1985-01-092023-02-042020-05-202023-02-042020-05-201984https://repository.difu.de/handle/difu/509485Durch die i.d.R. alle drei Jahre erfolgende Umbasierung auf eine neue Steuerstatistik ist die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf die Gemeinden berührt. Die im System angelegte Umverteilungsdynamik führt daher jedesmal zur Frage nach einer Nachjustierung, also einer Erhöhung der Sockelbeträge. Mit jeder neuen Steuerstatistik führen die Finanzministerien der Bundesländer umfangreiche, hochaggregierte Modellrechnungen durch. Diese ergeben jedoch, wie im Beitrag belegt wird, kein allzu präzises Bild, welche Gemeinden durch eine Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bevorzugt oder benachteiligt werden. Differenzierte Betrachtungsweisen scheinen notwendig, die stärker auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Siedlungsentwicklung und die daraus resultierenden Aufgaben der Gemeinden eingehen. Da auch zwischen einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede in Art und Umfang der Umverteilung zwischen den Gemeinden bestehen, sollte geprüft werden, ob eine bundeseinheitliche Regelung der Höchstbeträge noch sinnvoll ist oder nicht bundeslandspezifischen Regelungen der Vorzug gegeben werden sollte. Eine genauere, zielgerichtete Steuerung der räumlichen Einnahmeverteilung ist ohnehin nur über den kommunalen Finanzausgleich möglich. GsDie Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer aus räumlicher Sicht.Zeitschriften-/ZeitungsartikelNordrhein-WestfalenPolitikGemeindeGemeindefinanzenEinkommensteuerRaumwirksamkeitModellrechnung