1985-05-302023-02-042020-05-202023-02-042020-05-201984https://repository.difu.de/handle/difu/513144Das Rechtsgutachten wird auf die folgenden Fragen konzentriert: "Ist der landesplanerische Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten? Ist das Begründungszwang ausreichend Rechnung getragen? Ist der landesplanerische Abwägungsgebot eingehalten? Sind die Selbstverwaltungsgarantie, das Übermaßverbot und der Verfassungsgrundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit beim einzelnen Ziel und in Anbetracht der Zielsumme beachtet? Sind die Erfahrungen anderer Bundesländer ausgewertet und berücksichtigt?" Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Entwurf des regionalen Raumordnungsplans für die Planungsregion Südhessen vom Februar 1984 nicht mit der Wahrung der berechtigten Belange der Stadt Frankfurt am Main vereinbaren läßt. bre/difuRechtsfragen der Regionalplanung. Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsplans für die Planungsregion Südhessen vom Februar 1984 mit höherrangigem Recht, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der berechtigten Belange der Stadt Frankfurt am Main.Graue Literatur/ BerichtSüdhessenFrankfurt/MainRaumordnungRegionalplanungRechtsgutachtenForderungskatalogBestimmtheitBegründungSelbstverwaltungsgarantieLandesplanungRechtPlanungsrecht