Halbzeitbilanz zur Umsetzung der Agenda 2030 in deutschen Kommunen Seite 2 | Halbzeitbilanz Halbzeitbilanz | Seite 3 Halbzeitbilanz zur Umsetzung der Agenda 2030 in deutschen Kommunen Verantwortlich Oliver Haubner Senior Project Manager Zentrum für Nachhaltige Kommunen Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Str. 256 33311 Gütersloh oliver.haubner@bertelsmann-stiftung.de Autor:innen Oliver Peters Dr. Henrik Scheller Amelie Ruddek Deutsches Institut für Urbanistik Titelbild: mauritius images/Westend61/Andrew Brookes; United Nations/globalgoals.org Stand: 30. Mai 2023 Seite 4 | Halbzeitbilanz Vorwort Unsere Städte, Landkreise und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs). Die Frage, ob die nachhaltige Entwicklung am Ende tatsächlich eine Erfolgsge- schichte sein wird, entscheidet sich auch in den Kommunen. Hier lebt und arbeitet ein Großteil der Menschen und hier wird ein großer Teil der Infrastruktur für Unternehmen sowie Bürger:innen zur Verfügung gestellt. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe, erklärte unlängst anlässlich der Jahreskonferenz 2022 des Rates für Nachhaltige Entwick- lung: „Die Stadt der Zukunft wird eine nachhaltige sein – oder sie wird nicht mehr sein.“ Staatsministerin Sarah Ryglewski, verantwortlich für die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes, betont die Rolle der Kommunen als „Nachhaltigkeitsexperten in der Fläche“. Zur „Halbzeit“ zwischen der Verabschiedung der Agenda 2030 im September 2015 in New York und dem Zieljahr 2030 erschien es uns sinnvoll, einmal grundlegend der Frage nachzugehen, wo die deutschen Kommunen aktuell stehen auf ihrem Weg zur Umsetzung der SDGs. Zu diesem Zweck hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung diese Studie er- stellt. Sie basiert im Wesentlichen auf drei Bausteinen: ▪ einer Kommunalbefragung zum wahrgenommenen Stand der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung und kommunalem Nachhaltigkeitsmanagement, ▪ einer Datenanalyse entlang der sechs Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltig- keitsstrategie auf Basis der SDG-Indikatoren für Kommunen und ▪ einer vertiefenden Analyse ausgewählter Fallbeispiele. Im Ergebnis zeigen sich – wie so oft – Licht und Schatten. Denn einerseits haben die Kommunen erhebliche Fortschritte gemacht. Andererseits wird aber auch sehr deutlich, dass ihr bestehendes Engagement nicht ausreichen wird, die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Erforderlich ist eine massive Steigerung der Anstrengungen in den Kommunen und eine Flankierung und Unterstützung durch Bund und Länder. In vielen Kommunen fehlt es nach wie vor an einer Gesamtstrategie für die zentralen Nachhaltigkeitsaktivitäten, einer Verknüpfung dieser Strategie mit der Haushaltsplanung und einem kontinuierlichen Monitoring. Noch zu oft überwiegen eine eher reaktiv ausgerichtete Nachhaltigkeitspolitik und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Was die Umsetzungsfortschritte in den sechs zentralen Transformationsbereichen anbelangt, zeigt sich insgesamt „Luft nach oben“. Eher positiv einzuschätzen ist die Entwicklung in den Transforma- tionsbereichen 1 „Menschliches Wohlbefinden“, 2 „Energiewende und Klimaschutz“ und 6 „Schadstofffreie Umwelt“. Halbzeitbilanz | Seite 5 Mit dieser Studie liegt nun auf der Hand, wo deutsche Kommunen in Nachhaltigkeitsbelangen ste- hen. Es lässt sich empirisch belegen, was wir erreicht haben und wo noch Lücken sind, die dringender Bearbeitung bedürfen. So kann unsere Untersuchung gleichzeitig aufrütteln und Mut ma- chen – und sie unterstreicht die Wertschätzung, die wir alle der Arbeit in den Kommunen entgegenbringen sollten. Diese Halbzeitbilanz ist ein Zwischenstand. Unser Wunsch ist, dass sie eine möglichst große Ver- breitung findet und wir einen regen Diskussionsprozess anstoßen, der am Ende in ganz konkrete Handlungen münden kann. Wir bedanken uns herzlich bei allen, die zum Entstehen dieses Berichtes beigetragen haben: bei den Verantwortlichen in den Kommunen für die Bearbeitung des Fragebogens, den kommunalen Spitzenverbänden, die unsere Befragung bereitwillig unterstützt haben und beim Deutschen Institut für Urbanistik für die gute Zusammenarbeit. Und wir danken ausdrücklich all denjenigen, die sich tagtäglich vor Ort dafür einsetzen, dass wir die Ziele der Agenda 2030 auch weiterhin nicht aus den Augen verlieren. Gütersloh, im Juni 2023 Dr. Kirsten Witte Oliver Haubner Director Senior Project Manager Zentrum für Nachhaltige Kommunen Bertelsmann Stiftung Seite 6 | Halbzeitbilanz TEIL I: Zentrale Schlussfolgerungen aus der Halbzeitbilanz TEIL I: Zentrale Schlussfolgerungen aus der Halbzeitbilanz ........................................ 6 Schlussfolgerungen 1. Kein Klimaschutz ohne Ressourcenwende ................................................... 7 2. Kein Biodiversitätserhalt ohne Flächenwende ............................................... 8 3. Kein Zusammenhalt ohne Gesellschaftswende ............................................. 9 ... an Bund und Länder:................................................................................................. 9 4. Politische Rückendeckung durch den Bund und die Länder signalisieren ..... 9 5. Förderlogiken synchronisieren und auf Verstetigung ausrichten ................. 10 6. Informations- und Datenlücken schließen ................................................... 11 ... an Kommunen:........................................................................................................ 12 7. Ins Tun kommen – Alle Impulse nutzen und nachhaltige Entwicklung in der Fläche umsetzen ............................................................................... 12 8. Das Rad nicht neu erfinden – Erprobte Instrumente anwenden und die Nutzung verstetigen........................................................................ 13 9. Maßnahmen umsetzen, strategisch steuern, Wirkung messen ................... 14 10. Erfahrungen teilen, Netzwerke nutzen und Partizipation ermöglichen – horizontal, vertikal und in der „Einen Welt“ .................................................. 15 TEIL II: Agenda 2030 – Halbzeitbilanz ....................................................................... 16 Halbzeitbilanz | Seite 7 Schlussfolgerungen 1. Kein Klimaschutz ohne Ressourcenwende Der Klimawandel, sein Voranschreiten und seine Folgen sind in aller Munde. Doch wie und mit wel- chen Hebeln gelingt kommunaler Klimaschutz? Im kommunalen Kontext muss dabei vor allem auf die Energiewende - genauer die Strom- und Wärmewende -, aber auch die Verkehrs-, Gebäude- und Konsumwende näher eingegangen werden: Sektoren, die mehr als 50 Prozent der Treibhaus- gasemissionen in Deutschland auf sich vereinen, aber beim Klimaschutz oftmals nur indirekt adressiert werden. Für die Bundesregierung ist hier der Grundsatz leitend, dass Konsumieren und Produzieren innerhalb der planetaren Grenzen stattfinden müssen. Dazu sollen zukünftig Produkt- standards formuliert werden, die die ökologische Effizienz von Anlagen, Recyclingprozessen und Formen der Kreislaufwirtschaft fördern. Die Kreislaufwirtschaft wird damit zu einer grundsätzlichen Frage der Wirtschaftspolitik erklärt, die weit über rein technische Aspekte von Stoffkreisläufen sowie der Abfallbeseitigung und Wiederverwertung hinausgeht. Einen Schwerpunkt bildet die forcierte För- derung des nachhaltigen Bauens und der Modernisierung im Bestand, da mehr als die Hälfte des deutschen Abfallaufkommens auf Bau- und Abbruchabfälle des Gebäudebereichs entfällt. Die Opti- mierung von Stoffströmen hat eine positive Wirkung für den Klima- und Umweltschutz. Stoffe können energetisch (Erzeugung elektrischer Energie, Wärme etc.) bzw. stofflich (z. B. Klärschlamm als Dün- ger) zur Deckung lokaler Bedarfe genutzt werden. Darüber hinaus gilt es natürlich, die klassischen Felder der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Umstellung der Wärme- versorgung auf effiziente (Nah)wärmenetze und eine nachhaltige Mobilität voranzutreiben. Die Befragungsergebnisse der Halbzeitbilanz zeigen, dass den SDGs 7 „Bezahlbare und saubere Energie“ und 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ in den Kommunen eine hohe Relevanz zukommt und in diesen Bereichen die meisten Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei besteht hier aber auch die größte Diskrepanz zwischen der Bedeutung der SDGs und dem wahrgenommenen Fortschritt. Auf Grundlage der Indikatoren gilt das SDG 7 gleichzeitig als ein Ziel mit der positivsten Entwicklung. Ob diese hohe Dynamik – auf insgesamt noch niedrigem Niveau – ausreicht, um die drängenden Klimaziele auf allen Ebenen zu erreichen, bleibt fraglich. Stagnierende bis steigende Abfallmengen, die noch nicht vom Wirtschaftswachstum entkoppelt sind, oder der kontinuierliche Anstieg der PKW- Dichte mit allen Auswirkungen auf beispielsweise den Flächenverbrauch zeigen, dass die Hebel für Klimaschutz abseits der Energiewende nicht angegangen werden. SDG 7 und SDG 13, also Energiewende und Klimaschutz, werden in den kommunalen Betrachtun- gen oftmals gleichgesetzt und vernachlässigen, dass viele Bereiche des täglichen Verwaltungshandelns auch konkrete Klimaauswirkungen haben. Der anstehende Sanierungsbedarf von Gebäuden, Industrie und Verkehrsinfrastruktur kann genutzt werden, um aktuelle Herausforde- rungen im Klimaschutz zu adressieren. Funktionen und Nutzungen in der Stadt, im Landkreis oder in der Gemeinde sollten neu gedacht und urbane Räume bzw. die „Stadtoberfläche“ mehrdimensio- nal gestaltet und genutzt werden. Die Kreislaufwirtschaft verdient in Bezug auf den Klimaschutz mehr Aufmerksamkeit. Seite 8 | Halbzeitbilanz 2. Kein Biodiversitätserhalt ohne Flächenwende Kompakte Siedlungsentwicklung mit angemessenen Freiräumen, Umnutzung von Straßenraum oder Rückbau von ungenutzten Siedlungsstrukturen – die Perspektiven auf das Thema „Flächen- sparen“ sind vielfältig. Dass Flächensparen und die Schaffung von Frei- und Grünraumflächen kein Selbstzweck sind, sondern der Lebensqualität vor Ort, aber vor allem auch dem Erhalt der biologi- schen Vielfalt dienen, kommt – auch mangels großflächigen Daten zum subjektiven Wohlbefinden und dem Artensterben – in der kommunalen Debatte oftmals zu kurz. So bleibt der Elefant im Raum die Flächendebatte: mit ambitionierten Zielen, aber ohne Bewusstsein für die Folgen und ohne die notwendige Dynamik zur Trendumkehr. Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt benannte beispielsweise bereits im Jahr 2007 das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung im Verhältnis 3:1“. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Ziel verankert, 400.000 neue Wohneinheiten pro Jahr zu bauen und zugleich die Innenentwicklung zu stärken, um dem verfolgten Ziel einer Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr auf unter 30 Hektar bis zum Jahr 2030 näherzukommen. Die Verantwortlichkeiten für die Flächenwende und den Schutz der biologi- schen Vielfalt sind auf allen Ebenen zu finden, dies schließt explizit die sonst eher wenig beachtete regionale und Quartiersebene mit ein. Die Flächeninanspruchnahme, die Minderung der Flächen- qualität und die Fragmentierung von Flächen gilt als nur eine von fünf Treibern des Verlustes der biologischen Vielfalt. Dennoch sollten das Narrativ und die Motivation zum Flächensparen geändert werden, um dem Thema die notwendige Aufmerksam zu schenken. Eine Trendumkehr der Flächeninanspruchnahme im SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ ist bei der derzeitigen Entwicklung und dem ausgerufenen 30-Hektar-Ziel für zusätzliche Flächen nicht zu erwarten. Insbesondere in Großstädten und im ländlichen Raum nimmt der Flächenver- brauch stetig zu. Als ein Treiber der Entwicklung gilt die verfügbare Wohnfläche je Einwohner:in, die ebenfalls seit Jahren kontinuierlich steigt. Hinsichtlich der Kommunaltypen lässt sich dieser Trend vor allem in kleineren Städten und Landkreisen beobachten. Da flächendeckende Monitoringdaten für die biologische Vielfalt nicht verfügbar sind, gibt an dieser Stelle der Hemerobieindex – die Ge- samtheit aller Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt – einen Hinweis zum Zustand der Ressource Natur. Die Daten, die unter anderem die Faktoren Flächenversiegelung und potenziell natürliche Vegetation berücksichtigen, bleiben relativ stabil mit leicht positiven Entwicklungstenden- zen in Mittelstädten. Dies kann darauf hindeuten, dass sich zumindest die Qualität der zusätzlich beanspruchten Flächen nicht im gleichen Maße verschlechtert. Um die Flächenziele im Einklang mit den SDGs erreichen zu können, bedarf es einer Operationali- sierung mittels planungsrechtlicher bzw. planerischer Vorgaben, begleitet durch passfähige Anreiz- bzw. Förderprogramme. Instrumente, wie eine verbindliche Zuweisung gemeindespezifischer Flä- chenkontingente, vergleichbar der Verteilungen des kommunalen Finanzausgleiches oder die Einrichtung eines Zertifikatehandels zur fairen Verteilung von Flächenkontingenten der Kommunen unter Einbeziehung eines Vorteil-Lasten-Ausgleichs zwischen Stadt und Umland, liegen vor. Um Siedlungs- und Infrastrukturplanungen auf die Einhaltung von Flächenverbrauchsvorgaben zu prü- fen, bedarf es einer besseren personellen Ausstattung der zuständigen Behörden in den Kommunen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass auf allen Ebenen endlich Verantwortung für die zukünftige, bewusste Flächeninanspruchnahme übernommen werden muss, da es an dieser Stelle kaum Fortschritte gibt und die vielfältigen negativen Auswirkungen auf das Leben auf dem Land zunehmen. Halbzeitbilanz | Seite 9 3. Kein Zusammenhalt ohne Gesellschaftswende Ungleichheiten spiegeln sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wider, sei es, weil nach Ein- kommen, Herkunft oder Geschlecht unterschieden wird. Mit den SDGs 1 „Keine Armut“ und 10 „Weniger Ungleichheiten“ sowie dem zentralen Motiv der Agenda 2030 „Leave No One Behind“ wird versucht, dieser besonders wichtigen Problematik entgegenzuwirken. Die SDGs 5 „Geschlech- tergleichheit“ und 17 „Partnerschaften“ verfolgen ebenfalls das Ziel von weniger Ungleichheiten. Als Handlungsansätze zur Verwirklichung dieser Ziele definiert die Bundesregierung die Modernisierung von (sektorübergreifenden) Versorgungsstrukturen einschließlich einer Digitalisierung des Gesund- heitswesens, die Verwirklichung einer stärkeren Umweltgerechtigkeit und die nachhaltigere Gestaltung globaler Wertschöpfungsketten unter Beachtung der Menschenrechte einschließlich ei- ner sozial gerechteren Entlohnung sowie der Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards – beispielsweise auch durch eine nachhaltige öffentliche Beschaffung. In der Gesamtschau der Entwicklungen aller SDGs fallen die oben genannten SDGs mit einer nied- rigen Dynamik auf. Obwohl es positive Indikatorenentwicklungen wie bei der Armutsbekämpfung oder der Parität im Stadt-, Kreis- oder Gemeinderat gibt, finden die Entwicklungen auf insgesamt niedrigem Niveau statt oder verbessern sich zu langsam, um eine Zielerreichung bis 2030 zu reali- sieren. Dies gilt beispielsweise für Indikatoren, die die Integrationsarbeit thematisieren: Die Quote aller beschäftigten Ausländer:innen ist deutlich gestiegen, gleichzeitig sinkt die Zahl der Einbürge- rungen. Die Schulabbrecherquoten von Ausländer:innen folgen einer eher negativen Grundtendenz, wodurch eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ungewiss bleibt. Die subjektive Bedeutung der SDGs 10 „Weniger Ungleichheiten“ und 5 „Geschlechtergleichheit“ liegt zumindest in den Großstädten hö- her als der messbare Fortschritt. Das Leben innerhalb der planetaren Grenzen kann nur realisiert werden, wenn alle Menschen ein soziales Fundament vorfinden. Weniger Ungleichheit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verhindert, dass Menschen gezwungen sind, Ressourcen in nicht nachhaltiger Weise zu nutzen, um ihre grundlegendsten Bedürfnisse zu befriedigen. Trotz positiver Aspekte in der Gesellschafts- wende muss das Engagement auf allen Ebenen und in allen Landesteilen gleichermaßen weiter ausgebaut werden, um tatsächlich zu gewährleisten, dass niemand zurückgelassen wird. ... an Bund und Länder: 4. Politische Rückendeckung durch den Bund und die Länder signalisieren Auf allen Politikebenen wird die Bedeutung der Kommunen für den Erfolg der nachhaltigen Trans- formation hervorgehoben. Mit dieser Erkenntnis ist jedoch noch keine Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen verbunden. Für ambitionierte oder gar experimentelle Ziel- setzungen und Projektvorhaben fehlen oftmals langwährende Strukturen, Ressourcen oder schlicht der politische Wille. Dies reicht konkret von der notwendigen Weiterentwicklung des Gemeindefi- nanzsystems, der Anpassung des Rechtsrahmens zum Beispiel bei der Verkehrsinfrastruktur bis hin zum Bürokratieabbau beispielsweise im Bausektor. Die kommunale Ebene sollte auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung ressortübergreifend mitgedacht und deren Bedürfnisse sollten, wenn Seite 10 | Halbzeitbilanz möglich, sichtbar gemacht werden. Wie politisches Commitment und weitere Kriterien zum Erfolg von nachhaltiger Entwicklung beitragen, zeigt beispielsweise die Broschüre „Was macht eine gute Nachhaltigkeitsstrategie aus?“ (LAG 21 und RENN.west 2021). Nach der Bereitstellung von Personal- und Finanzmitteln haben die Kommunen in den hier vorlie- genden Befragungsergebnissen mit fast gleichem Stellenwert das Engagement der Verwaltungsspitze und den Rückhalt in der Politik als sehr wichtige Bedingungen für ein erfolgrei- ches Nachhaltigkeitsmanagement bewertet. Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunen sollten politisch ausdrücklich unterstützt und getragen werden. Bund und Länder sollten die Kommunen darin befähigen, ihre konkreten Nachhaltigkeits- aktivitäten und ihr Nachhaltigkeitsmanagement zu stärken. Anknüpfungspunkte könnten die Verankerung des grundlegenden Engagements in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie oder die Strategien der Länder sein. Wünschenswert wäre es, wenn langfristige Förderprogramme wie die Städtebauförderung, die Bund und Länder seit über 50 Jahren zugunsten der Kommunen auflegen, in Zukunft noch stärker mit den Zielen der Agenda 2030 verknüpft werden, um Stadtentwicklung und nachhaltige Entwicklung näher zusammenzubringen. Auch die Potenziale der Digitalisierung – ge- rade in Hinblick auf die vielfältigen Smart-City-Ansätze – müssen genutzt werden, um Lebensqualität und die Ressourceneffizienz vor Ort deutlich zu steigern. 5. Förderlogiken synchronisieren und auf Verstetigung ausrichten EU, Bund und Länder unterstützen die Kommunen in ihren Nachhaltigkeitsbemühungen mit einer kaum mehr zu überschauenden Zahl an Förderprogrammen. Einen Schwerpunkt bilden Förderpro- gramme für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Vielfalt und Komplexität dieser Förderprogramme stellt gerade mit Blick auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zunehmend eine Herausforderung dar. Denn oft stehen sie einer ganzheitlich-strategischen Herangehensweise der Kommunen entgegen, da die Durchführung entsprechender Maßnahmen oft eher erratisch nach „Programmlage“ und den damit von Bund und Ländern vordefinierten Investiti- onsschwerpunkten folgt. Die eigenen Gestaltungsspielräume für die Entwicklung und Umsetzung ambitionierter und strategischer Maßnahmenpläne entlang stadtindividueller Transformationspfade werden so eher ausgebremst. Die wachsende Zahl der Programme von EU, Bund und Ländern schränkt mithin nicht nur die kommunale Selbstverwaltungsautonomie ein. Vielmehr wird mit der bisher kaum koordinierten Auflage von (immer neuen) Förderprogrammen auch für die Bundesre- publik als Ganzes ein nicht unwesentlicher Ansatz zur strategischen Planung und Abstimmung kohärenter Politikmaßnahmen zur Erreichung der Agenda 2030 nicht genutzt. Auch mit Blick auf das Zusammenspiel, die Komplementarität und Abgrenzbarkeit der Programme stellt sich die Frage der politisch-strategischen Kohärenz und Konsistenz. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Förderlogiken können auch der „Analyse der kommunalen Förderlandschaft“ entnommen werden (PD – Berater der öffentlichen Hand 2021). Die Bereitstellung von Personal- und Finanzmitteln wurde im Rahmen der Halbzeitbilanz von allen befragten Kommunen als am wichtigsten für die Umsetzung von Nachhaltigkeit erachtet. Impulse, die von Förderprogrammen ausgehen, sind dagegen „eher wichtig“. Im Einklang mit vielen weiteren Studien stellt die Ressourcenfrage das größte Hemmnis bei der Umsetzung der nachhaltigen Ent- wicklung dar. Vor dem Hintergrund multipler Krisen, auf die mit Kontaktnachverfolgung, Halbzeitbilanz | Seite 11 Unterbringung und Integration von Flüchtlingen oder Energieeinsparmaßnahmen sehr reaktiv ge- antwortet werden muss, werden die zur Verfügung stehenden Ressourcen für freiwillige, kommunale Aufgaben wie der nachhaltigen Entwicklung allzu oft umgelenkt. Obwohl zwei Drittel der befragten Kommunen in ihrer Verwaltung eine oder mehrere Stellen für diese Aufgaben vorweisen können, bleibt zu bezweifeln, dass die Personaldecke für die kommunale Transformation ausreicht – dies ist nicht zuletzt an der mangelnden Anwendung der Nachhaltigkeitsinstrumente zu erkennen. Insofern sollte die Vielzahl der Förderprogramme durch eine Zusammenführung verstetigt und von ihrer Zielsetzung bedarfsgerechter im Sinne der Kommunen fokussiert werden. Die Entwicklung neuer Förderprogramme sollte daher langfristiger, stärker sektorübergreifend und mit größerem Vor- lauf erfolgen. An der Formulierung von Förderzwecken und -bedingungen sollten – neben Bund und Ländern – auch Vertreter:innen der kommunalen Spitzenverbände sowie ausgewählter Kommunen mitwirken. Dies könnte spiegelbildlich auch auf Ebene der Länder erfolgen, da diese jedes Bund- Länder-Programm durch eine eigene Förderrichtlinie ausgestalten und konkretisieren müssen. Um Kommunen die Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten für ihre Nachhaltigkeitsprojekte zu er- leichtern, könnte künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Noch besser wäre eine Förderlogik, die auf Pauschalen setzt, die wirkungsorientiert von den Kommunen eingesetzt werden müssen. För- derungswürdig wären demnach Maßnahmen mit einem besonders hohen Wirkungsgrad bezüglich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. 6. Informations- und Datenlücken schließen Nachhaltige Kommunalentwicklung bedeutet, evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Trotz er- heblicher Fortschritte in den letzten Jahren sind gerade auf der kommunalen Ebene noch immer zu wenig Informationen, Indikatoren und Daten verfügbar, die kleinräumige Analysen, interkommunale Vergleiche und nicht zuletzt konkrete Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen ermögli- chen. Was für viele Empfehlungen nur im bedingten Maße zutrifft, ist für die Datenverfügbarkeit deterministisch: Je kleiner die Kommune, desto schlechter die Datenverfügbarkeit. Für die Einwoh- ner:innen kann dies dazu führen, dass ihnen grundlegende Rechte vorenthalten werden, und für die Kommune besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sie das transformative Potenzial der Kommunalent- wicklung nicht voll ausschöpft. Die Nutzung von Daten und die Umwandlung dieser Erkenntnisse in Wissen sind für viele Kommunalverwaltungen der Schlüssel zum Verständnis von Nachhaltigkeits- lücken und -schwerpunkte. Immer mehr Städte, Landkreise und Gemeinden erkennen jetzt die Notwendigkeit, Daten kritisch mit einer evidenzbasierten Politikformulierung und der Entwicklung von Aktionsplänen zu verknüpfen. Um „Stadtentwicklung beobachten, messen und umsetzen“ zu können, braucht es harmonisierte Datenbestände der amtlichen Statistik und Wissenschaft über alle Handlungsebenen hinweg – weiterführende Informationen können der gleichlautenden Publikation entnommen werden (BBSR 2021). Die bestehenden Informations- und Datenlücken werden sowohl bei der Befragung der Kommunen als auch in der Halbzeitbilanz selbst sichtbar. Auf die Frage, ob die Kommunen Indikatoren nutzen, um den Stand der nachhaltigen Entwicklung oder die Wirkung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung zu messen, antworten drei Viertel der Befragten mit „nein“. Auf eine der zentralen Fra- gen in der Halbzeitbilanz nach dem Status quo der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung in deutschen Kommunen kann das Aktivitätsniveau nur mit Näherungswerten dargestellt werden und Aussagen für manche Unterziele der SDGs sind aufgrund fehlender Erhebungsmethoden gar nicht, Seite 12 | Halbzeitbilanz nur auf Basis freiwilliger Meldungen oder nur auf Kreisebene möglich. Dies gilt für das gesamte Wirkungsgefüge, von der Input- über die Output- bis zur Outcome- und Impact-Seite. Gleichwohl lassen sich Wirkungen gesamtkommunal oder sogar von einzelnen Maßnahmen noch immer am schwierigsten abbilden. Für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die dem Zweck der Überprüfung von Zielent- wicklungspfaden der strategischen Steuerung dient und sich dabei an Verantwortliche und Betroffene in den Kommunen gleichermaßen richtet, ist die räumliche und zeitliche Schließung von Informations- und Datenlücken unabdingbar. Dazu müssen Informationen und Daten niedrigschwel- lig verfügbar, von guter Qualität, leicht verständlich und eindeutig interpretierbar sein. Über die Kommune hinaus hilft eine solide Informations- und Datenbasis relevanten Akteuren, passgenaue Instrumente und Unterstützungsangebote zu entwickeln. ... an Kommunen: 7. Ins Tun kommen – Alle Impulse nutzen und nachhaltige Entwicklung in der Fläche umsetzen Der Impuls für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kommunalentwicklung kann auf sehr unter- schiedlichen Wegen Eingang in die Stadt, den Landkreis oder die Gemeinde finden. Der Antrieb kommt in der Regel von außen, ist aber auch innerhalb der Verwaltung zu erwarten. Mit der Agenda 2030, aber auch der New Urban Agenda und der neuen Leipzig-Charta sind übergeordnete, lang- fristige, politische Leitwerke geschlossen worden, die explizit die kommunale Ebene adressieren und Kommunen eine Orientierung bei der Transformation zur nachhaltigen Entwicklung geben sol- len. Ihre vertikale Integration ermöglicht eine „gemeinsame Sprache“ und ein abgestimmtes Vorgehen über verschiedene Ebenen hinweg. Neue finanzregulatorische Anforderungen wie die EU- Taxonomie werden zukünftig diese freiwilligen Selbstverpflichtungen zu neuen Mindeststandards machen. Gleichzeitig steigt der ökologische und gesellschaftliche Problemdruck. Zunehmende Ext- remwetterereignisse, die auf immer vulnerablere Ökosysteme treffen, und das Bewusstsein dafür, das sich zusammen mit fehlenden Antworten darauf in Großdemonstrationen oder zivilem Ungehor- sam kanalisiert, sind nur wenige Beispiele in jüngster Zeit. Nicht selten wirken (Natur)katastrophen und Krisen wie die Corona- und Energiekrise als sogenannte „windows of opportunity“ auslösend und beschleunigend. Der zunehmende Wettbewerbsdruck als lebenswerte Kommune, Wirtschafts- und Tourismusdestination vereint den externen Handlungsdruck mit der intrinsischen Motivation der Kommune. Dazu kommen technologische Fortschritte und strukturelle Innovationen, die mögliche Effizienzgewinne, Bürokratieabbau und Kostensenkung in der Kommunalverwaltung aufzeigen. Ei- nen Überblick über die verschiedenen Impulse wird beispielsweise im Buch „Nachhaltige Stadtentwicklung – Die Umsetzung der Sustainable Development Goals auf kommunaler Ebene“ gegeben (Koch und Krellenberg 2021). Allen Impulsen gemein ist: Sie werden gebraucht. Obwohl keine genauen Zahlen existieren, ist da- von auszugehen, dass bisher nur ein Bruchteil der Kommunen in Deutschland aktiv die nachhaltige Entwicklung gestaltet. Die Kommunalbefragung der vorliegenden Halbzeitbilanz hat – im Einklang mit weiteren Studien – ergeben, dass Wissen, Einstellung und Verhalten für nachhaltige Entwicklung in den Kommunen ausbaufähig ist. Mehr als zwei Drittel der befragten Kommunen geben an, dass Halbzeitbilanz | Seite 13 ihnen das Thema „sehr“ oder „eher wichtig“ ist. Immerhin mehr als ein Drittel der Kommunen be- hauptet das konkret von der Agenda 2030 und den Sustainable Development Goals. Die Verbreitung kommunaler Selbstverpflichtungen wie die Unterzeichnungen der Musterresolutionen zur Umset- zung der Agenda 2030 zeigt wiederum, dass sich bisher nur wenige Kommunen im dreistelligen Bereich auf den Weg gemacht haben, um nachhaltige Entwicklung ganzheitlich aktiv voranzutreiben. Diese Näherungswerte, die versuchen, ein aktuelles Bild von den Umsetzungsaktivitäten in deut- schen Kommunen zu geben, werden den Möglichkeiten von Kommunen, aber insbesondere der Dringlichkeit des Themas nicht gerecht. Unabhängig davon, woher der Impuls stammt, Kommunalvertreter:innen sollten ihn voll ausschöpfen und auf Gelegenheitsfenster mit konkreten Vorschlägen vorbereitet sein, die viele Akteure mit ein- beziehen. Nicht selten beginnt die Transformation vor Ort auch mit dem Engagement von einzelnen Verwaltungsmitarbeitenden, deren Ideen mit der notwendigen Offenheit begegnet werden sollte, um langfristig Chancen wahrzunehmen und Risiken zu minimieren. Die planvolle Zusammenführung bestehender Strategien, Initiativen und Programme erzeugt Synergien im Verbund von öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft, ermöglicht Partizipation und Koproduktion und fördert nicht zuletzt Ak- zeptanz für die sozialökologische Nachhaltigkeitswende. 8. Das Rad nicht neu erfinden – Erprobte Instrumente anwenden und die Nutzung verstetigen Für das kommunale Nachhaltigkeitsmanagement stehen mehr und mehr Instrumente zur Verfügung, derer sich eine Stadt, ein Landkreis oder eine Gemeinde jeweils passgenau bedienen können. Aus- gangspunkt für alle Instrumente ist in der Regel eine Bestandsaufnahme der bereits bestehenden Aktivitäten der Kommune, die unter dem Dach der nachhaltigen Entwicklung subsumiert werden können, und der Lücken, die noch bestehen. Darauf aufbauend können vier zentrale Instrumente im kommunalen Nachhaltigkeitsmanagement in einem kontinuierlichen Zyklus genutzt werden: die Nachhaltigkeitsstrategie, der Nachhaltigkeitsbericht, die Nachhaltigkeitsprüfung und der Nachhaltig- keitshaushalt. Alle Instrumente greifen bestenfalls ineinander und erfüllen so die Funktionen von strategischer Steuerung. Ihre Ausgestaltung obliegt jedoch vollkommen der Kommune: Nachhaltig- keitsstrategien können an unterschiedlichen Handlungsfeldern ausgerichtet sein und in der Anzahl an – möglichst SMART definierten – Zielen variieren. Nachhaltigkeitsberichte können unterschiedli- che Verhältnisse von quantitativen und qualitativen Informationen und Daten zur Verfügung stellen und passgenaue Indikatoren verwenden. Für Nachhaltigkeitsprüfungen können eigene Kriterienras- ter entwickelt werden, die den Beitrag einer Maßnahme, eines Konzeptes oder Beschlusses zur nachhaltigen Entwicklung messen, und für Nachhaltigkeitshaushalte können Produkte, Produktgrup- pen oder auch zunächst Produktbereiche des Haushalts mit den kommunalen Zielen und Indikatoren der Nachhaltigkeit verbunden werden. Eine Beschreibung der Instrumente und die Einbettung in ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem bietet zum Beispiel der Leitfaden „Wirkungsorientiertes Nach- haltigkeitsmanagement in Kommunen“ (Kuhn, Burger und Ulrich 2018). Die vorliegende Halbzeitbilanz zeigt trotz aller Potenziale ein ernüchterndes Bild: Nur 13 bis 26 Pro- zent der befragten Kommunen wenden die oben genannten Instrumente an, weitere 13 bis 29 Prozent planen zumindest deren Einführung, d. h. mindestens die Hälfte aller Kommunen hat keine Erfahrungen und Ambitionen, die nachhaltige Entwicklung mit den genannten Instrumenten strate- gisch zu steuern. Dies gilt am meisten für das relativ junge Instrument des Nachhaltigkeitshaushalts Seite 14 | Halbzeitbilanz und am wenigsten für die Nachhaltigkeitsprüfung und -strategie. Bisher haben einige Dutzend Kom- munen einen Nachhaltigkeitsbericht oder Voluntary Local Review veröffentlicht, die das Nachhaltigkeitsengagement vor Ort sichtbar machen. Die genannten Instrumente sind verfügbar und in der Regel auch erprobt. Oftmals haben sie auch bereits Anknüpfungspunkte in der Verwaltung aus bestehenden Initiativen der Stadtentwicklung und können so mit geringfügigen Anpassungen aufgesetzt werden. Kommunales Nachhaltigkeitsma- nagement und der Einsatz der verschiedenen Instrumente sind noch kein Garant dafür, dass die Stadt, der Landkreis oder die Gemeinde per se nachhaltig sind, sondern ermöglichen die mittel- und langfristige Governance der nachhaltigen Entwicklung. Entsprechend muss die Anwendung der In- strumente verstetigt werden und darf nicht nur einmalig durchgeführt werden. 9. Maßnahmen umsetzen, strategisch steuern, Wirkung messen Jedes Instrument des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements entfaltet nur dann seine Wirkung, wenn auf dieser Basis konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Andersherum ent- falten Maßnahmen ihre volle Wirkung in der Regel auch nur, wenn sie in einen gesamtkommunalen Kontext eingebettet sind und koordiniert werden. Als Orientierung über die verschiedenen Ebenen und Prozesse kann das Kommunale Steuerungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) dienen (Reichwein, Hofrichter und Hansen 2013). Eher intensiv – und damit unter allen Umsetzungsaktivitäten am intensivsten – werden in Kommunen gezielt Maßnahmen oder Projekte zur nachhaltigen Entwicklung umgesetzt und politische Be- schlüsse zu einzelnen Aktivitäten herbeigeführt. Dieses Ergebnis der Halbzeitbilanz- Kommunalbefragung zeigt, dass eher kurzfristige, operative Maßnahmen, die explizit der Nachhal- tigkeit dienen, noch immer Vorrang vor mittel- und langfristiger Steuerung aller Kommunalentscheidungen auf Basis von Strategien und Monitoring haben. Eine Rückkopplung der Erfolge und Misserfolge auf Projektebene oder sogar gesamtkommunaler Ebene findet in den sel- tensten Fällen statt. Dabei lassen sich so Synergien und -konflikte zwischen verschiedenen Projekten und kommunalweiten Zielen identifizieren, die wiederum Auswirkungen auf zukünftige Maßnahmen und ggf. die Anpassung von Zielen haben – ganz im Sinne des sogenannten „kontinu- ierlichen Verbesserungsprozesses“ mit den Phasen „Plan – Do – Check – Act“ („PDCA-Zyklus“). Tatsächlich sieht sich die nachhaltige Kommunalentwicklung mit beidem konfrontiert und sollte bei- des auch parallel angehen: umsetzen und steuern. Es braucht einerseits kurzfristige, kommunizierbare Umsetzungserfolge in den aktuell wichtigsten Handlungsfeldern der Kommune, die Wirkungen entfalten und die Machbarkeit der Maßnahmen unterstreichen. Für die weitere Ent- wicklung, Effektivität und Effizienz der Einzelmaßnahmen wird andererseits die strategische Steuerung in Form von kontinuierlichen Überprüfungen sowie Ziel- und Schwerpunktsetzungen ge- braucht. Bestenfalls greifen alle Ebenen des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements ineinander und Prozesse werden in fest definierten Zyklen organisiert und verstetigt. Halbzeitbilanz | Seite 15 10. Erfahrungen teilen, Netzwerke nutzen und Partizipation ermöglichen – horizontal, vertikal und in der „Einen Welt“ Tue Gutes und rede darüber: die Bedeutung des intra- und interkommunalen Wissenstransfers kann bei einem komplexen Thema wie der nachhaltigen Entwicklung, das auf ganz unterschiedliche Struk- turen und Voraussetzungen vor Ort trifft, kaum überbetont werden. In der Kommune, zwischen den Kommunen und über die Kommunen hinaus hilft die zielgruppenspezifische Kommunikation der Er- folge und Misserfolge von Maßnahmen, Projekten oder Instrumenten, um die Umsetzung der Agenda 2030 voranzutreiben. Dabei geht es vorrangig um Bewusstseinsbildung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, die allen Verwaltungsmitarbeitenden einer Kommune, an- derer Kommunen sowie der Politik und Gesellschaft verschiedene Best Practices und Herausforderungen vermitteln. Insbesondere bei der nachhaltigen Entwicklung geht es um die Dar- stellung von Zusammenhängen, die Verknüpfung glokaler Perspektiven und nicht zuletzt die Vorbildfunktion in dem sehr normativen Rahmen. Einen Leitfaden für die SDG-Kommunikation mit unterschiedlichen Formaten bietet beispielsweise die gleichnamige Publikation der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW 2022). Das Engagement anderer Verwaltungsangehöriger, die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen sowie die Unterstützung durch eine aktive Zivilgesellschaft werden im Rah- men der Kommunalbefragung als „eher“ bis „sehr wichtige“ Bedingungen für ein erfolgreiches kommunales Nachhaltigkeitsmanagement angesehen. Der „Club der Agenda 2030 Kommunen“ mit jährlichen Vernetzungstreffen, regionale Netzwerke im Rahmen der Fairtrade-Town-Initiative oder auch internationale Austausche zusammen mit dem Städtenetzwerk Local Governments for Sustainability (ICLEI) sind weitere Indizien für die Nachfrage nach entsprechenden Austauschfor- maten. Eine umfassende nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation und der Austausch von Erfahrungen wir- ken dabei unterstützend und sollten ausgebaut werden. Vor dem Hintergrund der Vorteile der Nachhaltigkeitskommunikation muss auch die Debatte um verpflichtende Nachhaltigkeitsberichter- stattung für Kommunen geführt werden. Denn die Struktur- und Verhaltensänderungen, die mit der sozialökologischen Nachhaltigkeitswende einhergehen müssen, erfordern eine breite Bewusst- seinsbildung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen – sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Austausch zwischen Politik und Stadtgesellschaft. Nur so lässt sich die er- forderliche Akzeptanz und Legitimation gewinnen. Diese wiederum können zu einem Vertrauensvorschuss führen, der den Weg für mutige Entscheidungen ebnet. Dabei muss immer wieder deutlich werden, dass lokales Handeln globale Auswirkungen in der „Einen Welt“ hat. Seite 16 | Halbzeitbilanz TEIL II: Agenda 2030 – Halbzeitbilanz TEIL I: Zentrale Schlussfolgerungen aus der Halbzeitbilanz ....................................... 6 TEIL II: Agenda 2030 – Halbzeitbilanz ....................................................................... 16 Zusammenfassung/Executive Summary ..................................................................... 17 1. Einleitung ................................................................................................................ 19 1.1 Einordnung des aktuellen Nachhaltigkeitsdiskurses ............................... 19 1.2 Übergeordnete Rahmenbedingungen ..................................................... 20 1.3 Lokale Rahmenbedingungen .................................................................. 22 2. Methodisches Vorgehen der Halbzeitbilanz ............................................................ 25 2.1 SDG-Indikatoren und SDG-Portal ........................................................... 25 2.2 Kommunalbefragung .............................................................................. 26 2.3 Literaturrecherche .................................................................................. 29 3. Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung vor Ort ................................................... 30 3.1 Umsetzungsstand des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements ........ 30 3.2 Umsetzungsstand nach SDGs ................................................................ 35 3.3 Umsetzungsstand nach Transformationsbereichen (TB) ........................ 41 3.3.1 Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit (TB 1) .................................................................. 43 3.3.2 Energiewende und Klimaschutz (TB 2) ................................................... 49 3.3.3 Kreislaufwirtschaft (TB 3)........................................................................ 53 3.3.4 Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende (TB 4) .................................... 57 3.3.5 Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme (TB 5)................................ 62 3.3.6 Schadstofffreie Umwelt (TB 6) ................................................................ 66 3.4 Zusammenfassung ................................................................................. 70 Literaturverzeichnis ..................................................................................................... 71 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .......................................................................... 75 Anhänge ..................................................................................................................... 78 Anhang 1: Liste der verwendeten SDG-Indikatoren für Kommunen (Typ I) ........ 78 Anhang 2: Karten und Grafiken zu ausgewählten SDG-Indikatoren für Kommunen ....................................................................................... 82 Anhang 3: Fragebogen zur Kommunalbefragung ............................................. 106 Halbzeitbilanz | Seite 17 Zusammenfassung/Executive Summary Die vorliegende Zwischenbilanz zur Umsetzung der Agenda 2030 vor Ort verdeutlicht, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren bei der Erreichung einzelner Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) erhebliche Fortschritte gemacht haben. Die Relevanz der nachhaltigen Entwicklung im Verwaltungshandeln wird wahrgenommen – Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland messen dem Thema eine hohe Bedeutung bei. Aber auch wenn hier eine „Nachhaltigkeitsdynamik“ in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen entfacht werden konnte, bleibt doch gleichzeitig zu konstatieren, dass dieses erhöhte Engagement für die Erreichung der Ziele nicht ausreicht – zumindest dann nicht, wenn die Anstrengungen der Kommunen im Ver- bund mit Bund und Ländern in den kommenden Monaten und Jahren nicht massiv erhöht werden. Gut zwei Drittel der für diese Halbzeitbilanz befragten Kommunen geben an, dass ihnen das Thema „Nachhaltige Entwicklung“ „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ ist. Damit hat sich an der hohen Bedeu- tung und politischen Relevanz des Themas für die Kommunen grundsätzlich nichts geändert. Denn bereits in einer ähnlichen Befragung aus dem Jahr 2016 hatten die Städte, Landkreise und Gemein- den dem Thema eine vergleichbar hohe Bedeutung zugeschrieben. Während die Befragten den Handlungsfeldern für nachhaltige Entwicklung grundsätzlich eine hohe Relevanz beimessen, sind sie mit den eigenen Fortschritten, die sie in den vergangenen Jahren auf diesen Gebieten vor Ort erzielt haben, nur eingeschränkt zufrieden. Und dies, obwohl sich mit Blick auf verschiedene SDGs in der aggregierten empirischen Betrachtung für die Bundesrepublik insge- samt durchaus eine positive „Nachhaltigkeitsdynamik“ erkennen lässt. Offenbar wünschen sich die Nachhaltigkeitsverantwortlichen in den Kommunen sichtbarere und schnellere Umsetzungserfolge vor Ort – ein Befund, der durch ihre Angaben zur Wichtigkeit des Themas „Nachhaltigkeit“ für die Kommunalpolitik gedeckt wird. Dies deutet darauf hin, dass in den Kommunen eine gewisse Unzu- friedenheit mit Blick auf die eigenen Handlungsmöglichkeiten besteht. Denn auch in den Kommunen gilt es immer wieder, Widerstände und Interessenkonflikte aufzulösen, sodass entsprechende Im- plementierungsprozesse oft zeitintensiv sind. Das Thema „Nachhaltigkeit“ sollte – nicht nur in Kommunen – idealerweise durch einen ganzheitli- chen Prozess abgebildet werden, der mit einer umfassenden Leitbild- und Zielformulierung beginnt, gefolgt von der Definition konkreter Maßnahmenkataloge zur Umsetzung sowie einem indikatoren- gestützten Nachhaltigkeitsmonitoring und einer systematischen Evaluation der Maßnahmen. Die für den vorliegenden Monitorbericht eigens durchgeführte Kommunalbefragung zeigt jedoch: Die Nach- haltigkeitsaktivitäten und das Nachhaltigkeitsmanagement der Mehrzahl der Kommunen fokussieren sich nach wie vor oft auf eine wenig koordinierte Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Oftmals fehlt es an einer Einbettung der Nachhaltigkeitsaktivitäten in eine übergeordnete Strategie und daraus abgeleitete Maßnahmenkataloge. Insgesamt ist der Umsetzungsstand der verschiedenen Instrumente des kommunalen Nachhaltig- keitsmanagements ausbaufähig. Die Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen und die Erstellung von Nachhaltigkeitsstrategien werden auch im Jahr 2022 lediglich von etwa einem Viertel der be- fragten Kommunen bereits umgesetzt, Weitere 26 bzw. 29 Prozent der Kommunen planen die Einführung dieser Instrumente. Nachhaltigkeitsberichte sind in 41 Prozent der Kommunen vorhan- den oder in Planung. Sehr selten – in 13 Prozent der Fälle – findet schon eine Verknüpfung der Seite 18 | Halbzeitbilanz Ziele, Maßnahmen und Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung mit dem Produkthaushalt statt. Nachhaltigkeitshaushalte sind in den deutschen Kommunen damit nach wie vor rar. Die generell hohe Bedeutung des Themas „Nachhaltigkeit“ für die Kommunen wird auch in der Frage nach einzelnen Umsetzungsschritten im Nachhaltigkeitsprozess deutlich. Immerhin geben die Kom- munen in Bezug auf das Herbeiführen von politischen Beschlüssen, die Umsetzung von gezielten Maßnahmen, die Festlegung von Zielen sowie die Durchführung von Bestandaufnahmen an, dass sie „eher intensiv“ an einer Umsetzung arbeiten. Der hohe Zustimmungswert bei der Frage nach der Umsetzung von gezielten Maßnahmen oder konkreten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung jedoch deutet auf ein sektorales bzw. insgesamt wenig systematisches Vorgehen hin, das eine übergeordnete Koordination vermissen lässt. Diese eher reaktive und ad hoc ausgerichtete Nachhaltigkeitspolitik hat strukturelle Ursachen. So beklagen die Nachhaltigkeitsverantwortlichen in den Kommunen, dass es an finanziellen und personellen Res- sourcen ebenso mangele wie an einer engagierten Unterstützung durch die Verwaltungsspitze. Fragen der nachhaltigen Entwicklung vor Ort sind offenbar in einer Vielzahl von Kommunen noch immer nicht „Chefsache“ – selbst wenn prominente Ausnahmen die Regel bestätigen. Wenn es dann auch noch – wie von vielen Städten angegeben – an politischem Rückhalt für die Vorkämpfer in den entsprechenden Fachverwaltungen und Stabsstellen fehlt, werden sich kaum die Nachhaltigkeits- potenziale heben lassen, die erforderlich wären, um den möglichen Beitrag der kommunalen Ebene zur anstehenden Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele in den kommenden sechseinhalb Jahren zu realisieren. Die Bedeutung der einzelnen SDGs für die Kommunen variiert teilweise erheblich. Die Befragungs- ergebnisse zeigen, dass SDG 4 „Hochwertige Bildung“, SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“ sowie SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ eine hohe Relevanz zukommt und in diesen Berei- chen die meisten Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei besteht hier aber auch die größte Diskrepanz zwischen der Bedeutung der SDGs und dem wahrgenommenen Fortschritt. Das gilt ins- besondere für die SDGs 7 und 13. Im Ergebnis lässt sich festhalten: Erste Wirkungen der Nachhaltigkeitsbemühungen in den Kommu- nen sind erkennbar. Die SDGs mit der positivsten Entwicklung zwischen 2015 und 2021 (bzw. 2020, je nach Indikatoren- und Datenlage) sind SDG 1 „Keine Armut“, SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ und SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“. Entsprechend zei- gen die Transformationsbereiche 1 „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“, 2 „Energiewende und Klimaschutz“ und 6 „Schadstofffreie Umwelt“ die positivsten – wenn auch durchwachsene – Entwicklungstendenzen auf. Aber auch der positive Trend sagt nichts über die einzelne Zielerreichung aus. Denn die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie können oftmals dennoch nicht erreicht werden. Die von den Vereinten Nationen ausgerufene „Dekade des Handelns“ spiegelt sich in der hohen Dynamik kommunaler Selbstverpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung (bspw. der Unterzeich- nung der Musterresolution zur Umsetzung der Agenda 2030) wider. Gemessen an der Gesamtzahl der Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland ist jedoch auch hier das Aktivitätsniveau noch zu gering. Halbzeitbilanz | Seite 19 1. Einleitung 1.1 Einordnung des aktuellen Nachhaltigkeitsdiskurses In einer Zeit der multiplen Krisen wie den Ukraine-Krieg und mögliche Versorgungsengpässe, kaum zu bewältigende Flüchtlingsströme sowie die immer stärker spürbaren Folgen des Klimawandels ist nicht nur die Gegenwart, sondern vor allem auch die Zukunft von kaum dagewesenen Unsicherhei- ten geprägt. Angesichts dieser dynamischen Rahmenbedingungen geraten langfristige Nachhaltigkeitsbestrebungen oftmals in den Hintergrund, obwohl sie das Verständnis für Ursache und Wirkung sowie den Aufbau von Resilienz fördern. Vor nun mehr als 50 Jahren erschien der Bericht des Club of Rome „Limits to Growth“ (Meadows et. al. 1972), mit dem erstmals für eine breite Öffentlichkeit in aller Deutlichkeit die ökologischen und sozialen Negativfolgen eines nur auf Wirt- schaftswachstum fokussierten Gesellschaftsmodells beschrieben wurden. Vor mehr als 35 Jahren erschien der Brundlandt-Report (United Nations 1987), der die bis heute etablierteste Definition von nachhaltiger Entwicklung hervorgebracht hat. Und schließlich wurde vor acht Jahren die „Transfor- mation unserer Welt, die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Vereinte Nationen 2015) mit ihren Sustainable Development Goals auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 hat das Thema „Nachhaltige Entwicklung“ auf allen Poli- tikebenen einen neuen Impuls erfahren. Die universelle Sprache der Sustainable Development Goals (SDGs) und der gemeinsame Fahrplan bis zum Jahr 2030 trägt zu einer zukunftsfähigen Ent- wicklung bei. Auch bzw. gerade in den Kommunen, in denen Nachhaltigkeitspolitik nah an den Menschen gestaltet wird, erleben wir derzeit eine hohe Dynamik bei der Umsetzung der Ziele und beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mit Blick auf die Zeitschiene und das bereits vorhandene Wissen gilt es nun jedoch, alle Gesell- schaftsbereiche einschließlich der Bürger:innen möglichst flächendeckend für das Thema „Nachhaltigkeit“ zu mobilisieren, Dringlichkeit und Ehrgeiz einzufordern und Ideen für Lösungen zu entwickeln (vgl. Vereinte Nationen 2019). Diese Eckpfeiler der Vereinten Nationen zur Dekade des Handelns („Decade of Action“) können vor dem Hintergrund verschiedenster Nachhaltigkeitskrisen kaum überbetont werden. Der Aufruf zum Aktionsjahrzehnt richtet sich an alle Bereiche der Gesell- schaft auf allen Ebenen, explizit auch an die Ebene der Kommunen. Nach einer Zeit der Orientierung hat damit eine Phase der Umsetzung und vor allem der notwendigen Wirkung begonnen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Welche Wege gehen Kommunen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung vor Ort? Wie ist der aktuelle Stand zu den Nachhaltigkeitszielen in Städten, Landkreisen und Gemeinden zu bewerten und welche drängenden Herausforderungen bestehen? Und nicht zu- letzt: Wo stehen wir hinsichtlich der Zielerreichung? Seite 20 | Halbzeitbilanz 1.2 Übergeordnete Rahmenbedingungen Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenden vor Ort wird in hohem Maße durch die vom Bund ge- setzten Rahmenbedingungen beeinflusst. Nach dem Grundgesetz sind Städte, Landkreise und Gemeinden keine eigenständige Staatsebene, sondern verfassungsrechtlich Teil der 16 Bundeslän- der. Gleichwohl bilden sie eine eigene Verwaltungsebene, da sie maßgeblich die Gesetze von Bund und Ländern implementieren. In Art. 28 GG ist festgelegt, dass die deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden über eine kommunale Selbstverwaltungsautonomie verfügen und ihnen das Recht gewährleistet werden muss, alle örtlichen Angelegenheiten innerhalb der durch die Gesetze gezo- genen Grenzen zu regeln. Daneben sind es aber vor allem die Landesverfassungen, die die Aufgaben und Handlungsspielräume der Kommunen definieren. Gleichzeitig können die Kommunen in einzelnen Aufgabenbereichen jedoch auch als nachgeordnete Behörden des Bundes und der Länder fungieren, die ihnen Aufgaben übertragen. Die so definierten Zuständigkeiten der Städte, Landkreise und Gemeinden spiegeln sich auch in den kommunalen Haushalten wider, die in der Mehrzahl der Länder – gemäß der doppischen Haushaltsführung und einem entsprechenden Pro- duktrahmenplan – produktorientiert strukturiert sind (Scheller et al. 2021). Neben den Pflichtaufgaben der Kommunen gibt es auch sogenannte „freiwillige Aufgaben“, über die jede Kom- mune eigenständig entscheiden kann. Dazu zählen unter anderem alle Aufgaben, die mit dem Nachhaltigkeitsmanagement und der nachhaltigen Entwicklung im Allgemeinen zusammenhängen. Dabei hat sich die Bundesrepublik als Ganzes mit Art. 20a GG auf ein Staatsziel „Generationenge- rechtigkeit“ in der Weise verpflichtet, wonach der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ schützt. Da die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu einem Großteil auf lokaler Ebene erfolgt, eine Vielzahl der dafür maßgeblichen Gesetze und Rechtsvorschriften aber von Bund und Ländern ver- abschiedet wird, ist eine Mehrebenenkoordination und vertikale Integration verschiedenster Fachpolitiken und Aktivitäten auf allen föderalen Ebenen erforderlich. Die entsprechende Abstim- mung stellt eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe dar (Peters et al. 2021). Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die zuletzt 2021 überarbeitet wurde, begreift Politik für eine nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe. Sie ist das Ergebnis diverser politischer Initiativen, die im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung zusammenlaufen. Bereits mit der ersten Sit- zung im Jahr 2012 zum Thema „Nachhaltige Politik für die Stadt der Zukunft“, dem 2015 gefassten Beschluss zur Einrichtung des „Interministeriellen Arbeitskreises Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive“ und weiteren gemeinsamen Beschlüssen mit den Län- dern und Kommunen gab und gibt es stetige Bestrebungen zur ebenenübergreifenden Koordination der nachhaltigen Stadtentwicklung. Halbzeitbilanz | Seite 21 Die meisten Bundesländer haben bereits eigene Nachhaltigkeitsstrategien mit überwiegendem Be- zug zu den SDGs verabschiedet und vielfältige Programme und Maßnahmen umgesetzt (Statistisches Bundesamt 2022). Einige von ihnen konzentrieren sich speziell auf die Unterstützung ihrer Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Nachhaltigkeitsstrategien. Nachhal- tige Entwicklung ist jedoch auch auf dieser Ebene eine freiwillige Aufgabe und die Möglichkeiten der deutschen Kommunen, (nicht nur) in Bezug auf Haushalts- und Personalressourcen, variieren in- nerhalb und zwischen den Bundesländern stark. Ähnlich verhält es sich mit dem Grad der Lokalisierung und Umsetzung der SDGs auf kommunaler Ebene. Nachhaltige Stadtentwicklungsprozesse werden meist durch die genannten externen Treiber – also Impulse aus Politik und Zivilgesellschaft – angestoßen, aber auch verwaltungsintern kann es An- stöße für ein aktives Nachhaltigkeitsengagement vor Ort geben, wenn beispielsweise das Risikobewusstsein oder die Aussicht auf Reputations- und Effizienzgewinne steigen. Zahlreiche Ini- tiativen, Netzwerke und Auszeichnungen wirken dabei handlungsleitend und motivierend. Seite 22 | Halbzeitbilanz 1.3 Lokale Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen für das politische Handeln nicht nur auf kommunaler Ebene werden seit Jahren durch verschiedene, sich zum Teil überlagernde Krisen geprägt. Diese haben sich seit Aus- bruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 noch einmal deutlich zugespitzt. So müssen die Städte, Landkreise und Gemeinden nicht nur die erneute Unterbringung und Integration von Flüchtlingen organisieren und finanzieren. Auch die kommunalen Stadtwerke sind gefordert, da sie die Energie- versorgung der Bürger:innen vor Ort trotz steigender Weltmarktpreise für Gas, Öl, Kohle und Strom als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherstellen müssen. Zudem werden die Folgen der Kri- sen weitere Spuren in den Haushalten der Kommunen hinterlassen. Schon seit Ausbruch der Coronapandemie ist die allgemeine Lage der öffentlichen Haushalte durch Unsicherheiten und Wi- dersprüchlichkeiten geprägt, nachdem die Jahre 2015 bis 2019 eine vergleichsweise positive und stete Entwicklung aufwiesen. Die dramatischen Folgen, die der Krieg gegen die Ukraine mit der Unterbrechung europäischer Produktions- und Lieferketten sowie der Störung der globalen Energie- und Nahrungsmittelversorgung verursacht hat, verstärken diese diffuse Lage noch einmal zusätz- lich. Die wachsende Inflation wird inzwischen durch die Zentralbanken mit Zinsanhebungen bekämpft, was auch Auswirkungen auf die Verschuldung und Investitionstätigkeit der Kommunen hat. Darüber hinaus gilt es, auch andere drängende gesellschaftliche Fragen, die seit Jahren beste- hen, nicht zu vernachlässigen. Herausforderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung einschließlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Urbanisierung mit einer wach- senden Wohnungsnot und der demographische Wandel lassen sich politisch kaum aufschieben und verlangen auch eine Mobilisierung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen von Bund, Ländern und Kommunen. Allerdings öffnen Krisen auch politische und gesellschaftliche Gelegenheitsfenster. So werden bei- spielsweise Fragen des Klimawandels auf einmal mit Fragen der Energieversorgungssicherheit verknüpft. Schon im Januar 2022 hat der Bundestag beschlossen, 60 Milliarden Euro an nicht ver- ausgabten Coronahilfen in den Energie- und Klimafonds des Bundes zu überführen. Die Infrastrukturen, die für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen aus diesen Mitteln (dezent- ral) neu aufzubauen oder umzurüsten sein werden, bergen nicht nur ein enormes makroökonomisches Potenzial, sondern könnten auch einen Schub für die Verwirklichung verschie- dener Nachhaltigkeitsziele bringen. Den Kommunen wird bei diesem Transformationsprozess eine besondere Rolle zuwachsen – allerdings mit allen Randbedingungen, die ihre Investitionstätigkeit schon seit Jahren erschweren (Deutscher Städtetag 2022; Scheller et al. 2021). Rückenwind für dieses Gelegenheitsfenster geben die Zahlen des vom Deutschen Institut für Urba- nistik durchgeführten „OB-Barometers“. Die Bedeutung für das Handlungsfeld „Energiepolitik, Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ ist „zur Halbzeit“ stark ausgeprägt. Im OB-Barometer, das jährlich Befragungen der kommunalen Verwaltungsspitzen durchführt, geben 50 Prozent der (Ober)bürger- meister:innen dieses Handlungsfeld als aktuell wichtigste Aufgaben in der eigenen Stadt an (siehe Halbzeitbilanz | Seite 23 Abbildung 1). Im Jahr 2022 stand das Handlungsfeld erstmalig an der Spitze aller aktueller Aufgaben – vor der Unterbringung / Integration Geflüchteter, die im Folgejahr als wichtigste Aufgabe wahrge- nommen wird. Nach einem Jahr der Proteste der Fridays-for-Future-Bewegung in deutschen Städten und noch vor dem Ausbruch der Coronakrise spiegelt der sprunghafte Anstieg der Werte im Jahr 2020 eine starke Bewusstseinsveränderung wider. Neben diesem zivilgesellschaftlichen Druck werden auch Aktivitäten auf Bundesebene, wie beispielsweise der auf Klimaschutz ausgerichtete Koalitionsvertrag, die Stadtspitzen zusätzlich sensibilisiert haben. Dies gilt insbesondere für Städte über 200.000 Einwohner:innen, in denen der Wert sogar 88 Prozent erreichte, jedoch weniger in ostdeutschen Kommunen, in denen lediglich 36 Prozent der Befragten das Handlungsfeld als wichtig einstuften. Abbildung 1: Entwicklung der Bedeutung des Handlungsfelds „Energiepolitik, Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ Quelle: OB-Barometer des Difu; Antworten von (Ober)bürgermeister:innen im Jahr 2023 (n = 122) Zahlreiche Kommunen in Deutschland befassen sich bereits seit Längerem mit Nachhaltigkeitspro- zessen vor Ort. Ausgangspunkt für diese Entwicklung war nicht zuletzt die Agenda 21, die 1992 durch die Vereinten Nationen verabschiedet worden ist und unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ als Lokale Agenda 21 ihren Weg in die Städte, Landkreise und Gemeinden mit sehr indi- viduellen Beiträgen fand. Weitere Meilensteine für eine stärkere Einbindung deutscher Kommunen in das Nachhaltigkeitsmanagement könnten die Aalborg-Charta, die Verabschiedung der UN-Millen- niumsziele und die erste Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2002 gewesen sein. Auch sind viele kommunale Nachhaltigkeitsprozesse in Deutschland aus der Initiative von Bürger:innen ent- standen und wurden vor allem von deren ehrenamtlichem Engagement getragen. Seit einigen Jahren führen immer mehr Kommunen das bestehende Engagement in kommunalen Nachhaltig- keitsstrategien und -konzepten zusammen. Dabei variiert die Entwicklungstiefe jedoch erheblich: Während sich einige Kommunen auf beispielhafte Nachhaltigkeitsmaßnahmen konzentrieren, defi- nieren andere Kommunen auch umfassende Leitbilder und Ziele bzw. Zielsysteme und überprüfen den Grad der Zielerreichung regelmäßig (Difu und Bertelsmann Stiftung 2016). Einen Beitrag zur Harmonisierung der Prozesse leistet unter anderem der „Club der Agenda 2030 Kommunen“. Dieser umfasst Städte, Landkreise und Gemeinden, die die Musterresolution „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deut- schen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) unterzeichnet 5 8 10 8 41 45 61 50 0 10 20 30 40 50 60 70 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Seite 24 | Halbzeitbilanz haben. Die Resolution besteht aus einem allgemeinen Teil zur Bedeutung der SDGs und einem modifizierbaren Teil für individuelle Festlegungen, welche SDGs in welcher Weise lokalisiert werden sollen. Sie kann von Städten, Landkreisen und Gemeinden gleichermaßen unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung der Resolution werden die Kommunen Mitglied im Club der 2030-Agenda- Kommunen, einem Netzwerk mit vielfältigen Möglichkeiten der Onlinezusammenarbeit, jährlicher Vernetzungstreffen und der Versorgung mit und dem Austausch von relevanten Informationen. Der Club der 2030-Agenda-Kommunen wächst stetig: Mehr als 200 Städte und Gemeinden (Stand: April 2023) bekennen sich so seit 2015 zur Umsetzung der Agenda 2030 und den 17 globalen Nachhal- tigkeitszielen der Vereinten Nationen. In drei thematischen Schwerpunkten werden teilnehmende Kommunen darüber hinaus zu optionalen Maßnahmen aufgefordert: Information und Bewusstseins- bildung, Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung sowie Übertragung der Agenda 2030 auf die kommunale Ebene. Auf den von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global organisierten jährlichen Vernetzungstreffen informieren sich Kom- munalvertreter:innen unter anderem über den Stand der Umsetzung der Agenda 2030 auf lokaler Ebene. Abbildung 2: Zeichnungskommunen der Agenda-2030-Musterresolution Quelle: Deutscher Städtetag, Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Der Club der 2030-Agenda-Kommunen ist zwar das einzige explizite Netzwerk zur Umsetzung der SDGs auf kommunaler Ebene, allerdings gibt es zahlreiche weitere Netzwerke und Programme, die sich der kommunalen nachhaltigen Entwicklung in Deutschland widmen. Zum Beispiel hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) einen „Nachhaltige Stadt“-Dialog zwischen den (Ober)bürger- meister:innen von über 30 deutschen Städten ins Leben gerufen, der Stellungnahmen, gemeinsame Positionspapiere oder detailliertere „Roadmaps“ zur kommunalen Nachhaltigkeitspolitik veröffent- licht. Das Programm „Global Nachhaltige Kommune“ (GNK) der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) trägt zu systematischen SDG-Umsetzungsprozessen in ausgewählten Pilotkom- munen mit besonderem Fokus auf kommunale Entwicklungspolitik bei. Das Programm unterstützt Kohorten von etwa fünf bis 15 Kommunen bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie entlang der SDGs und unter Berücksichtigung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Nachhaltig- keitsstrategie des jeweiligen Bundeslandes. 0 50 100 150 200 250 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Mai 2023 Unterzeichnungen Zeichnungskommunen (kumuliert) Halbzeitbilanz | Seite 25 2. Methodisches Vorgehen der Halbzeitbilanz Die nachfolgende Bilanzierung der bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunen in Deutsch- land stützt sich auf die Auswertung und Analyse von drei empirischen Quellen: die SDG-Indikatoren für Kommunen, eine Kommunalbefragung, die eigens für die vorliegende Studie im Jahr 2022 durch- geführt wurde, sowie eine Literaturanalyse. Durch den Abgleich und die Verschneidung der drei Quellen kann der Entwicklungsstand der deutschen Kommunen mit Blick auf die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer SDGs verlässlich abgebildet werden – auch wenn die Verfügbarkeit von Daten aus der amtlichen Statistik leider einen Zeitverzug von zwei Jahren aufweist und Lücken in der Indikatorik auch zur Halbzeit eine Rolle spielen. 2.1 SDG-Indikatoren und SDG-Portal Die SDG-Indikatoren für Kommunen bilden einen umfassenden Indikatorenkatalog zur Abbildung der SDGs auf lokaler Ebene (Bertelsmann Stiftung et al. 2022). Sie werden kontinuierlich und parti- zipativ in der gleichnamigen Arbeitsgruppe gemeinsam mit acht Partner:innen – der Bertelsmann Stiftung, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Institut für Urbanistik, dem ICLEI European Secretariat sowie dem Rat der Gemeinden und Regionen Euro- pas/Deutsche Sektion – erarbeitet. Der dritte Indikatorenkatalog 2022 beinhaltet 118 Indikatoren zur Abbildung jener Ziele und Unter- ziele der Agenda 2030, die in einem aufwendigen und partizipativ angelegten Prozess als relevant für deutsche Kommunen bewertet wurden. Das Indikatoren- und Datenangebot bietet deutschen Städten, Landkreisen und Gemeinden einen niedrigschwelligen Einstieg in das kommunale Nach- haltigkeitsmanagement und damit eine Grundlage für nachhaltige Strategieprozesse, Berichterstattung und Haushaltsführung. Als Baukastensystem, das transparent die Genese, die An- wendungsmöglichkeiten, aber auch die Einschränkungen einzelner Indikatoren und der Nachhaltigkeitsindikatorik insgesamt darstellt, haben sich die SDG-Indikatoren für Kommunen zu dem Instrument für quantitative Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutschen Kommunen etabliert. Zur Identifizierung geeigneter Indikatoren gehören die Sammlung, wissenschaftliche Bewertung und Auswahl von Indikatoren für die Unter- bzw. Teilziele der SDGs, die auf kommunaler Ebene in Deutschland grundsätzlich relevant sind (Bertelsmann Stiftung et al. 2022). Im SDG-Portal (www.sdg-portal.de) erfolgt die Bereitstellung von über einer Million Daten für Städte und Gemein- den über 5.000 Einwohner:innen sowie alle Landkreise – sofern die Datenverfügbarkeit dies zulässt. In der hier vorliegenden Halbzeitbilanz liegt der Fokus auf den 69 sogenannten „Typ-I-Indikatoren“, für die Daten zentral zur Verfügung stehen. Die Werte ausgewählter Indikatoren werden in einem http://www.sdg-portal.de/ Seite 26 | Halbzeitbilanz Zeitraum von 2015 bis 2021 dargestellt und geben einen Überblick über positive und negative Ent- wicklungen in bestimmten Transformationsbereichen (TB). Die amtliche Statistik und die kleinräumige Darstellung in administrativen Grenzen der Städte, Landkreise und Gemeinden, die sich durch häufige Gebietsstandsänderungen auszeichnen, begründet einen Zeitversatz der Daten- lage von etwa zwei Jahren. Dazu kommen die unterschiedlichen Erhebungsintervalle der Indikatorendaten, die zwischen ein und sechs Jahren liegen. Daten über das Jahr 2021 hinaus liegen also nur in den seltensten Fällen vor. Grundsätzlich wurden alle 69 Typ I-Indikatoren und deren Daten für die Analyse in der Halbzeitbilanz betrachtet. Für die Darstellungen in Kapitel 3 konnten nur 43 Indikatoren zur Berechnung der Ent- wicklungsindizes aufgrund mangelnder Zeitreihen herangezogen werden. Für die ausführliche Beschreibung sowie detaillierte Karten- und Diagramm-Darstellung im Anhang wurden 24 Indikato- ren ausgewählt. Die Auswahlkriterien bestanden im Abgleich der SDG-Indikatoren für Kommunen mit den Off-track-Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, in der inhaltlichen Nähe zum Transformationsbereich und in der Datenverfügbarkeit. 2.2 Kommunalbefragung Neben der Auswertung kommunaler SDG-Indikatoren wurde im September und Oktober 2022 eine Kommunalbefragung durchgeführt. Übergeordnetes Ziel war es, den von den Kommunen wahrge- nommenen Stand der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung in deutschen Kommunen zu ermitteln und weitere Unterstützungsbedarfe der Kommunen bei der Gestaltung ihres Nachhaltig- keitsmanagements zu eruieren. Im Rahmen der Halbzeitbilanz ermöglicht die Kommunalbefragung eine zusätzliche Einordnung der Entwicklungsstände bei einzelnen SDG-Indikatoren. Außerdem er- öffnet sie Einblicke in den Umsetzungsstand bei bestehenden Datenlücken sowie konkrete Einschätzungen zur Situation des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements in den Verwaltungen. Die Beantwortung sollte möglichst von Verantwortlichen des Nachhaltigkeitsmanagements in der Kommune, in der strategischen Steuerung oder vom Klima- bzw. Umweltmanagement vorgenom- men werden. Darüber hinaus waren alle Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung eingeladen, die eine Einschätzung zum Umsetzungsstand der nachhaltigen Entwicklung vornehmen können. Insge- samt umfasste der Fragebogen 17 Hauptfragen mit 79 Items im überwiegend geschlossenen Antwortformat – in der Regel Ja/Nein-Fragen und Likert-Skalen mit vier Punkten (siehe Anhang 2). Die Fragen wurden in sechs Gruppen unterteilt: A. Stand der nachhaltigen Entwicklung in der Kommune B. Zum Nachhaltigkeitsmanagement in der Kommune allgemein C. Maßnahmen und Bewertung des Nachhaltigkeitsmanagements D. Fragen zur Kreislaufwirtschaft E. Fragen zur Jugendteilhabe F. Abschluss (Angaben zur Kommune und gewünschte Informationen zu den Ergebnissen) Halbzeitbilanz | Seite 27 Ausgehend von den verwertbaren Datensätzen nahm die Bearbeitung des Fragebogens im Durch- schnitt 23 Minuten in Anspruch. Der Beantwortungszeitraum wurde mit drei Wochen vom 26. September 2022 bis zum 14. Oktober 2022 angesetzt. Nach zwei Wochen wurden die Kommunen in einer Nachfassaktion an die Beantwortung des Fragebogens erinnert. Die Einladung zu einem in LimeSurvey programmierten Onlinefragebogen erfolgte via E-Mail an die allgemeinen Adressen der Kommunalverwaltungen aller Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner:innen und alle Landkreise. Insgesamt wurden 3.992 Kommunen angeschrieben. Die Dif- ferenz zu den 3.224 Kommunen, die laut amtlicher Verwaltungsgliederung dieser Größenordnung angehören, ergibt sich aus dem verwendeten Verteiler, der einerseits auf unterschiedlichen Ständen von Bevölkerungszahlen basiert, wodurch der Schwellenwert von 5.000 Einwohner:innen nicht zu einem bestimmten Stichtag eingehalten werden konnte und der andererseits auch Verwaltungen von Verbands- und Samtgemeinden einzeln aufführt. Letzteres führte dazu, dass einige Kommunen via E-Mail auf ihre niedrigeren Einwohnerzahlen hingewiesen und die Beantwortung nicht durchge- führt haben. Von den angeschriebenen Kommunen haben 527 eingeladene Personen den Fragebogen aufgeru- fen und 157 Teilnehmende den Fragebogen komplett bearbeitet. Weitere 18 Datensätze konnten zur Auswertung herangezogen werden, da der Fragebogen von den teilnehmenden Kommunen überwiegend ausgefüllt wurde. Die Stichprobengröße lag somit insgesamt bei 175 teilnehmenden Kommunen, woraus sich eine Rücklaufquote von 5 Prozent ergibt (siehe Tabelle 1). Abbildung 3: Prozentuale Verteilung der Befragungsteilnehmenden nach Bundesländern a) und nach Kommunaltypen b) 5% 19% 29% 12% 35% Großstädte Mittelstädte Kleinstädte Landkreise Unbekannt Seite 28 | Halbzeitbilanz Trotz dieser eher geringen Rücklaufquote kann die geographische Verteilung der teilnehmenden Kommunen als gut eingestuft werden, da Antworten aus allen Flächenländern der Bundesrepublik generiert werden konnten (siehe Abbildung 3 a). Dabei dominieren Kommunen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, während Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland kaum und die Stadtstaaten gar nicht vertreten sind. Ähnlich gut bewertet werden kann die Verteilung der teilnehmenden Kommunen über verschiedene Kommunaltypen (siehe Abbildung 3 b) und Tabelle 1), die die Kommunalstruktur in Deutschland insgesamt vergleichsweise gut abbildet. Einschränkend muss beachtet werden, dass 62 (35 Pro- zent) der teilnehmenden Kommunen keine Angaben gemacht haben, wodurch die tatsächliche Verteilung zugunsten eines Kommunaltyps verschoben sein könnte und die Anteile der Stichprobe an der Gesamtheit als Mindestwerte zu verstehen sind. Tabelle 1: Verteilung und Anteil der teilnehmenden Kommunen im Verhältnis zur Gesamtstruktur der Kommunen über 5.000 Einwohner:innen (Ew.) in Deutschland Kommunaltyp Kommunen > 5.000 Ew. in Deutsch- land* (absolut) Kommunen > 5.000 Ew. in Deutsch- land* (prozentual) Teilneh- mende Kommunen (absolut) Teilneh- mende Kommunen (prozentual) Anteil teilnehmen- der Kommunen an Kommunen > 5.000 Ew. insge- samt (Rücklaufquote) Landkreis 294 9 % 21 12 % mind. 7 % Großstadt 80 2 % 8 5 % mind. 10 % Mittelstadt 700 22 % 33 19 % mind. 5 % Kleinstadt 2.150 67 % 51 29 % mind. 2 % Unbekannt - - 62 35 % - Summe 3.224 100 % 175 100 % 5 % *Quelle: Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (2022) Die erreichten Kommunen haben insgesamt 7,43 Millionen Einwohner:innen, das entspricht ca. 9 Prozent der deutschen Bevölkerung. Von den 175 erreichten Kommunen sind 29 (17 Prozent) Mit- glied im „Club der Agenda 2030 Kommunen“, haben also die bereits beschriebene Musterresolution unterzeichnet. Halbzeitbilanz | Seite 29 2.3 Literaturrecherche Neben der Erhebung von Primärdaten fließen auch Erkenntnisse aus Sekundärquellen in die Aus- wertungen ein. Exemplarisch für systematische Nachhaltigkeitsberichte haben bislang sieben deutsche Kommunen Voluntary Local Reviews (VLRs) für die Vereinten Nationen veröffentlicht (siehe Tabelle 2). In dieser Halbzeitbilanz finden der Nachhaltigkeitsbericht von Nordrhein-Westfalen sowie die jeweils erste Auflage eines VLRs keine Berücksichtigung, weshalb sie in der folgenden Tabelle ausgegraut sind. Die sechs Berichte der Städte Mannheim, Stuttgart, Bonn, Hannover, Kiel, Düsseldorf und Dortmund (chronologische Reihenfolge nach Veröffentlichung) verfolgen sehr unter- schiedliche Ansätze, um über die Fortschritte bei der Umsetzung der SDGs zu berichten. Diese Ansätze sowie ausgewählte Aktivitäten in den Transformationsbereichen werden in den Infoboxen im Kapitel 3 dargestellt. Tabelle. 2: Liste der derzeit bei der UN eingegangenen Voluntary Local Reviews (VLRs) aus Deutschland Quelle: UN DESA 2023 Year Local/regional government Country Report(s) 2022 City of Bonn Germany Voluntary Local Review 2022 2022 City of Dortmund Germany Voluntary Local Review 2022 City of Dusseldorf Germany Voluntary Local Review 2022 2022 City of Kiel Germany Voluntary Local Review Kiel 2021 City of Stuttgart Germany Stuttgart – a Livable City 2020 City of Bonn Germany Agenda 2030 on the local level: implementation of the un sus- tainable development goals in bonn 2020 City of Stuttgart Germany Lebenswertes Stuttgart Die glo- bale Agenda 2030 auf lokaler Ebene 2020 City of Hanover Germany Hanover on the Path to Sustain- ability 2019 City of Mannheim Germany The implementation of the United Nations’ Sustainable De- velopment Goals in Mannheim 2016 Ministry for Climate Protection, Environ- ment, Agriculture, Conservation and Consumer Protection of the State of North Rhine-Westphalia Germany Sustainability Strategy for North Rhine-Westphalia https://sdgs.un.org/sites/default/files/2020-10/2020%20VLR%20Stuttgart%20eng.pdf https://sdgs.un.org/sites/default/files/2020-10/2020%20VLR%20Stuttgart%20eng.pdf https://sdgs.un.org/sites/default/files/2020-10/2020%20VLR%20Stuttgart%20eng.pdf https://sdgs.un.org/sites/default/files/2020-09/Sustainability-Strategy-for-North-Rhine-Westphalia.pdf https://sdgs.un.org/sites/default/files/2020-09/Sustainability-Strategy-for-North-Rhine-Westphalia.pdf Seite 30 | Halbzeitbilanz 3. Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung vor Ort 3.1 Umsetzungsstand des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement kann als ein Bündel an Prozessen, Maßnahmen und In- strumenten definiert werden, die eine Kommunalverwaltung im Zusammenspiel mit der Kommunalpolitik regelmäßig anwendet, um die Entwicklung des Gemeinwesens in Richtung Nach- haltigkeit zu steuern (ICLEI und Bertelsmann Stiftung 2018). Voraussetzung für die Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagements in Städten, Landkreisen und Gemeinden ist ein hohes Bewusst- sein, das grundsätzlich vorhanden ist (siehe Abbildung 4). Mehr als zwei Drittel der für die vorliegende Halbzeitbilanz befragten Kommunen geben an, dass ihnen das Thema „Nachhaltige Entwicklung“ „sehr“ oder „eher wichtig“ ist. Im Vergleich zu einer ähnlichen Befragung im Jahr 2016 lässt sich jedoch kein Anstieg der Bedeutung feststellen (Difu und Bertelsmann Stiftung 2016). Ein höherer Anteil der Befragten misst dem Thema heute sogar eine „kaum wichtige“ Bedeutung zu, wobei jedoch festgehalten werden muss, dass die Stichproben der Befragung teilweise sehr unter- schiedlich sind. a) b) Abbildung 4: Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung a) und der Agenda 2030 b) Fragen: 1. Wie wichtig ist das Thema „Nachhaltige Entwicklung“ derzeit in Ihrer Verwaltung? (n = 171), 2. Wie wichtig ist das Thema „Agenda 2030/Sustainable Development Goals (SDGs)“ derzeit in ihrer Verwaltung? (n = 168). sehr wichtig 23% eher wichtig 50% kaum wichtig 22% gar nicht wichtig 4% weiß nicht 1% sehr wichtig 12% eher wichtig 29% kaum wichtig 41% gar nicht wichtig 16% weiß nicht 2% Halbzeitbilanz | Seite 31 Befragt nach der konkreten Bedeutung der Agenda 2030 gibt hingegen weniger als die Hälfte der teilnehmenden Kommunen an, dass diese für sie „sehr“ oder „eher wichtig“ ist. Dies legt nahe, dass neben den Sustainable Development Goals auch andere Ziel- und Orientierungsrahmen der nach- haltigen Entwicklung eine Rolle spielen und/oder die Agenda 2030 mit ihrer zunächst globalen Ausrichtung als zu abstrakt wahrgenommen wird. Positiv zu bewerten ist, dass knapp zwei Drittel der befragten Kommunen in ihrer Verwaltung eine oder mehrere Stellen vorweisen können, die explizit für Nachhaltigkeitsfragen zuständig ist bzw. sind. Gleichzeitig lassen diese Zahlen keine Aussage darüber zu, ob die Personalausstattung in den Kommunen für die Aufgaben, die mit dem komplexen Querschnittsthema „Nachhaltigkeit“ einherge- hen, ausreicht. Abbildung 5: Personelle Ressourcen für das kommunale Nachhaltigkeitsmanagement Frage: Gibt es in Ihrer Verwaltung eine oder mehrere Stellen, die explizit für Nachhaltigkeitsfragen zuständig ist/sind? (n = 169). Dass die systematische Aufgabenbewältigung mit der gegebenen Personalausstattung schwierig zu sein scheint, zeigt unter anderem der Umsetzungsstand der verschiedenen Instrumente des kom- munalen Nachhaltigkeitsmanagements (siehe Abbildung 6 auf Seite 32). Die Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen und Erstellung von Nachhaltigkeitsstrategien werden lediglich von etwa einem Viertel der befragten Kommunen umgesetzt. Weitere 26 bzw. 29 Prozent der Kommunen planen die Einführung eben jener Instrumente. Deutlich weniger wird über die Aktivitäten und Wir- kungen zur nachhaltigen Entwicklung Bericht erstattet. In eher seltenen Fällen findet eine Verknüpfung der Ziele, Maßnahmen oder Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung mit dem Pro- dukthaushalt statt. ja 60% nein, ist aber fest geplant 7% nein, ist nicht geplant 33% Seite 32 | Halbzeitbilanz Abbildung 6: Stand der Einführung der verschiedenen Instrumente des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements Fragen (von oben im Uhrzeigersinn): 1. Hat Ihre Kommune bereits einen oder mehrere Nachhaltigkeitsberichte veröffent- licht? (n = 137); 2. Gibt es eine themenübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie in Ihrer Kommune, die über fachbezogene Masterpläne und Einzelprojekte hinausgeht? (n = 157); 3. Gibt es in Ihrer Kommune bereits einen Nachhaltigkeitshaus- halt? Werden also in Ihrer Verwaltung Ziele, Maßnahmen oder Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung mit dem Produkthaushalt verknüpft? (n = 156); 4. Gibt es in Ihrer Kommune so etwas wie einen „Nachhaltigkeits-Check“ für politi- sche oder Verwaltungsentscheidungen (d. h. werden Nachhaltigkeitskriterien bei Entscheidungsfindungen berücksichtigt)? (n = 149). Halbzeitbilanz | Seite 33 Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Themas „Nachhaltigkeit“ könnte der Interpretation dieser Momentaufnahme möglicherweise jeweils ein „noch“ hinzugefügt werden. Dies legt auch die Frage nach einzelnen Umsetzungsschritten im Nachhaltigkeitsprozess nahe (Abbildung 7). Immer- hin geben Kommunen in Bezug auf die Herbeiführung von politischen Beschlüssen, die Umsetzung von gezielten Maßnahmen, die Festlegung von Zielen sowie die Durchführung von Bestandsaufnah- men an, dass sie überwiegend „eher intensiv“ an einer Umsetzung arbeiten. Diese Schritte erfolgen für gewöhnlich bei der Einführung eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements. Die vergleichs- weise hohe Zustimmung zur Umsetzung von Maßnahmen und Projekten deutet jedoch auf ein sektorales und/oder insgesamt wenig systematisches Vorgehen hin, das eine übergeordnete Koor- dination vernachlässigt. Zwischen den Kommunaltypen lassen sich kaum Unterschiede beim Umsetzungsstand feststellen, obgleich Großstädte in der Regel intensiver mit der Umsetzung der Schritte im Nachhaltigkeitsprozess beschäftigt sind. Letzteres gilt insbesondere für Bestandsaufnah- men und Strategieprozesse. Abbildung 7: Umsetzung einzelner Schritte im Nachhaltigkeitsprozess, differenziert nach Kommunentyp Frage: Wie intensiv werden in Ihrer Kommune die folgenden Schritte für eine nachhaltige Entwicklung bereits umgesetzt? (n = 165). Seite 34 | Halbzeitbilanz Als Bedingungen für ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement (Abbildung 8) werden vor allem die Bereitstellung von Personal- und Finanzmitteln genannt, aber auch das Engagement der Ver- waltungsspitzen und der Rückhalt in der Politik gelten als „sehr wichtig“. „Eher wichtig“ werden das Engagement anderer Verwaltungsangehöriger, die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, die zivilgesellschaftliche Unterstützung sowie Impulse durch Förderpro- gramme erachtet. Eine untergeordnete Rolle spielen hingegen kommunizierbare Erfolge in Form von Auszeichnungen und Preisen sowie Impulse durch Forschungseinrichtungen. Abbildung 8: Bedingungen, die für ein erfolgreiches kommunales Nachhaltigkeitsmanagement erfüllt sein müssen, diffe- renziert nach Kommunaltyp Frage: Welche Bedingungen müssen aus Ihrer Sicht erfüllt sein, damit ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement er- folgreich ist? (n = 160). Halbzeitbilanz | Seite 35 3.2 Umsetzungsstand nach SDGs Die Agenda 2030 gilt als der erste umfassende politische Zielkatalog der UN, in dem soziale, ökolo- gische und wirtschaftliche Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung ausgewogen benannt werden und der sich gleichermaßen an Industrienationen, Schwellen- und Entwicklungsländer richtet. Als Kernstück der Agenda 2030 wurden die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) verabschiedet. In der Präambel werden die 17 Nachhaltigkeitsziele als integriert und unteilbar kommuniziert. Sie werden weiterhin in 169 Zielvorgaben bzw. Unterziele konkretisiert und beziehen sich auf inhaltliche Ziele oder gehen auf mögliche Umsetzungswege mit finanziellen oder strukturellen Maßnahmen ein. Die Agenda 2030 ist in erster Linie ein Staatenvertrag. Jedoch werden mit ihr auch die Kommunen angesprochen: Über SDG 11 für „Nachhaltige Städte und Siedlungen – Städte und Siedlungen in- klusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“ hinweg müssen die Zielvorgaben (auch) auf der lokalen Ebene umgesetzt werden. Dabei variiert die Bedeutung der einzelnen SDGs für die Kommunen teilweise erheblich (siehe Ab- bildung 9 auf Seite 36). Auf Basis der Befragung wird deutlich, dass SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“ und SDG 4 „Hochwertige Bildung“ mit eher hoher Bedeutung eingestuft werden. Dagegen wird die Bedeutung von SDG 14 „Leben unter Was- ser“ und SDG 2 „Kein Hunger“ mit eher niedriger Bedeutung von den Kommunen eingestuft. Fortschritte werden in allen SDGs grundsätzlich niedriger eingestuft als deren Bedeutung. Dabei folgt die Einschätzung der Bedeutung größtenteils der Einschätzung des Fortschritts, obgleich die bedeutsamsten SDGs auch die größte Diskrepanz zum wahrgenommenen Fortschritt zeigen. Dies gilt insbesondere für die SDGs 7 und 13, die Ziele der erneuerbaren Energien und des Klimaschut- zes thematisieren. Seite 36 | Halbzeitbilanz Abbildung 9: Gesamtbefragung – Wahrgenommener Fortschritt (a, durchgezogene Linie) und Bedeutung (b, gestrichelte Linie) der einzelnen SDGs in der eigenen Verwaltung Frage: Wie bewerten Sie die Bedeutung und Fortschritte Ihrer Kommune bis heute in Bezug auf die Sustainable Develop- ment Goals (SDGs)? (n = 161). Aufgrund der Datenverfügbarkeit der SDG-Indikatoren für Kommunen, die vor allem auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise sehr gut ist, ist es möglich, für die Subgruppen eben jener Kom- munaltypen Indizes zur Entwicklungsbewertung zu berechnen (siehe Abbildung 10). Die Indizes zeigen die Entwicklung der SDG-Indikatoren für Kommunen im Zeitraum von 2015 bis 2020 bzw. 2019. Je höher die Anzahl der Indikatoren im jeweiligen SDG ist, deren reale Entwicklung im Sinne der nachhaltigen Entwicklung als positiv zu bewerten ist, desto höher ist der Indexwert. Umgekehrt: Sobald mehr Indikatoren negative Entwicklungstendenzen im jeweiligen SDG aufzeigen, desto nied- riger ist der Indexwert. Halbzeitbilanz | Seite 37 Anhand dieser Berechnungen zeigt sich, dass sich die Werte für die Indikatoren „Strom aus erneu- erbaren Quellen“ und „Ladesäuleninfrastruktur“ im SDG 7 sowohl für Großstädte als auch für Landkreise durchweg positiv entwickeln, woraus ein Indexwert von 100 resultiert. Insgesamt ist auch erkennbar, dass sich die SDG-Indikatoren bei Großstädten öfter positiv entwickeln als bei Landkrei- sen. Dies ist insbesondere in den Zielen 9 und 16 der Fall, in denen für Großstädte ebenfalls Indexwerte von 100 erreicht werden konnten. Die Indikatoren des SDG 11 entwickeln sich hingegen bei Landkreisen öfter positiv. Im Durchschnitt (gestrichelte Linien in Abbildung 10) zeigt sich, dass die Indikatoren der Großstädte mit einem Wert von 63,5 etwas besser abschneiden als die der Land- kreise (Mittelwert 62,4), die Entwicklungsbewertung für beide Gruppen aber im oberen Mittelfeld anzusiedeln ist, d.h. längst nicht alle Indikatoren weisen einen im Sinne der nachhaltigen Entwick- lung positiven Trend auf. Abbildung 10: Anteil der Indikatoren mit positiver Entwicklung für Großstädte und Landkreise zwischen 2015 und 2020/2021 auf Basis der SDG-Indikatoren für Kommunen Im Folgenden werden zunächst die Befragungsergebnisse für die Subgruppen Großstädte und Landkreise einzeln dargestellt und anschließend die Ergebnisse aus der Indikatorenauswertung (siehe Abbildung 10) hinterlegt, mit dem Ziel, beide Ergebnisquellen miteinander zu verschneiden. Seite 38 | Halbzeitbilanz In der Subgruppe der Großstädte sind die beigemessenen Bedeutungen und wahrgenommenen Fortschritten gemäß Kommunalbefragung in der Regel höher als in der Gesamtgruppe ausgeprägt und klaffen noch weiter auseinander. Hinsichtlich der Bedeutung gewinnt in Großstädten SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ und SDG 5 „Geschlechtergleichstellung“ dazu. Hinsichtlich der Fort- schrittsbewertung gibt es deutlich höhere Ausprägungen bei SDG 4 „Hochwertige Bildung“ und niedrigere Ausprägungen bei SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, deren Fortschritt nur in SDG 7 unterhalb des Gesamtdurchschnitts bewertet wird. Abbildung 11: Großstädte – Vergleich des wahrgenommenen Fortschritts (a, durchgezogene Linie) und der Bedeutung (b, gestrichelte Linie) der einzelnen SDGs in der eigenen Verwaltung zur Entwicklung der Indikatoren Indexwerte (Balken) 0-33: niedrige Entwicklungsbewertung (überwiegend Indikatoren mit negativer Entwicklung), 33-66: mittlere Entwicklungsbewertung (indifferente Ausprägung der Indikatoren), 66-100: hohe Entwicklungsbewertung (über- wiegend Indikatoren mit positiver Entwicklung), Fragen: Wie bewerten Sie die (a) Bedeutung und (b) Fortschritte Ihrer Kommune bis heute in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDGs)? (n = 8); 55 zugrundeliegende Indikatoren für Großstädte n = 80, keine Darstellung der Ent- wicklungsbewertung für SDGs mit <= 1 Indikator Halbzeitbilanz | Seite 39 In der Subgruppe der Landkreise wird dem SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ eine hö- here und dem SDG 5 „Geschlechtergleichstellung“ eine niedrigere Bedeutung als im Gesamtdurchschnitt beigemessen. Hinsichtlich des Fortschritts zeichnen sich Unterschiede bei SDG 4 „Hochwertige Bildung“ und SDG 15 „Leben an Land“ ab, deren Fortschritte jeweils niedriger und höher eingeschätzt wurden. Grundsätzlich sind die Unterschiede der Landkreise zur Gesamtstich- probe allerdings weniger stark ausgeprägt als in der Subgruppe der Großstädte. Abbildung 12: Landkreise – Vergleich des wahrgenommenen Fortschritts (a, durchgezogene Linie) und der Bedeutung (b, gestrichelte Linie) der einzelnen SDGs in der eigenen Verwaltung zur Entwicklung der Indikatoren Indexwerte (Balken) 0-33: niedrige Entwicklungsbewertung (überwiegend Indikatoren mit negativer Entwicklung), 33-66: mittlere Entwicklungsbewertung (indifferente Ausprägung der Indikatoren), 66-100: hohe Entwicklungsbewertung (über- wiegend Indikatoren mit positiver Entwicklung) Fragen: Wie bewerten Sie die (a) Bedeutung und (b) Fortschritte Ihrer Kommune bis heute in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDGs)? (n = 21); 54 zugrundeliegende Indikatoren für Landkreise n = 294, keine Darstellung der Entwicklungsbewertung für SDGs mit <= 1 Indikator Die Darstellungsform der Subgruppen ermöglicht – wie eingangs erwähnt – eine Verbindung zwi- schen Befragung und Indikatorik, zwischen subjektiven Wahrnehmungen und objektiven Daten, wobei angemerkt werden muss, dass der Zeitraum für die Entwicklungstendenz der Indikatoren der letzten Jahre nicht mit der Einschätzung der Befragten gleichzusetzen ist. Beispielsweise wird die mögliche Zielerreichung nicht im Prozentsatz berücksichtigt, die Wahrnehmung spielt jedoch sicher- lich bei den befragten Kommunen eine Rolle. Daher wird im Folgenden nur auf Abweichungen eingegangen, die mindestens ein Bewertungsfeld auseinanderliegen. Diese zeigen sich bei Groß- städten vor allem bei der Wahrnehmung des Fortschritts in den SDGs 1 „Keine Armut“, Seite 40 | Halbzeitbilanz 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ und 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“, deren Bedeutung jeweils geringer ausfällt als die tatsächlich gemessenen Indikatorenentwicklungen. Umgekehrt ist die subjektive Fortschrittsbewertung bei SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ und 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ deutlich positiver ausgeprägt als die Entwicklung der dahinterliegenden Indikatoren. Bei Landkreisen können ähnliche Beobach- tungen gemacht werden, mit der Ergänzung um SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, dessen Indikatoren sich öfter positiv entwickeln als die subjektive Wahrneh- mung des Fortschritts vermuten lässt. Zusammengefasst fällt die subjektive Bewertung des Fortschritts in einigen Bereichen negativer aus als die SDG-Indikatoren diese Bewertung stützen ließen – und umgekehrt. Diese Diskrepanz könnte im Wesentlichen zwei Ursachen haben: Die subjektive Fortschrittsbewertung in der Befragung schließt weitere Faktoren wie den Grad der Zielerreichung ein. Oder die Befragten nehmen positive Fortschritte tatsächlich weniger positiv wahr, weil sie beispielsweise Projekte, Maßnahmen oder Wir- kungen nicht dem jeweiligen SDG bzw. dem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zuordnen. Halbzeitbilanz | Seite 41 3.3 Umsetzungsstand nach Transformationsbereichen (TB) Die Bundesregierung definiert in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2021 insgesamt sechs sogenannte „Transformationsbereiche“, die an die Erkenntnisse aus dem 2019 veröffentlichten Welt- nachhaltigkeitsbericht (Global Sustainable Development Report, GSDR) sowie an die Inhalte des Europäischen Green Deal anknüpfen. Die Transformationsbereiche • Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, Soziale Gerechtigkeit, • Energie, • Kreislaufwirtschaft, • Bau- und Verkehr, • Agrar- und Ernährung sowie • Schadstofffreie Umwelt wurden außerdem auf der Grundlage sogenannter „Off-track-Indikatoren“ identifiziert (Abbil- dung 13). Diese Indikatoren zeigen gegenwärtige Entwicklungen in Bereichen an, in denen eine Zielerreichung voraussichtlich verfehlt wird, sofern konkrete Maßnahmen und ein kohärentes politi- sches Vorgehen ausbleiben. Fortschritte in diesen Bereichen gelten also für die Bundesregierung zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 in Deutschland als besonders relevant, wobei die Rei- henfolge keine Aussage über etwaige Prioritäten enthält. Neben der besonderen Relevanz, die diese Handlungsfelder für Deutschland und entsprechend auch für die Kommunen haben, ermöglichen die Transformationsbereiche außerdem, typische Sy- nergien und Konflikte innerhalb der SDGs deutlicher aufzuzeigen und auf konkrete Veränderungsbedarfe abzustellen (Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung 2021). Nachdem die Anregung zur Berücksichtigung von Transformationsbereichen von zentralen Nach- haltigkeitsakteuren kam, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie mit eben jenen beschlossen wurde und im Nachgang weitere dringende Empfehlungen zur Nutzung ausgesprochen wurden, steht zu erwarten, dass die Transformationsbereiche die Grundlage für die Stärkung und Weiterentwicklung der interministeriellen Zusammenarbeit bilden und dementsprechend auch für die kommunale Ebene zunehmende Relevanz entfalten werden, da viele Initiativen und Maßnahmen aus dieser Ko- operation auf Bundesebene von den Kommunen praktisch vor Ort umgesetzt werden müssen. Seite 42 | Halbzeitbilanz Abbildung 13: Transformationsbereiche, Off-track-Indikatoren und Maßnahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 Halbzeitbilanz | Seite 43 3.3.1 Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit (TB 1) In Transformationsbereich 1 (TB 1), den die Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie in der Langfassung definiert hat, fasst sie die Sustainable Development Goals (SDGs) 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 4 „Hochwertige Bildung“, 5 „Geschlechtergleichheit“ sowie 8 „Menschenwürdige Ar- beit und Wirtschaftswachstum“, 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ und 10 „Weniger Ungleichheiten“ zusammen. Ausgangspunkt bildet die Feststellung, dass das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dem Wohlergehen der Menschen gilt. Dazu verweist die Bundesre- gierung auf den in Art. 72 Abs. 2 GG normierten Leitsatz der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“, der auf eine Sicherung von Wohlstand und sozialer Gerechtig- keit in allen Regionen der Bundesrepublik zielt. Die seit Jahrzehnten bestehenden Disparitäten sowohl im interregionalen als auch im interkommunalen Vergleich versteht die Bundesregierung da- bei als Auftrag für eine „aktive Struktur- und vor allem Regionalpolitik“, um so „den Wegzug aus vielen Regionen und den Druck auf die Ballungsräume mit ihren mannigfaltigen Folgen auch für eine nachhaltige Entwicklung zu dämpfen“ (Bundesregierung 2021: 49). Als Handlungsansätze zur Ver- wirklichung dieses Ziels definiert die Bundesregierung die Förderung und Weiterentwicklung hochwertiger Bildungsangebote, die Ausbildung und Förderung hochqualifizierter Fachkräfte, den Ausbau eines exzellenten und unabhängigen Wissenschafts- und Innovationssystems und die Etab- lierung einer „Vorsorgeforschung“, mit der Risiken und Potenziale im Gesundheits- und Umweltbereich erforscht werden sollen. Weitere Schwerpunkte dieses integrierten Transformations- bereichs bilden die Modernisierung von (sektorübergreifenden) Versorgungss