2003-02-102023-02-042020-01-042023-02-042020-01-0420021617-8203https://repository.difu.de/handle/difu/132297Dem Wettbewerb ausgesetzte Sparten der Kommunalwirtschaft müssen ihre angestammten Gebiete der Konkurrenz öffnen. Wer zu Monopolzeiten 100 % Marktanteile hatte, kann im Wettbewerb nur verlieren. Die Erhaltung des Unternehmens liegt dann in klarer Wettbewerbsorientierung, in neuen Geschäftsfeldern, im Schnüren von Dienstleistungspaketen oder in der Ausweitung des lokalen Marktes, also in einem Verhalten, das im Wettbewerb bei den Konkurrenten selbstverständlich ist. Die derzeitigen wirtschafts- und gemeindeverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, das Handeln von Wettbewerbs- und Kommunalaufsichten und die Entscheidungen von Vergabekammern und Gerichten behindern eher ein erfolgreiches Agieren der kommunalen Unternehmen. Diese müssen wie normale Unternehmen im Markt agieren dürfen. Die europäische Wettbewerbsprägung ist Auslegungsmaßstab für die deutschen Gemeindeordnungen. Aus der europäischen Liberalisierung erwächst eine Pflicht zum wettbewerblichen Verhalten. Mit dieser Pflicht wird das Wirtschaften auch kommunaler Unternehmen zwangsgeprägt. Der öffentliche Zweck ist nur noch durch erfolgreiches Wirtschaften erreichbar, das sich in Wachstum und Gewinnerzielung dokumentiert. difuLiberalisierung, Wettbewerb und Sinnkrise in der Kommunalwirtschaft - 33 Feststellungen und Thesen.Zeitschriften-/ZeitungsartikelKommunalaufgabeÖffentliche AufgabeKommunalwirtschaftGemeindeunternehmenPrivatisierungKommunalrechtWettbewerbWirtschaftspolitik