2023-11-062023-11-062002https://repository.difu.de/handle/difu/106Anliegen der Tagung war es, im Sinne einer Stärkung der Handlungssicherheit von Fachkräften in der Jugendhilfe zu überlegen, welche Strategien bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Restrisiko minimieren helfen, wie professionelles Krisenmanagement, auch im Umgang mit den Medien, im Ernstfall aussehen sollte, wie in dieser Hinsicht unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus zurückliegenden "Fällen" Schlussfolgerungen gezogen und fachliche Standards definiert werden können. Folgende Aspekte wurden im Verlauf der Fachtagung erörtert: das Spannungsverhältnis von Jugendhilfe und Strafjustiz, deren unterschiedliche Erwartungshaltungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen, der Einfluss des Strafrechts auf die Fachlichkeit, der Umgang freier Träger mit der Garantenpflicht, Definition, Nutzen und Grenzen von Standards und Checklisten im Rahmen von Verfahren zur Reduzierung des Restrisikos, zur Risikoabwägung sowie zur Gestaltung nachvollziehbarer Dokumentationen von Entscheidungsfindungen, die Frage einesOrganisationsverschuldens in Bezug auf die Fachlichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Etablierung effektiver und bewährter Arbeitsstrukturen bei der Entscheidungsfindung innerhalb des Teams und bei Fremdmeldung von Kindeswohlgefährdung, Aufgeschlossenheit und funktionierende Kommunikationswege bei der Zusammenarbeit insbesondere des ASD mit kooperierenden Diensten, der professionelle Umgang mit den Medien und der öffentlichen Meinung.Die Verantwortung der Jugendhilfe zur Sicherung des KindeswohlsDokumentation der Fachtagung am 29. und 30. November 2001 in BerlinGraue Literatur/BerichtSozialer DienstJugendhilfe