2010-12-162023-02-042020-01-042023-02-042020-01-042010https://repository.difu.de/handle/difu/127045I.: Eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, die einen bundesweiten Feldversuch mit Gigalinern ohne Zustimmung des Bundesrates zuließe, würde die Grenzen der Verordnungsermächtigung des § 6 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) überschreiten und dadurch gegen Art. 80 Abs. 1 S.1 Grundgesetz (GG) verstoßen. Damit wäre sie rechtswidrig, verfassungswidrig und nichtig. II.: Jede Landesregierung (ebenso ein Drittel der Mitglieder des Bundestages) kann gegen die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Ausnahmeverordnung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) einreichen. Im Eilverfahren steht ihnen der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verfügung (§ 32 ff. BVerfGG).Die Zulässigkeit eines bundesweiten Modellversuchs mit "Gigalinern" bzw. "Lang-Lkw" auf der Grundlage einer Bundesrechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats. Rechtsgutachten. Erstellt durch das Deutsche Institut für Urbanistik GmbH Im Auftrag des Deutschen Städtetages, des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen VDV und der Allianz pro Schiene e.V.Graue Literatur/ BerichtGigalinerBundesratZustimmungBundesrechtsverordnungRechtsgrundlageGesetzgebungVerkehrLastkraftwagenverkehrModellversuchRechtsgutachtenKompetenz