Sanie- rungsmanager*innen die Vernetzung der privaten Akteure vor Ort anstoßen und koordinieren. Sie kennen in der Regel die Akteure im Quartier und sind auch mit kommunalen Verwaltungsstruktu- ren und Prozessen vertraut. Zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts, insbesondere im öffentlichen und halböffentli- chen Raum (z. B. Straßenbegleitgrün, Schulgrundstücke, Sportplätze), könnten in der Verwaltung „Regenwasser-Manager*innen“ installiert werden, die insb. innerhalb der Verwaltung und „quer“ zu den Ämterstrukturen, eine Vernetzungsfunktion wahrnehmen und diese Rolle sowohl in Stad- tumbau- als auch in Neubauplanungsprozessen ausüben könnten. Regenwasser als eine Schlüs- selressource der urbanen Klimaanpassung bekäme damit ein „Gesicht“ und wäre etwa in Form einer Stabstelle auch im Verwaltungsaufbau verankert. Alternativ wäre es auch möglich, quer zu den Ämterstrukturen auf der Arbeitsebene eine Art Jour fixe einzurichten, um die Zusammenar- beit zu verbessern (vgl. Rohrbach et al. 2022). Für den Betrieb der Infrastrukturen auf den privaten Grundstücken lassen sich für Bemessungs- regen für die Grundstückseigentümer*innen 4 und 3 einfache vertragliche Regelung finden, die es Grundstück 4 erlaubt, im Falle eines Wasserüberschusses in der Zisterne diesen in den Teich bzw. die Versickerungs-/Verdunstungsmulde auf Grundstück 3 einzuleiten. Regelungsbedürftig ist dabei, wie im Fall von Starkregenereignissen mit Überflutungsfolgen umgegangen wird. Mit dem Teich erfährt Grundstück 3 eine Aufwertung. Die Hausgemeinschaft aus Nummer 4, die ein gemeinschaftliches Urban Gardening Projekt betreibt, übernimmt die Pflege des Teichs, sodass die Kosten für den Unterhalt des Teichs minimiert werden. Da die Grundstücke baulich nicht ab- getrennt sind, ist der Zugang zum Teich gewährleistet, und es hat sich gewohnheitsmäßig eine gemeinsame Nutzung des Gartenareals der beiden Grundstücke eingespielt. Hier bliebt rege- lungsbedürftig, wie dieses Arrangement auf Dauer sichergestellt werden kann, wenn z. B. die Hausgemeinschaft altert und die Pflege nicht mehr eigenhändig durchgeführt werden kann oder wenn es zu einem Eigentümer*innenwechsel kommt. Kooperationsabsprachen wären hierfür ebenfalls im privatrechtlichen Vertag zu verankern oder über Grundbucheinträge abzusichern. Die Verantwortung für die Unterhaltung der Zuleitungsrinnen und Versickerungsanlagen in den privaten Gärten oder Höfen liegt bei deren Eigentümer*innen. Bei mangelhafter Pflege und Un- terhaltung der Anlagen kann die angestrebte Ableitungs- und Versickerungsleistung nicht dauer- haft gewährleistet werden. Untere Wasserbehörden beklagen teilweise die fehlende Kontrolle 19 In Berlin übernimmt diese Aufgaben die Regenwasseragentur, die gemeinsam von der Senatsverwal- tung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Berliner Wasserbetrieben getragen wird. 44 über die sachgemäße Nutzung und Pflege privat betriebener Versickerungen, aus denen evtl. auch Risiken für den Grundwasserschutz resultieren (Freytag et al. 2019: 20). Für eine angemes- sene Pflege der Anlagen ist es seitens der Kommune erforderlich, Eigentümer*innen auf Infoma- terial zu verweisen und ihnen vorzuschlagen, diese Anlagen professionell pflegen zu lassen. Da- mit das im Rahmen üblicher Verträge zur Garten- und Hofpflege mit erledigt werden kann, ist der Sachverstand bei den professionellen Akteuren zu verbessern; die zuständigen Fachverbände wie DWA oder fbr sollten einschlägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auch für das Per- sonal von Gartenbaufirmen und Hausverwaltungen anbieten. 45 5 Betriebswasserversorgung mit aufbereitetem Grauwasser In dieser Konstellationsanalyse wurde als Fall ein (hypothetisches) Neubauquartier in mehrstö- ckiger Zeilenbauweise mit Umgebungsgrün zum Ausgangspunkt genommen. Benachbart ist eine über einen Verein organisierte größere Kleingartenanlage. Ein großes privates Wohnungsunter- nehmen, z. B. auf genossenschaftlicher Basis, treibt den Bau einer Wohnsiedlung voran. Die Wohneinheiten sind Miet- und Eigentumswohnungen, zu einem Drittel finanziert nach dem Wohn- raumförderungsgesetz. Staatliche Subventionen bildeten für das Unternehmen einen Anreiz für die Innovation, da mit ihnen bis zu 30 % der Investitionen im Bereich der Wärmerückgewin- nung/Warmwassersystem (500 €/Dusche) gefördert wird. Aufgrund der Genossenschaftsstruktur des Unternehmens spielte die Höhe der zukünftigen Betriebskosten für Energie und Wasser, die u. a. durch die Klimaabgabe weiter steigt, eine Rolle bei der Entscheidung für die Grauwasser- Infrastruktur (obgleich diese Kosten auf die Bewohner*innen „umgelegt“ werden). 5.1 Problem und Zielstellung Die sog. Energiewende erfordert neben einer erhöhten Energieeffizienz (und -suffzienz) auch die Erschließung vielfältiger regenerativer Energiequellen. Aufgrund der Klimaschutzvorgaben und steigender Energiepreise wird es für die Wohnungswirtschaft zunehmend lohnend, die Nutzung bisher nicht systematisch erschlossener Wärmesenken ins Auge zu fassen. Abwasserwärme ist für sie eine kontinuierlich verfügbare, bisher jedoch kaum erschlossene Wärmequelle. Gleichzeitig stellt sich vor dem Hintergrund des Klimawandels und der sich auch in Deutschland verändernden Niederschlagsregime (längere Hitze- und Trockenperioden mit erhöhten Wasser- bedarfen) verstärkt die Frage nach einer effizienten Wassernutzung auch im urbanen Raum. Ins- besondere wachsende urbane Agglomerationen sehen sich mit knapper werdenden Wasserres- sourcen konfrontiert. Das nur mäßig verschmutzte Grauwasser kann als alternative Wasserquelle zur Reduktion des Wasserverbrauchs im Quartier wiederverwendet werden; gleichzeitig lässt sich bei spezifischer Nutzung seiner Wärmelast der Primärenergieverbrauch im Wohnbereich weiter senken. Anders als in Ein- und Zweifamilienhäusern arbeiten in größeren Wohneinheiten durch den höheren Vo- lumenanfall an Grauwasser entsprechende Anlagen wirtschaftlicher und armotisieren sich auch schneller. Aus einem Kubikmeter Grauwasser lassen sich bis zu 15 kWh Energie recyceln, was bei der gebäudlichen Warmwasserbereitung zu einer Ersparnis von etwa 50 % Heizenergie führt (vgl. Nolde 2013). Insbesondere in neugebauten Großwohnsiedlungen lässt sich der Abfluss aus Badezimmer (Duschbecken bzw. Badewanne, Waschbecken), Waschmaschine und Küche getrennt vom Schmutzwasser erfassen und ableiten; es ist etwa 300 C warm. Diesem Grauwasser kann auf der Gebäudeebene unaufwändig Wärme entzogen werden, um es als regenerative Energiequelle zur Warmwasserbereitung zu nutzen. Das Grauwasser lässt sich semizentral auf Betriebswasser- qualität aufbereiten und dient so als alternative Wasserressource; es kann zur Bewässerung von 46 urbanem Grün und für häusliche Zwecke, insbesondere zur Toilettenspülung, eingesetzt werden. Dadurch wird die Ressourceneffizienz (Wasser, Energie) erhöht; bei geeigneter räumlicher Situ- ation lässt sich auch der ökologische Fußabdruck von Wohnquartieren senken. Wird die Option zur parallelen Nutzung der Wärmesenke im Grauwasser und zu dessen Wieder- verwendung als Betriebswasser nicht alleine auf eine Siedlung begrenzt, sondern werden zu- gleich auch benachbarte Abnehmer von Bewässerungswasser (z. B. eine Kleingartenanlage oder eine öffentliche Grünanlage) einbezogen, so wird deutlich, dass auch hier ein Verbund mit ande- ren Akteuren entstehen muss. Anlagen und Netze entstehen nicht mehr alleine auf dem Gelände einer Wohnungsgesellschaft, sondern müssen, evtl. mittels neu verlegter Leitungen, auch auf öffentlichem Grund (z. B. unter Wegen) zu den Garten- oder Grünanlagen gebaut und (auch dort) betrieben werden. Folglich müssen Akteure aus unterschiedlichen Sektoren miteinander planen, sich betrieblich abstimmen sowie Verantwortung, Risiken und Kosten teilen; eine besondere Her- ausforderung besteht darin, dass sie bisher nicht zusammengearbeitet haben. Auch müssen In- strumente der Kommune, etwa zur Konzessionsabgabe, auf Akteure angewendet werden, für die sie nicht konzipiert wurden. Insofern ist auch für dieses Fallbeispiel abzuschätzen, ob diese Ko- operation gelingt bzw. was getan werden kann, um sie bewusst zu befördern. 5.2 Infrastrukturtechnische Konfiguration Zur Erarbeitung von Lösungsoptionen für eine klimaangepasste Grauwassernutzung kommt eine Reihe von Infrastrukturbausteinen in Frage (Winker et al. 2019); diese können für den jeweiligen Fall z. B. im Rahmen eines Planungsworkshops vorausgewählt werden (vgl. Trapp & Winker 2022). Ausgehend von den netWORKS-Infokarten für die Planung blau-grün-grauer Infrastruktu- ren wurden zu Beginn der Konstellationsanalyse die folgenden Bausteine als potenziell einsatz- fähig eingetragen: Gebäudeebene: ■ Toilettenspülung ■ Dachbegrünung (extensive oder intensive) ■ Fassaden-/Wandbegrünung (erd- oder systemgebunden) Grundstücks- und Quartiersebene: ■ Technische Reinigung von Abwasser ■ Grünflächen und grüne Freiräume (z. B. Abstandsgrün, begrünte Höfe, Gärten, Urban Garde- ning) ■ Versickerung mit Bodenpassage (Mulden, Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-System, Baumrigolen) 47 ■ Wasserspiele ■ Zisterne ■ Multifunktionale Rückhalteräume (insb. Grünflächen) ■ Bewässerung ■ Urban Farming. Infrastrukturtechnisch bestehen mehrere Optionen: Einerseits muss entschieden werden, ob auch das Küchenabwasser zum Grauwasser gehört, was Auswirkungen auf das zur Verfügung stehende Wasservolumen, die Behandlungstechnik bei der Aufbereitung zu Betriebswasser, aber auch den technisch-energetischen Aufwand und die Kosten hat. Zum anderen ist zu klären, ob die Wasseraufbereitung jeweils modular parallel zur Wärmeabschöpfung in den einzelnen Ge- bäuden vorgenommen wird oder einmal semizentral (die Module an verschiedenen Standorten können semizentral oder auch zentral mittels IT-Einrichtungen betrieben werden). Weiterhin ist zu entscheiden, ob das Regenwasser zur weiteren Nutzung z. B. in Zisternen zwischengespei- chert oder ähnlich wie in Fall 2 direkt ins Abstandsgrün geleitet werden sollte. In der Planungsphase kommt es zunächst zu Erkundungen, aus denen das Wohnungsunterneh- men dann seine Strategie hinsichtlich der Betriebswasserversorgung im Quartier ableitet. Das Wohnungsunternehmen eruiert bei verschiedenen Akteuren die lokal möglichen Optionen hin- sichtlich von Betreibermodellen für die Bauphase (z. B. Generalunternehmer oder einzelne Ge- werke), bevor hier Entscheidungen für die Ausschreibungen fallen. Weiterhin entscheidet sich das Unternehmen, ob es die Betriebswasseraufbereitung und die Warmwasserbereitung/Wärme- abschöpfung selbst vornehmen wird oder damit Dritte beauftragt werden. Weiterhin wird festge- legt, nach welchem Modell das gelieferte Betriebswasser für Wohnungen, insbesondere für die Toilettenspülung, und für die Gärten abgerechnet wird und wer die Ansprechperson für die ver- sorgten Privatgärten/Grünflächen ist. Zudem wird geklärt, wer die Grünpflege im Außenbereich der Siedlung vornimmt und wie dabei die Finanzflüsse aussehen. Es ist auch zu entscheiden, ob zur Erhöhung der Betreibersicherheit Nutzungsstrukturen hinsichtlich der Betriebswasserversor- gung für Eigentumswohnungen durch Grundbucheintragungen oder andere Rahmensetzungen festgeschrieben werden sollten. Die folgende Grafik gibt über eine Verfolgung des Weges vom Grauwasser (und Regenwasser) zum Bewässerungswasser im betrachteten Quartier eine mögliche, in der Konstellationsanalyse entwickelte blau-grün-graue Konfiguration zur Bewässerung der Grün- und Gartenanlagen wie- der, bei der ein Teil der oben aufgeführten Bausteine ausgewählt wurde (vgl. Abb. 10). 48 Abb. 10: Konstellationsschema für den Fall der Grauwassernutzung (Quelle: eigene Darstellung) 49 5.3 Betrachtete Koordinationsaufgaben In einer Konstellationsanalyse wurden nacheinander mehrere der in diesem Fallbeispiel zu lö- senden Koordinationsaufgaben betrachtet. 5.3.1 Koordination und Abstimmung der unterschiedlichen Akteure im Quartier Länger wurde während der Konstellationsanalyse diskutiert, ob sich die Kommune nicht der Grau- wasserwiederverwendung im Quartier widersetzen könnte, soweit ein Anschluss- und Benut- zungszwang im Abwasserbereich bestünde. Solange das Schwarzwasser mit seiner höheren Schmutzfracht vollständig in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird und auf einen hygieni- schen Betrieb der Grauwasseraufbereitung geachtet wird, wird eine Kommune aber keine Hand- habe finden, um sich gegen den Aufbau von Wohnsiedlungen mit einem Grauwasserrecycling zu „wehren“. Eine Aufkonzentration der Abwasserfracht ist zunächst sogar im Interesse der meisten Abwasserbeseitiger, da sich so betriebliche Probleme eher vermeiden lassen. Grundsätzlich kann hier ein städtebaulicher Rahmenvertrag für entsprechende Neubausiedlun- gen unterstützend wirken, da dieser weitere Rechtssicherheit für das Grauwasserrecycling gibt. Wirklich notwendig ist diese Sicherheit jedoch weder in Bezug auf die getrennte Ableitung von Grau- und Schwarzwasser in den Gebäuden noch auf die innerhäusliche Nutzung von Betriebs- wasser. Anders ist es jedoch für die Abgabe von auf Betriebswasserqualität aufbereitetem Grauwasser an Kunden, die keine Bewohner*innen der Siedlung sind. Bisher liegen nämlich keine Erfahrun- gen mit dieser Neuerung vor und für die Belieferung des neuen, den Wohnungsunternehmen in der Regel fremden Kundenkreises gelten andere Verwertungsbedingungen. Für den Aufbau und Betrieb der gekoppelten blau-grün-grauen Infrastruktur ist eine langfristige Betreibersicherheit (von wenigstens 30 Jahren) erforderlich. Es hängt vom Preis, zu dem das Betriebswasser verkauft wird, und den sich derzeit verändernden hydrogeologischen Rahmenbedingungen ab, ob hier eine langfristige Vertragsschließung für beide Seiten annehmbar ist. Nur im Extremfall ist es wahrscheinlich, dass sich z. B. der benach- barte Kleingartenverein für seine Mitglieder auf einen derartigen Vertrag inhaltlich einlassen wird. Für eine rechtliche Bestandsgarantie des Betreibers ist im Übrigen auch nur bedingt attraktiv, mit einem Verein Abmachungen zu treffen, da sich Vereine relativ leicht von ihrer rechtlichen Hülle trennen und einen Nachfolgeverein so gründen können, dass dieser rechtlich nicht als Nachfolger gilt. Attraktiver für das W