1991-11-062023-02-042020-05-202023-02-042020-05-201990https://repository.difu.de/handle/difu/566242Die Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen erfordert viel Zeit und Personal.Weder in der derzeitigen Situation noch künftig wird es deshalb möglich sein, für das gesamte Gemeindegebiet flächendeckend Bebauungspläne aufzustellen.Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist auch nicht erforderlich, soweit die Bebauung in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach Pargr. 34 BauGB und im Außenbereich nach Pargr. 35 BauGB ausreichend gesteuert werden kann, um erwünschte Entwicklungen zügig einzuleiten und um Fehlentwicklungen zu vermeiden.Die Arbeitshilfe verfolgt das Ziel, die wichtigsten Schritte für die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben in Gebieten, in denen keine Bebauungspläne vorliegen, nach Pargr. 34 und 35 BauGB zu beschreiben.Den planungsrechtlichen Zulassungsregelungen der Pargr. 30-36 BauGB unterliegen alle Vorhaben, die in Pargr. 29 BauGB genannt sind, d.h. u.a. alle Vorhaben, die die Entwicklung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen (vgl.Pargr. 62 Bauordnung). difuZulässigkeit vom Bauvorhaben ohne Bebauungsplan nach §§ 34 und 35 BauGB.Graue Literatur/ BerichtStädtebaurechtBauprojektZulässigkeitBaugesetzbuchParagraph 34Paragraph 35ArbeitshilfeStadtplanung/StädtebauBebauungsplanung