1995-03-012023-02-042020-01-032023-02-042020-01-0319940303-2493https://repository.difu.de/handle/difu/18319Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfügen die Kommunen über ein Instrument, das zur Bewältigung unterschiedlicher städtebaulicher Aufgaben eingesetzt werden kann. Im Vordergrund stehen die zügige Mobilisierung von Bauland durch erstmalige Entwicklung bisher unbebauter Bereiche und die Neuentwicklung brachgefallener Stadtgebiete. Neben der Mobilisierungsfunktion ist auch der Finanzierungsbeitrag der Entwicklungsmaßnahme von großer Bedeutung für die zügige Bereitstellung von Wohnbauland und gewerblichen Bauflächen. Im Beitrag werden nach einführenden Bemerkungen zur Rechtsgeschichte, zu den Gegenständen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen und zur Anwendungshäufigkeit zuerst die zentralen städtebaulichen Probleme beschrieben, die in der kommunalen Praxis für den Einsatz des Entwicklungsrechts sprechen. Nach Darstellung der Besonderheiten des entwicklungsrechtlichen Instrumentariums werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Anwendung ausgeführt. Schließlich folgt nach der Skizzierung typischer Akzeptanzprobleme die Darstellung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen privaten Eigentümern und Kommunen zur Bewältigung des Konfliktpotentials. - (Verf.)Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - ein Instrument zur Mobilisierung von Bauland.Zeitschriften-/ZeitungsartikelBaugesetzbuch (BauGB)PrivatisierungBaulandBodenpolitikKommunalpolitikBodenordnungStädtebaurechtFinanzierung