1994-06-272023-02-042020-01-032023-02-042020-01-0319930003-9209https://repository.difu.de/handle/difu/58736Mit der Reichsgründung 1871 vollzogen sich bis zum Ersten Weltkrieg zahlreiche ökonomische und soziale Veränderungen in Deutschland. Die Umgestaltung zu einer Industriegesellschaft hatte weitreichende soziale und kulturelle Konsequenzen, wobei die Bismarcksche Sozialgesetzgebung eine positive und tiefgreifende Veränderung des Systems der sozialen Sicherung bewirkte. In Preußen wurden die mit der Provinzialordnung vom 25. Juni 1875 geschaffenen Provinzialverwaltungen mit ihren kommunalen Organen (Provinziallandtag, Provinzialausschuß und Landesdirektor) zu den Verwaltungsträgern der damit verbundenen Fürsorgeleistungen. Dotationsgesetze regelten die staatlichen finanziellen Zuschüsse für den Provinzialverband ebenso wie die freiwilligen und Pflichtaufgaben ihrer Verwaltungen. Am Beispiel des brandenburgischen Provinzialanstaltswesens wird die zunehmende Praxis administrativer Daseinsvorsorge auf staatlichem und sozialem Gebiet dargestellt. Sowohl von der Mitverantwortung des Staates als auch durch die Provinzialverwaltung geprägt, war sie eine wichtige Voraussetzung für nachhaltige Fürsorgemaßnahmen. difuDie Entwicklung der Anstaltsfürsorge in der preußischen Provinz Brandenburg.Zeitschriften-/ZeitungsartikelFürsorgeAnstaltBrandenburgPreußenGesundheitswesenSozialwesenPsychiatrieArmut