1985-10-242023-02-042020-05-202023-02-042020-05-201985https://repository.difu.de/handle/difu/517502Die Gemeindeordnungen in der Bundesrepublik Deutschland regeln die Verteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen der Gemeindevertretung einerseits und der Gemeindeverwaltung, insbesondere dem Hauptverwaltungsbeamten andererseits in unterschiedlicher Weise. Angesichts der "Parlamentarisierung" der Politik auf der Gemeindeebene ist die Frage zu stellen, ob es nicht ehrlicher wäre, jedenfalls für die von dieser Entwicklung am stärksten erfaßten Großstädte von vornherein ein echtes parlamentarisches System mit "Stadtregierung" und "Stadtparlament" einzuführen. Dafür könnte sprechen, daß man den Gemeindevertretungen heute den Status als echte Parlamente wohl kaum noch bestreiten kann. Im Ergebnis ist die Einführung eines Stadtregierungssystems jedoch abzulehnen, weil die traditionellen deutschen Gemeindeverfassungssysteme mehr Gewähr für Kontinuität und Sachgerechtigkeit bieten als eine von Wahlperiode zu Wahlperiode fluktuierende und einseitig auf eine Regierungspartei oder Koalition festgelegte Stadtregierung. Die positive Bewertung gilt insbesondere für die süddeutsche Ratsverfassung mit dem direkt gewählten (Ober-)Bürgermeister. Dieses System fügt demokratische Beschlußfassung und persönliche Führungsverantwortung besonders gelungen zusammen. difuDie Machtverteilung zwischen der Gemeindevertretung und dem Hauptverwaltungsbeamten im Vergleich der deutschen Kommunalverfassungssysteme.Zeitschriften-/ZeitungsartikelVerfassungsrechtGemeinderechtKommunale VertretungskörperschaftVerwaltungVerwaltungsbeamterMachtfaktorLändervergleichKommunalrecht