2007-01-302023-02-042020-01-042023-02-042020-01-042006978-3-88118-423-61617-8203https://repository.difu.de/handle/difu/129497Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind die Einrichtungen des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids in der Inneren Gemeindeverfassung aller Flächenstaaten verankert. Eine breitere bürgerschaftliche Mitwirkung sollte die Leistungsfähigkeit, Responsivität, Flexibilität und Innovationsfähigkeit des lokalen politischen Systems steigern. Zugleich war damit die Erwartung verbunden, die Distanz zwischen der Bürgerschaft und den lokalen Entscheidungsträgern könne abgebaut werden. Die in den letzten 15 Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Nutzung von Bürgerbegehren und -entscheiden erwecken den Anschein, dass die Kontroverse über die Vereinbarkeit direktdemokratischer Verfahren mit den Funktionsprinzipien einer repräsentativen Demokratie "Viel Lärm um nichts" gewesen sei. Bürgerbegehren und -entscheide führen in der Praxis ein Schattendasein und können allein auf Grund ihrer geringen Verbreitung keine nachhaltigen politischen Wirkungen entfalten. Allerdings findet die Vermutung, die partizipative Öffnung der Inneren Gemeindeverfassungen habe eher indirekte als direkte Effekte, einen gewissen Rückhalt in Umfragedaten. Eine zahlenmäßig nicht zu vernachlässigende Minderheit der Bevölkerung ist dazu bereit, zur Durchsetzung ihrer Forderungen auf direkte, nicht über Parteien und Verbände vermittelte Formen der Einflussnahme zu setzen. Wenn nur ein Teil dieser Bürgerinnen und Bürger aus gegebenem Anlass von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch macht, dann werden die bisher subtil gebliebenen Veränderungen des kommunalpolitischen Lebens eintreten. difuBürgerbegehren und Bürgerentscheide - Folgen für den kommunalpolitischen Entscheidungsprozess.Zeitschriften-/ZeitungsartikelKommunalverfassungBürgerbegehrenBürgerentscheidKommunalpolitikDemokratieKommunale VertretungskörperschaftEntscheidungsfindungGemeinderechtPartizipation