2011-08-022023-02-042020-01-042023-02-042020-01-0420110012-1363https://repository.difu.de/handle/difu/172788Der Blick in § 11 Abs. 1 BauGB macht deutlich, dass es ein breites Spektrum möglicher Inhalte und Ziele gibt, die in städtebaulichen Verträgen geregelt bzw. verfolgt werden können. Der Katalog der dort genannten Vertragsinhalte ist dabei - wie sich aus § 11 Abs. 4 BauGB ergibt - nicht einmal abschließend. Städtebauliche Verträge haben eine enorme praktische Bedeutung für die Realisierung von Investitionsvorhaben und insgesamt für die städtebauliche Entwicklung der Kommunen. Dies liegt nicht zuletzt an den beschränkten finanziellen Gestaltungsspielräumen der Kommunen, die eine finanzielle Beteiligung der Vorhabenträger zur Finanzierung des Aufwands für kommunale Folgeinvestitionen erforderlich machen. Angesichts dieses Bedeutungszuwachs wurde bereits von einem Paradigmenwechsel zum kooperativen Städtebau und vom "Siegeszug" des städtebaulichen Vertrags gesprochen.Finanzierung städtebaulicher Folgeinvestitionen als Gegenstand städtebaulicher Verträge.Zeitschriften-/ZeitungsartikelStädtebaulicher VertragBaugesetzbuch (BauGBKommunalinvestitionStädtebaurechtStadtentwicklungsplanungInvestitionFinanzierungInfrastrukturinvestitionErschließungGemeindeStädtebaupolitikStädtebauKooperationFolgekostenPlanungswertausgleichVertragsinhalt