1980-12-222023-02-042020-05-202023-02-042020-05-201974https://repository.difu.de/handle/difu/466725,,Die kommunale Entwicklungsplanung will als Gesamtplanung die verschiedenen Arten und Bereiche von Planung mit Tendenzz zur Vollständigkeit in sich vereinen. Nach geltendem Recht (1974) sind aber Bund, Länder, Kreise und Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben gesondert zur Planung aufgerufen; lediglich die Raumplanung (Flächenplanung) ist verselbständigt. Eine umfassende kommunale Entwicklungsplanung kann daher nicht vom Kreis oder den Gemeinden allein, sondern allenfalls von beiden gemeinsam verwirklicht werden.'' Der Autor untersucht die juristischen Grundlagen einer solchen Kooperation und klärt die planungsrechtlichen Kompetenzen.Stadtentwicklungsplanung und Kreisentwicklungsplanung im Gefüge öffentlicher Planung. Eine Studie zum Planungsverbund.Graue Literatur/ BerichtBundesrepublik DeutschlandKommunale EntwicklungsplanungPlanungsrechtPlanungskompetenzKreisplanungStadtplanungRechtKoordinierung