1995-11-292023-02-042020-01-032023-02-042020-01-0319940003-9209https://repository.difu.de/handle/difu/58746Der von der Landesregierung Baden-Württemberg im Jahre 1990 beschlossene Entwurf zum Bodenschutzgesetz bestimmte erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland den Boden zum eigenständigen Schutzgut, den es zu schützen und zu erhalten gilt. Eckpunkte des Gesetzes sind ein Instrumentarium der Gefahrenabwehr, die Einrichtung einer Bodenschutzverwaltung und die Schaffung entsprechender Handlungsgrundlagen sowie vorsorgeorientierte Regelungen bei der Beteiligung der Bodenschutzbehörden in Genehmigungsverfahren. Das Bodenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verlangt vielfach ein Umdenken von Planern und Entscheidungsträgern, von Verbänden und Organisationen, letztlich von jedem Bürger. Baden-Württemberg hat eine Vorreiterrolle im Bodenschutz übernommen. Der Bundesgesetzentwurf zum Schutz des Bodens bleibt in seiner derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltung hinter den baden-württembergischen Anforderungen an einen vorsorgenden Bodenschutz zurück. difuDas baden-württembergische Bodenschutzgesetz.Zeitschriften-/ZeitungsartikelBodenbelastungBodenbeschaffenheitFachbehördeAufgabenkatalogBaden-WürttembergBodenschutzGesetzgebungBewirtschaftungÜberwachungVerwaltungsorganisationBodenrecht