2020-07-292023-02-042020-07-292023-02-042020-02-2620201439-6343https://repository.difu.de/handle/difu/259016Die Neuausrichtung der Städtebauförderung ab 2020, die durch eine Überführung von vormals sechs in drei Teilprogramme sowie eine textliche Verdichtung der entsprechenden Vereinbarung erreicht wurde, eröffnet den Kommunen ganz neue Gestaltungsspielräume zur Initiierung urbaner Transformationsprozesse und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Bereits in der Präambel der neuen Vereinbarung werden aber unmissverständlich die Herausforderungen umrissen: „Die Kommunen stehen aufgrund des demographischen Wandels und veränderter Nutzungsbedingungen und -interessen vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transformationsprozessen. Dies gilt insbesondere für den Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie das Schaffen von Wohnraum sowie bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Infrastrukturen“.Transformiert euch – und gestaltet den Wandel! Standpunkt.Zeitschriften-/ZeitungsartikelStädtebauförderungVerwaltungsvereinbarungFörderprogrammStadtumbauNachhaltige StadtentwicklungIntegrierte StadtentwicklungStadtplanungKommune