2023-02-042020-10-222020-10-222023-02-042020-10-072020https://repository.difu.de/handle/difu/578317Kommunen mit einem hohen Schuldenstand können oft keinen Haushaltsausgleich aus Eigenmitteln erzielen. Unterliegen sie den Bedingungen eines Haushaltssicherungskonzepts, greifen strikte haushalts- und aufsichtsrechtliche Restriktionen der Bundesländer. Die Investitionstätigkeit ist davon in besonderer Weise betroffen. Dies gilt vor allem für Investitionen in freiwilligen Aufgabenbereichen wie dem Klimaschutz. Für diese gelten besondere Ausweis- und Dokumentationspflichten in der jährlich zu verabschiedenden Haushaltssatzung und dem entsprechenden Haushaltsplan, die – unabhängig von einer möglichen Finanzschwäche – von den kommunalen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Geplante Investitionsmaßnahmen müssen – genauso wie Kredite oder kreditähnliche Zahlungsverpflichtungen – außerdem stets einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden. Allerdings sehen verschiedene Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen der Länder auch gewisse haushalts- und aufsichtsrechtliche Spielräume für hochverschuldete bzw. finanzschwache Kommunen vor. Im vorliegenden Arbeitspapier werden diese verschiedenen Regelungen und Ansätze der Bundesländer mit Blick auf eine Förderung der kommunalen Investitionstätigkeit im Klima- und Energiebereich dargestellt und verglichen.Spielräume für Investitionen finanzschwacher Kommunen in Klimaschutzmaßnahmen. Vergleichende Analyse der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern.Graue Literatur/ BerichtKommunaler KlimaschutzKlimaschutzpolitikKommunalhaushaltGemeindeverschuldungKreditaufnahmeInvestitionsmaßnahmeInvestitionsförderungFinanzierungsmöglichkeitLänderregelungLändervergleich