2017-07-172023-02-042020-01-052023-02-042020-01-0520172366-7281https://repository.difu.de/handle/difu/241775Seit Juli 2016 bezuschusst die Kommunalrichtlinie Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderung antragsberechtigt. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen: Von der Einstiegsberatung über Klimaschutzkonzepte bis hin zu investiven Maßnahmen. Das Antragsfenster ist vom 1. Juli bis 30. September 2017.Die erweiterte Kommunalrichtlinie. Das Bundesumweltministerium hat die erfolgreiche Förderung des kommunalen Klimaschutzes ausgebaut.Zeitschriften-/ZeitungsartikelKommunaler KlimaschutzRichtlinieKlimaschutzmaßnahmeÖffentliches GebäudeZuschussEnergieUmweltschutzKlimaFörderungsprogrammGebäudeBildungseinrichtungGemeindeunternehmenRechenzentrumStromWärmeMobilität