Impulse 6/2023 Katrin Lindt, Christian Raffer, Henrik Scheller, Lutz Thieme Kommunale Sportstätten und ihr Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele Ansätze und Herausforderungen Katrin Lindt Christian Raffer Henrik Scheller Lutz Thieme Kommunale Sportstätten und ihr Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele Ansätze und Herausforderungen Die Autorinnen und Autoren bedanken sich bei Jutta Katthage (Bundes- institut für Sportwissenschaft, Bonn) und Jens Prüller (Landessportbund Hessen, Frankfurt) für hilfreiche Hinweise und Kommentare. Impressum Herausgeber: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Zimmerstraße 13–15 10969 Berlin +49 30 39001-0 difu@difu.de https://difu.de/ Autorinnen und Autoren: Katrin Lindt, Hochschule Koblenz Dr. Christian Raffer, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin Dr. Henrik Scheller, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin Prof. Dr. Lutz Thieme, Hochschule Koblenz Im Auftrag von: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn Gefördert im Rahmen des Forschungsprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau des BMWSB/BBSR Redaktion: Dr. Sinje Hörlin Layout: Christina Bloedorn │ Julia Krebs Gestaltungskonzept Umschlag: 3pc GmbH Neue Kommunikation Bildnachweis (Umschlag): 1. v. oben: Busso Grabow │ 2., 3., 4. v. oben: Wolf-Christian Strauss Erscheinungsjahr: 2023 Schriftenreihe: Difu Impulse 6/2023 ISSN 1863-7728 DOI 10.34744/difu-impulse_2023-6 Der Text dieser Publikation, bis auf Zitate, sowie selbst erstellte Abbildungen und Tabellen, wird unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) veröffentlicht. Den vollständigen Lizenztext finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de Zitierempfehlung (APA7): Lindt, K., Raffer, C., Scheller, H., Thieme, L. (2023). Kommunale Sportstätten und ihr Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele (Difu Impulse 6/2023). Berlin. Deutsches Institut für Urbanistik (Difu). https://doi.org/10.34744/difu- impulse_2023-6 mailto:difu@difu.de https://difu.de/ https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de https://doi.org/10.34744/difu-impulse_2023-3 https://doi.org/10.34744/difu-impulse_2023-3 Inhalt 1. Einleitung 5 2. Klimaschutz- und Klimaanpassungspotenziale kommunaler Sportstätten als Orte einer nachhaltigen Stadtentwicklung 7 2.1 Bautechnische Ansätze einer klimagerechten Sanierung von Sportstätten 8 2.2 Fachliche Zusammenführung einer klimagerechten Stadtplanung und Sportstättensanierung 14 2.3 Klimagerechte Nutzung von Sportstätten 14 2.4 Strukturelle Barrieren für eine klimagerechte Sportstättensanierung 15 Eigenarten von Bund-Länder-Förderprogrammen 15 Folgen der programmbasierten Projektförderung für die Kommunen 16 Kostensteigerungen als Risiko für die Kommunen 17 Intersektorale Planungsnotwendigkeiten in Zeiten des Fachkräftemangels 17 3. Ansätze für einen Abbau von Sanierungs- und Investitionshemmnissen im Sportstättenbereich 18 Finanzielle und personelle Planungssicherheit für die Kommunen 18 Trägerneutralität und Zertifizierung 19 Umgang mit Kostensteigerungen 19 Entwicklung von Toolboxen 20 4. Entwicklungsperspektiven und offene Fragen 21 Literatur 24 Autorinnen und Autoren 26 Verzeichnis der Tabellen Tab. 1: Handlungsfelder zur Hebung von Klimaschutzpotenzialen kommunaler Sportstätten 9 Tab. 2: Handlungsfelder zur Hebung von Klimaanpassungspotenzialen kommunaler Sportstätten 12 5 1. Einleitung Der Klimawandel verursacht inzwischen selbst in Mitteleuropa und der Bun- desrepublik in immer kürzeren Sequenzen erhebliche Schäden für Mensch, Natur und öffentliche Infrastruktur. Der politische Handlungsdruck ist insofern massiv gestiegen. Unzählige Studien verweisen darauf, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur aufgrund anthropogener Treibhaus- gasemissionen derzeit die größte Gefahr für die Stabilität fragiler Öko-, aber auch sozialer Systeme darstellt. Bis zum Jahr 2017 äußerte sich der von Men- schen gemachte Klimawandel in einem Temperaturanstieg um rund 1 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (IPCC, 2018). Da der Klima- wandel stark verzögert auf den Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre reagiert, scheint die Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze innerhalb der kom- menden 20 Jahre wahrscheinlich (UN, 2015). Für die Bevölkerung gehen damit verschiedene Risiken für Gesundheit, Wasserversorgung, Lebensmittelsicher- heit, Wirtschaftswachstum und das soziale Zusammenleben einher. Das zu- nehmende öffentliche und mediale Bewusstsein für diese Negativfolgen des Klimawandels sowie die immer deutlicher sichtbaren Schäden an der Bio- sphäre haben den Natur- und Klimaschutz mittlerweile als Teil des allgemeinen Nachhaltigkeitsverständnisses etabliert (Fiorino, 2010). Klimaschutz ist damit zu einer der wesentlichen Querschnittsaufgaben moderner Politikgestaltung auf allen staatlichen Ebenen und nahezu allen Politikfeldern avanciert (Duit et al., 2016). Angesichts der Zunahme von Extremwetterereignissen wird auch die Anpassung an den Klimawandel immer wichtiger (Araos et al., 2016). Die mit dem Krieg in der Ukraine ausgelöste Debatte zur Energiesicherheit in Eu- ropa unterstreicht die Dringlichkeit von Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung dabei nur ein weiteres Mal. Den Kommunen kommt eine besondere Rolle bei der Umsetzung von Klima- schutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu. Denn urbane Räume sind bei- spielsweise für mehr als 70 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes verantwortlich (Otto et al., u. a. 2021; Rosenzweig et al., u. a. 2010). Gleich- zeitig befinden sich Städte häufig an Flüssen oder an der Küste bzw. sind dicht bebaut und daher bei Extremwetterereignissen wie Starkregen, Flut oder Hitze besonders vulnerabel. Schließlich kennen Kommunalverwaltun- gen und Lokalpolitiker sowohl die örtlichen Infrastrukturen als auch die Be- darfe und Bedürfnisse der Bevölkerung besonders gut und sollten darum in der Lage sein, die notwendigen Transformationserfordernisse anzustoßen und zu moderieren (Evans et al., u. a. 2006). In Deutschland haben sich inzwi- schen viele Kommunen auf den Weg gemacht: Dabei bilden Klimaschutzkon- zepte, Klimanotstandsbeschlüsse und entsprechende Haushaltsansätze (als Teil von Nachhaltigkeitshaushalten) den Rahmen für die Umsetzung diverser Maßnahmen vor Ort. Auch Bund und Länder unterstützen die Klimaaktivitä- ten von Landkreisen, Städten und Gemeinden mit einer Vielzahl an Program- men. So hat beispielsweise der Bund bereits im Jahr 2021 mit einem zweiten Nachtragshaushalt 60 Mrd. Euro an Kreditermächtigungen aus dem Kern- haushalt in eine Rücklage des Energie- und Klimafonds (EKF) überführt. Mit diesem Sondervermögen sollen „Investitionen in Maßnahmen der Energieef- fizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ durch eine „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“ finanziert werden (Bundesregierung, 2021). Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, bis zum Jahr 2026 rund 200 Mrd. Euro für die Klimawende und eine größere Unabhängig- keit von Öl- und Gas-Importen bereitzustellen. Dies verdeutlicht, dass erheb- liche Volumina an Fördermitteln zur Verfügung stehen. 6 Unter den verschiedenen Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Kommunen für ihre Bürgerinnen und Bürger bereitstellen, spielen auch und gerade Sportstätten für die städtebauliche Transformation der öffentli- chen Infrastruktur sowie zur Stärkung des Klima- und Umweltschutzes in Kommunen eine große Rolle. Angesichts der erheblichen Investitionsrück- stände, den die Kommunen auch im Bereich der Sportstätten aufweisen, geht es deshalb zum einen darum, durch geeignete Sanierungsmaßnahmen den baulichen Bestand an die aktuellen energetischen Standards anzupas- sen (Raffer & Scheller, 2022). Zum anderen stellt sich die Frage, wie Sportflä- chen in städtebauliche Gebiete integriert werden können, um einen Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz von Kommunen zu leisten und gleichzeitig eine grüne und soziale Stadtentwicklung zu fördern. Bereits heute werden viele konkrete Lösungsansätze in Gestalt von Best-Practice-Ansätzen in den Kommunen realisiert. Allerdings gelingt es bisher nur unzureichend, diese beispielhaften Vorhaben möglichst flächendeckend umzusetzen und dabei auch den lokalen Eigenheiten sowie möglichen Stadt-Land-Differenzen Rechnung zu tragen. Öffentliche Investitionen der Kommunen in den Klimaschutz und die Klima- anpassung werden hier definiert als sämtliche Investitionen (ohne Unter- haltsaufwendungen) in Sachanlagen aber auch in geistiges Eigentum (insb. Software und Datenbanken) in öffentlichem Besitz, die dem Ziel des Klima- schutzes und/oder der Klimaanpassung dienen. Dazu zählen alle Investitio- nen des kommunalen Kernhaushalts. Ebenfalls dazu zählen von der Kom- mune an Externe ausgereichte Zuwendungen und Zuschüsse für Investitio- nen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen. Die Investitionen ausgelagerter Einheiten werden in dieser Definition nicht berücksichtigt. Un- ter Klimaschutz ist die Reduktion des Treibhausgasausstoßes des öffentli- chen, aber auch des privaten Sektors sowie der Haushalte zu verstehen. Kommunaler Klimaschutz meint entsprechend die Reduktion des Treibhaus- gasausstoßes der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände. Unter Klimaanpas- sung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die negative Auswirkungen des Kli- mawandels begrenzen, drohende Schäden verringern und die Klimaresilienz steigern. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die hiesige Kurzexpertise folgende Leitfragen: Welche bautechnischen Maßnahmen sind möglich, um die Klimaneutra- lität von Sportstätten herzustellen (z. B. Null-Energie-/Plus-Energie-Ge- bäude, Nutzung regenerativer Energien etc.)? Wie lässt sich also die CO2- Bilanz von Sportstätten bautechnisch verbessern? Was macht nachhaltigen Sportstättenbau aus (z. B. Recycling von Bau- stoffen, Einsatz nachhaltiger Baustoffe, Verbesserung der Ressourcenef- fizienz durch Flächensparen und eingesetzte Baustoffe)? Was sind die Ursachen und Gründe dafür, dass erprobte Ansätze zur kli- magerechten Sanierung und Umgestaltung von Sportstätten so schlep- pend in der Fläche umgesetzt werden? Was könnten Ansätze sein, um diese Investitionshemmnisse mit Blick auf die Sanierung und den Umbau von Sportstätten auf der kommunalen Ebene abzubauen? Welche Unterstützungsbedarfe bestehen für die Kommunen von Seiten der Länder und des Bundes? Diese analyseleitenden Fragen werden mit Hilfe einer Auswertung der Se- kundärliteratur aufgearbeitet. Zudem fließen in die vorliegende Studie auch die Ergebnisse einer Online-Konferenz („Transferwerkstatt“) zum Thema „Klimagerechte Sportstätten als Orte einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ 7 ein, die die Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten am 24. März 2022 durchgeführt hat. Daran nahmen mehr als 280 Vertreterinnen und Ver- treter aus Kommunen, Planungsbüros, Sportverbänden sowie aus den Ver- waltungen von Bund und Ländern teil. Die Ergebnisse der Transferwerkstatt wurden am 27. Juni 2022 im Rahmen eines Expertenworkshops vertiefend erörtert. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wie der festgestellte Hand- lungsbedarf in die Umsetzung gebracht, die Potenziale von Sportstätten für den Klimaschutz genutzt, Planungsverfahren angepasst und eine flächen- deckende Umsetzung ermöglicht werden kann. Dazu wurden vor allem fol- gende Aspekte erörtert: Dekarbonisierungspotenzial und Ansätze des klimaangepassten Bauens und Sanierens von kommunalen Sportstätten klimagerechte Nutzung städtischer Sportstätten sowie Wirkung von Förderprogrammen Die vorliegende Kurzexpertise beleuchtet – im Anschluss an den Problem- aufriss in dieser Einleitung – in Kap. 2 zunächst die Klimaschutz- und Klima- anpassungspotenziale kommunaler Sportstätten, die hier explizit als Orte ei- ner nachhaltigen Stadtentwicklung begriffen werden. Ein besonderes Au- genmerk wird dabei auf die bautechnischen Ansätze einer klimagerechten Sanierung von Sportstätten (Kap. 2.1), die fachliche Zusammenführung einer klimagerechten Stadtplanung und Sportstättensanierung (Kap. 2.2), die kli- magerechte Nutzung von Sportstätten (Kap. 2.3) sowie die strukturellen Bar- rieren für eine klimagerechte Sportstättensanierung (Kap. 2.4) gerichtet. Kap. 3 widmet sich anschließend möglichen Ansätzen für einen Abbau von Sanierungs- und Investitionshemmnissen im Sportstättenbereich. Im vierten und letzten Kapitel werden dann abschließend Entwicklungsperspektiven diskutiert und offene Fragen zu zukünftigen Forschungsbedarfen formuliert. 2. Klimaschutz- und Klimaanpas- sungspotenziale kommunaler Sportstätten als Orte einer nachhaltigen Stadtentwicklung Hochrechnungen zufolge gab es 2012 insgesamt 231.441 Sportanlagen und 366.795 km Sportstätten in Linienform. Unter den 231.441 Sportanlagen be- finden sich 66.462 ungedeckte Sportstätten, 35.438 Sporthallen, 78 Groß- sporthallen, 7.499 Bäder, 13.040 Tennisanlagen, 120 Eishallen und 15.000 Schießsportanlagen (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2012). Die Zahl variiert mit der Abgrenzung, was Sportstätten sind und was nicht, sowie mit der jeweils zugrundeliegenden Definition von Sport. Zentrale Sportstättentypen sind die Sporthallen, die Sportfreianlagen sowie die Hal- len- und Freibäder. Neben Sportstätten für spezifische Sportarten (z. B. Eis- hallen, Schießsportanlagen, Sprungschanzen) verdienen auch noch die „li- nearen“ Sportstätten, wie Fuß-, Rad- und Wanderwege, aber auch Skiloipen und -pisten oder Mountainbiketrails Beachtung. Der gesamte Jahresenergieverbrauch, der durch den Betrieb der vorhande- nen Sportstätten entsteht, ist nicht bekannt. Da sich diese Sportstätten in un- terschiedlicher Trägerschaft befinden, sind die jeweiligen Verantwortlichkei- ten unterschiedlich verteilt und variieren zudem zwischen kommerziellen An- 8 bietern, (Sport-)Vereinen und öffentlichen Betreibern. Deshalb sind Energie- verbräuche zwar in Teilen für Einzelsportstätten verfügbar, lassen sich aber nur schwer hochrechnen. Das höchste Potenzial von Sportstätten für eine klimagerechte Stadtentwick- lung besteht in der energetischen Sanierung und der Installation von Photo- voltaikanlagen auf den Dächern der entsprechenden Anlagen. Bei vereinsei- genen Anlagen sind die steuerrechtlichen Auswirkungen der Installation zu beachten. Weitere Potenziale betreffen das Niederschlags-, Versicke- rungs- und das Wassermanagement, die Flächenentsiegelung und der Bei- trag zur Eindämmung lokaler Hitzeinseln beispielsweise durch Beschattung oder Verdunstung (Eßig et al., 2015; Katthage & Thieme-Hack, 2017). Zur Hebung der Klimaschutz- und Klimaanpassungspotenziale kommunaler Sportstätten als wesentlichem Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwick- lung, lassen sich mithin vier Handlungsfelder identifizieren: bautechnische Ansätze einer klimagerechten Sanierung sowie eines ent- sprechenden Um- und Neubaus von Sportstätten fachliche Zusammenführung einer klimagerechten Stadtplanung und Sportstättensanierung klimagerechte Nutzung von Sportstätten Abbau struktureller Barrieren, die einer klimagerechten Sportstättensa- nierung entgegenstehen Bautechnische Lösungen zielen auf eine klima- und ressourcengerechte Er- richtung, Betreibung, Sanierung sowie den etwaigen Rückbau von Sportstät- ten und erstrecken sich dabei über den gesamten Lebenszyklus. Mit einer Verbindung von klimagerechter Stadtplanung und Sportstättensanierung kann es gelingen, den unterschiedlichen Gebäudefunktionen besser gerecht zu werden. Eine klimagerechte Nutzung von Sportstätten im gesamten Le- benszyklus verringert den Ressourceneinsatz und die CO2-Äquivalente pro Nutzungsstunde und Person. Strukturelle Barrieren verhindern derzeit je- doch nicht selten die Umsetzung technischer und/ oder organisatorischer Maßnahmen, so dass bereits in der Vergangenheit eine klimagerechte Um- rüstung des Bestandes an Sportstätten hätte forciert werden können. Es ist zu befürchten, dass sich ohne den Abbau dieser strukturellen Barrieren auch technische, planerische und organisatorische Innovationen mit deutlichen Auswirkungen auf das Klima nur gebremst in den Sportstättenbestand über- führt werden. 2.1 Bautechnische Ansätze einer klimagerechten Sanierung von Sportstätten Die bautechnischen Ansätze zur Hebung von Klimaschutzpotenzialen kom- munaler Sportstätten folgen weitgehend den aus der bauplanerischen For- schung bekannten und in vielen Praxisprojekten erprobten Ansätzen in den Bereichen Energieeffizienz, Energieerzeugung, Fernwärme, ÖPNV- und Ver- kehrsanbindung. Darüber hinaus bestehen einerseits besondere Herausfor- derungen bei Sportstätten durch nicht alltägliche bauphysikalische Anforde- rungen, beispielsweise bei Hallenbädern oder Eishallen, oder der Verknüp- fung zwischen einer Mitfinanzierung der Betriebskosten durch den steuerli- chen Querverbund und der damit notwendigerweise gekoppelten Form der Energiebereitstellung bei den Bädern. Andererseits bieten die spezifischen Möglichkeiten der Nutzung von Abwärme sowie die Grünanlagen von und um Sportstätten herum zusätzliche Chancen zur Klimaverbesserung. Tab. 1 9 enthält eine Übersicht über die bautechnischen Handlungsfelder zur Hebung von Klimaschutzpotenzialen bei kommunalen Sportstätten. Bereich Erläuterung Quellen Energieeffizienz Erhöhung der Energieeffizienz kommunaler Energienutzung im In- nen- und Außenbereich von Sportanlagen: • energetische Sanierung von Gebäudehüllen inkl. Dämmung so- wie Fenster- und Fugenabdichtungen • Neubau nur nach höchsten Energieeffizienzstandards • Austausch ineffizienter Heizungsanlagen (z. B. durch Wärme- pumpe/Mini-KWK/Brennstoffzellenheizung/ emissionsfreie Fernwärme); Nutzung von Thermostaten • energieeffiziente Gebäudetechnik, z. B. Raumluftanlagen, Mess- /Steuer-/Regelungstechnik • Austausch der Sportplatzbeleuchtung und der Leuchtmittel in öffentlichen Gebäuden durch LED • Beleuchtung mit Bewegungsmeldern • Effiziente Warmwasserbereitungssysteme, regelbare Pumpen in Schwimmbädern • Austausch von Elektrogeräten • Einbau von Verschattungsvorrichtungen • Anschaffung von Energiemanagementsystemen • Anschaffung verwaltungsinterner Informationssysteme Eine strategisch-vorbereitende Maßnahme kann die Ausarbeitung eines Stromsparkonzepts unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen Sportstätten bilden. Energieerzeugung Sportanlagen als „Produzenten“ emissionsarmer/-freier Energie- erzeugung. Das bedeutet den Neubau bzw. das Repowering (Sa- nierung bestehender Anlagen) von: • Freiflächen-Solaranlagen (PV) • PV-Anlagen auf Dächern von Sportanlagen • Solarthermie-Anlagen • Geothermie-Anlagen • techn. Innovativen, Blockheizkraftwerken • Biogasanlagen • Biomasseheizkraftwerken (z. B. via Holzhackschnitzel) Hinzu kommen neue Formen der Energiespeicherung in Form mo- derner Batteriezellen. BMF, 2020; BMU, 2018; Difu, 2021a; Gerbert et al., 2018; Hagelstange et al., 2021; Region Hannover, 2015 Fernwärme Anbindung neuer/bestehender Sportanlagen an emissions- freie/-arme Fernwärmenetze (überwiegend Aufgabe kommunaler Unternehmen). Wärmequellen können sein: • effiziente Erd-/Biogas-Heizkraftwerke • industrielle Abwärme • Abwärme von Müllverbrennungsanlagen • geothermische Anlagen • solarthermische Anlagen • Abwasserwärme BMU, 2018; Difu, 2021a, 2021b; Gerbert et al., 2018; Hagelstange et al., 2021; Krebs & Steitz, 2021; Region Hannover, 2015 Investitionen in Grünanlagen von Sportstätten Grünanlagen von und um Sportstätten herum können einen Anteil zur CO2-Minderung und zur Klimaverbesserung in Kommunen beitragen: • vegetabile Investitionen in Grünflächen zur Erhöhung der Bio- diversität • Humusaufbau • Renaturierung von Flächen • etc. BMF, 2020; Difu, 2021c; Region Hannover, 2015 Tab. 1: Handlungsfelder zur Hebung von Klima- schutzpotenzialen kommunaler Sport- stätten 10 Bereich Erläuterung Quellen ÖPNV-Anbindung von Sportstätten Zur Erreichung der Klimaneutralität ist der Ausbau des ÖPNV wichtig. Dies gilt auch für die entsprechende Anbindung von Sportstätten: • Ausweitung der Netze auf weitere Geltungsbereiche • Bau neuer Straßenbahnlinien • On-Demand-Angebote • Ausweitung und Umstellung auf klimaneutrale Fahrzeugflotten (z. B. durch Elektroantriebe, Plug-in-Hybridbusse, Lkw-Oberlei- tungen etc.) • Digitalisierung des ÖPNV (Vernetzung von Auskunfts- und Ver- triebssystemen, dynamische Fahrgastinformation) • Anbindung an die Fahrradinfrastruktur inkl. Bikesharing und Ab- stellmöglichkeiten an Bahnhöfen/Haltestellen (Rad & Ride) Eine strategisch-vorbereitende Maßnahme kann die Erstellung ei- nes integrierten Mobilitätskonzepts unter besonderer Berücksich- tigung der kommunalen Sportstätten bilden. Krebs & Steitz, 2021; BMF, 2020; BMU, 2018; Difu, 2021d; Gerbert et al., 2018; Hagelstange et al., 2021; Region Hannover, 2015 Verkehrsanbin- dung von Sport- stätten Über den ÖPNV hinaus kommen mit Blick auf eine klimagerechte verkehrliche Anbindung von Sportstätten u. a. folgende Maßnah- men in Frage: • Ausbau von Fahrradwegen/Fahrradschnellstraßen/Fahrradbrü- cken • Radparkplätze an Sportstätten • neue Straßenbahnlinien • intelligente Ampelschaltungen und Mobilitätssteuerung • Parksensoren zur Verringerung des Parksuchverkehrs • Bereitstellung von Ladesäulen zur Förderung der E-Mobilität • kommunale Carsharing-Angebote • Systeme zur dynamischen Preissteuerung in der Parkraumbe- wirtschaftung • bessere/mehr Gehwege • strategisch-vorbereitende Maßnahme: Berücksichtigung von Sportstätten bei der Erstellung von integrierten Mobilitätskon- zepten Altenburg et al., 2020; BMF, 2020; Difu, 2021b; Duit et al., 2016; Gerbert et al., 2018; Hagelstange et al., 2021; Hummel, 2021; Region Hannover, 2015 Weitere kommu- nale Klimaschutz- maßnahmen: →Fortbildungen Damit die Kommunalverwaltung den Klimaschutz intern wie extern vorantreiben kann, bedarf es eines Wissensaufbaus bei den Mitar- beitenden. • Schulung von Hausmeistern und Reinigungskräften • Fahrerschulung zum verbrauchsarmen Fahren • Fortbildungen für Mitarbeitende, z. B. für umweltbewusstes Ver- braucherverhalten Zudem erfordern die anstehenden Investitionen in den Klima- schutz ein Mehr an Personal: • mehr Personal in den kommunalen Bauämtern • neues Personal für das Energiemanagement • kommunale Klimaschutzmanager • Projektstelle klimafreundliche Beschaffung BMU, 2018; Hagelstange et al., 2021; Krebs & Steitz, 2021; Region Han- nover, 2015 11 Bereich Erläuterung Quellen Weitere kommu- nale Klimaschutz- maßnahmen: →Strategische Projekte Um kommunalen Klimaschutz strategisch zu verankern, gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten – jeweils mit besonderem Augenmerk auf die Kommunen: • Erstellung von Potenzialstudien • Erstellung/Umsetzung von Klimaschutzkonzepten • Bildung von Netzwerken (intra-/interkommunal) • Erstellung von CO2-Bilanzen • Durchführung regelmäßiger Klimaschutz- und Statusberichte • Aufbau von Datenerhebungssystemen • klimazentrierte Verkehrsentwicklungspläne, integrierte Mobili- tätskonzepte, Radverkehrskonzepte, Konzepte für E-Ladesäulen • Optimierung regionaler Raumordnungsprogramme bzgl. Klima- schutz • klimaoptimierte Naherholungskonzepte • geothermische Kartierung • Erstellung von Energie-/Solar-/Wärme-/Gebäude-/Dachflä- chen-/Abwärmekataster • Durchführung von kommunalen Klimafolgenabschätzungen • Projekte zur Verwaltungsmodernisierung (schnelles, fachüber- greifendes Entscheiden, Öffentlichkeitsbeteiligung, etc.) • etc. BMF, 2020; Difu, 2021b, 2021d; Region Hannover, 2015; UFZ, 2021 Quelle: Zusammenstellung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) Um die konkreten Klimaschutzpotenziale von einzelnen Sportstätten in Kom- munen zu ermitteln, braucht es eine ganzheitliche Analyse und energetische Beratung je Objekt zu Strom-, Wärme- und (Ab-)Wasserverbrauch durch (neutrale) Planerinnen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA), die Betrei- ber und entsprechende Fachverbände, da die zuständigen Fachverwaltun- gen in den Kommunen alleine meist nicht in der Lage sind, solche aufwendi- gen Berechnungen anzustellen. TGA-Planungsbüros hingegen müssen ihre Fachkompetenz (bspw. >10 Beratungen in den letzten fünf Jahren plus Nachweis der fachlichen Kompetenz der Mitarbeitenden) nachweisen. Um die Klimaschutzpotenziale von Sportstätten in Deutschland flächendeckend zu heben, muss es das Ziel sein, Handlungsempfehlungen für die Betreibe- rinnen und Betreiber der Sportstätten zu erstellen, die Hinweise dazu geben, wie der Betrieb nachhaltiger gemacht werden kann. Bei Schwimmbädern re- sultieren beispielsweise ¾ aller Lebenszykluskosten aus der Betriebsphase. Neben den bautechnischen Möglichkeiten zur Hebung von Klimaschutzpo- tenzialen sind Sportstätten selbst vom Klimawandel betroffen und müssen in ihren baulichen Gegebenheiten an Klimaveränderungen angepasst werden. Die Klimafolgen zeigen sich vor allem durch die höhere Wahrscheinlichkeit von Starkregen- und Hochwasserereignissen, durch Hitzeperioden, Sturm und Trockenheit. Tab. 2 fasst die bautechnischen Möglichkeiten zur Hebung von Klimaanpassungspotenzialen bei kommunalen Sportstätten zusammen. 12 Bereich Erläuterung Quellen Investitionen zur Siche- rung kommunaler Sport- stätten bei →Starkregen und Hochwasser • Schaffung/Wiederherstellung von Grün-/Frei-/Re- tentionsflächen, damit Regenwasser abfließen bzw. ver- sickern kann (Entsiegelung, Versickerungsmulden, Rigo- len, Zisternen, Gründächer) • Ausstattung von Baumbeeten (auch bei Altbäumen) mit geeigneten Substraten zur Wasserspeicherung • Umbauten, um zu verhindern, dass Wasser in kommu- nale Gebäude eindringt (z. B. Klappschott, Rückstauklap- pen, druckdichte Fenster, Dammbalkensysteme an Tü- ren, Höhersetzen von Türen, etc.) • Ausbau der Kanalisation, damit sie bei Starkregen mehr Wasser abführen kann • Nutzung von hochwasserresistentem Material beim Neu- bau von Sportstätten • Nutzung von flexiblem, leicht wegzuräumendem Mobiliar • Umbauten in kommunalen Sportstätten: Verlegung wichtiger Versorgungsanlagen in höhere Stockwerke Region Hannover, 2015; Stadt Frankfurt a. M., 2016; Stadt Mannheim, 2019; UFZ, 2021 Investitionen zur Sicherung kommunaler Sportstätten bei →Hitze • Einbau von Verschattungsvorrichtungen in kommunalen Sportstätten • Einbau von Kälte- und Klimaanlagen nach neuestem Stand der Technik • Optimierung von Fensterflächenanteilen • Begrünung von Dachflächen und Fassaden bei Sport- stätten • Bau neuer Trinkbrunnen • Erweiterung von Grünflächen zu „grünen Bändern“ zur stadtklimatischen Verbesserung BMF, 2020; Region Hanno- ver, 2015; Reimer & Staud, 2021; Stadt Frankfurt a. M., 2016; Stadt Karlsruhe, 2021; Stadt Mannheim, 2019 Investitionen zur Sicherung kommunaler Sportstätten bei →Sturm • Investitionen in Baumpflege zur Vermeidung von Sturm- schäden/-risiken Investitionen zur Sicherung kommunaler Sportstätten bei →Trockenheit • vegetabiler Umbau von Grünflächen, Baumarten auf Sportplätzen und entsprechenden Freianlagen, • Bewässerungsanlagen für städtische Grünflächen • bauliche Anpassungen zum Wassersparen Region Hannover, 2015; Stadt Karlsruhe, 2021 Weitere kommunale Klimaanpassungsmaß- nahmen →Fortbildungen und Personalausgaben • Einstellung von Klimaanpassungsmanagerinnen und - managern (keine Quelle) • Fortbildungen zur Förderung des Bewusstseins zur be- trieblichen Klimafolgenanpassung Stadt Mannheim, 2019 Tab. 2: Handlungsfelder zur Hebung von Klimaan- passungspotenzialen kommunaler Sport- stätten 13 →Strategische Projekte • Erstellung von Klimaanpassungsstrategien unter beson- derer Berücksichtigung von Sportstätten • Identifizierung von Kaltluftschneisen • Erstellung von Nachtlüftungskonzepten • zentrale Bereitstellung von Fachdaten zur Klimafolgen- anpassung • Ermittlung des ökonomischen Nutzens von Anpassungs- maßnahmen • kommunenübergreifende Kooperation • Erstellung und Umsetzung von Konzepten für städtische Liegenschaften zum Mitarbeiterschutz bei Hitze • Erstellung/Fortschreibung von Notfall- und Einsatzplä- nen für Hitze, Trockenheit, Hochwasser, Sturm • Erstellung ordnungsrechtlicher Strategien zum Umgang mit klimabedingten Änderungen im Freizeitverhalten • Entwicklung von Dachbegrünungskatastern • Artenschutzkonzepte • Erfassung potenziell hochwassergefährdeter Gebiete bei extremem Starkregen Stadt Frankfurt a. M., 2016; Stadt Karlsruhe, 2021; Stadt Mannheim, 2019 Quelle: Zusammenstellung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Konkrete nationale und internationale Umsetzungsbeispiele, bei denen Kli- maschutzpotenziale und Klimaanpassungsmaßnahmen kombiniert wurden, finden sich u.a. seit vielen Jahren in der Zeitschrift „sb – Internationale Fach- zeitschrift für Sportstätten und Freizeitanlagen“.1 Zahlreiche Organisationen, in denen Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Sportverwaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter), Planer, Betreiber und Anlagen- bauer (z. B. IAKS Deutschland) oder alle rund um einen Sportstättentyp agie- renden Interessengruppen (z. B. Bäderallianz Deutschland) versammelt sind, unterhalten dichte und interagierende Netzwerke. Insgesamt ist festzustel- len, dass sich rund um die kommunalen, privaten und vereinseigenen Sport- stätten ein dichtes Netzwerk von Planern, Betreibern, kommunalen Verwal- tungen und Entscheidungsträgern, Beratungsanbietern, Herstellern techni- scher Anlagen, organisierten Nutzern (z. B. Sportvereine und deren Ver- bände) etabliert hat, in welchem sich Informationen, Erkenntnisse und Pra- xiserfahrungen schnell verbreiten. Zudem handelt es sich um ein offenes Netzwerk, so dass neue institutionelle Akteure, wie beispielsweise die auf kommunaler Ebene zunehmend entstehenden Klimabüros, aber auch Perso- nen, die neu im Themenfeld Sport aktiv werden, sehr leicht den aktuellen Er- kenntnisstand rezipieren können. Die in diesen Netzwerken vorhandenen Wissens- und Erkenntnisbestände und die Erfahrungen der verschiedenen Akteure finden jedoch noch keine flächendeckende Berücksichtigung in den Kommunen und ihren Fachverwaltungen. Auch den einzelnen Akteuren ge- lingt es nur selten, die für Klimaschutzmaßnahmen und Klimaresilienz not- wendigen Maßnahmen vollständig umzusetzen. Für den Bereich der bau- technischen Ansätze ist daher festzuhalten, dass nur in Spezialfällen Er- kenntnisprobleme auftreten. Stattdessen lassen sich in deutlich stärkerem Maße Umsetzungsprobleme konstatieren. 1 Die Ausgabe von November 2022, die explizit dem Schwerpunkt „Nachhaltigkeit“ ge- widmet ist, findet sich online unter https://issuu.com/iaks/docs/sb_5-2022_de (letz- ter Abruf 13.06.2023) https://issuu.com/iaks/docs/sb_5-2022_de 14 2.2 Fachliche Zusammenführung einer klima- gerechten Stadtplanung und Sportstätten- sanierung Die Handlungsbedarfe mit Blick auf einen klimagerechten Umbau der Sport- stätteninfrastruktur in Deutschland treffen auf eine komplexe Sportstätten- landschaft mit einem breiten Spektrum an Bestandsbauten sowie einer aus- differenzierten und regional unterschiedlichen Nachfrage nach Sport und Bewegung. Damit hat die Sportinfrastruktur auch (regional unterschiedliche) Funktionalitäten zu erfüllen. Ein allgemeines Planungsinstrument, wie bei- spielsweise der richtwertbezogene „Goldene Plan“ würde deshalb keine adä- quate Lösung für die bestehenden Sanierungsherausforderungen darstellen. Auch die mögliche Entwicklung eines neuen, allgemeingültigen Planungsin- struments wird in der (akademischen) Fachdiskussion als schwierig erachtet. Da auf der Ebene des Bundes Formen der intersektoralen Befassung zwi- schen Stadt- und Sportentwicklung noch ausbaufähig erscheinen, bedarf es geeigneter und zu verstetigender Austauschformate, die es ermöglichen, die Potenziale einer klimagerechten Sportstättensanierung zwischen Fachcom- munity, Sportverbänden und Expertinnen und Experten und politischen Ent- scheidungsträgern in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu proble- matisieren. Eine breit angelegte Anhörung im Sportausschuss des Deut- schen Bundestages könnte hierfür beispielsweise ein starkes Signal darstel- len und einen intensiven Austausch zu geeigneten Instrumenten und Metho- den initiieren. 2.3 Klimagerechte Nutzung von Sportstätten Neben der baufachlichen Dimension einer klimagerechten Sanierung von Sportstätten und deren klimaresilienter Weiterentwicklung wird der ökologi- sche Fußabdruck, den die Sportstätten in Deutschland hinterlassen, maß- geblich von der Auslastung der vorhandenen Sportstätten und deren Vertei- lung im Raum geprägt. Gelingt die Vermeidung von Leerständen sowie die intelligente Verteilung der Sportstätten im Raum, sodass Fahrstrecken mini- miert und dennoch Auslastungen gewährleistet werden, verringert sich der summierte ökologische Fußabdruck der Sportstätten in Deutschland. Dafür müsste die bislang im Mittelpunkt der Diskussion stehende Mehrfach- nutzung von Sportstätten um den Aspekt der Multicodierung ergänzt wer- den. Während Multifunktionalität auf breite Nutzungsmöglichkeiten und di- verse Zielgruppen orientiert ist, verweist Multicodierung auf die Funktion der Sportstätten als Orte zur Gewinnung von Energie und Erdwärme sowie zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Ausgehend von diesem Ver- ständnis wären Förderprogramme dann weniger an normierten Sportflä- chen, sondern stärker an der Mehrfachnutzung und Multicodierung auszu- richten. Die immer noch sehr starke Sportstättennormierung umfasst aktuell ca. 30 Sportarten, die Sportstätten könnten jedoch den Anforderungen von 80–120 Sportarten oder -disziplinen genügen. Insgesamt wird die Bedeutung von Bewegungsräumen und -flächen gegenüber normierten Sportstätten zuneh- men. Mehrfachnutzung und Multicodierung erfordern jedoch auch neue Wege bei der Identifikation der für Bewegung und Sport nutzbaren Räume („Bewegung braucht Raum“) sowie bei der Organisation der Nutzung. Eine Planbelegung ist durch ein aktives Belegungsmanagement abzulösen. Her- ausforderungen bestehen u.a. bezüglich der Zugangskontrolle, der Schließ- zeiten und der Kommunikation innerhalb der Sportstättenverwaltung sowie mit den Nutzern. 15 2.4 Strukturelle Barrieren für eine klimagerechte Sportstättensanierung Die Erfahrungen mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ zeigen, dass För- derprogramme des Bundes, die auf die kommunale Sportstätteninfrastruk- tur zielen, von den Städten und Gemeinden durchaus ambivalent wahrge- nommen werden. Einerseits ist der „Investitionspakt Sportstätten“ z. B. in Rheinland-Pfalz drei bis vier Mal, in Nordrhein-Westfalen sogar 14-mal über- zeichnet. Die in Aussicht gestellte hohe Förderquote animiert viele Kommu- nen zur Bedarfsanmeldung. Andererseits erfolgt der Mittelabruf nur schlep- pend, weil der Planungsvorlauf in vielen Kommunen nur unzureichend war, und die entsprechenden Baukapazitäten am Markt nicht oder nur zu deutlich höheren Preisen verfügbar sind. Im Programm „Sport, Jugend, Kultur“ gaben bislang 44 von 900 Kommunen die Förderung zurück, da die Kostensteige- rungen seit Antragstellung zu extrem waren oder sich die politischen Zielset- zungen (etwa in Folge von Wahlen) geändert haben. Die Mittel im Investiti- onspakt fließen nicht zeitnah ab, da die vorbereitenden Arbeiten im Projekt (z. B. Lebenszyklusanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, etc.) zu auf- wendig sind und den Baubeginn verzögern. Dies trifft vor allem auf große Projekte zu. Im Vergleich zum Bundesprogramm „Sport, Jugend, Kultur“ wird die stärkere Orientierung des Investitionspaktes Sportstätten an sport- fachlichen Indikatoren sowie das transparentere Zustandekommen der För- derzusagen hervorgehoben. Eigenarten von Bund-Länder-Förderprogrammen Die bestehenden Förderprogramme zur Städtebauförderung im Allgemeinen und der Sanierung von Sportstätten im Besonderen weisen eine Ziel- und Rest- riktionskomplexität auf. Kommunen verfolgen mit der Sportstättensanierung das Ziel, den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten. Unterliegen Förderprogramme noch weiteren Programmzielen (wie z. B. Klimaschutz), die mit diesem Haupt- ziel in Wechselwirkungen steht, führt dies zu einer zunehmenden Zielkomple- xität. Häufig entsteht ein Spagat zwischen sport- und umweltpolitischen Zielen. Bisweilen gehen diese aber auch Hand in Hand (z. B. Sanierung eines alten Hal- lenbades senkt Energieverbrauch). Die Restriktionskomplexität wird durch ad- ditive Vorgaben der Länder erhöht, sodass die Restriktionsbewältigung Res- sourcen bindet und den Mittelabruf erschwert. Die im Investitionspakt Sportstätten vorgeschriebene Lage von förderfähigen Sportstätten in einem Städtebaufördergebiet ist insbesondere für ländlich strukturierte Regionen besonders nachteilig. So liegen in Rheinland-Pfalz nur ca. 10–20 % der zu sanierenden Sportstätten in Städtebaufördergebieten. Viele der Sportstätten außerhalb übernehmen aber Versorgungsaufgaben für die Menschen in den Städtebaufördergebieten. Aufgrund bislang starrer Fördersätze (z. B. orientiert an der Fläche sowie an Kostenrichtwerten) in der „klassischen Sportförderung“ ist die tatsächliche Förderung im Sportstättenbau oft gering und unabhängig von der Qualität. Wird qualitativ hochwertiger (= hochpreisiger) gebaut, spiegelt sich das nicht in der Höhe der Förderung wider. Die Vielfalt der aktuellen Förderinstrumente, die prinzipiell für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten erschlossen werden können, stellen für Kommunen und Vereine auch deshalb eine Herausforderung dar, weil sich Förderprogramme in ihrer Sprache oft nur unzureichend an die Adres- saten wenden. Beispielsweise ist die „Kommunalrichtlinie“ für Sportvereine nur bedingt verständlich. Denn nicht selten sind es dort Ehrenamtliche, die 16 sich um entsprechende Förderungen bemühen, aber nicht notwendiger- weise über den entsprechenden juristischen oder haushaltärischen Sachver- stand verfügen. Zudem lassen sich die aktuellen Förderprogramme nur schwer kumulieren, manche schließen sich teilweise gegenseitig aus. Folgen der programmbasierten Projektförderung für die Kommunen Kommunen, die nur über geringe Erfahrungen bei der Beantragung von För- dermitteln für Sportstätten verfügen oder sich in einer prekären Finanzsitua- tion befinden, schrecken vor einer entsprechenden Antragstellung nicht sel- ten zurück. Diese ist häufig komplex und mit Kosten verbunden, die anfallen, ohne das klar ist, ob der Antrag bewilligt wird. Für Kommunen liegt die Lö- sung oft darin, alte Anträge wiederzuverwerten. Neue und kreative Projekte, bei denen dies nicht möglich ist, haben das Nachsehen. Zudem antizipieren Kommunen hohe Aufwendungen für die Fördermittelverwaltung. Der organi- satorische Umgang mit einmal bewilligten, aber nicht fristgerecht veraus- gabten Fördermitteln bindet in der Kämmerei viele Ressourcen (z. B. durch Mittelübertragung, sofern möglich). In vielen Kommunen gibt es zudem aufgrund von Haushalts- und Personal- engpässen bisher kein zentrales Fördermittelmanagement. In den Städten, die über solche Stellen bereits verfügen, findet sich eine Vielfalt an Organisa- tions- und Prozessmodellen aufgrund der jeweils unterschiedlichen Kompe- tenzzuschreibungen der einzelnen involvierten Fachverwaltungen. Gerade in kleineren und mittleren Kommunen sind es oft die Fachabteilungs- bzw. Pro- jektleitenden selber, die sich auch um die Fördermittelbeschaffung kümmern müssen – ohne dass es hierbei einen systematischen und zielgerichteten Prozess des Fördermittelscoutings gäbe. In der Folge werden immer wieder Bund-Länder-Förderprogramme von einem Teil der Kommunen gar nicht wahrgenommen, obwohl sie durchaus für sie geeignet wären. Stattdessen wird für Investitionsprojekte, die aufgrund entsprechender Bedarfe oder et- waiger Gefährdungslagen maroder Infrastrukturen unvermeidbar sind, oft ad hoc geprüft, in welchen Förderprogrammen möglicherweise Zuschüsse be- antragt werden können. Hier liegt das Risiko von Mitnahmeeffekten nahe. Andere Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen werden bewusst mehrere Jahre hinauszögert, wenn keine geeigneten Fördermittelprogramme zur Ver- fügung stehen. Damit richten Kommunen ihre Investitions- und Sanierungs- strategien offenbar in Teilen zumindest an der Förderprogrammlage von Bund und Ländern aus. Damit erzielen die Förderangebote zwar eine Nach- frage und Wirkung. Allerdings bergen sie damit angesichts der Haushalts- engpässe vieler Kommunen auch den Fehlanreiz, dass die Sanierung städti- scher Infrastrukturen nicht strategisch und systematisch – beispielsweise im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung – angegangen wird, son- dern entlang der von Bund und Ländern gesetzten Prioritäten. Oft sind die Ausschreibungsfristen im Rahmen neu aufgelegter Bund-Län- der-Programme so kurzfristig, dass eine Definition geeigneter Projekte – nicht zuletzt auch aufgrund der Verpflichtung der Kommunen, entspre- chende Vorplanungen beizubringen – kaum möglich ist. Wenn solche Vorha- ben dann doch existieren und im Antragsverfahren mit einem positiven Be- scheid versehen werden, sind es oftmals die vergleichsweise kurzen Förder- perioden, in der entsprechende Vorhaben realisiert werden müssen, die ge- rade kleinere und mittlere Kommunen vor Herausforderungen stellt. Denn angesichts der Personalnot in den Fachverwaltungen und der Bauwirtschaft, erhöht dies schnell den Zeitdruck. Verzögern sich Förderzusagen von Bund und Land, erfolgt eine von den Planungen der Kommune abweichende Zu- 17 weisung der jahresbezogenen Finanzmittel und ist eine Übertragung der För- dermittel von einem in das nächste Haushaltsjahr nicht zulässig, dann erhöht sich der administrative Aufwand der Kommunen zusätzlich. Auch im „Inves- titionspakt Sportstätten“ sahen sich verschiedene Kommunen mit dieser Problematik konfrontiert. Um Fördermittel fristgerecht beantragen zu können, müssen Projekte oft- mals schon fertig geplant vorliegen. Um „Schubladenprojekte“ dieser Art zu planen, fehlt den Kommunen jedoch oft das Personal und die Zeit. Das Über- angebot an Förderprogrammen einschließlich der daraus resultierenden He- terogenität an administrativen Modalitäten der Fördermittelbeantragung und -abrechnung stellt oft eine Herausforderung für die Kommunen dar. Dies trifft vor allem auch auf die unterschiedlichen Förderquoten und Kofinanzie- rungsanteile zu, die die Kommunen beizubringen haben, sowie die Frage ei- ner wechselseitigen Gegenfinanzierung durch unterschiedliche Programme. Bei Ausschreibungen zur Förderung kommunaler Sportstätten, die ein Inte- ressenbekundungsverfahren beinhalten, kommt es auf Bundes- und Lan- desebene regelmäßig zu starken Überzeichnungen der bereitgestellten Haushaltsansätze. Dieser Überzeichnung stehen Schwierigkeiten bei der fristgemäßen Verausgabung der Fördermittel gegenüber, sodass stets Haushaltsreste am Jahresende zu verzeichnen sind. Gemeinsam mit der skizzierten fehlenden strategischen Ausrichtung sowie mangelnder „Schub- ladenplanungen“ ist eher von einer zufälligen Übereinstimmung von gerade „reifen“ Projekten der Sportstättensanierung mit den Anforderungen der Förderprogramme zu rechnen. Kostensteigerungen als Risiko für die Kommunen In der Städtebauförderung sind konjunkturbedingte Mehrkosten nicht för- derfähig. Das ist in der aktuellen Situation problematisch, da eine Nachför- derung bei Kostensteigerungen damit unmöglich wird. Somit wird für eine Vielzahl gerade an kleineren und mittleren Kommunen eine Förderquote von 90 und mehr Prozent notwendig, um sich überhaupt mit einem entsprechen- den Förderantrag um Zuschüsse zu bewerben, damit trotz der Preissteige- rung am Projektende noch ein hinreichendes Fördervolumen für das Projekt übrig- und der zu erbringende Eigenanteil beherrschbar bleibt. Intersektorale Planungsnotwendigkeiten in Zeiten des Fachkräftemangels Intersektorale Planungsprozesse setzen eine Koordination und Kommunika- tion der Ämter und Abteilungen (z. B. Stadtentwicklung, Schulen, Sport, Hoch- bau), des verfügbaren Personals für Planungen und eine durchlässige Verwal- tungsstruktur voraus. Intersektorale Planung benötigt mehr Zeit und Kompe- tenz (Thieme & Post, 2022). Die aktuelle Situation in den Kommunen ist jedoch durch eine Überalterung des Personalstamms, einen Fachkräftemangel, eine vergleichsweise geringe Attraktivität im öffentlichen Dienst (Aufstiegsperspek- tive, Gehalt), fehlende Planungskapazitäten und teilweise eingeschränkte fi- nanzielle Handlungsfähigkeiten insbesondere bei freiwilligen Aufgaben wie der Sportförderung (Ausnahme Schulsport) gekennzeichnet. Eine zentrale Herausforderung bei der Personalgewinnung für den Baubereich in der öffentlichen Verwaltung stellt das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes dar. Viele Kommunen verweisen mit Blick auf die Eingruppierungsmaßgaben für die verschiedenen Qualifikationsprofile gerade im Baubereich auf Schiefla- gen und Diskrepanzen. Während so z. B. im Bereich der Meister- und Techni- kerstellen formal nur eine Eingruppierung in den Stufen EG 8 und 9 a bis c 18 TVöD möglich ist, können Ingenieure – je nach Umfang des Verantwortungs- bereichs und der Berufserfahrungen – in den Stufen EG 11 bis 13 vergütet wer- den. Noch schwieriger gestaltet sich die Besetzungssituation im Feld der Hausmeister- und Haustechnikerstellen, da diese Stellen im TVöD-Gefüge of- fenbar hochgradig unattraktiv – gerade auch für Quereinsteiger aus dem Handwerk – sind und die Kommunen aus diesem Grund kaum noch geeignete Personen finden. Dabei zielen gerade solche Funktionsstellen – im Falle einer Besetzung mit entsprechend qualifiziertem Personal – auf die Pflege, Betreu- ung und Überwachung öffentlicher Bauten, den Unterhalt durch kleinere Re- paraturarbeiten, um so vorzeitigen Instandhaltungsmaßnahmen vorzubeugen bzw. diese frühzeitig in die Wege zu leiten, sowie einen energieeffizienten Be- trieb im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes. Die dafür im TVöD vorge- sehenen Entgeltgruppen 4 (Hausmeister in Verwaltungsliegenschaften), 5 (Hausmeister in Schulen) und 6 (Hausmeister in sozialpädagogischen Bil- dungs- und Beratungszentren) tragen diesen Anforderungen kaum noch Rechnung. Gerade in hochpreisigen Metropolregion mit steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten sind diese niedrigen Eingruppierungsstufen im öf- fentlichen Dienst kaum noch attraktiv – insbesondere, wenn die Stelleninhaber davon eine ganze Familie in einem klassischen Einverdienerhaushalt unterhal- ten müssen. 3. Ansätze für einen Abbau von Sanierungs- und Investitions- hemmnissen im Sportstätten- bereich Finanzielle und personelle Planungssicherheit für die Kommunen Künftige Förderprogramme von Bund und Ländern – nicht nur für die klima- gerechte Sanierung von Sportstätten – müssen vor allem mit Blick auf ihre Zwecksetzung und Programmatik sicherstellen, dass sie inhärente und für die Kommunen restringierende Zielkonflikte minimieren, Planungssicherheit für Städte und Gemeinden gewährleisten und Mechanismen zum Umgang mit möglichen Kostensteigerungen beinhalten, die nicht alleine zulasten der Kommunen gehen. Angesichts des starken Aufwuchses an Förderprogrammen von Bund und Ländern in den vergangenen Jahren bleibt die Bündelung, Zusammenfüh- rung und Fokussierung der Programmlandschaft eine Daueraufgabe. Wo Förderprogramme weiterhin zur Unterstützung der Investitionstätigkeit der Kommunen eingesetzt werden sollen, ist – im Interesse eines Abbaus des ad- ministrativen Verwaltungsaufwandes und entsprechender Verwendungs- nachweise – zu prüfen, inwieweit die Förderung auf Basis von Programmpau- schalen und unter Zugrundelegung einer stärkeren Wirkungsorientierung er- folgen kann. Dies würde es den Kommunen ermöglichen, Investitionshilfen und -zuschüsse autonomer einzusetzen. Die Gewährung und Auszahlung von Fördermitteln würde sich dann an der beabsichtigten bzw. erreichten Wirkung des jeweiligen Investitionsvorhabens orientieren (beispielhaft: Städ- tetag, 2022). 19 Im Bereich Sportstättenförderung könnte die Vergabe solcher Pauschalen beispielsweise an Ziele wie die „Verbesserung der Sportmöglichkeiten“ oder „Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes von Sportstätten“ geknüpft werden. Kommunen könnten dann darüber frei und analog zur eigenen Sportentwick- lungsplanung verfügen. Die Zielvorgaben würden Anreize zum gewünschten Verhalten setzen; die Zielerreichung sollte mit einfachen Prüfinstrumenten nachweisbar sein (z. B. Checklisten). Mit solchen Budgets bzw. Pauschalen sollten eigene kommunale Mittel nicht ersetzt werden dürfen. Es müsste das „Zusätzlichkeitsprinzip“ gelten. Gleichwohl kann mit pauschalen Zuschüssen und Zuwendungen die autonome Planungssicherheit der Kommunen ge- stärkt werden – auch wenn damit alleine noch keine Kostensteigerungen ab- gefangen werden können. Da eine substanzielle Rückführung an Förderprogrammen kurz- und mittel- fristig eher unwahrscheinlich scheint, sollte der weitere Auf- bzw. Ausbau von Institutionen wie Kommunal-Agenturen, Fördernetzwerken oder Förderlot- sen auf Landes-, Bezirks-/Regierungsbezirks- oder Landkreisebene forciert werden (für eine Übersicht: Raffer, 2022). Da viele Kommunen kaum mehr eine Übersicht über die Vielzahl an spezialisierten Förderprogrammen haben, könnten solche gebündelten Informations- und Beratungsangebote eine Hil- festellung leisten. Handlungsfähigkeit der Kommunen wird neben finanzieller und personeller Planungssicherheit durch die allgemeine Finanzausstattung sowie Zuwei- sungen im Rahmen von Förderprogrammen auch durch Prozesse des Orga- nisationswandels in den Städten und Gemeinden selbst geschaffen, indem intersektorales Handeln, vernetztes Denken, Gestaltungswillen und eine Feh- lerkultur als zentrale Elemente einer problemlösenden Organisationskultur etabliert werden. Trägerneutralität und Zertifizierung Bei künftigen Förderprogrammen für die Sportstättensanierung wird eine Trägerneutralität sowie eine Öffnung für Generalunternehmer empfohlen. Viele Anlagen gehören nicht den Kommunen, sondern Sport- oder Bürger- vereinen (z. B. Sporthallen, Schützen- und Bootshäuser, Bürgerbäder). Sie sind aktuell von vielen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen und haben da- rum einen erschwerten Zugang zu Fördermitteln. Bestehende Förderpro- gramme sollten für sie geöffnet werden. Viele Kommunen, aber auch andere Träger, setzen zur eigenen personellen Entlastung auf Generalunternehmer, was allerdings bei vielen Förderprogrammen ausgeschlossen ist. Dies wider- spricht der Realität in den Kommunen und sollte geändert werden. Bezüglich der konkreten Ausgestaltung von Förderprogrammen kann auf Zer- tifizierungsmodelle als Fördervoraussetzung zurückgegriffen werden (Eßig et al. 2017; Katthage &Thieme-Hack, 2017).2 Umgang mit Kostensteigerungen Um die Risiken abzufedern, die durch Kostensteigerungen bei Investitions- vorhaben von Kommunen – auch im Bereich Sportstättensanierung – be- gründet werden, bestünde ein möglicher Ansatz darin, dass Bund und Län- der im Rahmen ihrer Förderprogramme Zuschüsse nicht mehr in Form von 2 Vgl. hierzu auch die N!-Charta-Sport unter https://www.nachhaltigkeitsstrate- gie.de/gesellschaft/vereine-und-organisationen/n-charta-sport/was-ist-die-n- charta-sport) (letzter Abruf 13.06.2023). https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/gesellschaft/vereine-und-organisationen/n-charta-sport/was-ist-die-n-charta-sport https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/gesellschaft/vereine-und-organisationen/n-charta-sport/was-ist-die-n-charta-sport https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/gesellschaft/vereine-und-organisationen/n-charta-sport/was-ist-die-n-charta-sport 20 Festkostenbeiträgen fördern, sondern die Förderung prozentual an den kom- munalen Gesamtkosten gewähren. Damit würde das Preissteigerungsrisiko zumindest teilweise auf Bund und Länder übertragen und die Kommunen hätten mehr Luft zum Atmen. Aber auch die Kommunen sollten bei der Kostenkalkulation und Finanzie- rungsplanung von Investitionsvorhaben standardmäßig zur Ermittlung und Ansetzung einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate verpflichtet wer- den, wobei zwischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zu unterscheiden wäre. Um diese Risikozuschläge für unvorhergesehene Bau- bzw. Sanie- rungsverläufe budgetär abbilden zu können, sind ggf. Anpassungen sowohl im kommunalen Haushaltsrecht der Länder als auch in den investiven För- derprogrammen von Bund und Ländern erforderlich. Angesichts steigender Baustoffpreise gilt Ähnliches für Preisgleitklauseln. Damit Kommunen notwendige Investitionen tätigen können, müssen sie die haushälterische Möglichkeit erhalten, in einem durch den jeweiligen Landes- gesetzgeber zu definierenden Rahmen inflationsbedingte Kostensteigerun- gen zu übernehmen. Neben einer Lockerung der Haushaltsgrundsätze der Vorherigkeit und der Kassenwirksamkeit wäre auch zu überlegen, wie in den Förderprogrammen von Bund und Ländern, über die ein hoher Anteil der kommunalen Investitionsfinanzierung sichergestellt wird, Preissteigerungs- effekte Berücksichtigung finden könnten. Denn in wirtschaftlichen Phasen mit einer Inflationsrate von über 7 Prozent scheint es wirtschaftspolitisch we- nig opportun, dass alleine die Unternehmen Preisrisiken tragen sollen. In der Folge dürften sich ansonsten öffentliche Ausschreibungs- und Vergabever- fahren immer schwieriger gestalten, da Unternehmen – noch mehr als in der Vergangenheit – von einer Abgabe entsprechender Angebote absähen. Das Haushaltsrecht und die Ausgestaltung der kommunalen Haushalte ist weder mit Blick auf die unterjährige noch auf die langfristige Mittelbewirtschaftung hinreichend dynamisch, um auf Kostensteigerungen des gegenwärtigen Ausmaßes flexibel und vorausschauend reagieren zu können, da eine Veran- schlagung entsprechender Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen mit hinreichenden Risikopuffern nicht zulässig sind (Grundsatz der Kassen- wirksamkeit). Der Einsatz von Preisgleitklauseln muss aber rechtlich in einer Weise abgesichert werden, der einem Trittbrettfahrer-Verhalten möglicher Dienstleistungsanbieter proaktiv vorbeugt. So müsste ein Rückgriff auf der- artige Klauseln zumindest an Nachverhandlungs-, Begründungs- sowie Nachweispflichten gebunden werden. Ergänzend dazu wären Kappungs- und Teilungsregelungen für Preisdifferenzen denkbar, so dass weder Auf- tragnehmer noch Auftraggeber alleine und über Gebühr entsprechende Kos- tensteigerungen zu tragen hätten. Entwicklung von Toolboxen Selbst wenn Kommunen über entsprechende bauliche Fachkompetenzen verfügen, gelingt die Umsetzung einer klimagerechten Sanierung von Sport- stätten nicht immer, weil es an dem zur Umsetzung notwendigen Handlungs- wissen fehlt, mit dem auch strukturelle Interaktions- und Kommunikations- barrieren zwischen Politik, Verwaltung und Nutzergruppen überwunden wer- den. Hier wird die Entwicklung einer entsprechenden Toolbox vorgeschla- gen. Zu einer solchen Toolbox gehört auch eine standardisierte Erfassung des Klimastatus von Sportstätten, was die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen im Rahmen von Förderprogrammen, die sich an der Errei- chung eines möglichst hohen Beitrages zum Klimaschutz orientiert, nahezu unmöglich macht. Die Erfassung des Klimastatus setzt sportstättenspezifi- sche Daten voraus. Allerdings ist dies – beispielsweise aufgrund fehlender 21 separater Verbrauchszähler für die einzelnen Anlagen – nicht für alle Sport- stätten in gleicher Weise möglich. Sportstätten sind die infrastrukturelle Grundlage für alle Sportveranstaltungen. Nationale oder internationale Wett- bewerbe werden häufig zur Ertüchtigung, zur Sanierung oder zum Neubau von Sportstätten genutzt. Für Sportgroßveranstaltungen wird empfohlen, nur auf bereits vorhandene Sportstätten zurückzugreifen, die auch jenseits von Sportgroßveranstaltung genutzt werden können. Erst in diesem Fall lohnt eine klimagerechte Sanierung. Um bei der Sanierung von bestehenden Sportstätten eine parallele Berück- sichtigung von Klima- und Ressourcenschutz zu gewährleisten, sind im Hochbau u. a. die Ökobilanz, die Energiebilanz, die Orientierung an einem 50- jährigen Lebenszyklus, die benötigte graue Energie, Transportbilanzen, Ver- kehrsbilanzen, die Ausrichtung am Konzept der Schwammstadt („Urban Sponge“), Regionalität, schadstoffarmes Bauen, Wasserhaltung (Rückhal- tung vs. Anschluss an die kanalisierte Entwässerung), der Quartiersbezug (Sportstätte dem Quartier zuführen), die sportliche Nutzung von Dachflächen und die Hitzevorsorge durch Bewässerung und Kühlung zu berücksichtigen (Katthage & Thieme-Hack 2017; Eßig et al., 2015) Dabei muss zwischen Sportfreianlagen und gedeckten Sportanlagen unterschieden und jeweils entsprechende Konzepte entwickelt werden. Die Verknüpfung von Klima- und Ressourcenschutz beginnt bereits in der Ausschreibungs- und Vergabephase. Insbesondere eine Orientierung an den Angebotskosten ohne Berücksichtigung der Auswahl der Baustoffe und der Bauweisen ist nicht zielführend. Für die klima- und ressourcenschonende Auswahl der Baustoffe braucht es konkrete Ausschreibungskriterien. Die hierfür existierenden Ansätze, die in der Gesellschaft für nachhaltiges Bauen gesammelt, systematisiert und zur Nachnutzung bereitgestellt werden, bie- ten dafür eine erste Grundlage. 4. Entwicklungsperspektiven und offene Fragen Die vorstehende Analyse hat gezeigt, dass der Handlungsbedarf mit Blick auf eine klimagerechte Sportstättensanierung akut ist, und dass das hohe Po- tenzial von Sportstätten für eine klimagerechte Stadtentwicklung in den kommenden Jahren durch entsprechende Bau- und Umrüstungsmaßnah- men systematisch und zielgerichtet genutzt werden sollte. Denn das aktuelle Sanierungstempo und der Grad der Implementierung möglicher Klima- schutzmaßnahmen in die bedarfsgerechte Sanierung und Modernisierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten reichen nicht aus, um den möglichen Beitrag von Sportstätten zur Erreichung der Klimaziele auszu- schöpfen. Dies ist zu einem Gutteil auch den aktuellen Förderbedingungen geschuldet, die noch nicht zielgenau Stadt- und Sportentwicklung und Kli- maschutz adressieren. Zwar werden bereits heute viele konkrete Lösungsan- sätze in Gestalt von Best-Practice-Ansätzen in den Kommunen realisiert. Al- lerdings gelingt es bisher nur unzureichend, diese beispielhaften Vorreiter- Ansätze in der Fläche umzusetzen. Um die Potenziale einer klimagerechten 22 Sportstättensanierung möglichst effizient und umfassend zu heben, müssen deshalb folgende Voraussetzung erfüllt sein: 1. Klima- und Ressourcenschutz sind gemeinsam zu verwirklichen und be- reits in den Planungs- und Vergabeverfahren zu berücksichtigen. 2. Sportstätten in einem weiter gefassten Verständnis von kommunalen Flä- chen sind deutlich stärker als bislang für eine Mehrfachnutzung sowie eine „Multicodierung“ auszulegen, um verschiedenste Nutzungs- und Aneignungsperspektiven zu ermöglichen und so eine maximale Ressour- cennutzung im gesamten Lebenszyklus der baulichen Anlagen zu ge- währleisten. Dafür bedarf es einer intersektoralen Fachplanung, die einen Ausgleich bzw. eine Integration potenzieller Flächennutzungskonkurren- zen herzustellen vermag. Dazu ist eine hinreichende Finanz- und Perso- nalausstattung in den Kommunen erforderlich. 3. Lokalen Eigenheiten und Stadt-Land-Differenzen ist Rechnung zu tragen. Es braucht mithin Austauschformate bzw. -medien, mit denen ein breiter Transfer von Best-Practice-Ansätzen zur klimagerechten Sanierung von kommunalen Sportstätten als Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung gelingt. Die Effizienz der Förderstrukturen wird in erster Linie durch die Bündelung verschiedener Förderinstrumente, transparente Vergabekriterien zur Siche- rung der Förderziele sowie den Mitteleinsatz für die Projekte erreicht, mit de- nen die höchste Wirkung im Sinne der Förderziele verbunden ist. Effiziente Förderstrukturen setzen eine gute Datenlage und standardisierte Verfahren zur Bestimmung der Zielgrößen (z. B. ökologischer Fußabdruck einer Sport- stätte) voraus. Die materielle Ausstattung der Förderprogramme entscheidet darüber, bis zu welchem Grad das in den Sportstätten und -räumen vorhandene Potenzial zum Klimaschutz erschlossen werden kann. Mit steigenden Förderquoten wird es wahrscheinlicher, dass die Betreiber die Komplementärfinanzierung bereitstellen. Die konzeptionelle Verknüpfung von Sportentwicklungsplanung und klima- gerechter Stadtentwicklung könnte in die bevorstehende Entwicklung des im Koalitionsvertrag verankerten „Entwicklungsplan Sport“ eingehen und dort berücksichtigt werden (Thieme & Post, 2022). Förderprogramme, die ggf. mit dem „Entwicklungsplan Sport“ verbunden würden, hätten dann in stär- kerem Maße die Lebenszykluskosten der Sportstätten und nicht alleinig die Investitionskosten sowie ein nachhaltiges Belegungs- und Energiemanage- ment zu berücksichtigen. Sie müssten zudem im Einklang mit dem im On- linezugangsgesetz (OZG) verankerten Schwerpunkts „Digitalisierung der Sportförderung“ transparent dargestellt sein, da innerhalb dieses Schwer- punktes die digitale Verfügbarkeit aller Daten zur Sportförderung und zur Be- legung angestrebt wird, was zu verbesserten Förderentscheidungen führen könnte. Die möglichen Erkenntnisse für den „Entwicklungsplan Sport“ sowie die För- derung des dafür erforderlichen intersektoralen Austausches benötigt ver- schiedene Experten- und Betroffenengremien, die sich u.a. mit der Ausarbei- tung konkreter Schritte zur Dekarbonisierung von Bädern, Sporthallen und Sportfreianlagen beschäftigen. Ziel sollte es sein, ein Vorgehen und die not- wendigen Leistungen auf Basis der Praxis in den drei Sportstättenkategorien zu erarbeiten. Forschungsprojekte müssten das fehlende Wissen ergänzen und vorhandenes Wissen aus anderen Bereichen einbringen. Ergebnis wären 23 Handlungsanleitungen zur Dekarbonisierung von Sportstätten. Diese könn- ten auch unabhängig von konkreten Förderprogrammen eine praxisrele- vante Hilfestellung leisten. Fachliches Know-how und Informationen über Möglichkeiten einer bedarfs- und klimagerechten Sanierung und Modernisierung von Sportstätten ent- sprechend des Standes der Technik sind inzwischen verfügbar. So gibt es eine ganze Reihe von Veranstaltungen, Seminaren, Foren und Webseiten, die sich dem Thema annehmen. Eine Google-Suche mit den Stichworten „Kli- maschutz“ und „Sportstätten“ ergab mehr als fünf Millionen Treffer. Gleich- wohl mangelt es mitunter an Handlungswissen bei den Akteuren vor Ort. „Mehr von demselben“ scheint angesichts der Informationsfülle keine erfolg- versprechende Förderstrategie zu sein. Vielmehr geht es um die gegensei- tige Vernetzung von Inhalten und Personen vertrauenswürdiger Akteure. In- formationen scheinen erst dann nachgefragt zu werden, wenn sich eine rela- tiv konkrete Notwendigkeit ergibt. Dann jedoch werden für den Einzelfall passgenaue Informationen und Handlungswissen nachgefragt, die oft über die üblicherweise vorgehaltenen allgemeinen Kompetenzen und Informatio- nen hinausgehen. Hier müsste eine gemeinsame Strategie möglichst vieler Akteure entwickelt werden, um die inhaltlichen und kommunikativen Mög- lichkeiten zu bündeln, um deutlich über die Möglichkeiten einer Bundes- transferstelle hinausgehen zu können. 24 Literatur Altenburg, C., Reiß, P., Scheller, H., Hein- bach, K., Rupp, J. & Hirschl, B. (2020). Klimaschutz in finanzschwachen Kom- munen: Mehrwert für Haushalt und Um- welt: Eine Handreichung für Kommu- nen. Berlin. Deutsches Institut für Urba- nistik (Difu). https://reposi- tory.difu.de/handle/difu/578178 Araos, M., Berrang-Ford, L., Ford, J. D., Austin, S. E., Biesbroek, R. & Lesnikow- ski, A. (2016). Climate change adapta- tion planning in large cities: A system- atic global assessment. Environmental Science & Policy, 66, 375–382. https://doi.org/10.1016/j.en- vsci.2016.06.009 Beirat „Umwelt und Sport“. (2021). Nach- haltiger Sport 2030 – Verantwortung für Natur, Umwelt und Gesellschaft: 2. Po- sitionspapier / living document 2021_12. Berlin. 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Sport Ma- nagement Review, 22(4), 513–526. https://doi.org/10.1016/j.smr.2018.07. 001 Insbesondere die von der International Association for Sports and Leisure Faci- lities (IAKS) herausgegebene Internatio- nale Fachzeitschrift für Sportstätten und Freizeitanlagen „sb“ enthält immer wieder Beispiele gelungener klimage- rechter Errichtung, Betreibung und Sa- nierung von Sportstätten. Die Zeitschrift ist online unter https://iaks.sport/sb- magazine verfügbar. https://iaks.sport/sb-magazine https://iaks.sport/sb-magazine 26 Autorinnen und Autoren Katrin Lindt studierte an der Hochschule Koblenz Be- triebswirtschaftslehre und Sportmanage- ment und war bereits während ihrer Stu- dienzeit in Forschungs- und Beratungs- projekte des Instituts für Sportmanage- ment und Sportmedizin eingebunden. Seit Abschluss ihres Studiums 2017 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Koblenz, RheinAhrCam- pus Remagen, im Bereich Sportmanage- ment. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt in der Karriereforschung. Neben ihrer Dis- sertation bearbeitet sie unterschiedliche Forschungsprojekten (BISp, DFG). Zudem ist Katrin Lindt in der Sport(stätten)ent- wicklungsplanung tätig, welche Kommu- nen dabei unterstützt, datengestützte Zu- kunftsentscheidungen zu treffen. Mit ihrer GmbH beratungsPUNKTsport kann sie diese Expertise weiter ausbauen und für Kommunen besser zugänglich machen. E-Mail: lindt@hs-koblenz.de Dr. Christian Raffer studierte Volkswirtschaftslehre an der Humboldt-Universität in Berlin. Seine Pro- motion an der Freien Universität Berlin galt Fragen aus dem Bereich Public Eco- nomics. Seit 2020 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich „Infra- struktur, Wirtschaft und Finanzen“ des Deutschen Instituts für Urbanistik. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Berei- chen Kommunalbefragungen, Regional- ökonomie und Kommunalfinanzen. Seine Projekte in den genannten Bereichen um- fassen die empirische Analyse kommuna- ler, aber auch privatwirtschaftlicher Daten- bestände sowie die meist umfragebasierte Erhebung von Primärdaten. Außerdem beschäftigt er sich mit Fragen kommuna- ler Nachhaltigkeitssteuerung. Vor seiner Tätigkeit am Difu war Christian Raffer wis- senschaftlicher Mitarbeiter an der „Hertie School of Governance“ in Berlin, wo er zu verschiedenen Fragestellungen in den Be- reichen öffentliche Finanzen und Verwaltungs- modernisierung (national/international) geforscht hat. E-Mail: raffer@difu.de Dr. Henrik Scheller studierte Politikwissenschaften und wurde 2004 an der Freien Universität Berlin mit einer Arbeit über die Reform des Bund- Länder-Finanzausgleichs promoviert. Seit 2015 ist er Leiter des Teams „Wirtschaft, Finanzen und Nachhaltigkeitsindikatorik” am Deutschen Institut für Urbanistik. In dieser Funktion verantwortet er eine Viel- zahl interdisziplinärer Projekte zur kom- munalen Finanz- und Haushaltswirtschaft – meist in Verbindung mit Fragen der öf- fentlichen Investitionstätigkeit und Infra- strukturplanung. Henrik Scheller ist Mithe- rausgeber des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen, einem transdisziplinären Publi- kations- und Workshopprojekt an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Verwaltung. E-Mail: scheller@difu.de Prof. Dr. Lutz Thieme ist nach beruflichen Stationen im Sport- amt Dresden, dem sächsischen Umwelt- ministerium, dem Verkehrsverbund Oberelbe und als Marketingleiter der TU Dresden seit 2001 Professor für Sportma- nagement am RheinAhrCampus Remagen der Hochschule Koblenz. Seine For- schungsschwerpunkte sind Sportentwick- lung, Sportstätten, Ehrenamt, Sportver- eine und Sportverbände. Er ist zudem seit langem ehrenamtlich in Vereinen und Ver- bänden im Sport engagiert und berät Sportverwaltungen und Sportorganisatio- nen. E-Mail: thieme@hs-koblenz.de mailto:scheller@difu.de Kommunale Sportstätten und ihr Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele 1. Einleitung 2. Klimaschutz- und Klimaanpassungspotenziale kommunaler Sportstätten als Orte einer nachhaltigen Stadtentwicklung 2.1 Bautechnische Ansätze einer klimagerechten Sanierung von Sportstätten 2.2 Fachliche Zusammenführung einer klimagerechten Stadtplanung und Sportstättensanierung 2.3 Klimagerechte Nutzung von Sportstätten 2.4 Strukturelle Barrieren für eine klimagerechte Sportstättensanierung Eigenarten von Bund-Länder-Förderprogrammen Folgen der programmbasierten Projektförderung für die Kommunen Kostensteigerungen als Risiko für die Kommunen Intersektorale Planungsnotwendigkeiten in Zeiten des Fachkräftemangels 3. Ansätze für einen Abbau von Sanierungs- und Investitionshemmnissen im Sportstättenbereich Finanzielle und personelle Planungssicherheit für die Kommunen Trägerneutralität und Zertifizierung Umgang mit Kostensteigerungen Entwicklung von Toolboxen 4. Entwicklungsperspektiven und offene Fragen Literatur Autorinnen und Autoren