2023-10-312023-10-311999https://repository.difu.de/handle/difu/85Ziel der Fachtagung war es, die beteiligten Berufsgruppen zusammenzuführen und einen fachlichen Dialog über die am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Gesetze zur Kindschaftsrechtsreform mit den im familienrechtlichen Verfahren tätigen juristischen, psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften der Familiengerichte, der Rechtsanwaltschaft und der Jugendhilfe in Gang zu setzen. Als wichtigstes Ergebnis der Tagung wurde hervorgehoben, daß im Mittelpunkt der Arbeit aller beteiligten Scheidungsprofessionen stehen sollte, Eltern zu motivieren und zu befähigen, einvernehmliche Regelungen ihrer Streitpunkte selbstbestimmt zu finden. Betont wurde, daß der Aspekt der Vermittlung und damit letztendlich eine am Kindeswohl orientierte Lösung ein, wenn nicht sogar das wichtigste Reformziel ist. Mit Blick auf die verbesserte Rechtsstellung betroffener Kinder wurde überlegt, wie diese ihrem Alter entsprechend inhaltlich und methodisch in den Prozeß einbezogen werden können.Die Beratung im Kontext von Scheidungs-, Sorgerechts- und UmgangsrechtsverfahrenAnforderungen an Strukturen und Formen der Kooperation von Familiengericht, Jugendhilfe und AnwaltschaftDokumentation der Fachtagung am 24. und 25. September 1998 in BerlinGraue Literatur/BerichtFamiliengerichtKindschaftsrechtSorgerecht