1993-06-082023-02-042020-01-042023-02-042020-01-041992https://repository.difu.de/handle/difu/95701Zu den Hauptaufgaben der Stadtentwicklung in den neuen Bundesländern gehören zur Zeit die Erneuerung und Weiterentwicklung bebauter Gebiete. Nach § 34 BauGB besteht in den im Zusammenhang bebauten Gebieten eine planungsrechtliche Grundlage für die Durchführung solcher Bauvorhaben, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese Baurechte müssen bei allen städtebaulichen Überlegungen berücksichtigt werden. Sie stellen häufig gleichzeitig eine Chance und eine Gefahr für die Stadtentwicklung entstehen dann, wenn nach § 34 BauGB Bauvorhaben zulässig sind, die mit den städtebaulichen Zielvorstellungen nicht zu vereinbaren sind. Eine Lösung dieser Probleme ist in vielen Fällen mit Hilfe von einfachen und relativ schnell verfügbaren Planungsinstrumenten möglich. Dies können einfache Bebauungspläne, Erhaltungssatzungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes oder einfache Gestaltungssatzungen sein. Häufig wird eine Kombination der Planungsinstrumente die geeignet Strategie sein. Es werden anhand typischer Probleme und Aufgaben in bebauten Stadtgebieten die planerischen und rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen sowie mögliche Wirkungen dargestellt. difuEinfache Planungsinstrumente zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung bebauter Gebiete. Einfacher Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung.Graue Literatur/ BerichtEinfacher BebauungsplanStadtentwicklungsplanungStadterneuerungPlanungsinstrumentRahmenplanungBauleitplanungErhaltungssatzungGestaltungssatzungBebauungsplan