2023-02-042022-10-312022-10-312023-02-042022-10-312022https://repository.difu.de/handle/difu/583703Mit den „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ haben die Mobilfunknetzbetreiber im Dezember 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Sie umfasst Abstimmungsverfahren zur Kommunikation und Partizipation von Kommunen bei der Standortplanung und -entscheidung sowie Maßnahmen zum Verbraucher*innenschutz und zur Verbraucher*inneninformation zu Mobilfunktelefonen. Bestandteil dieser Selbstverpflichtung ist ein regelmäßiges Monitoring der Maßnahmen durch unabhängige Gutachter*innen. Im Februar 2020 wurde die Selbstverpflichtung auf aktuelle Mobilfunkentwicklungen, speziell auf sogenannte „Kleinzellen“, erweitert. Für diese wird in den Mobilfunknetzen eine steigende Bedeutung erwartet. Das Gutachten ist das nunmehr zwölfte Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber („Mobilfunkgutachten“). Es erfüllt damit erneut die Verpflichtung eines regelmäßigen Monitorings und überprüft die wesentlichen Kernpunkte der freiwilligen Selbstverpflichtungen von 2001 und 2020. Die Mobilfunkgutachten der vergangenen Jahre wurden durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, erstellt. In den zwei Berichtsteilen „Kommunikation und Partizipation“ sowie „Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen“ werden Untersuchungsziele, methodische Herangehensweisen und Ergebnisse jeweils ausführlich dargestellt.Mobilfunkgutachten 2021. Zwölftes Gutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber.Graue Literatur/ BerichtMobilfunkInfrastrukturausbauNetzbetreiberGutachtenSendeanlageVerbraucherinformation