Mobilfunkgutachten 2021 Zwölftes Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber Jan Hendrik Trapp, Paul Andersen, Felix Buchmann, Theresa Hohmann Sonderveröffentlichung Jan Hendrik Trapp Paul Andersen Felix Buchmann Theresa Hohmann Mobilfunkgutachten 2021 Zwölftes Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber Impressum Autorin und Autoren: Jan Hendrik Trapp Paul Andersen Felix Buchmann Theresa Hohmann Redaktion: Patrick Diekelmann Layout: Julia Krebs DTP: Christina Bloedorn Im Auftrag von: Deutsche Telekom Technik GmbH Landgrabenweg 151 53227 Bonn Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 23–25 80992 München Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1 40549 Düsseldorf 1&1 Mobilfunk GmbH Wanheimerstr. 90–92 40468 Düsseldorf Bildnachweise: Umschlag: 1 Busso Grabow, 2–4 Wolf-Christian Strauss © Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH 2022 Zimmerstraße 13–15, 10969 Berlin +49 30 39001-0, difu@difu.de, www.difu.de Berlin, Mai 2022 http://www.difu.de/ Inhalt Kurzfassung 5 TEIL 1 – Kommunikation und Partizipation 1. Fragestellungen 10 2. Methode 12 2.1 Befragungskonzept 12 2.2 Auswahlverfahren 13 2.3 Befragungsdurchführung und Rücklauf 13 2.4 Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten 15 3. Ergebnisse der Umfrage bei Städten und Gemeinden 16 3.1 Kommunale Ansprechperson 16 3.2 Zahl der abgestimmten neuen und erweiterten Standorte 18 3.3 Information über Pläne zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in den Kommunen 21 3.4 Anzeige der Inbetriebnahme von Sendeanlagen/Nutzung des EMF-Datenportals 28 3.5 Kommunale Alternativstandorte bei Neubauten und Gesprächsbedarf bei Erweiterungsstandorten 30 3.6 Standortkonflikte und Konfliktlösungen 37 4. Teilbefragung zu Kleinzellen 42 5. Zusammenfassung und Bewertung 44 TEIL 2 – Verbraucher*innenschutz und Verbraucher*inneninformation 6. Einführung 49 7. Vorgehensweise und Untersuchungsmethodik 51 7.1 Informationsmaterialien der Netzbetreiber 52 7.2 Internetauftritte der Netzbetreiber 54 7.3 Interaktionsmöglichkeiten 57 8. Ergebnisse 58 8.1 Informationsmaterialien der Netzbetreiber 58 8.2 Internetauftritte der Netzbetreiber 61 8.3 Interaktionsmöglichkeiten 66 9. Zusammenfassung und Empfehlungen 68 9.1 Informationsmaterialien 69 9.2 Internetauftritte 69 9.3 Interaktionsmöglichkeiten 70 10. Literatur 71 Anhang 75 5 Kurzfassung Mit den „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Um- welt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnah- men beim Ausbau der Mobilfunknetze“ haben die Mobilfunknetzbetreiber im Dezember 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesre- gierung abgegeben. Sie umfasst Abstimmungsverfahren zur Kommunikation und Partizipation von Kommunen bei der Standortplanung und -entscheidung sowie Maßnahmen zum Verbraucher*innenschutz und zur Verbraucher*in- neninformation zu Mobilfunktelefonen. Bestandteil dieser Selbstverpflichtung ist ein regelmäßiges Monitoring der Maßnahmen durch unabhängige Gutach- ter*innen. Im Februar 2020 wurde die Selbstverpflichtung auf aktuelle Mobil- funkentwicklungen, speziell auf sogenannte „Kleinzellen“, erweitert. Für diese wird in den Mobilfunknetzen eine steigende Bedeutung erwartet. Das hier vorgelegte Gutachten ist das nunmehr zwölfte Gutachten zur Um- setzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber („Mobilfunkgutachten“). Es erfüllt damit erneut die Verpflichtung eines regel- mäßigen Monitorings und überprüft die wesentlichen Kernpunkte der freiwil- ligen Selbstverpflichtungen von 2001 und 2020. Die Mobilfunkgutachten der vergangenen Jahre wurden durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, erstellt. In den zwei Berichtsteilen „Kommunikation und Partizipation“ sowie „Ver- braucherschutz und Verbraucherinformationen“ werden Untersuchungs- ziele, methodische Herangehensweisen und Ergebnisse jeweils ausführlich dargestellt. Kommunikation und Partizipation Für das Teilgutachten „Kommunikation und Partizipation“ wurde erneut eine schriftliche, standardisierte Befragung der Kommunen zu ihrer Beteiligung bei den Mobilfunkstandortverfahren durchgeführt. Die Kommunen sollten für den Zweijahreszeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2021 einschätzen, ob die in der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber zugesicherten Be- teiligungsverfahren eingehalten wurden. Dazu zählen die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit von Informationen bei der Standortplanung. Außerdem wurde erhoben, in welchem Umfang bei der Planung und dem Ausbau der Mobilfunkstandorte Konflikte auftraten und inwiefern die Netzbetreiber alter- native Standortvorschläge der Kommunen berücksichtigt haben. Die Befragung fand deutschlandweit in 1.713 Städten und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen statt. Darunter wurden die 713 Städte mit über 20.000 Einwohner*innen in einer Vollerhebung erfasst, in kleineren Städten und Gemeinden wurde eine repräsentative Zufallsstichprobe von 1.000 adressierten Kommunen gezogen. Insgesamt haben rund 27 % der an- geschriebenen Kommunen den Fragebogen beantwortet. In 21 % der Kom- munen wurden Ausbauaktivitäten gemeldet. Die restlichen 6 % gaben an, dass im betrachteten Zeitraum keine Ausbauaktivitäten stattfanden. Die Er- gebnisse ermöglichen somit ein repräsentatives Bild der Einschätzungen zu den Themen Kommunikation und Information zwischen Netzbetreibern und Kommunen beim Mobilfunkausbau. Aus den Angaben der befragten Kommunen zum Mobilfunkinfrastrukturaus- bau im Betrachtungsraum wurde wie in früheren Gutachten eine Abschät- zung auf den Ausbau in Kommunen vorgenommen. Nach den von den Kom- munen im Kontext des Gutachtens genannten Ausbau- und Erweiterungsak- 6 tivitäten kann im betreffenden Zweijahreszeitraum in den Städten und Ge- meinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen deutschlandweit von rund 12.600 Sendeanlagen ausgegangen werden, die durch die Mobilfunknetzbe- treiber erweitert oder in Betrieb genommen wurden. Darunter fallen (leicht aufgerundet) 3.200 neu errichtete Standorte sowie rund 9.400 Standorte, die um neuere Funkstandards erweitert wurden. Die Zahl neu errichteter Stand- orte liegt nach dieser Hochrechnung mit einem Plus von ca. 200 Standorten über dem Niveau des vorangegangenen Betrachtungszeitraums. Die Zahl der erweiterten Standorte von Sendeanlagen stieg nach den Schätzungen in diesem Gutachten um ca. 1.400 Standorte im Vergleich zu 2019. Die Zusage der Netzbetreiber zur Information der Kommunen bezüglich Standortneubau- und Standorterweiterungsplänen wird weitestgehend ein- gehalten. Die hohen Werte der Vorbefragung werden im diesjährigen Gut- achten wieder erreicht. Sowohl was Neubau- als auch was Erweiterungs- pläne angeht, ist die Informationsbereitstellung nach Angabe der Befragten auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorgutachten. Ausnahme bilden grö- ßere Städte, von denen angegeben wurde, etwas weniger als in den Vorjah- ren über Pläne zum Neubau informiert worden zu sein. Wie auch schon im Vorgutachten festgestellt, geben die Kommunen umso häufiger an, von den Betreibern nicht rechtzeitig über Standortneubau- und Standorterweite- rungspläne informiert worden zu sein, je kleiner die Kommune ist. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und um die Kommu- nikation zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen zu vereinfachen, erfolgt die Anzeige der Inbetriebnahme von Sendeanlagen nicht mehr durch die Netzbetreiber, sondern digital über das zentrale EMF-Datenportal der Bundesnetzagentur. Über das nicht-öffentliche „EMF-Datenportal für Lan- desbehörden, Kommunen und Gemeinden“ stellt die Bundesnetzagentur neben Standortbescheinigungen auch lage- und immissionsschutzrelevante Daten bereit. Allerdings zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage, dass ein großer Teil der Befragten das Portal bisher noch nicht nutzt oder nicht kennt. Über ein Drittel der Befragten machen von der Möglichkeit, über das Portal Standortbescheinigungen von Funkanlagen einzusehen, noch keinen Gebrauch. Hier empfehlen die Gutachter*innen kommunikative Maßnah- men, da eine verstärkte Nutzung des Portals einen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen leisten kann. Die Möglichkeit des Vorschlags von Standortalternativen für neue Sendean- lagen wird weiterhin nur von relativ wenigen Kommunen in Anspruch genom- men, wenn auch zuletzt anteilig etwas mehr als im vorangegangenen Be- trachtungszeitraum. Gerade in den großen Klein- und Mittelstädten (> 20.000 bis 200.000 Einwohner*innen) sind potenzielle Standortalternati- ven aufgrund der bereits hohen Netzdichte selten, aber die eingebrachten Vorschläge haben im Vergleich zu 2019 zugenommen. In kleinen Städten und Gemeinden (5.000 bis 20.000 Einwohner*innen), in denen die Mobil- funknetzdichte im Durchschnitt geringer und möglicherweise das Interesse an der einzelnen Standortplanung höher sind, werden anteilig die meisten Vorschläge für Standortalternativen durch die Kommunen eingebracht. Die Häufigkeit von Alternativvorschlägen ist in den kleineren Kommunen im Ver- gleich zum Vorgutachten allerdings nicht weiter angestiegen. Der Anteil der eingebrachten Vorschläge für Standortalternativen, die durch die Netzbetreiber letztlich geprüft wurden, hat sich aus Sicht der kommuna- len Mobilfunkbeauftragten im betrachteten Zeitraum im Vergleich zur Um- frage 2019 erhöht und liegt etwas höher als im Gutachten 2015. 56 % der Befragten gaben an, dass ihre Alternativen immer oder zumindest häufig ge- prüft wurden. Die dahingehende Kommunikation bleibt somit nach wie vor ausbaufähig, nicht zuletzt da knapp ein Drittel der Befragten angab, nicht zu 7 wissen, ob und mit welchem Ergebnis eingebrachte Vorschläge für Standort- alternativen geprüft wurden. Nur ein kleiner Teil der von den Kommunen vor- geschlagenen Alternativstandorte wurde durch die Betreiber schließlich auch realisiert, wenn auch besonders in kleineren Größenklassen etwas häu- figer als in der vorangegangenen Umfrage 2019. Dies spiegelt wider, dass besonders in größeren Kommunen Standorte, die aufgrund der technischen Erfordernisse als Alternativen geeignet sind, nur selten verfügbar sind und realisiert werden können. Dass Konflikte bei der Standortplanung immer seltener werden, haben be- reits die Erhebungen im Rahmen der vorangegangenen Mobilfunkgutachten gezeigt. Auch die 2021 durchgeführte Umfrage bestätigt diesen Trend ein- drücklich: 90 % der Befragten gaben an, im betrachteten Zeitraum keine oder nur einen geringen bis sehr geringen Anteil konfliktiver Entscheidungsfälle gehabt zu haben. Der Mobilfunkausbau verläuft demnach weiterhin größten- teils konfliktfrei, und die wenigen auftretenden Konflikte sind auf Einzelfälle zurückzuführen. Wenn Konflikte dennoch entstehen, dann nach wie vor häu- figer bei Standortneubauten als bei Erweiterungen. Als Auslöser werden am häufigsten Anwohner*innenproteste genannt. Auseinandersetzungen auf- grund ästhetischer bzw. Denkmal- und Landschaftsschutzbelange sowie um den Abstand zu sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen ste- hen an zweiter und dritter Stelle der Nennungen. Die Auseinandersetzung um Grenzwerte wurde in der aktuellen Befragung lediglich acht Mal aufgeführt. In mehr als der Hälfte der Fälle konnte ein Konsens herbeigeführt werden, meist durch bilaterale Verhandlungen zwischen Kommune und Betreiber. In der Fortschreibung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Thema Kleinzel- len vom Februar 2020 versichern die Mobilfunknetzbetreiber, dass auch der Ausbau künftiger Kleinzellen transparent und in Absprache mit den Kommu- nen erfolgen wird. Da in den meisten Kommunen bisher jedoch noch kein Roll- Out von Kleinzellen stattgefunden hat, wurde das Thema ergänzend im Rah- men einer gezielten Befragung anhand ausgewählter Kommunen, in denen nach Auskunft der Netzbetreiber Kleinzellen errichtet wurden, erhoben. In den Interviews zeigte sich, dass die Unterscheidung zwischen Makronetzen und Kleinzellen in der Praxis der Interviewpartner*innen schwerfällt bzw. den Inter- viewpartner*innen keine explizit auf Kleinzellen ausgerichteten und verlässli- chen Informationen vorlagen. Die erhobenen lückenhaften Informationen im Rahmen der Interviews und der schriftlichen Antworten aus Kommunen lassen leider keine inhaltlichen Aussagen zum Thema Kleinzellen in Kommunen zu. Verbraucher*innenschutz und Verbraucher*inneninformation Im zweiten Abschnitt des Gutachtens wird überprüft, wie die Mobilfunknetz- betreiber ihrer Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung im Hin- blick auf den Teil „Verbraucher*innenschutz und -information zu Handys“ nachkommen. In diesem Teil des Gutachtens wird insbesondere bewertet, in welchem Umfang und in welcher Qualität die Netzbetreiber Informationen für Verbraucher*innen bereitstellen. Neben den Informationen der Netzbetrei- ber werden auch die Informationsangebote der Webseite www.informations- zentrum-mobilfunk.de berücksichtigt. Seitdem das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) seine Tätigkeit 2015 eingestellt hat, werden die Infor- mationsangebote auf dieser Seite von den Netzbetreibern weitergeführt. Die relevanten Inhalte der von den Netzbetreibern weitergeführten Informations- angebote werden somit fortlaufend im Gutachten berücksichtigt. Wie in den vorherigen Gutachten liegt der inhaltliche Schwerpunkt der Prüfung unver- ändert auf dem Themenbereich „Mobilfunk – Gesundheit – Umwelt“. Die me- 8 thodischen Ansätze und Vorgehensweisen sind im Vergleich zum Vorjahres- gutachten gleichgeblieben. Im Untersuchungszeitraum von November 2021 bis Februar 2022 wurden folgende Erhebungen durchgeführt: Inhaltliche Bewertung von online verfügbaren Informationsbroschüren Beurteilung der Informationsangebote auf den Webseiten inklusive des Angebots strahlungsarmer Mobiltelefone Bestandsaufnahme der Informationsvideos auf der Plattform YouTube Überprüfung der Möglichkeit zur interaktiven Kontaktaufnahme über un- terschiedliche Kommunikationskanäle Zum zweiten Mal werden in diesem Gutachten keine Filialbefragungen durchgeführt und der Status des Qualitätssiegels strahlungsarmer Mobilte- lefone nicht mehr ermittelt. Dies ist darauf zurück zurückführen, dass Ver- braucher*innen sich heute überwiegend über Online-Medien informieren und die Relevanz nationaler Qualitätssiegel durch die globalen Märkte stark gesunken ist. Dafür wurde wieder eine Bestandsaufnahme von Informations- videos auf der Videoplattform YouTube durchgeführt. Zudem wurde erstmals Facebook anstatt Twitter als Interaktionskanal getestet. Die online im PDF-Format erhältlichen Informationsbroschüren der Netzbe- treiber Telekom und Vodafone sowie der Webseite www.informationszent- rum-mobilfunk.de zeichneten sich auch im diesjährigen Gutachten überwie- gend durch eine hohe Qualität aus. Seit dem letzten Gutachten wurden fünf der acht untersuchten Broschüren nicht aktualisiert. Diese erreichten die- selbe Note wie 2019. Sechs Broschüren wurden mit der Note „Gut“ ausge- zeichnet und zwei mit „Nicht befriedigend“. Wie in den vorherigen Gutachten erfolgte die Beurteilung der Informationsmaterialien anhand eines standar- disierten Punkteschemas, das 15 Kriterien beinhaltet. Insgesamt wurden 19 Informationsvideos auf vier YouTube-Kanälen mit relevanten Informationen zum Thema „Mobilfunk – Gesundheit – Umwelt“ untersucht. Die teilweise ho- hen Aufrufzahlen der Informationsvideos zeigen, dass damit eine hohe Reich- weite erzielt werden kann. Erstmals wurden zwölf Seiten (jeweils Privatkund*innen-, Geschäftskund*in- nen- und Unternehmenswebseite) der vier Netzbetreiber sowie die Webseite www.informationszentrum-mobilfunk.de untersucht. Im Gutachten von 2019 waren es nur die Unternehmensseiten der Netzbetreiber. Direkte Ver- gleiche zu den Ergebnissen des Vorgutachtens sind deshalb schwierig zu zie- hen. Insgesamt wurden drei Webseiten mit „Gut“ bewertet und somit als in- formative und verbraucherfreundliche Informationsquellen betrachtet. Zehn Seiten wurden auf Grundlage des Kriterienkatalogs mit „Nicht befriedigend“ bewertet. Maßgeblich für diese Bewertung waren die häufig fehlenden SAR- Werte bei Handyangeboten sowie fehlende Listen der SAR-Werte1. Am bes- ten hat die Webseite des Informationszentrums abgeschnitten und die Ge- samtpunktzahl erreicht. Da Verbraucher*innen sich zunehmend online infor- mieren, sind übersichtliche Informationsangebote im Netz als besonders wichtig anzusehen. Die begutachteten Webseiten halten jedoch nur zum Teil Informationen zu SAR-Werten und dem relevanten Grenzwert sowie seiner Bedeutung bereit. Die Webseiten wurden auf Basis der Kriterien und des Punkteschemas der vorherigen Gutachten bewertet. 1 „SAR“ ist die Spezifische Absorptionsrate des Körpers der Energiemenge der Funkwel- len, die von Endgeräten ausgehen (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz 2021). 9 Die Mobilfunknetzbetreiber sprechen sich in der Selbstverpflichtung dafür aus, sich verstärkt um das Angebot von mobilen Endgeräten mit niedrigem SAR-Wert zu bemühen. Um die Bemühungen in diesem Gutachten zu über- prüfen, wurde abermals untersucht, wie sich das Online-Angebot von mobi- len Endgeräten auf den Webseiten der Netzbetreiber hinsichtlich der SAR- Werte zusammensetzt und welche Veränderungen festzustellen sind. Aller- dings stellen nur die Netzbetreiber Telekom und Telefónica Listen mit SAR- Werten auf ihren Webseiten bereit. Wurden keine Listen auf den Webseiten gefunden, sind die angebotenen Endgeräte erfasst und mit den SAR-Werten von der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ergänzt worden. Beim Vergleich der SAR-Werte wurden abweichende Werte in elf Fällen fest- gestellt. Die Gutachter*innen sehen an dieser Stelle Bedarf, dass die Anga- ben von SAR-Werten vereinheitlicht werden und sich an den Werten des BfS orientieren, um Verbraucher*innen eine klare Übersicht zu gewährleisten. Die Untersuchung der Zusammensetzung der Verfügbarkeit mobiler Endge- räte im Hinblick auf SAR-Werte zeigt zudem auf, dass sich 2019 die positive Entwicklung mit einem größeren Angebot strahlungsarmer Handys nicht fortgesetzt hat. Während im vorherigen Gutachten 34 % aller angebotenen mobilen Endgeräte einen SAR-Wert von 0,5 W/kg (gemessen am Kopf) auf- weisen konnten, waren es in diesem Gutachten lediglich 17 %. Allerdings ver- ringerte sich der höchste SAR-Wert im Angebot von 1,65 W/kg (2019) auf 1,60 W/kg (2021) leicht. Positiv zu bewerten ist zudem, dass der Anteil an mobilen Endgeräten, die einen relativ hohen SAR-Wert (über 1,2 W/kg) auf- weisen, insgesamt nur noch bei 4 % liegt und sich damit um 16 Prozent- punkte im Vergleich zum Vorgutachten verringert hat. Bei der Überprüfung der Interaktionsmöglichkeiten wurden sechs Interakti- onskanäle berücksichtigt. Je nach Verfügbarkeit wurden die Kanäle Post, Hotline, Community-Forum, Textchat, WhatsApp und Facebook getestet und insgesamt 48 Testanfragen gestellt. Die Ergebnisse fallen je nach Kom- munikationskanal sehr unterschiedlich aus und ähneln zum Teil dem Ergeb- nis des Vorgutachtens. Die Rücklaufquote der postalischen Anfragen erwies sich wieder als gering. Die wenigen Antworten sind jedoch von guter Qualität. Die Anfragen, die über die Online-Kanäle Facebook, Textchat und WhatsApp gestellt wurden, weisen eine hohe Rücklaufquote auf und die Antworten fal- len überwiegend zufriedenstellend aus. Auf die zwei Anfragen, die über die Community-Foren gestellt wurden, folgte eine Vielzahl an Antworten unter- schiedlicher Qualität von Mitarbeiter*innen und anderen Forumsteilneh- mer*innen. Für die Community-Foren sollten daher geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, dass Verbraucher*innen auch über diesen Kanal vertrauenswürdige Informationen erhalten können. Die Ergebnisse der Hotline-Anfragen sind zufriedenstellend, fielen allerdings etwas schlechter als im vorherigen Gutachten aus. Von acht Anfragen wurden zwei sehr um- fassend beantwortet, während die Antworten der restlichen sechs Anfragen relativ kurz ausfielen. 10 TEIL 1 – Kommunikation und Partizipation 1. Fragestellungen Im Dezember 2001 gaben die Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bun- deregierung die „Selbstverpflichtung über Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Informa- tion und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ (im Folgenden: Selbstverpflichtung) (Detemobil Deutsche Telekom Mobilnet GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, Mannesmann Mobilfunk GmbH, Mobilcom Multimedia GmbH, Quam Group 3G UMTS GmbH, Viag Interkom GmbH & Co. 2001) ab. Die freiwillige Selbstverpflichtung wurde 2008, 2012 und zuletzt 2020 fortgeschrieben und bekräftigt (Fortschreibung der Selbst- verpflichtung) (Deutsche Telekom Technik GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, Drillisch Netz AG 2020). Die Selbstver- pflichtung von 2001 beinhaltet unter anderem Maßnahmen, mit denen Kom- munen bei der Planung von Mobilfunkstandorten in verschiedenen Prozess- schritten einbezogen werden sollen. Die darin beschriebenen Verfahren bauen auf der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Betei- ligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ auf, die die Netz- betreiber bereits im Sommer 2001 gegenüber den Kommunalen Spitzenver- bänden abgaben (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeinde- bund, Deutscher Landkreistag, DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, Quam Group 3G, Mannesmann Mobilfunk GmbH, MobilCom Multimedia GmbH, VIAG Interkom GmbH & Co 2001). Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Juni 2020 fortgeschrieben und im Dezember 2020 um einen Annex zum Thema Kleinzellen ergänzt, um die fast 20 Jahre andauernde Kontinuität im Austausch zwischen kommunalen Akteuren und Netzbetreibern weiterzuführen (Deutscher Städtetag, Deut- scher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deutsche Tele- kom Technik GmbH, Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und Vodafone GmbH 2020a). Die Aktualisierung der Vereinbarungen zum Netzausbau ist geboten, da sich die Mobilfunktechnik seit dem Inkrafttreten der Selbstverpflichtung rasant wei- terentwickelt hat: So wurden seitdem nicht nur die Netzinfrastrukturen nahezu flächendeckend ausgebaut und immer leistungsfähigere Generationen von Mobilfunkstandards eingeführt. Mit der weitreichenden Verbreitung von Smartphones in den vergangenen 14 Jahren und den damit einhergehenden neuen Anwendungsmöglichkeiten haben sich vor allem auch die Nutzung so- wie die technischen Erfordernisse an die Infrastruktur verändert und deutlich intensiviert. Im Jahr 2020 wurde von der Bundesnetzagentur die höchste ab- solute Steigerung an übertragenen Daten über die Mobilfunknetze gemessen. 2019 betrug die Datenmenge geschätzt 2.800 Mio. GB. Ende 2020 stieg sie auf 3.972 Mio. GB an, was einen Zuwachs von über 1 Mio. GB ausmacht (Bun- desnetzagentur 2021; Haas 2021) – Tendenz weiter steigend. Auch die Nut- zung von 5G wird unter Smartphone-Nutzer*innen immer beliebter. Die Mobil- funkinfrastruktur von heute dient somit nicht mehr nur der Mobiltelefonie. Sie ist von immenser Bedeutung als Datennetz für mobile Internetanwendungen in einer sich mehr und mehr digitalisierenden Gesellschaft. Im Zuge der Digitalisierung werden neben dem vorhandenen Netz der Mobil- funkstandorte kleinere Mobilfunkanlagen mit einer Sendeleistung von weniger als 10 Watt EIRP an Bedeutung gewinnen. So genannte Kleinzellen dienen der 11 Ergänzung der bestehenden Netze zur Erhöhung der Kapazität und Übertra- gungsgeschwindigkeit an räumlich begrenzten Orten mit hoher Nachfrage. Sie werden zukünftig aber auch unmittelbar funktionale Aufgaben, wie zum Bei- spiel die Unterstützung beim vernetzten und autonomen Fahren, übernehmen. Somit werden Kleinzellen auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Mobil- funknetze sein. Vor diesem Hintergrund sagten die Mobilfunknetzbetreiber zu, dass sie mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zum Aus- bau der Kleinzellennetze innerhalb von sechs Monaten abschließen werden. Die Vereinbarung wurde zwischen den Verbänden und Unternehmen im De- zember 2020 unterzeichnet. Die Übereinkunft sieht die frühzeitige Einbindung der Kommunen beim Ausbau von Kleinzellennetzen vor und trägt zudem den Anforderungen eines möglichst effizienten Abstimmungsprozesses Rechnung (Deutsche Telekom Technik GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, Drillisch Netz AG 2020). Voraussetzung für die Nutzung der Mobilfunktechnologie für Sprach- und Datenservices sind Mobilfunkstandorte in den Kommunen. Um den Mobil- funk flächen- und bedarfsdeckend anbieten zu können, ist der fortlaufende Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in Form von Erweiterungen bestehender Standorte um neue Technologien (Funkstandards) sowie der Errichtung neuer Standorte nötig. Die Entwicklung der Infrastruktur erfordert gemäß der Selbstverpflichtung im Teilbereich „Kommunikation und Partizipation“ bzw. der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine entsprechende Zusammenarbeit der Netzbetreiber mit den Kommunen. Zudem legt die Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV), die August 2013 in Kraft getreten ist, in § 7a, Beteiligung der Kommunen, fest: „Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22.08.2013 errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzei- tig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaß- nahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen.“ Für die Um- setzung der Norm verweist die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Im- missionsschutz (LAI) der Umweltministerien in ihren Durchführungshinwei- sen (Stand September 2014) auf die untergesetzliche Mobilfunkvereinba- rung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbe- treibern. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass mit der Umsetzung der Mo- bilfunkvereinbarung die Anforderungen des § 7a, 26. BImSchV erfüllt wer- den. Damit wurde das in der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunk- netzbetreiber formulierte Vorgehen rechtlich verankert und auf andere Be- treiber von Hochfrequenzanlagen ausgeweitet. Entsprechend galten diese Regelungen auch für den Betrachtungszeitraum 2019–2021. Bestandteil der Selbstverpflichtung der Netzbetreiber ist ein regelmäßiges, un- abhängiges Monitoring der vereinbarten Maßnahmen. Seit 2002 wurden ent- sprechende Gutachten – anfangs jährlich, seit 2007 in einem zweijährlichen Turnus – durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Im mittlerweile zwölften Mobilfunkgutachten wird im Teilbereich „Kommunikation und Partizipation“ die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunk- netzbetreibern beim Ausbau der Mobilfunksendeanlagen im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2021 gemäß Selbstverpflichtung dargestellt. Die Frage- stellungen des Teilgutachtens zur Kommunikation und Partizipation entspre- chen grundsätzlich denen vorangegangener Gutachten. Somit wurde im Rah- men einer umfassenden Kommunalbefragung erneut geprüft, ob die Zusagen der Selbstverpflichtung zu den Abstimmungsprozessen mit den Kommunen hinsichtlich Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit bei der Standortplanung eingehalten werden, sowohl bei neuen Standorten 12 als auch bei bestehenden Sendeanlagen, die um einen neuen Funkstan- dard erweitert wurden, in welchem Umfang Konflikte bei der Standortplanung und beim Ausbau auftraten, ob und wie kommunale Standortvorschläge bei der Neuerrichtung von Sendeanlagen berücksichtigt wurden. In Anlehnung an die Fortschreibung der Selbstverpflichtung der Mobilfunk- netzbetreiber im Februar 2020 (Deutsche Telekom Technik GmbH, Te- lefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, Drillisch Netz AG 2020) und die Erweiterung um den Themenschwerpunkt „Kleinzellen“ wurde zudem die Einhaltung der Vereinbarungen für 2021 erstmals überprüft. Da in den meisten Kommunen bisher noch kein Roll-Out von Kleinzellen stattge- funden hat, wurde das Thema nicht in der umfassenden Kommunalbefra- gung erfasst. Ausgewählte Kommunen, auf deren Gemeindegebiet im Erhe- bungszeitraum Kleinzellen errichtet wurden, wurden anhand einer offenen telefonischen Befragung zu diesem Thema interviewt. 2. Methode 2.1 Befragungskonzept Für das vorliegende Gutachten wurden Städte und Gemeinden in einer schriftlichen Umfrage zum Untersuchungszeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2021 befragt. Wie bereits in der zurückliegenden Untersuchung wurde auch in der aktuel- len Kommunalbefragung bei den Ausbauaktivitäten zwischen neu errichte- ten und erweiterten Standorten differenziert. Diese Unterscheidung ist wich- tig, weil die entsprechenden Abstimmungsanforderungen variieren. Definition Neubau und Erweiterung Definition Neubau Bau einer neuen Sendeanlage eines Betreibers am Standort (kurz: Neubau) bedeutet die erstmalige Errichtung einer Sendeanlage an einem Standort durch einen Betreiber. Hierbei kann es sich um einen Mastneubau oder die erstmalige Errichtung einer Sende- anlage auf einem Gebäude handeln. Es kann sich aber auch um die erstmalige Errich- tung einer Sendeanlage des Betreibers an einem Standort handeln, der schon von ei- nem oder mehreren anderen Betreibern genutzt wird. Für die Errichtung an neuen Standorten ist ein standardisiertes Abstimmungsverfahren notwendig, das in der Selbst- verpflichtung 2001 und der Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern von 2001 geregelt ist. Dazu zählen u.a. Fristen sowie die Option der Benennung von Alternativstandorten. 13 Definition Erweiterung Erweiterung bestehender Sendeanlagen eines Betreibers am Standort (kurz: Erweite- rung) bedeutet die Hinzunahme eines neuen Funksystems durch einen Betreiber an ei- nem bestehenden Standort (Mast, Dach), an dem dieser Betreiber bereits andere Funk- systeme betreibt, z.B. die Erweiterung eines GSM-Standortes um die 5G-Infrastruktur. Die Abstimmungsverfahren für Erweiterungsstandorte unterliegen, ebenso wie Neubau- standorte, den Bestimmungen der Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzen- verbänden und den Mobilfunknetzbetreibern (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, Quam Group 3G, Mannesmann Mobilfunk GmbH, MobilCom Multimedia GmbH, VIAG Interkom GmbH & Co 2001). Es entfällt je- doch die Anzeige des Suchkreises sowie die Nennung von Alternativstandorten, da bei Bestandsstandorten die optimale Kombination aus funktechnischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Überlegungen vorausgesetzt werden kann. Auf Wunsch sind der Kom- mune die funktechnischen Erfordernisse und wirtschaftlichen Aspekte, welche hinter der Entscheidung stehen, näher darzulegen. Für die Befragung wurde ein standardisierter Fragebogen versendet. Dieser entsprach der Befragung aus dem Jahr 2019. Somit ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den vorherigen Befragungen von 2017 und 2019 gegeben. Die Kommunalbefragung enthielt auf dem vierseitigen Fragebogen Fragen zu den kommunalen Ansprechpersonen, zur Art der Ausbauaktivitäten, zum Neu- bau und zur Erweiterung von Standorten, zu Konflikten und zum Konfliktma- nagement sowie zur Kommunikation und Partizipation, basierend auf den In- halten der Selbstverpflichtung und Mobilfunkvereinbarung (vgl. Fragebogen in Anhang 1). Die Fragebögen wurden wie in der Vorbefragung von 2019 per Post an die Kommunen verschickt. Diese konnten ihre Antworten postalisch oder elektronisch per Scan einreichen. Zusätzlich wurde die Bearbeitung per On- line-Tool über die Internetseite des Difu ermöglicht. Auf einen entsprechenden Link wurde im postalischen Anschreiben aufmerksam gemacht. 2.2 Auswahlverfahren In die Auswahl der zu befragenden Kommunen gingen alle Städte und Ge- meinden mit mindestens 5.000 Einwohner*innen ein. Die Einwohnerzahlen wurden dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes mit Stand 31.12.2020 entnommen (Destatis 2020). Aus dieser Gesamtauswahl wurden alle 713 Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner*innen in einer Vollerhebung erfasst, wobei in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg die insgesamt 19 Bezirke angeschrieben wurden. Aus den 2.251 Städten und Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Ein- wohner*innen wurde eine Zufallsstichprobe von 1.000 gezogen. Somit wurde in dieser Größenklasse knapp die Hälfte der Kommunen angeschrieben. Bezogen auf die Gesamtauswahl von 2.913 Städten, Gemeinden und Bezir- ken mit über 5.000 Einwohner*innen in Deutschland ergibt sich mit 1.713 versendeten Fragebögen eine Abdeckungsquote von 59 %, die im Zuge der Befragung adressiert wurden. 2.3 Befragungsdurchführung und Rücklauf Die Befragung für das Mobilfunkgutachten 2021 wurde in einem sechswö- chigen Zeitraum im Oktober und November 2021 durchgeführt. Anfang No- vember wurden die bis dato nicht antwortenden Adressaten erneut posta- lisch angeschrieben, um auf eine Verlängerung der Befragungsfrist um wei- tere zwei Wochen hinzuweisen. 14 Angeschrieben wurden jeweils die Mobilfunkbeauftragten der Kommunen. Die Namen und Adressen der Mobilfunkbeauftragten der Städte mit mehr als 20.000 Einwohner*innen wurden aus der Datenbank eines Netzbetreibers ge- zogen und, wenn fehlend, durch die Adressen aus den Vorgutachten ergänzt. Da kleinere Kommunen deutlich seltener eigene Mobilfunkbeauftragte be- schäftigen, wurden innerhalb der Stichprobe der Kommunen zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner*innen die Bürgermeister*innen adressiert, da diese die Standortabstimmungen mit den Netzbetreibern oftmals selber übernehmen. Am Ende des Befragungszeitraums lagen insgesamt 468 Fragebögen der Kommunalbefragung vor. Damit sank die Rücklaufquote auf 27 % bezogen auf die Stichprobe gegenüber dem Vorgutachten von 2019 (29 %). Allerdings stieg die Rücklaufquote leicht im Vergleich zum Vorgutachten von 2017 (26 %) an. Insgesamt haben 363 Kommunen mit Ausbauaktivitäten die Um- frage beantwortet (vgl. Tab. 1). Somit liegt die Rücklaufquote aktiver Kommu- nen bei 21 %, was der Rücklaufquote der Befragung zum Gutachten von 2019 entspricht. Dieser Rücklauf ermöglicht es den Gutachter*innen, an- hand der Befragungsergebnisse belastbare und repräsentative Rück- schlüsse auf die Kommunikation zum Mobilfunknetzausbau in der Gesamt- heit der Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohner*innen zu ziehen. In den Klein- und Mittelstädten bis 20.000 Einwohner*innen liegt die Rück- laufquote aktiver Kommunen mit 15 % (vgl. Tab. 1) einen Prozentpunkt unter dem Niveau von 2019. Der Rücklauf aktiver Mittelstädte (>20.000 bis 50.000 Einwohner*innen) ist anteilig auf dem Niveau von 2019: Die Quote liegt er- neut bei 26 %. Bei großen Großstädten (über 200.000 Einwohner*innen) hat sich der Rücklauf um 7 Prozentpunkte erhöht im Vergleich zu 2019 (35 %). Ein deutlicher Anstieg der Rücklaufquote ist ebenfalls bei Mittel- und Groß- städten (>50.000 bis 200.000 Einwohner*innen) zu verzeichnen mit 41 % (im Vergleich zu 31 % im Vorgutachten). Eine hohe Beteiligungsquote von 50 % der Befragten wie im Jahr 2011 konnte in diesem wie in den beiden Vorgutachten von 2017 und 2019 nicht erreicht werden. Bereits im Vorgutachten 2019 wurde die geringe Beteili- gung mit einem mutmaßlich gesunkenen „Leidensdruck“ und einer geringen Priorität des Themas Mobilfunk in den Kommunen in Verbindung gebracht (Hoch/Lange 2020: 12). Dass die Beteiligung in diesem Jahr im Vergleich zu den beiden Gutachten von 2017 und 2019 in etwa gleichgeblieben ist, spricht für eine insgesamt wenig dynamische Situation. Zwar mag das Thema Mobilfunk im Zuge der Diskussion um die neue Mobilfunkgeneration 5G an Bedeutung gewonnen haben, gleichzeitig ist die Konfliktivität jedoch weiterhin niedrig, was ebenfalls eine Auswirkung auf die Beteiligungsbereit- schaft oder aber auch auf die zur Verfügung stehende Kapazität der kommu- nalen Mobilfunkbeauftragten haben kann, sich mit der Befragung auseinan- derzusetzen. Ein besonderes Ereignis in 2020 und 2021 war zudem die Co- vid-19-Pandemie. Aufgrund der gesundheitlichen Krisensituation gerieten Kommunen bei der Erledigung freiwilliger Aufgaben zunehmend unter Per- sonal- und Zeitdruck. Dies stellt einen weiteren Einflussfaktor auf die Beteili- gungsquote dar. 15 Einwoh- ner*innen Angeschrie- ben Rücklauf Davon Kommunen mit Ausbauaktivitäten (aktive Kommunen) Rücklaufquote (aktive Kommunen) 5.000 bis 20.000 1.000 239 148 15 % > 20.000 bis 50.000 511 142 131 26 % > 50.000 bis 200.000 151 65 62 41 % > 200.000 51* 22 22 43 % Gesamt 1.713 468 363** 21 % * Inkl. zwölf Bezirke in Berlin ** Abweichende Angaben für die Stichprobengrößen in den Abbildungen beziehen sich jeweils auf die tatsächliche Zahl der Antworten je Frage. Zu erwähnen ist, dass von den insgesamt 468 eingereichten Fragebögen 326 über das bereitgestellte Online-Tool bearbeitet wurden. Somit machen über zwei Drittel der teilnehmenden Kommunen von dieser komfortablen digitalen Möglichkeit Gebrauch, an der Befragung teilzunehmen. Die Übertragung des Fragebogens in eine webbasierte Variante hat sich damit erneut als sinnvolle Ergänzung zur postalischen Befragung erwiesen, gerade auch, da sich die Rücklaufquote der online versendeten Fragebögen im Vergleich zum Vorjahr (2019 mit 218 Rückläufen) erhöht hat. 2.4 Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten Nach Abschluss der Kommunalbefragung wurden die Daten der postalisch oder per Scan eingereichten Fragebögen elektronisch erfasst und mit den exportierten Daten des Online-Tools in einen gemeinsamen Datensatz zu- sammengeführt. Dieser wurde anschließend auf Vollständigkeit, Plausibilität und Doppelnennungen geprüft. Für weitergehende Analysen wurden Ein- wohnerzahlen ergänzt, um eine Auswertung der Daten nach Stadtgrößen- klassen vornehmen zu können. Fragebögen der Kommunen ohne Ausbauak- tivitäten wurden lediglich zur statistischen Hochrechnung von erfolgten Inf- rastrukturmaßnahmen im Betrachtungszeitraum hinzugezogen. Die Beant- wortung weitergehender Fragen war für die betreffenden „nicht aktiven“ Kommunen weder vorgesehen, noch wurden diese im Zusammenhang mit dem Gutachten ausgewertet. Die Daten wurden daraufhin entlang der einzelnen Abfragen des Fragebo- gens statistisch ausgewertet und grafisch aufbereitet. Differenzierte Ergeb- nisse nach Gemeindegrößenklassen oder Ausbautyp (Neubau, Erweiterung) werden in den Darstellungen kenntlich gemacht. Soweit inhaltlich relevant und wegen gleicher Antwortkategorien zulässig, werden Vergleiche mit den Ergebnissen der Gutachten aus den Jahren 2017 und 2019 vorgenommen. Tab. 1: Rücklauf der Kommunal- befragung 2021 16 3. Ergebnisse der Umfrage bei Städten und Gemeinden 3.1 Kommunale Ansprechperson Für eine effiziente und zielführende Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Kommunen sind verantwortliche Ansprechpersonen, die eindeutig be- nannt sind, auf beiden Seiten von großer Bedeutung. So verlaufen die Ver- fahren der kommunalen Beteiligung beim Netzausbau insbesondere dann routiniert, wenn es kommunale Mobilfunkbeauftragte gibt, an die die Infor- mationen zur Standortplanung und zum -ausbau adressiert werden können. 60 % der Kommunen geben an, über zentrale Mobilfunkbeauftragte zu verfü- gen. In weiteren 16 % der Fälle sind mehrere Personen mit der Mobilfunk- Abstimmung betraut. Somit gibt es in drei von vier Kommunen klare An- sprechpersonen für die Mobilfunkthematik, zum Teil aber auch in Aufgaben- teilung. Dagegen geben insgesamt 24 % der Befragten an, dass es in ihrer Kommunen keine*n Beauftragte*n für den Mobilfunk gibt oder sie im Einzel- fall keine Kenntnis darüber haben (vgl. Abb. 1). Vorhandensein einer*s zentralen kommunalen Mobilfunkbeauftragten Frage 2 60% 16% 21% 3% Ja, einen zentralen Nein, mehrere Nein, keinen Weiß nicht Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 362 Abb. 1: 17 Überdurchschnittlich viele kleine Kommunen haben, wie bereits im Vorgut- achten, weiterhin keine eigens benannte Ansprechperson. Dies ist im Zusam- menhang mit der in kleinen Städten und Gemeinden nur sehr selten auftre- tenden Neubau- und Erweiterungstätigkeit zu sehen (siehe Kap. 3.2). An- sprechperson für die Mobilfunknetzbetreiber ist in diesen Fällen der oder die Hauptverwaltungsbeamt*in bzw. Bürgermeister*in. Dies betrifft in der Grö- ßenklasse 5.000 bis 20.000 Einwohner*innen 28 %, in der Größenklasse >20.000 bis 50.000 Einwohner*innen 23 % der Kommunen (vgl. Abb. 2). In den drei Größenklassen mit bis zu 200.000 Einwohner*innen ist der Anteil der Kommunen mit einer Ansprechperson im Vergleich zum Gutachten 2019 jeweils zurückgegangen. Der Anteil an mehreren Ansprechpersonen ist dafür jeweils gestiegen (Abb. 3). Besonders in kleinen Städten und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohner*innen ist weiterhin ein Rückgang der Zahl der Kom- munen mit Ansprechpersonen zu beobachten. Im Vorjahr 2019 hat die überwiegende Mehrheit (89 %) der Großstädte mit mehr als 200.000 Einwohner*innen angegeben, einen zentralen Mobilfunk- beauftragten zu haben. In 2021 ist ein deutlicher Bruch zu erkennen. Der An- teil derer mit einer zentralen Ansprechperson ist im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozentpunkte gesunken. Dementgegen gaben 32 % der Städte an, meh- rere Ansprechpersonen zu haben. Damit ist der Trend aus den Jahren, in de- nen der Anteil der Kommunen mit mehreren Ansprechpersonen gewachsen war (2015 mit 17 % und 2017 mit 21 %), wieder erkennbar. Die Verantwortung für das Thema wird damit auf mehrere Schultern verteilt. Vorhandensein einer*s zentralen kommunalen Mobilfunkbeauftragten nach Größenklasse Frage 2 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 56% 60% 69% 59% 14% 16% 16% 32% 28% 23% 6% 4% 2% 1% 8% 4% 0% 25% 50% 75% 100% 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen G em ei nd eg rö ße nk la ss e Ja, einen zentralen Nein, mehrere Nein, keinen Weiß nicht n = 362 n= 22 n= 62 n= 131 n= 147 Abb. 2: 18 3.2 Zahl der abgestimmten neuen und erweiterten Standorte Für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2021 wurden im Rahmen der Befra- gung von den aktiven Kommunen Sendeanlagen an 3.698 Standorten neu gebaut oder erweitert. Damit wurden von den Kommunen 578 Fälle von Aus- bauaktivitäten mehr genannt als 2019 bei einer ähnlichen Anzahl eingereich- ter Befragungsbögen. Differenziert nach Ausbauart wurden von den teilneh- menden Städten und Gemeinden insgesamt 2.654 Erweiterungen sowie 773 Standortneubauten angegeben. Da ein Teil der Kommunen nicht zwischen Neubau und Erweiterung unterscheiden konnte, liegt die Gesamtzahl der Ausbauaktivitäten höher als die Summe der Einzelangaben „Neubau“ und „Erweiterung“. Zudem bestand für die Bearbeitenden des Fragebogens die Möglichkeit, Angaben möglichst realitätsnah einzuschätzen, sofern keine ge- nauen Daten vorlagen. Somit basieren die Angaben zur Zahl der Standorte in den Städten und Gemeinden zum Teil auf Schätzungen. Diese im Rahmen der quantitativen Befragung der Kommunen erhobenen Daten können dem- nach von den Daten der Mobilfunknetzbetreiber abweichen. Es liegt auf der Hand, dass in Kommunen mit höherer Einwohnerzahl deutlich mehr Standorte ausgebaut wurden. Eine Betrachtung in absoluten Zahlen verdeutlicht, welch unterschiedliches Ausbauaufkommen in den Kommunen in Abhängigkeit von ihrer Größe betreut wird. Mit 96 % wurde in der überwie- genden Mehrheit der kleinen Städte und Gemeinden (5.000 bis 20.000 Ein- wohner*innen) zwischen einem und fünf Standorte errichtet oder erweitert (vgl. Abb. 4). Auch in Städten und Gemeinden mit >20.000 bis 50.000 Ein- wohner*innen wurden nach Angaben der Befragten hauptsächlich bis zu fünf Standorte errichtet oder erweitert (ihr Anteil lag bei zwei Drittel). In der größ- ten Größenklasse hingegen wurden im Betrachtungszeitraum von zwei Jah- ren mehrheitlich mehr als 50 Standorte neu gebaut oder erweitert. Vorhandensein einer*s zentralen kommunalen Mobilfunkbeauftragten nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 2 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 59% 61% 56% 73% 63% 60% 73% 75% 69% 74% 89% 59% 18% 10% 14% 8% 12% 16% 18% 13% 16% 21% 5% 32% 23% 28% 28% 17% 22% 23% 4% 8% 6% 5% 1% 1% 2% 2% 3% 2% 4% 4% 8% 5% 5% 5% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Ja, einen zentralen Nein, mehrere Nein, keinen Weiß nicht 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen 5.000 - 20.000 Einwohner*innen n = 347 (2017), 363 (2019), 362 (2021) Abb. 3: 19 Die Daten der Befragung wurden auf Ausreißer hin untersucht und entspre- chend bereinigt2, um diese anschließend auf die Gesamtheit der deutschen Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen hochrechnen zu können3. Gemäß der Hochrechnung auf von den Kommunen genannten Zahlen wur- den im Zeitraum Juli 2019 bis Ende Juni 2021 schätzungsweise rund 3.200 Standorte neu errichtet sowie leicht aufgerundet 9.400 Standorte um aktu- elle Funkstandards erweitert. Im vorangegangenen Zweijahreszeitraum wurde von rund 3.000 Neubauten und 8.000 Standorterweiterungen ausge- gangen (Hoch/Lange 2020: 16). Die Zahl neu errichteter Standorte liegt nach dieser Hochrechnung mit einer Differenz von ca. 200 Standorten über dem Niveau des vorangegangenen Betrachtungszeitraums. Der Zahl der erweiter- ten Standorte von Sendeanlagen stieg nach den Schätzungen in diesem Gut- achten um ca. 1.400 Standorte im Vergleich zu 2019. Nach dieser Schätzung ist sowohl die Zahl der neu errichteten Standorte als auch die Zahl der Erwei- terungen im Untersuchungszeitraum gegenüber der Voruntersuchung ge- stiegen. Die Ausbauaktivität hat sich somit insgesamt erhöht. Die zeitliche Entwicklung der Standortzahlen lässt sich einwohnerbezogen über das Verhältnis von Neubauaktivitäten je 10.000 Einwohner*innen abbil- den (vgl. Abb. 5). Insgesamt wurden in den Städten und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen im Mittel 0,45 Standorte je 10.000 Einwohner*in- nen neu abgestimmt. Dieser Wert liegt über dem Wert im Vorgutachten, was 2 Dazu wurde die Zahl der Standorte (Neubau und erweitert) je 10.000 Einwohner*innen der Stadt oder Gemeinde berechnet. Lagen die Standortzahlen mehr als zwei Stan- dardabweichungen über dem Mittelwert innerhalb der betrachteten Gemeindegrößen- klasse, wurden die Angaben als statistische Ausreißer betrachtet und für die Hochrech- nung nicht hinzugezogen. Beim Neubau und den Erweiterungen betraf das jeweils 13 Angaben. 3 Die Hochrechnung berücksichtigt die Verteilung der Ausbauaktivitäten auf die einzel- nen Gemeindegrößenklassen sowie den jeweiligen Anteil der Stichprobe in Relation zum gesamten Bestand deutscher Kommunen. Das Ergebnis ist hier und im Folgen- den als Näherungswert zu betrachten. Verteilung neuer und erweiterter Standorte nach Größenklassen Frage 1 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 347 (2021) 64% 28% 5% 32% 42% 13% 4% 23% 25% 5% 5% 33% 18% 3% 20% 23% 5% 55% 0% 25% 50% 75% 100% 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen An te il de r K om m un en Gemeindegrößenklasse > 50 Standorte 20 - 50 Standorte 11 - 20 Standorte 6 - 10 Standorte 3 - 5 Standorte 1 - 2 Standorte Abb. 4: 20 vor allem auf einer höheren Neubauquote in den kleinen Kommunen zurück- zuführen ist. Der Wert liegt dort bei knapp 1,09 je 10.000 Einwohner*innen. Insgesamt befindet sich der Neubau von Standorten in den letzten Jahren auf einem niedrigen Niveau. Dies wird deutlich, wenn man den Vergleich zu den 2000er-Jahren sucht: So lag etwa im Zeitraum 2002 bis 2004 über alle Grö- ßenklassen hinweg das Mittel noch bei 3,3 errichteten Standorten pro 10.000 Einwohner*innen (vgl. Grabow et al. 2005: 21). Es zeigt sich, dass der Neubau von Standorten, auf 10.000 Einwohner*innen gerechnet, im Betrachtungszeitraum umso höher ausfällt, je kleiner die Stadt ist (Abb. 5 und Abb. 6). Insbesondere die Gemeinden von 5.000 bis 20.000 Ein- wohner*innen heben sich ab. Bei der Erweiterung von Standorten zeigt sich kein eindeutiger Zusammenhang mit der Stadtgröße (vgl. Abb. 6). Der um Aus- reißer bereinigte Mittelwert der Erweiterungen liegt mit 1,83 Standorten je 10.000 Einwohner*innen in der Größenklasse 5.000 bis 20.000 Einwohner*in- nen wieder über den Werten von 1,28 bis 1,54 in den anderen Größenklassen. Somit machen Erweiterungen nach wie vor den größeren Teil der Mobilfunk- ausbauaktivitäten aus: Nach der Hochrechnung kommen im Betrachtungs- zeitraum auf einen neu errichteten Standort knapp drei Standorte, die um neue Funktechnologien erweitert wurden. Damit hat sich das Verhältnis von Neubauten zu Erweiterungen leicht vergrößert: So lag das Verhältnis bereits 2015 bei rund eins zu vier, 2017 bei nur eins zu mehr als drei und 2019 bei eins zu zweieinhalb. Spannweiten der Zahl der abgestimmten neuen Standorte von Juli 2017 bis Juni 2021 pro 10.000 Einwohner*innen (ohne Ausreißer) Frage 1 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 20 17 20 19 20 21 20 17 20 19 20 21 20 17 20 19 20 21 20 17 20 19 20 21 Za hl d er S ta nd or te p ro 10 .0 00 E in w oh ne r* in ne n Jahr / Gemeindegrößenklasse von bis Mittel 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen Abb. 5: 21 3.3 Information über Pläne zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in den Kommunen Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung inklusive der Fortschreibungen haben die Mobilfunkbetreiber die Zusage gegeben, die Kommunen hinsichtlich der Planungen zum Mobilfunkinfrastrukturausbau miteinzubeziehen. Dazu ge- hört, dass die Kommunen über den aktuellen Stand des Ausbaus der jeweili- gen Netzinfrastruktur sowie den Planungsstand neuer Anlagen zu informie- ren sind. Diese Informationen können von der internetbasierten Standortda- tenbank für den kommerziellen Mobilfunk von der Bundesnetzagentur abge- rufen werden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deutsche Telekom Technik GmbH, Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. KG, Vodafone GmbH 2020). Vorange- gangene Mobilfunkgutachten (vgl. Hoch/Lange 2020; Soike 2018; Grabow et al. 2016; Birk et al. 2014; Grabow et al. 2012) bestätigten regelmäßig, dass die Informationsbereitstellungs- sowie Abstimmungsprozesse zwischen Netzbetreibern und Kommunen im weitaus größten Teil der Fälle funktionie- ren. Im hier vorliegenden Gutachten wurde geprüft, ob dieses hohe Niveau auch im Zweijahreszeitraum zwischen Juli 2019 und Juni 2021 beibehalten werden konnte. Dabei wurde erneut zwischen Neubau von Standorten und der Erweiterung von Standorten unterschieden. Information der Betreiber über Pläne zum Neubau von Standorten Die aktuelle Umfrage zeigt, dass weiterhin ein sehr hoher Anteil der Kommu- nen immer oder häufig über Pläne der Netzbetreiber informiert wird. Hin- sichtlich der Information der Kommune über Pläne zum Neubau von Mobil- funkanlagen geben über alle Stadtgrößenklassen hinweg 54 % der Befragten an, in jedem Fall eines geplanten Neubaus von den Netzbetreibern unterrich- tet worden zu sein. Weitere 30 % berichten, Informationen zu Standortneu- bauten zumindest häufig erhalten zu haben. 15 % – und damit 2 Prozent- punkte mehr als im Vorgutachten – geben an, entsprechende Informationen Spannweiten der Zahl der abgestimmten neuen und erweiterten Standorte im Jahr 2021 pro 10.000 Einwohner*innen (ohne Ausreißer) Frage 1 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Er w ei te ru ng N eu ba u Er w ei te ru ng N eu ba u Er w ei te ru ng N eu ba u Er w ei te ru ng N eu ba u Za hl d er S ta nd or te p ro 10 .0 00 E in w oh ne r* in ne n Art des Mobilfunkausbaus / Gemeindegrößenklasse von bis Mittel 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen Abb. 6: 22 selten erhalten zu haben (vgl. Abb. 7). 1 Prozent gibt an, nie informiert worden zu sein. Dies entspricht einer Verringerung im Vergleich zum Vorgutachten, wo 2 Prozent angegeben haben, nie Informationen zu errichtenden Standor- ten erhalten zu haben.4 Im Vergleich zu den Gutachten 2017 und 2019 zeigt sich ein heterogenes Bild in Bezug auf die zeitliche Entwicklung der Informationsbereitstellung zu Neubauplänen nach Stadtgrößenklasse. Die sehr gute Informationslage in al- len Größenklassen der Städte und Gemeinden nahm im Zeitablauf weiter ab. In den Größenklassen mit mindestens 50.000 Einwohner*innen bis mehr als 200.000 Einwohner*innen ist ein starker Rückgang zu verzeichnen. Dort sank der Anteil der Befragten, die immer informiert wurden, jeweils um 17 Prozent- punkte gegenüber 2019. Dafür stieg der Anteil dieser drei Größenklassen, die angegeben haben, häufig informiert worden zu sein, in 2021 im Vergleich zu 2019 (um 18 Prozentpunkte bei über 200.000 Einwohner*innen, 9 Prozent- punkte bei bis zu 200.000 Einwohner*innen sowie 14 Prozentpunkte bei bis zu 50.000 Einwohner*innen). Bei Städten und Gemeinden mit 5.000–20.000 Einwohner*innen ist lediglich ein Rückgang um 2 Prozentpunkte gegenüber 2019 zu verzeichnen. Wird dies allerdings mit den Angaben aus 2017 vergli- chen, ist die Differenz mit 19 Prozentpunkten hoch (vgl. Abb. 8). 4 Die Werte sind fehlerbereinigt: Zehn Befragte gaben hier „nie“ an, jedoch gab es in die- sen Fällen keine Neubauaktivitäten. Die Antworten wurden demnach als „nicht zutref- fend, es fand kein Neubau statt“ gewertet. Information der Kommune über Pläne zum Bau von Sendeanlagen durch die Netzbetreiber Frage 4 54% 30% 15% 1% Immer Häufig Selten Nie Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 296 Abb. 7: 23 Information der Betreiber über Pläne zur Erweiterung von Standor- ten Bezüglich der Bereitstellung der Netzbetreiber von Informationen über Pläne zur Erweiterung von Sendeanlagen zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der In- formation über Neubaupläne. Auch hier geben 83 % der befragten kommuna- len Mobilfunkbeauftragten an, entsprechende Informationen der Netzbetrei- ber immer oder häufig erhalten zu haben. Im Vergleich zur Vorbefragung sind dies 2 Prozentpunkte weniger. 16 % erhielten diese Informationen gemäß der Befragung selten, 2 Prozent nie (vgl. Abb. 9). Im Vergleich zur Vorbefragung er- hielten die Kommunen auch die Information zur Erweiterung somit insgesamt seltener. In der Vorjahresbefragung gaben 12 % an, selten über Pläne zu Erwei- terungen informiert worden zu sein, 3 % nie (Hoch/Lange 2020). Information der Kommune über Pläne zum Bau neuer Sendeanlagen durch die Betreiber nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 4 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 71% 54% 52% 66% 77% 60% 73% 69% 52% 53% 58% 41% 12% 23% 26% 27% 17% 31% 26% 24% 33% 47% 32% 50% 17% 19% 21% 5% 6% 8% 2% 7% 15% 11% 9% 4% 2% 2% 1% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Immer Häufig Selten Nie 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen 5.000 - 20.000 Einwohner*innen n = 248 (2017), 278 (2019), 296 (2021) Abb. 8: 24 Vergleicht man die Bereitstellung der Netzbetreiber von Informationen über Er- weiterungspläne mit den vorangegangenen Umfragen 2019 und 2017 (vgl. Abb. 10) so zeigt sich, dass eine Abnahme in allen Größenklassen erfolgt ist. In den drei größeren Einwohnerklassen hatte sich die von den Befragten angege- bene Informationslage in 2017 merklich verbessert, allerdings konnte diese Entwicklung 2019 und 2021 nicht weiter fortgesetzt werden. In der kleinsten Größenklasse der Städte und Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohner*in- nen gaben Kommunen bereits in den Vorjahren an, seltener über Ausbaupläne informiert worden zu sein. Dieser Trend hat sich verstärkt. 2021 gaben lediglich 44 % der Befragten an, immer Informationen über Pläne zur Erweiterung von Standorten erhalten zu haben, 9 Prozentpunkte weniger als noch 2017. Auffällig bleibt nach wie vor, dass in den Großstädten über 200.000 Einwoh- ner*innen die dortigen Mobilfunkbeauftragten die Planungen der Netzbetrei- ber in Relation offenbar seltener immer erhalten als die in den kleineren Stadtgrößenklassen – sowohl was Erweiterungs- als auch Neubaupläne be- trifft (vgl. Abb. 9 und Abb. 10). Eine Ursache könnte angesichts einer hohen Anzahl an Anlagen und Ausbauaktivitäten in den Großstädten eine gewisse Unsicherheit sein, ob tatsächlich in jedem Fall über entsprechende Pläne in- formiert wurde. Information der Kommune über Pläne zur Erweiterung von Sendeanlagen durch die Netzbetreiber Frage 4 45% 38% 16% 2% Immer Häufig Selten Nie Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 327 Abb. 9: 25 Betrachtet man die Informationsbereitstellung der Betreiber differenziert nach Neu- und Erweiterungsplänen, zeigt sich erneut, dass die Befragten anteilig häufiger angeben, immer über Neubaupläne als immer über Erweiterungs- pläne informiert zu werden. Dagegen ist der Anteil der Nennung „häufig“ bei Neubauplänen tendenziell geringer als bei den erhaltenen Informationen zu Er- weiterungsplänen. Somit ergeben sich ähnliche Werte bei der Informationsbe- reitstellung zu Neubau- sowie Erweiterungsplanungen, sofern man die Anga- ben zu „immer“ und „häufig“ zusammenfasst. Im Vergleich zu 2019 liegt eine Verbesserung des Anteils der Nennung „häufig“ bei der kleinsten Größen- klasse bei der Neubauplanung vor mit 26 % (2019 gaben nur 23 % an „häufig“ über die Neubauplanung informiert zu werden). Dieser Wert liegt auf gleichem Niveau wie der zur Erweiterungsplanung (vgl. Abb. 11). Information der Kommune über Pläne zur Erweiterung von Sendeanlagen durch die Betreiber nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 4 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 63% 53% 44% 72% 56% 48% 61% 63% 43% 44% 53% 38% 20% 29% 26% 21% 27% 40% 38% 34% 51% 56% 42% 57% 14% 14% 27% 6% 15% 11% 2% 3% 7% 5% 5% 4% 5% 3% 1% 2% 2% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Immer Häufig Selten Nie 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen 5.000 - 20.000 Einwohner*innen n = 323 (2017), 317 (2019), 327 (2021) Abb. 10: 26 Die Bereitstellung von Informationen über Neubau- und Erweiterungspläne bewegt sich insgesamt auf einem hohen Niveau. Die teilweise höheren Werte der Vorbefragung werden im diesjährigen Gutachten allerdings nicht erreicht. Sowohl was Neubau- als auch Erweiterungspläne angeht, hat sich die Informa- tionsbereitstellung nach Angabe der Befragten verschlechtert. Auch in größe- ren Städten ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zu den Vorbefragungen von 2019 und 2017 gaben die Kommunen vermehrt an, nur „häufig“ oder „selten“ über die Neu- und Erweiterungsplanung informiert wor- den zu sein (vgl. Abb. 10). Vor allem in Städten mit über 200.000 Einwohner*in- nen ist eine solche Bewertung zu beobachten, hier gaben 5 % bei Neubau und 9 % bei Erweiterung an, „selten“ informiert worden zu sein (vgl. Abb. 11) (2019 gab dies keine Kommune bei Neubau und lediglich 6 % bei Erweiterung an) (Hoch/Lange 2020). Diese Verschiebung bei Großstädten steht möglicher- weise im Zusammenhang mit dem deutlichen Rückgang an zentralen An- sprechpersonen für das Thema Mobilfunk (Abb. 3). Ein positiver Zusammen- hang zwischen dem Vorhandensein einer zentralen Mobilfunkbeauftragten bzw. eines zentralen -beauftragten und der Angabe der Befragten, zu Erweite- rung und Neubau informiert worden zu sein, besteht und ist statistisch signifi- kant. Nicht ausreichend klar definierte Verantwortlichkeiten in den Kommunen können dies allerdings nur zum Teil erklären. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden kommt hinzu, dass der Kommunikationsprozess zwischen Kom- munen und Netzbetreibern aufgrund der Seltenheit eines Abstimmungserfor- dernisses nicht eingespielt ist. Kleinere Kommunen haben meist keinen zent- ralen Ansprechpartner angesichts der geringen Anzahl an Baumaßnahmen. Das Ausbauaufkommen beläuft sich dort zumeist auf einen einzigen Standort. Die niedrigeren Werte spiegeln somit nicht unbedingt eine geringere Zuverläs- sigkeit der Informationsbereitstellung der Mobilfunknetzbetreiber gemäß der Selbstverpflichtung wider. Sie können auch dadurch erklärt werden, dass die Informationen über Pläne zum Neubau oder der Erweiterung von Anlagen die verantwortlichen Personen in den Kommunen – aufgrund fehlender Routine in der Abstimmung – seltener erreichen. Information der Kommune über Pläne zum Bau und zur Erweiterung von Sendeanlagen durch die Betreiber nach Größenklasse Frage 4 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 52% 44% 60% 48% 52% 43% 41% 38% 26% 26% 31% 40% 33% 51% 50% 57% 21% 27% 8% 11% 15% 7% 9% 5% 2% 3% 1% 2% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Immer Häufig Selten Nie Erweiterung Neubau Erweiterung Neubau Erweiterung Neubau Erweiterung Neubau > 200.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen 5.000 - 20.000 Einwohner*innen n = 296 (Neubau), 327 (Erweiterungen) Abb. 11: 27 Rechtzeitigkeit der Informationsbereitstellung In der Selbstverpflichtung der Netzbetreiber wird den Kommunen weiterhin zugesichert, dass nach der erfolgten Information über einen geplanten neuen oder erweiterten Mobilfunkstandort ausreichend Zeit zur Stellungnahme sei- tens der Kommune eingeräumt wird. Gemäß der Verbändevereinbarung zwi- schen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetrei- bern gehen beide Seiten davon aus, dass das gesamte Abstimmungsverfah- ren innerhalb von acht Wochen abgeschlossen wird (vgl. Deutscher Städte- tag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, DeTe- Mobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, Quam Group 3G, Mannesmann Mobilfunk GmbH, MobilCom Multime- dia GmbH, VIAG Interkom GmbH & Co 2001). Handelt es sich um neu zu errichtende Mobilfunkanlagen der Netzbetreiber, haben die Kommunen innerhalb des zugesicherten Zeitraums die Möglich- keit, Einwände vorzubringen bzw. ihrerseits Standortalternativen vorzuschla- gen. Auch bei der Erweiterung von Standorten kann Gesprächsbedarf ange- zeigt werden, sofern in den Kommunen dahingehender Bedarf besteht. In der aktuellen Befragung wurde erneut geprüft, ob den Städten und Gemeinden die Informationen der Netzbetreiber jeweils so rechtzeitig vorlagen, dass ihnen ausreichend Zeit für Stellungnahmen bzw. Reaktionen blieb. Der weitaus größte Teil der befragten Kommunen gibt an, bei anstehenden Standortneuerrichtungen sowie -erweiterungen rechtzeitig für eine eigene Re- aktion oder Stellungnahme informiert worden zu sein. Das betrifft im Durch- schnitt über alle Größenklassen beim Neubau und bei Erweiterungen gut 70 % der Befragten. Der Anteil derer, die nicht rechtzeitig informiert wurden, ist im Vergleich zum Vorgutachten beim Neubau gleichgeblieben bzw. bei Erweite- rungen um 1 Prozentpunkt gestiegen. Allerdings ist der Anteil derer, die nicht wissen, ob die Informationen rechtzeitig bereitgestellt wurden, im Vergleich zum Betrachtungszeitraum von 2019 beim Neubau um 2 Prozentpunkte ge- stiegen und bei Erweiterungen um 1 Prozentpunkt gesunken (vgl. Abb. 12). Rechtzeitige Informationsbereitstellung der Betreiber für eine ausreichende kommunale Stellungnahme zum Bau neuer und zur Erweiterung von Sendeanlagen im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 5 n = 311 (Neubau 2017), 321 (Neubau 2019), 361 (Neubau 2021), 341 (Erweiterung 2017), 332 (Erweiterung 2019), 361 (Erweiterung 2021) 80% 75% 74% 81% 71% 70% 4% 6% 6% 7% 11% 12% 16% 19% 21% 12% 18% 17% 0% 25% 50% 75% 100% R el at iv er A nt ei l d er K om m un en Neubau Erweiterung Weiß nicht Nein Ja 2017 2019 2021 2017 2019 2021 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 Abb. 12: 28 Wie auch schon im Vorgutachten festgestellt, nimmt die Rechtzeitigkeit bzw. die Kenntnis über die Rechtzeitigkeit von Informationen der Betreiber ab, je kleiner die Kommune ist. So sehen sich die kommunalen Mobilfunkbeauftrag- ten der Großstädte mit mehr als 200.000 Einwohner*innen zu 86 % rechtzeitig über den Neubau von Anlagen informiert, während dies in der kleinsten Grö- ßenklasse der Städte und Gemeinden von 5.000 bis 20.000 Einwohner*innen bei Erweiterungen lediglich auf 63 % und bei Neubau auf 71 % zutrifft (vgl. Abb. 13). Zudem ist hier und bei Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis 50.000 der Anteil der Angabe „weiß nicht“, der auf rund ein Fünftel der Befrag- ten zutrifft, der höchste aller Größenklassen (vgl. Abb. 13). Dies kann darin be- gründet sein, dass die Abstimmung zwischen Netzbetreibern und kleineren Kommunen wegen des absolut gesehen geringen Ausbauaufkommens weni- ger routiniert verläuft und dies dadurch verstärkt wird, dass dort seltener dezi- dierte Beauftragte für den Mobilfunkausbau benannt sind (vgl. Abb. 2). Dabei kann das Ergebnis nicht die Frage beantworten, ob die Betreiberinfor- mationen in einem Teil der meist kleineren Kommunen tatsächlich im Sinne der Verbändevereinbarung verspätet eingingen oder ob der Zeitraum von acht Wochen für eine Stellungnahme von den Kommunen möglicherweise als zu kurz empfunden wird. 3.4 Anzeige der Inbetriebnahme von Sendeanlagen/ Nutzung des EMF-Datenportals Die im November 2019 beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregie- rung sieht die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozes- sen vor (vgl. Bundesministerium für Digitales und Verkehr 2019). Auch die Kommunen versprechen sich Verbesserungen durch eine Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Vor diesem Hintergrund sieht die daraufhin überar- beitete Mobilfunkvereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden Rechtzeitige Informationsbereitstellung der Betreiber für eine ausreichende kommunale Stellungnahme nach Größenklassen Frage 5 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 71% 63% 72% 72% 79% 77% 86% 86% 9% 17% 3% 10% 5% 8% 5% 5% 20% 20% 25% 18% 16% 15% 9% 9% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Ja Nein Weiß nicht Erweiterung Neubau Erweiterung Neubau Erweiterung Neubau Erweiterung Neubau > 200.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 20.000 - 50.000 Einwohner*innen 5.000 - 20.000 Einwohner*innen n = 361 (Neubau), 361 (Erweiterungen) Abb. 13: 29 und Mobilfunknetzbetreibern eine Veränderung bei der Anzeige der Inbe- triebnahme von Sendeanlagen vor (vgl. Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deutsche Telekom Technik GmbH, Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. KG, Vo- dafone GmbH 2020). Die Inbetriebnahmeanzeige erfolgt nicht mehr durch die Netzbetreiber, sondern digital über das zentrale EMF-Datenportal der Bundesnetzagentur. Damit wurde die Anzeige der Inbetriebnahme von Sen- deanlagen eindeutig bei der Bundesnetzagentur verortet. Die Bundesnetza- gentur stellt über das zentrale nicht-öffentliche „EMF-Datenportal für Lan- desbehörden, Kommunen und Gemeinden“ neben Standortbescheinigun- gen auch lage- und immissionsschutzrelevante Daten bereit (Soike 2019; Bundesnetzagentur o.D.). Der diesjährige Fragebogen enthielt wie in der Vor- jahresbefragung von 2019 die Frage, wie häufig das EMF-Datenportal ge- nutzt wird, um Standortbescheinigungen von Funkanlagen einzusehen.5 Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zeigen, dass ein erheblicher Teil der Befragten das EMF-Portal bisher nicht nutzt oder nicht kennt. Nur 6 % der Befragten nutzen das Portal immer und 13 % häufig, während demgegen- über 38 % der Befragten von der Möglichkeit, über das Portal Standortbe- scheinigungen von Funkanlagen einzusehen, nie Gebrauch machen. Dass je- der zehnte Befragte mit „weiß nicht“ antwortet, lässt außerdem darauf schlie- ßen, dass einigen Befragten die Möglichkeiten des Portals nicht bekannt sind (vgl. Abb. 14). Die Zahlen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur gering ver- ändert. Im Gutachten von 2019 gaben ebenfalls 6 % an, „immer“, 10 % „häu- fig“ und 26 % „selten“ das Datenportal zu nutzen (vgl. Hoch/Lange 2020). 5 In den Gutachten vor 2019 wurde noch überprüft, inwieweit die in der Selbstverpflich- tung zugesicherte Information der Mobilfunknetzbetreiber zum bevorstehenden Sen- debeginn neuer oder erweiterter Anlagen (Sendebeginnanzeige) die Kommunen er- reicht hat. Die Frage nach der Sendebeginnanzeige wurde im diesjährigen und letzten Gutachten nicht mehr gestellt. Nutzung des EMF-Datenportals, um Standortbescheinigungen einzusehen Frage 6 6% 13% 31% 38% 12% Immer Häufig Selten Nie Weiß nicht Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 361 Abb. 14: 30 Bei der Nutzung des Portals ist ein deutlicher Zusammenhang mit der Stadt- größe sichtbar. In Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohner*innen nut- zen etwas mehr als die Hälfte der Befragten häufig oder immer das Portal, während es in den kleinen Städten und Gemeinden mit 5.000–20.000 Ein- wohner*innen nur 10 % sind (Abb. 15). Um das Portal nutzen zu können, muss ein mehrstufiger Registrierungsprozess durchlaufen werden, und das Portal erfordert eine Einarbeitung. Die seltenere Nutzung der Portals in klei- nen Städten und Gemeinden kann darin begründet sein, dass im Befra- gungszeitraum häufig nur 1–2 Anlagen errichtet oder erweitert wurden (vgl. Abb. 6) und sich daher der Aufwand für Registrierung und Einarbeitung mög- licherweise bisher nicht lohnte. Besonders kleine Städte und Gemeinden ha- ben zudem teilweise keine*n Verantwortlichen für die Mobilfunkthematik de- finiert (vgl. Abb. 2). Dies kann dazu beigetragen haben, dass vielerorts die In- formationsanagebote des Portals nicht bekannt sind. 3.5 Kommunale Alternativstandorte bei Neubauten und Gesprächsbedarf bei Erweiterungsstandorten Sollten Kommunen mit geplanten Neubaustandorten der Mobilfunknetzbe- treiber nicht einverstanden sein, haben sie gemäß der Selbstverpflichtung der Betreiber die Option, die Prüfung von Alternativstandorten zu veranlas- sen. Diese Alternativstandorte können die Kommunen auch selber vorschla- gen, wenn es sich beispielsweise um kommunale Gebäude oder Flächen handelt. Jedoch hat sich im Verlauf der letzten Jahre gezeigt, dass das Instru- ment der Alternativvorschläge – einhergehend mit der deutlichen Abnahme von Standortneubauten – an Bedeutung verloren hat und Kommunen selte- ner davon Gebrauch machen (vgl. Grabow et al. 2016: 21). Dies bestätigt sich teilweise im Ergebnis der aktuellen Befragung. Im Betrach- tungszeitraum Juli 2019 bis Juni 2021 wurden in Städten und Gemeinden in den zwei mittleren Größenklassen (>20.000–200.000 Einwohner*innen) häufi- Nutzung des EMF-Datenportals, um Standortbescheinigungen einzusehen Frage 6 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 361 (2021) 2% 5% 10% 32% 8% 14% 19% 27% 30% 26% 44% 27% 48% 41% 19% 9%12% 14% 8% 5% 0% 25% 50% 75% 100% 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 0.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen Gemeindegrößenklasse Weiß nicht Nie Selten Häufig Immer Abb. 15: 31 ger Alternativstandorte vorgeschlagen als in den vorangegangenen Betrach- tungszeiträumen (Abb. 16). Der Anteil der Kommunen, in denen immer oder häufig Alternativvorschläge gemacht wurden, bewegt sich in diesen Städten zwischen 6 und 24 %. In den kleinsten Städten und Gemeinden mit 5.000– 20.000 Einwohner*innen hingegen gaben 42 % der Befragten an, dass von ih- rer Kommune ein Alternativvorschlag gemacht wurde. Dies entspricht einer leichten Abnahme im Vergleich zur Vorbefragung, als es 44 % waren. Damit wird trotzdem der steigende Trend, der sich bereits in den Vorgutachten für diese Größenklasse abzeichnete, fortgesetzt. Dass in kleinen Städten und Ge- meinden häufiger Alternativvorschläge gemacht werden, kann mehrere Gründe haben. Zum einen erfolgte der Netzausbau im Betrachtungszeitraum verstärkt im ländlichen Raum, wo Kommunen häufiger über möglicherweise geeignete Liegenschaften und Flurgrundstücke verfügen als im dichter besie- delten urbanen Raum. Zum anderen besteht in kleineren Kommunen wegen der größeren Funkzellen grundsätzlich mehr Spielraum bei der Wahl des Standorts. Wegen der geringen Ausbauzahlen in den kleineren Städten und Gemeinden lässt die steigende Nutzungshäufigkeit des Instruments der Alter- nativvorschläge – absolut gesehen – allerdings nicht unbedingt auf einen Be- deutungszuwachs der Alternativvorschläge schließen. Kommunale Liegenschaften als Standortalternativen Werden Alternativstandorte vorgeschlagen, kommen mitunter kommunale Liegenschaften in Betracht. Da das Angebot an kommunalen Gebäuden und Flächen für die Installation mit Mobilfunkanlagen jedoch begrenzt ist und diese in der Vergangenheit möglicherweise bereits als Standorte einge- bracht wurden, nahmen Vorschläge für die Nutzung kommunaler Liegen- schaften in den letzten Jahren stetig ab (vgl. Grabow et al. 2016: 22). Vorschläge kommunaler Alternativstandorte für neue Sendeanlagen nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 7 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner > 50.000 - 200.000 Einwohner > 20.000 - 50.000 Einwohner 5.000 - 20.000 Einwohner 16% 21% 21% 9% 10% 9% 7% 3% 6% 6% 8% 23% 21% 20% 13% 24% 13% 11% 19% 6% 18% 18% 20% 17% 32% 28% 35% 27% 41% 42% 55% 50% 35% 41% 49% 33% 15% 39% 31% 25% 34% 34% 9% 28% 35% 14% 7% 5% 10% 4% 11% 15% 5% 11% 11% 11% 12% 27% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Immer Häufig Selten Nie Weiß nicht n = 260 (2017), 276 (2019), 279 (2021) Abb. 16: 32 Auch in diesem Jahr gibt über alle Größenklassen hinweg nur ein kleiner Teil der Befragten an, dass in den zwei betrachteten Jahren kommunale Liegen- schaften immer oder häufig als Alternativstandorte durch die Kommune an- geboten wurden. In den beiden größeren Größenklassen (bis und mehr als 200.000 Einwohner*innen) geben dies 16 % und 10 % an (Abb. 17). Damit lie- gen die Werte leicht über den Umfrageergebnissen des Gutachtens von 2019. Das Angebot kommunaler Liegenschaften für neue Sendeanlagen bleibt dennoch weiterhin verhältnismäßig selten. In Städten mit bis zu 50.000 Einwohner*innen hat der Wert mit 34 % deutlich zugenommen (2019 lag der Wert bei lediglich 14 % (vgl. Hoch/Lange 2020). In Städten und Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohner*innen hingegen ist der Anteil der Kommu- nen, die häufig oder immer eine kommunale Liegenschaft für neue Sendean- algen angeboten haben, mit 39 % weiterhin höher als der in den anderen Grö- ßenklassen. Der Wert des Vorgutachtens liegt allerdings 5 Prozentpunkte über dem Wert von 2021. Zur anteilig häufigeren Nennung von „immer“ bzw. „häufig“ in den beiden kleineren Größenklassen trägt bei, dass in diesen Kommunen nur eine geringere Anzahl von Standortentscheidungen getrof- fen wird (vgl. Abb. 4). So kann bereits eine einzige kommunale Liegenschaft, die als Alternativstandort vorgeschlagen wird, zur Angabe „immer“ führen. Zusammen mit den häufigeren Alternativvorschlägen kann dieses Ergebnis auch von einem verstärkten Interesse der kleinen Städte und Gemeinden an alternativen Standorten für Mobilfunkanlagen zeugen. Prüfung von Alternativstandorten Der Selbstverpflichtung entsprechend sollen die Netzbetreiber eingereichte Alternativstandortvorschläge bzw. Hinweise der Kommunen zu Neubau- standorten vorrangig und ergebnisoffen prüfen. In der diesjährigen Befra- gung gaben über die Hälfte der Befragten an, dass die Alternativvorschläge Angebot kommunaler Liegenschaften für neue Sendeanlagen nach Größenklasse Frage 8 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 275 (2021) 16% 15% 4% 23% 19% 12% 10% 31% 26% 49% 48% 20% 23% 22% 19% 9% 17% 14% 24% 0% 25% 50% 75% 100% 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 0.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen Gemeindegrößenklasse Weiß nicht Nie Selten Häufig Immer Abb. 17: 33 durch die Betreiber immer oder häufig geprüft wurden. Im zeitlichen Ver- gleich übertrifft dies den entsprechenden Wert des Gutachtens von 2019 der von den Kommunen vorgeschlagenen und von den Betreibern geprüften Standorte. Die aktuellen Umfrageergebnisse knüpfen stattdessen eher an die Werte von 2017 an (vgl. Abb. 18). Der Anteil der Befragten, die „weiß nicht“ als Antwort geben, beträgt fast ein Drittel und ist weiterhin eine wichtige Größe. Im Vorgutachten lag der Anteil allerdings noch bei 34 % und ist daher leicht gesunken. Bei den Städten mit mehr als 200.000 Einwohner*innen betrifft dies, wie in 2019, die Hälfte der Antwortenden (vgl. Abb. 19). Das lässt darauf schließen, dass ein Informati- onsdefizit seitens eines nicht unerheblichen Teils kommunaler Mobilfunkbe- auftragter darüber besteht, ob und wie mit eingereichten Alternativvorschlä- gen der Kommunen auf Seiten der Betreiber umgegangen wird. Hier scheint es möglicherweise an einem Feedbackprozess zu mangeln. Prüfung vorgeschlagener Alternativen für neue Sendeanlagen durch die Betreiber Frage 9 40% 16% 6% 8% 29% Immer Häufig Selten Nie Weiß nicht Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 273 Abb. 18: 34 Nutzung von Standortalternativen In der aktuellen Befragung wurde erneut abgefragt, ob die von den Kommu- nen eingereichten Vorschläge letztlich dazu führten, dass die Betreiber diese für den Neubau von Sendeanlagen auch nutzten. Insgesamt zeigt sich eine Zunahme der Nutzung der durch die Kommune vorgeschlagenen Alternativstandorte. Der Anteil der Befragten, der angibt, dass die Alternativvorschläge häufig genutzt wurden, liegt bei 20 % und da- mit 5 Prozentpunkte über dem Wert des Gutachtens 2019. Knapp ein Drittel der Befragten gibt hingegen an, dass die Alternativstandorte nie genutzt wur- den, ähnlich wie 2019. Trotz der höheren Nutzungshäufigkeit im Vergleich zum Vorgutachten wird insgesamt wieder deutlich, dass nach wie vor der weitaus größere Teil der durch die Kommunen eingebrachten Alternativ- standorte letzten Endes nicht von den Betreibern für den Neubau einer Sen- deanlage genutzt wird. Dies trifft vor allem für Großstädte über 200.000 Ein- wohner*innen zu. Hier gaben lediglich 10 % an, dass „immer“ und „häufig“ die Alternativstandorte genutzt wurden (vgl. Abb. 20). Als Grund für die Nicht- nutzung wird von den Netzbetreibern häufig angeführt, dass die vorgeschla- genen Alternativen nicht im Suchkreis liegen und damit grundsätzlich nicht als Standort geeignet sind. Diese Problematik ist in der Überarbeitung der Mobilfunkvereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Mo- bilfunknetzbetreibern adressiert. Dort werden Alternativen und die weiteren Eignungsversuche ausschließlich im Suchkreis gefordert (Deutscher Städte- tag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deut- sche Telekom Technik GmbH, Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. KG, Vodafone GmbH 2020). In den kleineren Städten und Gemeinden geben die Mobilfunkbeauftragten häufiger an, dass vorgeschlagene Standortalternativen immer oder häufig genutzt wurden. Der höchste Wert von 45 % findet sich bei den kleinen Städ- Prüfung vorgeschlagener Alternativen für neue Sendeanlagen durch die Betreiber nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 9 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner > 50.000 - 200.000 Einwohner > 20.000 - 50.000 Einwohner 5.000 - 20.000 Einwohner 53% 37% 52% 45% 32% 36% 55% 48% 30% 82% 25% 25% 22% 18% 15% 18% 6% 15% 15% 17% 19% 9% 13% 20% 8% 6% 6% 9% 8% 3% 3% 11% 9% 5% 3% 11% 8% 2% 15% 12% 6% 13% 14% 28% 19% 25% 38% 34% 27% 34% 34% 50% 50% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Immer Häufig Selten Nie Weiß nicht n = 136 (2017), 213 (2019), 273 (2021) Abb. 19: 35 ten und Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohner*innen, wo auch am häu- figsten Alternativvorschläge gemacht werden (Abb. 16).6 Im Zeitablauf hat sich dieser Wert stetig seit 2017 verbessert. Dass in den kleinen Städten und Gemeinden nicht nur häufiger Alternativstandorte vorgeschlagen werden, sondern diese auch zunehmend von den Mobilfunknetzbetreibern genutzt werden, ist ein Zeichen dafür, dass die Zusammenarbeit der Netzbetreiber mit den Kommunen im Sinne der Verbändevereinbarung sich an dieser Stelle stetig verbessert. Ähnlich wie im Vorgutachten antwortet ein signifikanter Anteil von Befragten mit „weiß nicht“. Eine leichte Verbesserung gegenüber 2019 gibt es lediglich in Städten und Gemeinden zwischen 20.000 bis 200.000 Einwohner*innen. Während in der kleinsten Größenklasse der Wert gleichgeblieben ist und in der größten Größenklasse ein starker Anstieg von Fällen (60 %) verzeichnet werden kann, die ohne Kenntnisse der Befragten über den Ausgang der Ver- fahren geblieben sind. Besonders in den großen Städten (>50.000 Einwoh- ner*innen) liegt der Anteil derer, die überhaupt nicht über die Nutzung der Alternativstandorte Bescheid weiß, zwischen einem und zwei Drittel aller Fälle (vgl. Abb. 20). 6 Es ist zu berücksichtigen, dass zur anteilig häufigen Nennung von „immer“ bzw. „häu- fig“ in den kleineren Städten und Gemeinden auch beiträgt, dass in diesen Kommunen nur eine geringere Anzahl von Standortentscheidungen getroffen wird. So kann bereits ein einzelner Neubaufall auf einem Alternativstandort zur Angabe „immer“ führen. Nutzung der vorgeschlagenen Alternativstandorte durch die Betreiber nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 10 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner > 50.000 - 200.000 Einwohner > 20.000 - 50.000 Einwohner 5.000 - 20.000 Einwohner 19% 24% 24% 9% 10% 10% 10% 7% 8% 6% 5% 13% 12% 21% 24% 13% 22% 10% 17% 22% 17% 12% 5% 10% 8% 11% 3% 10% 11% 19% 14% 14% 39% 24% 25% 35% 36% 24% 46% 35% 30% 29% 17% 18% 22% 18% 5% 23% 20% 20% 18% 31% 28% 32% 45% 38% 16% 47% 60% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Immer Häufig Selten Nie Weiß nicht n = 153 (2017), 203 (2019), 252 (2021) Abb. 20: 36 Sofern Alternativstandorte nicht von den Mobilfunknetzbetreibern genutzt werden konnten, wurde im größten Teil der Fälle „weiß nicht“ gewählt. Dies bedeutet, dass die Kommunen über die Berücksichtigung oder Nicht-Be- rücksichtigung der von ihnen vorgeschlagenen Alternativstandorte nicht Be- scheid wissen. Technische Gründe stehen bei den Nennungen an zweiter Stelle. 55 Mal wurden weitere Gründe angegeben. Diese können beispiels- weise planungsrechtliche Hindernisse, Natur- und Denkmalschutzbelange oder die fehlende Bereitschaft der Grundstückseigentümer*innen oder aber auch der Netzbetreiber sein. Wirtschaftliche Gründe stehen an vierter Stelle. Mit Abstand am seltensten wird mangelnde Akzeptanz in der Bürgerschaft als Grund für die Nicht-Nutzung angegeben (vgl. Abb. 21). Im zeitlichen Vergleich der angegebenen Gründe für die Nicht-Nutzung von vorgeschlagenen Alternativstandorten zeigt sich, dass technische, wirt- schaftliche und sonstige Gründe teils stark an Bedeutung abgenommen ha- ben. Auch die fehlende Akzeptanz verhindert etwas seltener als im vorange- gangenen Betrachtungszeitraum die Nutzung von Alternativstandorten. In der diesjährigen Befragung wurden mit 50 % vor allem unbekannte Gründe ausgewählt. Damit ist dieser Anteil gegenüber den Vorgutachten stark ge- stiegen. Die hohe Zahl der Nennungen „weiß nicht“ deutet auf eine unzu- reichende Information der Kommunen über die Gründe der Nicht-Nutzung von Alternativstandorten hin (vgl. Abb. 22). Nutzungshäufigkeit von Alternativstandorten beim Neubau von Sendeanlagen im Vergleich 2017 bis 2021 12% 15% 14% 17% 13% 20% 12% 11% 13% 37% 32% 23% 23% 30% 30% 0% 25% 50% 75% 100% 2017 2019 2021 Immer Häufig Selten Nie Weiß nicht 55 186 19 30 85 0 80 160 240 Sonstige Gründe Weiß nicht Fehlende Akzeptanz in der Bürgerschaft Wirtschaftliche Gründe Technische Gründe Anzahl der Nennungen Gründe für die Nicht-Nutzung von Alternativstandorten Frage 10 Nie & Selten Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 n = 375 Nennungen (2021) (Mehrfachnennungen möglich) Abb. 21: 37 3.6 Standortkonflikte und Konfliktlösungen Die vergangenen Gutachten zeigten, dass Konflikte bei Standortentscheidun- gen über die Jahre immer seltener geworden sind (vgl. Hoch/Lange 2020: 35), (Soike 2018: 27), (Grabow et al. 2016: 27), (Birk et al. 2014: 26). Auch in der aktuellen Umfrage zeigt sich, dass Konflikte nur in wenigen Einzelfällen vorka- men. Stadtgrößenklassenübergreifend liegt der Prozentsatz der Städte, die im Betrachtungszeitraum keine oder nur einen geringen bis sehr geringen Anteil an Konfliktfällen zu bewältigen hatten, bei 90 % (vgl. Abb. 23). Dieser Wert liegt nur 2 Prozentpunkte unterhalb des Niveaus des Gutachtens 2019 und 5 Pro- zentpunkte unter dem des Gutachtens 2017 (vgl. Abb. 24). Dies spiegelt sich auch in den einzelnen Stadtgrößenklassen wider, obgleich die Unterschiede aufgrund der bereits nahezu erreichten rechnerischen „Grenze nach unten“ nur noch marginal ausfallen und von Einzelnennungen abhängig sind (vgl. Abb. 23). Gründe für die Nicht-Nutzung von Alternativstandorten im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 10 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 n = 146 (2017), 142 (2019), 375 (2021) 19% 26% 8% 12% 36% 19% 31% 6% 17% 27% 50% 15% 5% 8% 23% 0% 20% 40% 60% Weiß nicht Sonstige Gründe Fehlende Akzeptanz in der Bürgerschaft Wirtschaftliche Gründe Technische Gründe Prozent der Nennungen 2021 2019 2017 Abb. 22: 38 Insgesamt verdeutlichen die Werte der aktuellen Umfrage, dass der Mobil- funkausbau in der Regel ohne Konflikte in den Kommunen vonstattengeht und die nach wie vor auftretenden konflikthaften Situationen beim Infrastruk- turausbau auf wenige Einzelfälle zurückgehen. Vor diesem Hintergrund muss auch die weitere Analyse von Konfliktursachen und Konfliktmanagement ge- sehen werden. Anteil konflikthafter Entscheidungsfälle an den Standortentscheidungen nach Größenklasse Frage 11 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 327 (2021) 7% 1% 2% 9% 4% 10% 6% 20% 26% 35% 65% 64% 69% 53% 29% 0% 25% 50% 75% 100% 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 0.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen R el at iv er A nt ei l d er S ta nd or te Gemeindegrößenklassen Keine Fälle Geringer und sehr geringer Anteil Mittlerer Anteil Alle Fälle und hoher Anteil Abb. 23: 39 Bei der Abfrage des Anteils an Konfliktfällen bei Standortentscheidungen wurde keine Differenzierung zwischen Neubau und Erweiterung gemacht. Dies erfolgte in einem nächsten Schritt. Treten tatsächlich Konflikte beim Mobilfunkinfrastrukturausbau auf, auch wenn dies verhältnismäßig selten passiert, so sind dafür in den meisten Fäl- len Standortneuerrichtungen verantwortlich. 88 % der Befragten gaben an, dass aufkommende Konflikte eher bzw. nur im Zusammenhang mit dem Neubau von Standorten auftraten. Erweiterungen an Standorten können zwar ebenfalls die Ursache von Konflikten sein, jedoch sind sie selten alleini- ger Konfliktauslöser. Immerhin 4 % der Befragten aus der Größenklasse der Städte zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner*innen und 7 % der Städte zwi- schen 50.000 und 200.000 Einwohner*innen gaben an, dass Konflikte im Be- trachtungszeitraum nur bei Erweiterungen aufkamen (vgl. Abb. 25). Anteil der Konflikte an Standortentscheidungen nach Größenklasse im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 11 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 2021 2019 2017 > 200.000 Einwohner > 50.000 - 200.000 Einwohner > 20.000 - 50.000 Einwohner 5.000 - 20.000 Einwohner 1% 6% 7% 2% 2% 1% 3% 2% 2% 7% 6% 9% 2% 2% 4% 0% 5% 10% 5% 11% 6% 15% 7% 20% 20% 20% 26% 23% 28% 35% 42% 42% 65% 77% 81% 64% 76% 76% 69% 74% 65% 53% 53% 47% 29% 0% 20% 40% 60% 80% 100% G em ei nd eg rö ße nk la ss e Alle Fälle und hoher Anteil Mittlerer Anteil Geringer und sehr geringer Anteil Keine Fälle n = 323 (2017), 338 (2019), 327 (2021) Abb. 24: 40 Auslöser von Standortkonflikten Der mit 63 Nennungen am häufigsten genannte Grund von Konflikten bei der Standortwahl ist der Protest von Anwohnenden gegen einen Mobilfunkstand- ort. Es folgen knapp dahinter mit 62 Nennungen ästhetische und rechtliche As- pekte, wie Bedenken bzgl. des Landschafts-/Stadtbildes oder Denkmalschut- zes. Der Abstand zu Standorten, die im Fokus öffentlicher Diskussionen stehen (Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen) erhielt 37 Nennungen. Dahinter mit 33 Nennungen liegen Konflikte bezüglich der Nutzung von Stand- orten, die von der Kommune vorgeschlagen wurden. Unzureichende Entschei- dungsgrundlagen (18 Nennungen) werden ebenso benannt wie sonstige Gründe (15 Nennungen). Lediglich acht Befragte gaben eine Auseinanderset- zung um Grenzwerte als Konfliktauslöser an (vgl. Abb. 26). Die deutlichste Verschiebung im Vergleich zum Gutachten 2019 zeigt sich mit Blick auf Anwohnendenproteste (2019 mit 39 Nennungen), Bedenken bzgl. des Landschafts-/Stadtbildes oder Denkmalschutzes (2019 mit 24 Nennungen), sowie der unzureichenden Entscheidungsgrundlage (2019 mit acht Nennungen) (vgl. Hoch/Lange 2020). Insbesondere bei diesen Konflik- tauslösern kommt die gegenüber den Vorgutachten insgesamt erheblich er- höhte Zahl der Nennung (n=263 ggü. n=138 bzw. 133) zum Ausdruck (vgl. Abb. 26). Die Nennungen dieser Konfliktauslöser haben stark zugenommen. Nur leicht zugenommen haben Nennungen zum Abstand zu Standorten, die im Fokus öffentlicher Diskussionen stehen, Konflikte bezüglich der Nutzung von Standorten und sonstige Gründe. Konflikte um gesetzliche Grenzwerte zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magneti- sche Felder der 26. BImSchV haben in diesem Gutachten auf insgesamt niedrigen Niveau zugenommen (2019 mit vier Nennungen). Allerdings ist der Wert gering im Vergleich zur Umfrage für das Gutachten 2013. Dort waren Grenzwerte mit 40 Nennungen noch der zweithäufigste Auslöser von Konflik- ten (vgl. Grabow et al. 2016: 29). Konflikte um elektromagnetische Befeldung dürften sich jedoch nach wie vor im Bereich der Fälle von Protesten von An- wohnenden wiederfinden. Konflikthafte Standorte nach Größenklasse Frage 13 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 125 (2021) n = 77 (2019) 51% 54% 50% 62% 33% 40% 29% 31% 10% 6% 11% 8%2% 4% 4% 7% 0% 25% 50% 75% 100% 5.000 - 20.000 Einwohner*innen > 20.000 - 0.000 Einwohner*innen > 50.000 - 200.000 Einwohner*innen > 200.000 Einwohner*innen Gemeindegrößenklasse Nur bei Erweiterung Eher bei Erweiterung Sowohl als auch Eher bei Neubau Nur bei Neubau Abb. 25: 41 Ergebnis der Standortkonflikte Wie schon 2019 konnte auch im aktuellen Betrachtungszeitraum die große Mehrheit der aufgetretenen Standortkonflikte im Konsens beigelegt werden. Knapp die Hälfte der Konflikte wurde bilateral im Konsens zwischen Kom- mune und Betreiber beigelegt, ein um 2 Prozentpunkte niedrigerer Wert als 2019. In weiteren 6 % konnte ein anderer Konsens herbeigeführt werden. Der Anteil der Fälle in denen die Betreiber im Dissens mit der Kommune einen Standort errichtet oder ausgebaut haben, ist abermalig gesunken und liegt, ähnlich wie 2017, bei 16 % (im Vergleich zu 26 % in 2019). Da Konfliktfälle insgesamt seltener geworden sind, liegt die absolute Zahl der Fälle, die im Dissens errichtet wurden, nur leicht über dem Wert des Gutachtens von 2019. Allerdings geben mit 23 % deutlich mehr der kommunalen Befragten an, dass Konflikte weiterhin bestehen und noch kein Konsens erreicht wer- den konnte (vgl. Abb. 27). „Sonstige Gründe“ dafür, dass kein Konsens gefunden werden konnte, nann- ten 7 % der Befragten. Darunter können sich unter anderem Fälle befinden, in denen Standortentscheidungen gerichtlich herbeigeführt wurden oder in denen Planungen der Mobilfunknetzbetreiber verworfen wurden. Auslöser der Konflikte bei der Standortwahl Frage 12 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2021 n = 236 (2021) n = 138 (2019) n = 133 (2017) (Mehrfachnennungen möglich) 63 37 62 33 8 18 15 39 28 24 24 4 8 11 37 28 31 20 1 4 12 0 20 40 60 80 Anzahl der Nennungen 2017 2019 2021 Bedenken bzgl. Landschafts- oder Stadtbild / Denkmalschutz Anwohner*innenproteste Abstand zu Standorten im Fokus öffentlicher Diskussion Von der Kommune vorgeschlagene Standorte nicht nutzbar Auseinandersetzungen um Grenzwerte Unzureichende Entscheidungsgrundlage Sonstige Abb. 26: 42 4. Teilbefragung zu Kleinzellen In Anlehnung an die Fortschreibung der Selbstverpflichtung der Mobilfunk- netzbetreiber vom Februar 2020 um den Themenschwerpunkt „Kleinzellen“ wird die Einhaltung der Vereinbarungen im Gutachten für 2021 erstmals überprüft (Deutsche Telekom Technik GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, Drillisch Netz AG 2020). Die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau von Kleinzellen wurde in der Vereinbarung zwi- schen den Kommunalen Spitzenverbänden und den vier Mobilfunkanbietern im Dezember 2020 konkretisiert (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deutsche Telekom Technik GmbH, Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und Voda- fone GmbH 2020b). Bisher wurden vor allem sogenannte „Makrozellen“, also Antennenträger und Dachstandorte mit einer Leistung über 10 Watt (EIRP), ausgebaut. Aufgrund der schnell voranschreitenden Digitalisierungsbedarfe werden ein höheres Datenaufkommen und eine schnelle Übertragungsge- schwindigkeit an räumlich begrenzten Standorten mit hoher Nachfrage („Hotspots“) jedoch immer wichtiger. Deshalb sollen zusätzliche kleine Mo- bilfunkanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Watt (EIRP), soge- nannte „Kleinzellen“ (oder „small cells“), dazu beitragen, den steigenden Be- darf zu decken. Die Kleinzellen sollen vor allem an belebten Orten mit einer hohen Nachfrage wie Sportstadien und Innenstädten ausgebaut werden und dienen perspektivisch dazu, Technologien wie z.B. das vernetze Fahren zu er- möglichen (Deutsche Telekom Technik GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, Drillisch Netz AG 2020). Mit den Zellen kann ein Radius von bis zu 200 Meter versorgt werden. Die Antennen sind dabei kleiner als bei den Makrozellen und können an bereits bestehende Infrastruk- turkomponenten wie Lampenmasten und Ampelanlagen angebracht werden (Baden-Württemberg 2021: 17). Ergebnis der Konflikte im Vergleich 2017 bis 2021 Frage 14 Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik – Mobilfunkumfrage 2017, 2019, 2021 n = (Mehrfachnennungen möglich) 105 (2017), 80 (2019), 172 (2021) 5% 40% 4% 50% 6% 48% 0% 25% 50% Sonstige Bilateral zwischen Kommune und Betreiber Prozent der Nennungen Konsens 2021 2019 2017 Auswertung enthält Nennungen der Städte und Gemeinden, die einen sehr geringen bis hohen Anteil von Konflikten an allen Entscheidungen angegeben haben. 3% 15% 18% 15% 26% 5% 7% 16% 23% 0% 25% 50% Sonstige Anlage wurde ohne Konsens errichtet / erweitert Das Ergebnis ist bisher noch offen Prozent der Nennungen kein Konsens 2021 2019 2017 Abb. 27: 43 Für die Funktionalität der Kleinzellen ist es aufgrund ihrer geringen Reichweite entscheidend, diese direkt an den Orten mit einem hohen Bedarf zu platzieren. Da die Kleinzellen mit einer Leistung kleiner als 10 Watt (EIRP) betrieben wer- den, wird keine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur benötigt; es sei denn, mehrere Kleinzellen an einem Standort führen zu einer Überschrei- tung dieser Grenze (Deutsche Telekom Technik GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone GmbH, Drillisch Netz AG 2020). In der Fortschreibung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Thema Klein- zellen vom Februar 2020 versichern die Mobilfunknetzbetreiber, dass auch der Ausbau künftiger Kleinzellen transparent und in Absprache mit den Kom- munen erfolgen wird. Die Nutzung öffentlicher Infrastrukturen ist bereits im „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeits- netze“ geregelt. Da in den meisten Kommunen bisher noch kein Roll-Out von Kleinzellen stattgefunden hat, wurde das Thema nicht in den standardisierten Fragebo- gen der Gesamterhebung aufgenommen, sondern im Rahmen einer geziel- ten Befragung anhand ausgewählter Kommunen erhoben. Hierzu wurden in insgesamt 18 von den Mobilfunknetzbetreibern genannte Kommunen kon- krete Ansprechpersonen angeschrieben und um Telefoninterviews zum Thema gebeten. In allen angeschriebenen Kommunen wurden nach Aus- kunft der Netzbetreiber im Erhebungszeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2021 Kleinzellen errichtet. Mit diesem Vorgehen sind zwar keine reprä- sentativen Aussagen möglich, aber es können gezielt Rückmeldungen zur In- fo