2012-07-102023-02-042020-01-042023-02-042020-01-0420120931-0983https://repository.difu.de/handle/difu/174895Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass jede Abwasserbehandlung nicht allein dem Ziel des Gewässerschutzes unterworfen sein sollte, Abwasser verfügt über nicht zu vernachlässigende Energiepotenziale, die in Form von Abwärme und biogenen Inhaltsstoffen einen Beitrag zur künftigen Energieversorgung der Städte leisten können. Bei der Erarbeitung von Energieversorgungskonzepten mit lokaler und dezentraler Ausrichtung sollte daher das Abwasser nicht vernachlässigt werden. Die Kommunen erfüllen ihre Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung bisher durch zentrale - oft teure und in Zukunft noch teurer werdende - öffentliche Einrichtungen in Form der Kläranlage und des Kanalsystems. Sollen ergänzend de- und semizentrale Anlagen installiert werden, so sind einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Diese betreffen insbesondere die Frage der Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwangs auf die vom Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als grundsätzlich zulässig erachteten de- und semizentralen Abwasseranlagen.Ansätze und rechtliche Rahmenbedingungen für neuartige Lösungen in der Abwasserentsorgung.Zeitschriften-/ZeitungsartikelDezentralisierungRahmenbedingungBenutzungszwangGesetzesänderungEntsorgungEnergieAbwasserAbwasserbehandlungEnergiegewinnungEnergieversorgungAbwasserbeseitigungKläranlageTechnische InfrastrukturGemeindeunternehmenAnschlusszwang