2018-01-152023-02-042020-01-052023-02-042020-01-052018978-388118-588-2https://repository.difu.de/handle/difu/248049Seit März 2017 liegt der Bericht der Bundesregierung zu dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher gemäß § 42e SGB VIII - Die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjährigen in Deutschland vor. Laut Bericht konnten durch das Gesetz besonders belastete Kommunen entlastet und die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM) durch die Nutzung entsprechender Kapazitäten in ganz Deutschland bedarfsgerecht untergebracht, versorgt und betreut werden. Die Datenerhebungen zeigen, dass UAM bisher größtenteils in stationären Einrichtungen (einschließlich der betreuten Wohnformen) und hier in homogenen oder gemischten Wohngruppen untergebracht werden. Im Kreis Euskirchen hingegen konnte zwischenzeitlich fast die Hälfte der zugewiesenen Jugendlichen in Gastfamilien untergebracht werden. Wie geht es den Jugendlichen in Euskirchen heute? Handelt es sich bei dem Gastfamilienprojekt um ein Erfolgsmodell zur Integration, das auch für andere Kommunen interessant sein kann? Bleiben die Jugendlichen auf dem Land? Um diese und andere Fragen ging es in dem Interview, das der Beitrag wiedergibt.Gastfamilien für unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen. Jessica Schneider (Difu) im Interview mit Erdmann Bierdel, Leiter der Abteilung Jugend und Familie im Kreis Euskirchen.Beitrag (Sammelwerk)Bürgerschaftliches EngagementFlüchtlingUnbegleiteter MinderjährigerGastfamilieEuskirchen/KreisGemeindeEinwanderungAusländerKindJugendlicherSoziale IntegrationFamilie