2013-03-152023-02-042020-01-042023-02-042020-01-0420121437-417Xhttps://repository.difu.de/handle/difu/213253Städtebauliche Verträge oder Erschließungsverträge sind für Städte und Gemeinden unentbehrliche Instrumente zur Entwicklung von Baugebieten. Zwei derartige Vertragsmodelle mussten nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 als rechtswidrig angesehen werden. Der zweite Teil der Städtebaurechtsnovelle schafft in diesen Fällen Klarheit. Rechtlich eindeutig zulässig sind nun sogenannte Folgekostenverträge, bei denen sich ein Investor verpflichtet, die der Gemeinde durch die Erschließung entstandenen Kosten vollständig zu übernehmen. Klargestellt wird zudem, dass auch der Abschluss von städtebaulichen Verträgen oder Erschließungsverträgen mit kommunalen Eigengesellschaften möglich ist. Dies schafft vor allem für den Bereich des sogenannten Flächenrecyclings wertvolle Spielräume für die Kommunen.Mehr Klarheit und Handlungsfreiheit. Neuregelungen im BauGB zu Erschließungsverträgen und städtebaulichen Verträgen geplant.Zeitschriften-/ZeitungsartikelBaugesetzbuch (BauGB)NovellierungStädtebaulicher VertragErschließungsvertragBeteiligungsgesellschaftStädtebaurechtNeuordnungVertragsgestaltungFolgekostenEntwicklungsmaßnahmeBaugebiet