2016-11-172020-01-042023-02-042020-01-042023-02-042016978-3-88118-561-5https://repository.difu.de/handle/difu/217823Das Bundeskinderschutzgesetz ist 2012 mit dem Ziel in Kraft getreten, umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland zu erreichen und die Zusammenarbeit aller Akteure zu stärken. Die Bundesregierung war verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vorzulegen. Zur umfassenden Analyse der Wirkungen dieses Gesetzes wurde vom BMFSFJ eine Kooperationsplattform eingerichtet, an der das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI), die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Freie Universität Berlin sowie weitere Akteure mitwirkten und aus der der geforderte Evaluationsbericht hervorging. Dessen zentrale Ergebnisse und ihre Diskussion im Dialog von Bund und kommunaler Praxis waren Gegenstand der dokumentierten Tagung.Praxistest erfolgreich bestanden? Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes. Dokumentation der Fachtagung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 30. und 31. Mai 2016 in Berlin.Graue Literatur/ BerichtKinderschutzFrühe HilfenBundeskinderschutzgesetzEvaluationKindJugendhilfeGesetzgebungTagungsbericht